Dann machs halt zu.yeg009a @ 11 Sep 2012, 19:43 hat geschrieben: Ich finde es unmöglich, daß beim Pflieger in Böblingen/Sindelfingen die Fenster im Bus trotz laufender Klimaanlage geöffnet sind.
Wat mir stinkt!
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10830
- Registriert: 04 Mai 2005, 08:58
- Wohnort: Drunt in da greana Au
- Kontaktdaten:
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 10830
- Registriert: 04 Mai 2005, 08:58
- Wohnort: Drunt in da greana Au
- Kontaktdaten:
Das mit den Fenstern ist aber in manchen Fällen echt blöd. Beispiel der 160/161 in München. Steht in Pasing ewig rum und heizt sich auf. Dann fährt er los, die Klima powert ohne Ende, und schon is er in Lochham, Motor aus, und wieder ist es heiß drinnen, es geht zurück nach Pasing und kaum ist er wieder runtergekühlt: abermals Motor aus und aufheizen. Und so geht das immer weiter. Dass die Leute da Fenster aufmachen, kann ich verstehen. Wenn man da nämlich einsteigt is es unerträglich.
Der Beitrag ist unter der Annahme entstanden, dass derzeit bei Netz wohl alle verfügbaren Baukapazitäten (also die Firmen) im Einsatz und gebunden sind. Und das dürfte im Moment auch nicht allzuweit aus der Luft gegriffen sein wenn man sich die Baustellen alle mal anschaut.yeg009a @ 11 Sep 2012, 18:55 hat geschrieben: Bei dringenden Reparaturarbeiten an zwei Strecken (A + B) hätte DB Netz einen Auftrag an zwei Firmen, welches Erfahrungen im Eisenbahnwesen verfügen, vergeben können, um zwei Strecken gleichzeitig reparieren zu können. Ich denke, daß das doch nicht so schwer sein kann, zwei Firmen für die Reparatur von zwei betroffenen Strecken zu beauftragen, oder?
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Gegeben: Dreispurige Straße in Berlin, Rechtsabbieger, eine Polizeistreife und ich. Ich möchte diese Straße überqueren, es ist grün, also nichts wie rüber. Die auf der linken Spur eintreffenden Rechtsabbieger (seperate Rechtabbiegerampel existiert nicht) denken nicht dran anzuhalten und mich durchzulassen. Ich steh also etwas doof auf der Straße rum und achte auf den Autoverkehr um nicht über den Haufen gefahren zu werden und in der Hoffnung dass doch mal zumindest einer sich dran erinnert dass er nach StVO anzuhalten hat - leider vergeblich. Nachdem also alle Rechtsabbieger durch sind also ganz rüber.
Brüllt mir die Streife schon entgegen "Stehenbleiben, Polizei", wirft mir einen Rotlichtverstoß vor und droht mir mit Bußgeld. Auf meine Erklärung, warum das nicht zutrifft kam dann irgendein Kommentar in Richtung ich hätte ja zurückgehen können als die Ampel rot wurde. Dass ich wenn ich auf den Autoverkehr achten muss besseres zu tun habe als auf die Ampel zu glotzen und wieder umzudrehen wenns rot wird hat sie nicht interessiert. Erst als ich sie gefragt habe warum sie eigentlich wenn sie schon mit ner Halt-Kelle in der Hand stehen nicht eingegriffen haben und die Autofahrer rausgezogen haben die einfach durchfahren gabs dann einen ziemlich blöden Blick - und dann kam der Oberbrüller:
Mir wurde dann von den Polizisten vorgeworfen ich hätte die Straße außerhalb des markierten Bereichs betreten und damit hätten die Autofahrer ja schließlich nicht anhalten müssen. Keine Ahnung ob das zutrifft - das kann ich hinterher nicht mehr sagen, wenn dann war es nur knapp daneben - das ganze war jedenfalls offenkundig ein vorgeschobenen Argument, weil wenn sie das gesehen hätten hätten sie auch sehen müssen dass ich die Straße bei grün betreten habe.
Und da muss ich sagen: Eine solche Albernheit hab ich bei der so viel gescholtenen bayerischen Polizei nie erlebt.
Brüllt mir die Streife schon entgegen "Stehenbleiben, Polizei", wirft mir einen Rotlichtverstoß vor und droht mir mit Bußgeld. Auf meine Erklärung, warum das nicht zutrifft kam dann irgendein Kommentar in Richtung ich hätte ja zurückgehen können als die Ampel rot wurde. Dass ich wenn ich auf den Autoverkehr achten muss besseres zu tun habe als auf die Ampel zu glotzen und wieder umzudrehen wenns rot wird hat sie nicht interessiert. Erst als ich sie gefragt habe warum sie eigentlich wenn sie schon mit ner Halt-Kelle in der Hand stehen nicht eingegriffen haben und die Autofahrer rausgezogen haben die einfach durchfahren gabs dann einen ziemlich blöden Blick - und dann kam der Oberbrüller:
Mir wurde dann von den Polizisten vorgeworfen ich hätte die Straße außerhalb des markierten Bereichs betreten und damit hätten die Autofahrer ja schließlich nicht anhalten müssen. Keine Ahnung ob das zutrifft - das kann ich hinterher nicht mehr sagen, wenn dann war es nur knapp daneben - das ganze war jedenfalls offenkundig ein vorgeschobenen Argument, weil wenn sie das gesehen hätten hätten sie auch sehen müssen dass ich die Straße bei grün betreten habe.
Und da muss ich sagen: Eine solche Albernheit hab ich bei der so viel gescholtenen bayerischen Polizei nie erlebt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Das ist ja wirklich eine Frechheit, was sich die Polizei da geleistet hat. Man könnte jetzt ganz gemein kontern, wenn Du die Straße außerhalb des markierten Überwegs überquert hast, kannst Du ja nicht gleichzeitig einen Rotlichtverstoß begangen haben, da die Ampel ja dann für Dich nicht gelten würde. Ganz so einfach ist es aber nicht, da man eine nahe gelegene Ampel auch benutzen muss. Da gibt's offenbar so eine Richtlinie, dass man mindestens 25 Meter von einer Ampel entfernt sein muss, um eine Straße ohne Benutzung der Ampel überqueren zu dürfen.Boris Merath @ 22 Sep 2012, 01:49 hat geschrieben: Gegeben: Dreispurige Straße in Berlin, Rechtsabbieger, eine Polizeistreife und ich. Ich möchte diese Straße überqueren, es ist grün, also nichts wie rüber. Die auf der linken Spur eintreffenden Rechtsabbieger (seperate Rechtabbiegerampel existiert nicht) denken nicht dran anzuhalten und mich durchzulassen. Ich steh also etwas doof auf der Straße rum und achte auf den Autoverkehr um nicht über den Haufen gefahren zu werden und in der Hoffnung dass doch mal zumindest einer sich dran erinnert dass er nach StVO anzuhalten hat - leider vergeblich. Nachdem also alle Rechtsabbieger durch sind also ganz rüber.
Brüllt mir die Streife schon entgegen "Stehenbleiben, Polizei", wirft mir einen Rotlichtverstoß vor und droht mir mit Bußgeld. Auf meine Erklärung, warum das nicht zutrifft kam dann irgendein Kommentar in Richtung ich hätte ja zurückgehen können als die Ampel rot wurde. Dass ich wenn ich auf den Autoverkehr achten muss besseres zu tun habe als auf die Ampel zu glotzen und wieder umzudrehen wenns rot wird hat sie nicht interessiert. Erst als ich sie gefragt habe warum sie eigentlich wenn sie schon mit ner Halt-Kelle in der Hand stehen nicht eingegriffen haben und die Autofahrer rausgezogen haben die einfach durchfahren gabs dann einen ziemlich blöden Blick - und dann kam der Oberbrüller:
Mir wurde dann von den Polizisten vorgeworfen ich hätte die Straße außerhalb des markierten Bereichs betreten und damit hätten die Autofahrer ja schließlich nicht anhalten müssen. Keine Ahnung ob das zutrifft - das kann ich hinterher nicht mehr sagen, wenn dann war es nur knapp daneben - das ganze war jedenfalls offenkundig ein vorgeschobenen Argument, weil wenn sie das gesehen hätten hätten sie auch sehen müssen dass ich die Straße bei grün betreten habe.
Und da muss ich sagen: Eine solche Albernheit hab ich bei der so viel gescholtenen bayerischen Polizei nie erlebt.
Wenn Du mit einem Bein außerhalb der Markierung stehst oder ganz knapp daneben mit beiden Beinen draußen, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der motorisierte Verkehr dann nicht anhalten muss. Da muss es ja auch eine gewisse Toleranz geben. Insgesamt: sehr ärgerlich.
Vermutlich waren die abgestellt, um Rotlichtverstöße von Fußgängern zu ahnden. Trotzdem in Deiner Situation sehr dumm von ihnen.Boris Merath @ 22 Sep 2012, 01:49 hat geschrieben:Und da muss ich sagen: Eine solche Albernheit hab ich bei der so viel gescholtenen bayerischen Polizei nie erlebt.
Hast Du denn eine gebührenpflichtige Verwarnung erhalten?
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14244
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
Na endlich hat dich unsere immer freundliche und stets hilfsbereite Polizei auch mal erwischt.Boris Merath @ 22 Sep 2012, 01:49 hat geschrieben: Und da muss ich sagen: Eine solche Albernheit hab ich bei der so viel gescholtenen bayerischen Polizei nie erlebt.
Ich hoffe dann doch in Zukunft etwas weniger hören zu müssen dass bei der Polizei auch irgendwas korrekt läuft, danke

-
... das ist m.E. nicht richtig.Boris Merath @ 22 Sep 2012, 01:49 hat geschrieben: [...] ich hätte ja zurückgehen können als die Ampel rot wurde.
Ein Verkehrsteilnehmer kann bzw. muss die Kreuzung, in die er eingefahren/eingetreten ist räumen, nachdem die Ampel auf "Rot" gesprungen ist. Auch von einem Auto wird nicht verlangt, dass es das rückwärts fahrend tun muss.
Im Übrigen würde das ja auch bedeuten dass man die Kreuzung niemals überqueren kann, denn bei der nächsten Grünphase würde --ohne Zweifel-- sich dasselbe Spielchen wiederholen.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13814
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Sachverhalt als Beschwerde formulieren und mit genauen Angaben zum Ort und Zeitpunkt an die entsprechende Dienststelle. In Zukunft wird dann besser auf sowas geachtet.
Ich gehe übrigens los und schau den Autofahrern ins Gesicht, dann halten sie auch meistens.
Oder noch besser, Straßenverkehr in Berlin vermeiden, ist eh besser fürs Gemüt
Ich gehe übrigens los und schau den Autofahrern ins Gesicht, dann halten sie auch meistens.
Oder noch besser, Straßenverkehr in Berlin vermeiden, ist eh besser fürs Gemüt

Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Als Autofahrer, Radfahrer oder als FußgängerBayernlover @ 22 Sep 2012, 19:09 hat geschrieben:Oder noch besser, Straßenverkehr in Berlin vermeiden, ist eh besser fürs Gemüt

Der Witz ist doch, dass man immer über irgendeine Straße muss, um zum Bus, der Tram oder der S-Bahn zu gelangen.
Ich war in der vergangenen Woche auch in Berlin. Ich hatte weder als Fußgänger, ÖPNV-Nutzer oder Autofahrer *) Probleme. Mit dem Rad bin ich dort allerdings nicht gefahren.
Ich habe allerdings beobachtet, das sich die Berliner Radfahrer nicht daran scheren, was in der StVO steht. Fahren auf dem Fußweg, auch in entgegengesetzter Fahrtrichtung, "Abkürzungen" bei Rot über die Grün zeigende Fußgängerampel zum Links abbiegen usw. Allerdings waren nur die wenigsten auch bei diesem Verhalten störend, weil sie ihre Geschwindigkeit angepasst hatten.
Nur einmal habe ich mich als Betroffener darüber geärgert. Ich stand als Kraftfahrzeugführer an einer Ampel und wollte rechts abbiegen. Es war kein Fußgänger zu sehen, weder in meiner, noch in Gegenrichtung **). Wie aus dem Nichts kam plötzlich ein Radfahrer mit Helm und gelber Warnkleidung hinter einem Fahrzeug des wartenden Querverkehrs hervor geschossen und wollte den Fußgängerüberweg zum links abbiegen benutzen. Das ist eine Situation, mit der kein Autofahrer rechnen muss. Ich war aber vorher um die Kurve

*) car2go, mit meiner Düsseldorfer Member-Card kann ich das auch in Berlin nutzen. Normalerweise braucht man in Berlin kein Auto, aber mit Gepäck ist es schon angenehmer.
**) für Ortskundige: Reinhardtstraße/Luisenstraße.
Was ich aber eigentlich schreiben wollte. Es ist sicher auf meine eigene Unerfahrenheit mit den Abgründen des Fahrzeugeinsatzes der DB zurück zu führen. Ich kenne den IC aus den 1980er Jahren als einen klimatisierten und bequemen Reisezug. Also buchte ich für die Rückfahrt einen IC, der nur 10 Minuten langsamer ist, als der ICE, für den keine Sparpreise auch drei Wochen vorher verfügbar waren. Gewohnheitsmäßig wählte ich "Großraum mit Tisch", wie ich es beim ICE immer mache.
Was ich aber nicht wusste, der Zug bestand aus einem einzigen 1. Klasse Wagen der ursprünglichen IC-Familie und sechs Bimz. Wäre mir das bekannt gewesen, hätte ich diesen Zug nicht genommen. Ich hätte ohne Wehklagen den Normalpreis (abzüglich BC 25) bezahlt oder die 1. Klasse genommen.
Schon beim Einsteigen roch der Zug nach "alte Oma Wohnung", Fenster aufmachen? Gott bewahre, es könnte ja jemand "Zug"luft abbekommen. Und so geschah es auch. Ein junger Mann, der keinen Sitzplatz hatte und neben dem Fenster stand, schloss dieses von mir einen Spalt breit geöffnete Fenster.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Hervorhebung durch mich. Mit so einem InterRegio-Wagen der 2. Klasse würde ich nicht mit dem InterCity fahren wollen. Für die IC-Nutzung bevorzuge ich eher Bpmz oder Bvmz (seit dem Umbau des Interiors einst jetzt in Bvm*z-Wagen bevorzuge ich nur noch Bpmz-Wagen). Das hat einen ganz banalen Grund: Warum den Wagen mit bereits vorhandener Ausstattung mit direkter Beleuchtung benutzen, wenn anderswo auch eine gleiche Ausstattung mit indirekter Beleuchtung aufweist.Autobahn @ 22 Sep 2012, 21:16 hat geschrieben:Was ich aber nicht wusste, der Zug bestand aus einem einzigen 1. Klasse Wagen der ursprünglichen IC-Familie und sechs Bimz. Wäre mir das bekannt gewesen, hätte ich diesen Zug nicht genommen. Ich hätte ohne Wehklagen den Normalpreis (abzüglich BC 25) bezahlt oder die 1. Klasse genommen.
Ergo: InterCity ist nicht mehr das, was es mal war. Abgesehen davon, daß der Einsatz von InterRegio-Wagen (A/Bimz), welches die Fahrgäste zum IC-Fahrpreis nutzen (müssen) einer Mogelpackung gleichkommt.
- TramBahnFreak
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12584
- Registriert: 02 Okt 2009, 16:28
- Wohnort: Da drüben, gleich da hinter'm Wellblechzaun
In so einem Fall helfen kleine Holzkeile, die unbeobachtet in der Führungsschiene des Fensters versenkt werden -> "oh, klemmt, schade!"Autobahn @ 22 Sep 2012, 21:16 hat geschrieben: Schon beim Einsteigen roch der Zug nach "alte Oma Wohnung", Fenster aufmachen? Gott bewahre, es könnte ja jemand "Zug"luft abbekommen. Und so geschah es auch. Ein junger Mann, der keinen Sitzplatz hatte und neben dem Fenster stand, schloss dieses von mir einen Spalt breit geöffnete Fenster.

-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3612
- Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
- Wohnort: München
Ich würde sofort Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und ggfs. Anzeige wegen Nötigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse bzw. versuchte Vollstreckung gegen Unschuldige erstatten. Bringt zwar im Endeffekt nichts, aber nur so kapieren gewisse Damen und Herren der Polizei, dass sie nicht über dem Recht stehen sondern hergottnochmal mehr als alle anderen verpflichtet sind, es einzuhalten.Boris Merath @ 22 Sep 2012, 01:49 hat geschrieben: Gegeben: Dreispurige Straße in Berlin, Rechtsabbieger, eine Polizeistreife und ich. Ich möchte diese Straße überqueren, es ist grün, also nichts wie rüber. Die auf der linken Spur eintreffenden Rechtsabbieger (seperate Rechtabbiegerampel existiert nicht) denken nicht dran anzuhalten und mich durchzulassen. Ich steh also etwas doof auf der Straße rum und achte auf den Autoverkehr um nicht über den Haufen gefahren zu werden und in der Hoffnung dass doch mal zumindest einer sich dran erinnert dass er nach StVO anzuhalten hat - leider vergeblich. Nachdem also alle Rechtsabbieger durch sind also ganz rüber.
Brüllt mir die Streife schon entgegen "Stehenbleiben, Polizei", wirft mir einen Rotlichtverstoß vor und droht mir mit Bußgeld. Auf meine Erklärung, warum das nicht zutrifft kam dann irgendein Kommentar in Richtung ich hätte ja zurückgehen können als die Ampel rot wurde. Dass ich wenn ich auf den Autoverkehr achten muss besseres zu tun habe als auf die Ampel zu glotzen und wieder umzudrehen wenns rot wird hat sie nicht interessiert. Erst als ich sie gefragt habe warum sie eigentlich wenn sie schon mit ner Halt-Kelle in der Hand stehen nicht eingegriffen haben und die Autofahrer rausgezogen haben die einfach durchfahren gabs dann einen ziemlich blöden Blick - und dann kam der Oberbrüller:
Mir wurde dann von den Polizisten vorgeworfen ich hätte die Straße außerhalb des markierten Bereichs betreten und damit hätten die Autofahrer ja schließlich nicht anhalten müssen. Keine Ahnung ob das zutrifft - das kann ich hinterher nicht mehr sagen, wenn dann war es nur knapp daneben - das ganze war jedenfalls offenkundig ein vorgeschobenen Argument, weil wenn sie das gesehen hätten hätten sie auch sehen müssen dass ich die Straße bei grün betreten habe.
Und da muss ich sagen: Eine solche Albernheit hab ich bei der so viel gescholtenen bayerischen Polizei nie erlebt.
Ich könnt kotzen, wenn ich soetwas lese...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Lokführer, die statt bis zur H-Tafel bis Bahnsteigende Vorfahren und dann auch noch die Leute anmotzen warum so viele hinten einsteigen (heute in MOSM mit Langzug).
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
Wo sollte man denn in MOSM sonst anhalten?
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Mich würde mal interessieren, ob der Autoverkehr wirklich nicht anhalten muss. Klar, wenn einer 20 Meter neben einem Übergang rüber will, dann muss wohl nicht angehalten werden. Aber wie ist es, wenn es um wenige Meter oder Zentimeter geht?DumbShitAward @ 22 Sep 2012, 23:24 hat geschrieben: Ich würde sofort Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen und ggfs. Anzeige wegen Nötigung unter Missbrauch der Amtsbefugnisse bzw. versuchte Vollstreckung gegen Unschuldige erstatten. Bringt zwar im Endeffekt nichts, aber nur so kapieren gewisse Damen und Herren der Polizei, dass sie nicht über dem Recht stehen sondern hergottnochmal mehr als alle anderen verpflichtet sind, es einzuhalten.
Ich könnt kotzen, wenn ich soetwas lese...
Ich habe ewig in juristischen Foren gesucht, aber rein gar nichts gefunden.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14244
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
Ganz klipp und klar. Er muss. Auch wenn man wenige Zentimeter neben der Fußgängerfurt gehen würde. Du hast Fußgänger beim überqueren der Fahrbahn nicht zu gefährden.TramPolin @ 24 Sep 2012, 18:07 hat geschrieben: Mich würde mal interessieren, ob der Autoverkehr wirklich nicht anhalten muss. Klar, wenn einer 20 Meter neben einem Übergang rüber will, dann muss wohl nicht angehalten werden. Aber wie ist es, wenn es um wenige Meter oder Zentimeter geht?
Ich habe ewig in juristischen Foren gesucht, aber rein gar nichts gefunden.
Und wenn es sich sowieso nur um die Schutzbehauptung von Polizisten handelt die Widerspruch in keinster weise tollerieren können weil die Polizei hat ja das Recht mit dem Löffel gefressen und ist auch sonst an das Gesetzt nur dann gebunden wenns der Polizei passt, dann hat der Autofahrer ganz sicher halten müssen.
Wenn ich die Verstöße der Polizei gegen geltendes Recht die ich am eigenen Leibe erfahren musste aufzählen würde, würden 2 Hände nimmer reichen. (Falls sich jemand frägt warum ich kein gutes Haar mehr an ihr lass)
-
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Ich denke auch, dass dem so ist, habe aber nach einem Urteil gesucht, aber nichts gefunden. Wenn die Toleranz sehr groß ist (Meterbereich), gibt es rein gar nichts, was man Boris als Verstoß vorwerfen könnte.ropix @ 24 Sep 2012, 18:17 hat geschrieben:Ganz klipp und klar. Er muss. Auch wenn man wenige Zentimeter neben der Fußgängerfurt gehen würde. Du hast Fußgänger beim überqueren der Fahrbahn nicht zu gefährden.TramPolin @ 24 Sep 2012, 18:07 hat geschrieben: Mich würde mal interessieren, ob der Autoverkehr wirklich nicht anhalten muss. Klar, wenn einer 20 Meter neben einem Übergang rüber will, dann muss wohl nicht angehalten werden. Aber wie ist es, wenn es um wenige Meter oder Zentimeter geht?
Ich habe ewig in juristischen Foren gesucht, aber rein gar nichts gefunden.
Und wenn es sich sowieso nur um die Schutzbehauptung von Polizisten handelt die Widerspruch in keinster weise tollerieren können weil die Polizei hat ja das Recht mit dem Löffel gefressen und ist auch sonst an das Gesetzt nur dann gebunden wenns der Polizei passt, dann hat der Autofahrer ganz sicher halten müssen.
Wenn ich die Verstöße der Polizei gegen geltendes Recht die ich am eigenen Leibe erfahren musste aufzählen würde, würden 2 Hände nimmer reichen. (Falls sich jemand frägt warum ich kein gutes Haar mehr an ihr lass)
Auch ist es Quatsch, dass ein Fußgänger wieder umkehren müsste, wenn er die Fahrbahn bereits betreten hat und danach die Ampel auf Rot geschaltet hat. Ganz im Gegenteil, das wäre sogar grundfalsch. Zügig weitergehen ist da das einzig Richtige.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14244
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
Das haben wir in der Grundschule sogar so noch gelernt. Wenn die Ampel umschaltet und man nichtmal ein viertel der Strecke zurückgelegt hat umdrehen.TramPolin @ 24 Sep 2012, 18:23 hat geschrieben: Auch ist es Quatsch, dass ein Fußgänger wieder umkehren müsste, wenn er die Fahrbahn bereits betreten hat und danach die Ampel auf Rot geschaltet hat. Ganz im Gegenteil, das wäre sogar grundfalsch. Zügig weitergehen ist da das einzig Richtige.
Aus den Planungsrichtlinien könnte man aber entnehmen dass das totaler Quatsch ist. Die Rotphase für Fußgänger kommt nämlich genau so viel früher dass ein gefahrloses Queren der ganzen Strecke (ggf. bis zur Mittelinsel) möglich ist.
-
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Ich bin mir ziemlich sicher, es anders (also richtig) an der Grundschule gelernt zu haben, obwohl ich viel älter bin (und man annehmen sollte, dass solche Falschinformationen aus dem Schulsystem eher verschwinden als neu auftauchen). Aber, egal.ropix @ 24 Sep 2012, 18:27 hat geschrieben: Das haben wir in der Grundschule sogar so noch gelernt. Wenn die Ampel umschaltet und man nichtmal ein viertel der Strecke zurückgelegt hat umdrehen.
Aus den Planungsrichtlinien könnte man aber entnehmen dass das totaler Quatsch ist. Die Rotphase für Fußgänger kommt nämlich genau so viel früher dass ein gefahrloses Queren der ganzen Strecke (ggf. bis zur Mittelinsel) möglich ist.
Aber das Umdrehen ist auch aus anderen Gründen gefährlich. Ein Autofahrer, der rechts abbiegt und sich darauf einstellt, gleich lofahren zu können, hat dann auf einmal mit ruckartig umdrehenden Fußgängern zu kämpfen, wenn das eine empfohlene Verhaltensweise wäre. Allerdings empfohlene Verhaltensweise hin und her - als Autofahrer muss man bekanntlich mit allem rechnen und darauf eingestellt sein - gerade wenn es Kinder oder Rentner sind, habe ich schon die unmöglichsten Sachen erlebt. Ein Rotlichtverstoß ist da schon eher harmlos. Mit das dümmste war mal eine ältere Frau, die auf der Kreillerstraße (zwei Spuren pro Richtung) auf der linken (!) Fahrbahnspur ging (nicht zum Überqueren, sondern längs, quasi als Fußwegersatz) - und das auch noch im Dunkeln!
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Meine Meinung zur Polizei allgemein ändert sich dadurch überhaupt nicht:ropix @ 22 Sep 2012, 16:32 hat geschrieben: Na endlich hat dich unsere immer freundliche und stets hilfsbereite Polizei auch mal erwischt.
Ich hoffe dann doch in Zukunft etwas weniger hören zu müssen dass bei der Polizei auch irgendwas korrekt läuft, danke![]()
Meine bisherigen Erlebnisse mit der Polizei waren im allgemeinen (von wenigen Ausnahmen abgesehen) in Ordnung - aber auch bei der Polizei (wie halt auch überall sonst) gibts natürlich auch Idioten. Die Mehrheit macht aber halt ihren Job (und zum Job gehören eben auch Kontrollen, auch wenn das noch so nervig ist), und das größtenteils schon korrekt.
Das mach ich normal auch, aber nur wenn ich mich dabei nicht gefährde. In dem Fall kamen die Autofahrer in geringem Abstand und ziemlich schnell um die Kurve - der Abstand zwischen zwei Autos hätte definitiv nicht gereicht dass der nachfolgende Autofahrer noch eine Chance gehabt hätte anzuhalten wenn ich da reingesprungen wäre. Das ganze war eine dreispurige Straße und auch noch so angelegt dass das Rechtsabbiegen sehr flüssig läuft - die sind da mit ungefähr 30 um die Kurve gefahren. Deswegen stand ich ja auch mitten auf der Straße - die sind alle auf der linken Spur gefahren nach dem Abbiegen, und ich bin bis zur mittleren Spur vorgelaufen, damit die mich überhaupt wahrnehmen. Deswegen auch eine etwas ungute Situation, wenn da einer der Meinung gewesen wäre einen anderen rechts zu Überholen, hätte der mich auch erwischen können.Bayernlover @ 22 Sep 2012, 19:09 hat geschrieben:Ich gehe übrigens los und schau den Autofahrern ins Gesicht, dann halten sie auch meistens.
Das würde mich auch interessieren. Die Straßenverkehrsordnung verpflichtet zwar Fußgänger dazu innerhalb des abmarkierten Bereichs die Straße zu überqueren, bei der Regelung dass Abbieger Fußgänger vorlassen müssen steht aber keine Einschränkung drin, dass das nur gilt wenn der Fußgänger in der gestrichelten Linie überquert.TramPolin @ 24 Sep 2012, 18:07 hat geschrieben:Mich würde mal interessieren, ob der Autoverkehr wirklich nicht anhalten muss.
Ich gehe aber davon aus dass ein Fußgänger wenn er außerhalb der gestrichelten Linie läuft im Fall eines Unfalls eine Mitschuld bekommen kann, wenn diese Verfehlung den Unfall begünstigt hat.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14244
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
Schade. Aber gut. Was will ich auch machen. Gegeben ist Boris und ich und drei die tun wie besoffene und sich dann auf einmal als Zivilpolizei (mitkommen, kein Widerstand, ist eh zwecklos, Sie sind aus Regensburg und damit jetzt erstmal eingeknastet) "vorstellen", natürlich ohne das irgendwie zu belegen, z.B. mit einem Dienstausweis und natürlich bei mir und nicht beim Boris...Boris Merath @ 24 Sep 2012, 19:24 hat geschrieben: Meine Meinung zur Polizei allgemein ändert sich dadurch überhaupt nicht:
Und nein. Kontrollen, nur weil man sich an Verkehrsregeln hält (dann muss er besoffen sein) nerven nicht nur, sie sind in meinen Augen Diskriminierung von Minderheiten

-
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Das waren auch keine Polizisten sondern besoffne Fußballfans, die es lustig fanden sich als Polizisten auszugeben.ropix @ 24 Sep 2012, 19:57 hat geschrieben: Gegeben ist Boris und ich und drei die tun wie besoffene und sich dann auf einmal als Zivilpolizei (mitkommen, kein Widerstand, ist eh zwecklos, Sie sind aus Regensburg und damit jetzt erstmal eingeknastet) "vorstellen", natürlich ohne das irgendwie zu belegen, z.B. mit einem Dienstausweis und natürlich bei mir und nicht beim Boris...
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14244
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
nein, das waren Polizisten. Ja, ich weiß, es passt nicht in dein Weltbild und du glaubst es nicht. Aber du wärest halt auch nicht im Knast gelandet bei irgend einem Versuch der Gegenwehr. (Weil nämlich alles andere als bedingungsloses befolgen widerstand gegen die Staatsgewalt ist. Die gleichen Leute haben ja auch Rosenheimer grundlos verprügelt und damit Familien zerstört)Boris Merath @ 24 Sep 2012, 20:24 hat geschrieben: Das waren auch keine Polizisten sondern besoffne Fußballfans, die es lustig fanden sich als Polizisten auszugeben.
/Edit: und selbst wenn es wirklich besoffenen Fußballfäns gewesen wären hätten über 20 Polizisten tatenlos zugesehen. Macht die Sache auch nicht besser (und eben die Variante mit den besoffenen unmöglich)
-
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Ich kann nicht beweisen dass es keine Polizisten waren, aber wenn drei Typen in Fußballkleidung über den Bahnsteig torkeln und über die scheiß Regensburger schimpfen, dann sich wahllos jemand raussuchen der nicht die Kleidung ihres Vereins trägt und dann "Wir sind von der Polizei, sind Sie Regensburger?" lallen dann bezweifle ich schon sehr dass das Polizisten sind, insbesondere wenn sie sich trotz Rückfrage weigern einen Dienstausweis vorzuzeigen.ropix @ 24 Sep 2012, 20:28 hat geschrieben: nein, das waren Polizisten. Ja, ich weiß, es passt nicht in dein Weltbild und du glaubst es nicht. Aber du wärest halt auch nicht im Knast gelandet bei irgend einem Versuch der Gegenwehr.
Die wiederum waren zu weit weg um mitzubekommen was vor sich geht.ropix @ 24 Sep 2012, 20:28 hat geschrieben:/Edit: und selbst wenn es wirklich besoffenen Fußballfäns gewesen wären hätten über 20 Polizisten tatenlos zugesehen. Macht die Sache auch nicht besser (und eben die Variante mit den besoffenen unmöglich)
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876