§ 4 StVOelchris @ 16 Aug 2009, 20:00 hat geschrieben:Du bist gut versichert? Nicht, dass dir mal einer hinten drauf fährt!
(1) Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.
Mehr muss man dazu nicht wissen