Die neuen Fahrgastrechte

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
bayerhascherl
König
Beiträge: 817
Registriert: 29 Okt 2009, 10:07

Beitrag von bayerhascherl »

Ich rede über kein bestimmtes Unternehmen, habe ich ja ausdrücklich gesagt. Mag auch sein dass das irgendwie gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge hat, es ist ja durchaus ein Einstellungswandel der Deutschen zur "Arbeit" festzustellen (das Klischee aus alter Zeit, der Durchschnittsdeutsche sei über alle maßen fleißig und beflißen...). Man macht halt das was man machen muss und freut sich auf den Feierabend. "Technische" Pflichten, wie diesen und jenen Handgriff im Zuge eines Fahrbetriebes zu erledigen und eine Fahrkarte abzuscannen lassen sich halt wesentlich besser festlegen und auch auf Einhaltung überprüfen als Servicekultur (zu Freundlichkeit kann man keinen Menschen verpflichten, platt gesagt). Ich kann nicht sagen woran es liegt, ich kann ja nicht in die Leute reinschauen die sich so verhalten. Ich kann nur sagen was mir als sehr häufiger Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel auffällt. Auf das Stichwort Einstellungswandel komme ich auch daher, dass mir schon aufgefallen ist dass der Umgang mit den Kunden verbindlicher, fast "herzlicher", immer dann wird, wenn die Mitarbeiter schon älter sind (vgl. ein "Original", wie ein niederbayerischer Zugbegleiter, ein gemütlicher Bär mit Rauschebart, der die Fahrgäste herzlich betreut, immer einen netten Scherz auf den Lippen hat und sich auch nicht nehmen lässt die Durchsage mit einer persönlichen Note zu machen; sowas wird durch die Vereinheitlichung im Zuge von "Qualitätsmanagement" eher bestraft, nach dem Motto "Sie haben die Ansage XYZ nicht wie vorgeschrieben durchgeführt, dass das nicht nochmal vorkommt!").
schwarzfahrerin
Routinier
Beiträge: 301
Registriert: 01 Aug 2009, 01:57

Beitrag von schwarzfahrerin »

Auch im Flugverkehr kann man harsch vom Personal behandelt werden. Grade bei den Sicherheitskontrollen erlebe ich das häufig.
Beim Boarding und dem Flug selbst Ansicht sind die Leute freundlicher, scheint mir. Und das bleibt vom Flug ja meist zuletzt in Erinnerung.

Bei der Bahn sehe ich das Autoritätenproblem. Uniformen und die Kontrollfunktion machen die Mitarbeiter nicht in erster Linie zum freundlichen Service Beauftragten. Es kommt bei mir eher so an, als sind die eben ähnlich wie die Polizei zu sehen... Und davor hab ich Respekt, der aber schnell so wirkt: hab ich was angestellt?
Benutzeravatar
Flo_K
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2575
Registriert: 11 Nov 2004, 19:32
Wohnort: München

Beitrag von Flo_K »

schwarzfahrerin @ 9 Mar 2014, 15:03 hat geschrieben: Uniformen und die Kontrollfunktion machen die Mitarbeiter nicht in erster Linie zum freundlichen Service Beauftragten. Es kommt bei mir eher so an, als sind die eben ähnlich wie die Polizei zu sehen... Und davor hab ich Respekt, der aber schnell so wirkt: hab ich was angestellt?
Wobei das in Eisenbahnverkehr auch eine Gratwanderung ist. Wenn ich sehe, wie sich so manche Fahrgäste gegenüber dem Personal und auch gegenüber ihren Mitreisenden verhalten, kann die von dir beschriebene Wirkung durchaus auch gut sein. Zumal dem Personal ja heute schon oft auf der Nase herumgetanzt wird. Im übrigen finde ich die Unternehmensbekleidung der DB eigentlich ganz in Ordnung. Die Mützen, die noch am ehesten eine eine klassische Uniform erinnern, zieht ja keiner mehr auf, und wenn die nicht dabei sind, handelt es sich doch eigentlich einfach um einen Anzug mit Hemd und Krawatte.

Zum Thema Service bei der Bahn, gibt es aber schon ein Thema, wo diese Diskussion besser hineinpasst: Grundsatzdiskussion Information und Service
bayerhascherl
König
Beiträge: 817
Registriert: 29 Okt 2009, 10:07

Beitrag von bayerhascherl »

Nein, es geht mir um die RECHTE. Nach Recht und Gesetz. Siehe das Problem mit dem Onlineticket als Beispiel. Mit "Service" hat das ja nichts mehr zu tun (thematisch, "qualitativ" sowieso nicht). Fahrgäste und Kunden sind keine "Bittsteller" und Beförderungsunternehmen handeln nicht hoheitlich, es handelt sich um ein ganz normales zivilrechtliches Vertragsverhältnis gegenseitiger Rechten und Pflichten. Und da ein Unternehmen schon strukturelle Vorteile gegenüber einem einzelnen Privatkunden hat (Rechtsabteilung etc.) kann es einfach nicht angehen, wenn der ohnehin schon "stärkere" Vertragspartner versucht seine Position noch weiter durch solches Verhalten zu verbessern. Ein Beförderungsvertrag ist ein Vertrag und Verträge sind einzuhalten. Macht ein Beförderungsunternehmen ein konkretes Angebot und nimmt ein Kunde dieses Angebot an und zahlt den vereinbarten Preis, dann besteht ab diesem Zeitpunkt ein gültiger Beförderungsvertrag! Das ist keine Frage von "Kulanz" oder sonstwie mit "Service" verknüpft, diesen Beförderungsvertrag zu erfüllen ist nichts weniger als die PFLICHT des Beförderungsunternehmenes und das RECHT des Fahrgastes. Und im Rahmen von Sorgfaltspflicht u. ä. kann man nicht einfach ignorieren wenn ein Fahrgast den Anscheinsbeweis eines solchen Beförderungsvertrages erbringt indem er zB eine nicht ausgedruckte PDF Datei nebst verzifizierbarer Ticketnummer leserlich auf einem digitalen Anzeigegerät vorzeigt und ausdrücklich daraufhin verlangt dass der Vertragspartner den Beförderungsvertrag erfüllt. Das ist kein "neues" Fahrgastrecht, bzgl. des Thementitels, aber es sind (Fahrgast)Rechte die erst einmal voll beachtet werden sollten bevor man über weitere Fahrgastrechte nachdenkt, die wie du ja selbst angebracht hast in der Realität noch viel weniger beachtet werden (die Geschichte mit der Verpflegung bei Verspätung).
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Können wir uns wieder den Fahrgastrechten nach VO 1371/2007 widmen? Für angebliches Fehlverhalten von Zugpersonal, kreative juristische Auslegungen aus Gersthofen und jammereien über die böse Bahn im allgemeinen haben wir schon zig Themen...
ropix
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14149
Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
Kontaktdaten:

Beitrag von ropix »

Flo_K @ 9 Mar 2014, 14:38 hat geschrieben: Übrigens: im Zuge meiner Recherchen zu den Fahrgastrechten stieß ich auf den Passus, dass bereits ab 60 Minuten Verspätung ein Recht auf einen Snack beziehungsweise eine Mahlzeit besteht, sofern diese verfügbar ist. Im Fernverkehr ist ein solcher Snack ja meistens verfügbar, dennoch habe ich in meinem ganzen Leben noch nie einen erhalten. Auch nicht bei 3 Stunden Verspätung. Hat jemand Erfahrungen damit? Bekommt man etwa etwas, wenn man gezielt danach fragt?
Also die Fahrgastrechtestelle hat meine Rechnung vom Pizzahut bei >120 Minuten Verspätung anstandslos bezahlt. Auch wenns ein bisschen gedauert hat. (Nicht bezahlt hingegen haben sie 50% des eingereichten Fahrkartenpreises, Grund kein Preis aufgedruckt - ok, für den Euro reg ich mich jetzt glaub ich nicht mehr weiter auf)

Außerdem gabs für einen ziemlich heftigen Sichtanschluss (+5, +4, +3, +2,5 - äh, der als wartend angekündigte Anschlusszug - ah, da hinten um die Ecke sieht man noch zwei rote Lichter) ungefragt einen Satz Fressgutscheine vom Servicepoint. Verbockt hab ich das aber zugegeben in Nürnberg, da hätte Fragen weil +120 grund Zug wollte keine Sekunde warten, drangelangt hab ich noch wohl auch Fressen in der Fressmeile ergeben)

Hängt sehr vom Mitarbeiter ab und wohl auch wie man sich ihnen gegenüber verhält.
-
Benutzeravatar
TramBahnFreak
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 12143
Registriert: 02 Okt 2009, 16:28
Wohnort: Da drüben, gleich da hinter'm Wellblechzaun

Beitrag von TramBahnFreak »

bayerhascherl @ 9 Mar 2014, 15:00 hat geschrieben: Auf das Stichwort Einstellungswandel komme ich auch daher, dass mir schon aufgefallen ist dass der Umgang mit den Kunden verbindlicher, fast "herzlicher", immer dann wird, wenn die Mitarbeiter schon älter sind (vgl. ein "Original", wie ein niederbayerischer Zugbegleiter, ein gemütlicher Bär mit Rauschebart, der die Fahrgäste herzlich betreut, immer einen netten Scherz auf den Lippen hat und sich auch nicht nehmen lässt die Durchsage mit einer persönlichen Note zu machen; sowas wird durch die Vereinheitlichung im Zuge von "Qualitätsmanagement" eher bestraft, nach dem Motto "Sie haben die Ansage XYZ nicht wie vorgeschrieben durchgeführt, dass das nicht nochmal vorkommt!").
Das jetzt vom Alter der Person abhängig zu machen, grenzt an Diskriminierung – vor allem weil diene Schilderung geradezu konträr zu meinen Erlebnissen steht und damit in ihrer Absolutheit absolut nicht haltbar ist.
ropix
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14149
Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
Kontaktdaten:

Beitrag von ropix »

Ist aber durchaus doch was dran - nur ist es nicht vollständig. Es gab eine Zeit, da hat die Bahn ihre Prüfdienste so geschult als seien alle Kunden potentielle Verbrecher. Die Generationen davor und danach wurden so gelehrt dass der Kunde das ist was die Aufgabe im Personenverkehr ist.

Diese Mitte wird aber zum Glück immer dünner, einerseits weil die Mitarbeiter teils selber keinen Bock mehr haben und einfach freundlich auf freundliche Leute zugehen - andererseits weil das Problem durchaus erkannt wurde.
-
Supertom
Haudegen
Beiträge: 619
Registriert: 01 Mär 2005, 18:14
Wohnort: Freising

Beitrag von Supertom »

Hallo allerseits,

ich habe derzeit eine Diskussion mit dem Kundenservice der DB über die Fahrgastrechte, bei welcher sich in dieser Sache nicht sehr auskunftsfreudig und konstruktiv zeigt.

Es ging um den Fall, dass ich den RE 4047 Nürnberg - München (Abfahrt 23:40 in Nürnberg, Ankunft laut Plan 01:31 in München Hbf) mit Weiterfahrt in der S1 nach Freising (Abfahrt: 1:48 wegen Bauarbeiten, Ankunft 2:24) nehmen wollte. Leider hatte der RE 4047 in München 22 Minuten Verspätung, so dass ich diesen Anschluss verpasst habe. Am Servicepoint wurde mir ein Taxigutschein mit der Begründung verwehrt, es würde ja noch eine S-Bahn fahren. Eine Verspätung von mehr als 60 Minuten sei zudem ja noch nicht entstanden, daher gäbe es keinen Gutschein. Da ich den genauen Wortlaut der Regelung zu dieser nachtschlafenen Zeit nicht mehr parat hatte und nicht riskieren wollte, auf den ca. 70 Euro Taxikosten sitzenbleiben, wartete ich aud die S-Bahn exakt eine Stunde später. Ankunft in Freising war damit um 3:24 statt wie geplant um 2:24.

Im Dialog mit dem Kundenservice zeigte man sich zunächst einsichtig und sprach von einem Fehler, bat mir aber als Entschädigung nur einen 10-Euro-Genussgutschein oder 750 bahn.bonus-Punkte an. Eine Bestätigung mit der Verbindung als Beispiel, dass in diesem Fall die Fahrgastrechte gelten und mir ein Taxi zusteht, will man mir aber nicht geben.

Ich habe hierzu mehrere Fragen an euch:
1. Ist es richtig, dass "mindestens 60 Minuten" auch "genau 60 Minuten" umfasst?
2. Hatte jemand schon einmal diesen Fall? Wie reagiert das Servicecenter Fahrgastrechte auf Taxiquittungen in diesem Fall, werden diese anstandslos erstattet?
3. Wie sind die Regelungen für die Erteilung von Taxigutscheinen durch den Servicepoint? Sind die Mitarbeiter dort angewiesen, bei allen laut Fahrgastrechten legitimen Fällen einen Gutschein auszuhändigen?

Meine persönliche Meinung hierzu: die deutsche Bahn tut hier anscheinend ihr bestes, die Kunden von der Durchsetzung der Fahrgastrechte abzuhalten. Dass man dies mit falschen Angaben wie der Aussage, dass ein Taxi nur bei Verpassen des letzten Anschlusses erlaubt ist, halte ich für eine sehr zweifelhafte Methode.

Viele Grüße,

Tom
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Supertom @ 28 Mar 2014, 22:47 hat geschrieben: ich habe derzeit eine Diskussion mit dem Kundenservice der DB über die Fahrgastrechte, bei welcher sich in dieser Sache nicht sehr auskunftsfreudig und konstruktiv zeigt.
Für Auslegungsfragen bei Fahrgastrechten wende man sich ans EBA.
Es ging um den Fall, dass ich den RE 4047 Nürnberg - München (Abfahrt 23:40 in Nürnberg, Ankunft laut Plan 01:31 in München Hbf) mit Weiterfahrt in der S1 nach Freising (Abfahrt: 1:48 wegen Bauarbeiten, Ankunft 2:24) nehmen wollte. Leider hatte der RE 4047 in München 22 Minuten Verspätung, so dass ich diesen Anschluss verpasst habe. Am Servicepoint wurde mir ein Taxigutschein mit der Begründung verwehrt, es würde ja noch eine S-Bahn fahren. Eine Verspätung von mehr als 60 Minuten sei zudem ja noch nicht entstanden, daher gäbe es keinen Gutschein. Da ich den genauen Wortlaut der Regelung zu dieser nachtschlafenen Zeit nicht mehr parat hatte
Den hätte die DB Information parat haben müssen. Hängt zur Not auch in jedem Bahnhof aus.
Im Dialog mit dem Kundenservice zeigte man sich zunächst einsichtig und sprach von einem Fehler, bat mir aber als Entschädigung nur einen 10-Euro-Genussgutschein oder 750 bahn.bonus-Punkte an.
Gut, das ist der "Standardgutschein". Der Kundendialog schreibt viel, wenn der Tag lang ist.
Eine Bestätigung mit der Verbindung als Beispiel, dass in diesem Fall die Fahrgastrechte gelten und mir ein Taxi zusteht, will man mir aber nicht geben.
Das würde ich dir auch nicht geben - am Ende gibt es das nächste Mal einen Ausschlussgrund...
Ich habe hierzu mehrere Fragen an euch:
1. Ist es richtig, dass "mindestens 60 Minuten" auch "genau 60 Minuten" umfasst?
Ja.
2. Hatte jemand schon einmal diesen Fall? Wie reagiert das Servicecenter Fahrgastrechte auf Taxiquittungen in diesem Fall, werden diese anstandslos erstattet?
Zumindest im Fall DB Information nicht besetzt: ja.
3. Wie sind die Regelungen für die Erteilung von Taxigutscheinen durch den Servicepoint? Sind die Mitarbeiter dort angewiesen, bei allen laut Fahrgastrechten legitimen Fällen einen Gutschein auszuhändigen?
Die werden Erfahrungsgemäß recht großzügig ausgegeben. Mir wollte man mal in Frankfurt einen nach Stuttgart andrehen (statt einem Hotel).
Meine persönliche Meinung hierzu: die deutsche Bahn tut hier anscheinend ihr bestes, die Kunden von der Durchsetzung der Fahrgastrechte abzuhalten.
Schonmal versucht, Fluggastrechte durchzusetzen?
Dass man dies mit falschen Angaben wie der Aussage, dass ein Taxi nur bei Verpassen des letzten Anschlusses erlaubt ist, halte ich für eine sehr zweifelhafte Methode.
Vielleicht hat der Mitarbeiter da schlicht etwas durcheinander gebracht: Das Taxi gibts, wenn man ENTWEDER den letzten Zug verpasst, ODER +60 und zwischen 0 und 5 Uhr ankommen würde (oder natürlich beides).
Supertom
Haudegen
Beiträge: 619
Registriert: 01 Mär 2005, 18:14
Wohnort: Freising

Beitrag von Supertom »

Das würde ich dir auch nicht geben - am Ende gibt es das nächste Mal einen Ausschlussgrund...
Welche Ausschlussgründe gibt es denn? Der einzige mir bekannte Grund ist, wenn die Verspätung beim Fahrkartenkauf bereits bekannt war. In meinem Fall war die Verspätung ausgelöst durch eine Polizeieinsatz in Nürnberg Hbf, Abfahrt dann mit +23, die Verspätung wurde auch in Ingolstadt nicht durch Kürzung des 10minütigen Aufenthalts reduziert (vermutlich wegen der Bauarbeiten bei Baar-Ebenhausen).

Thema Fluggastrechte: bisher waren alle meine Flüge pünktlich, so dass ich dass nie musste. Zum Glück, mir ist sehr wohl bekannt, dass das von unlustig und schwierig (=Lufthansa) bis hin zu unmöglich (=Ryanair) reicht. Was aber nicht bedeutet, dass die Bahn das nicht besser machen sollte. Würde zumindest gut zu einem qualitätsorientierten Konzern passen, dem die Tür-zu-Tür-Verbindung des Fahrgastes wichtig ist.
Benutzeravatar
Flo_K
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2575
Registriert: 11 Nov 2004, 19:32
Wohnort: München

Beitrag von Flo_K »

So ganz verstehe ich dein Problem irgendwie nicht, ehrlich gesagt. Du hattest bei Ankunft in München Hauptbahnhof deutlich weniger als 1 Stunde Verspätung und zudem fuhr ja auch noch die S-Bahn. Ich hatte die gleiche Situation im Hauptbahnhof in München schon mehrfach, ich habe da nie einen Taxi Gutschein bekommen. Irgendwann habe ich dann aufgehört es zu versuchen. Wäre ja eigentlich auch übertrieben dir eine Taxifahrt über 70 € zu zahlen, wenn doch noch S-Bahnen fahren.
Supertom
Haudegen
Beiträge: 619
Registriert: 01 Mär 2005, 18:14
Wohnort: Freising

Beitrag von Supertom »

Das Problem ist, dass einem diese Rechte trotz Nachfrage verwehrt werden. Ob es übertrieben ist oder nicht, darüber kann man sich streiten. Ferner muss man im Einzelfall auch abwägen, ob der Zeitaufwand für das Holen eines Gutscheins und die Taxifahrt überhaupt lukrativ ist. Es sind also nur Einzelfälle, und da sollte die DB schon den Anspruch haben den Kunden nachts schnell nach Hause zu befördern. Die Regelung grenzt ja absichtlich auf 0-5 Uhr ein und macht somit durchaus Sinn. Dass du schon in der gleichen Situation warst, finde ich sehr interessant und macht die Situation in meinen Augen nicht besser - spricht eher für das System dahinter.
Benutzeravatar
Flo_K
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2575
Registriert: 11 Nov 2004, 19:32
Wohnort: München

Beitrag von Flo_K »

Aber du bist doch mit einer Verspätung von unter 60 Minuten angekommen und Anschluss eine Stunde später war gewährleistet. Da gibt es meines Wissens, ohne das jetzt aber nach zuschauen, einfach keinen Anspruch (kann man auch verstehen, finde ich)
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Flo_K @ 29 Mar 2014, 09:48 hat geschrieben: Aber du bist doch mit einer Verspätung von unter 60 Minuten angekommen und Anschluss eine Stunde später war gewährleistet. Da gibt es meines Wissens, ohne das jetzt aber nach zuschauen, einfach keinen Anspruch (kann man auch verstehen, finde ich)
Das kann man so und so interpretieren - ich würde mal das EBA Fragen, wie die das sehen...
Jogi
Kaiser
Beiträge: 1598
Registriert: 12 Mär 2009, 16:13

Beitrag von Jogi »

Flo_K @ 29 Mar 2014, 09:48 hat geschrieben:Aber du bist doch mit einer Verspätung von unter 60 Minuten angekommen...
Von 60 min, nicht unter 60. Da gemeinhin ab eben jener Stunde die FGR greifen (s. etwa die 25-Prozent-Erstattung), ist das hier schon entscheidend.
Flo_K @ 29 Mar 2014, 09:48 hat geschrieben:... und Anschluss eine Stunde später war gewährleistet. Da gibt es meines Wissens, ohne das jetzt aber nach zuschauen, einfach keinen Anspruch (kann man auch verstehen, finde ich)
DB-BB § 9.1.5. (eigene Formatierung zur besseren Lesbarkeit):
Der Beförderer bietet dem Reisenden die Weiterbeförderung

[1.] in einem anderen Verkehrsmittel an,
(i) sofern dies praktisch durchführbar ist,
(ii) wenn seine fahrplanmäßige Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr fällt und (iii) [wenn] vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der Reisende wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls ohne Nutzung dieses Verkehrsmittels mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird,

[2.] oder sofern ein Zug ausfällt, es sich bei dem vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahr-
planmäßige Verbindung des Tages handelt [...].

Nutzt der Reisende selbständig ein anderes Verkehrsmittel, so hat er einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 80 €.
[2.] ist hier nicht relevant, da der letzte Zug nicht ausgefallen ist. Für [1.] scheinen mir die Bedingungen prinzipiell erfüllt und durchführbar zu sein: (i) Selbst wenn unmittelbar kein Taxi am Hbf verfügbar wäre, in München ließe sich doch mit Sicherheit eines organisieren. (ii) Planankunft wäre 2.24 Uhr gewesen. (iii) Er käme auf jeden Fall die "magische" Stunde später an.

Dann bliebe eigentlich noch eine Frage zu klären, wie lange es dauert, ein Taxi zu organisieren. Damit meine ich weniger das Anrufen & Bestellen, sondern das Abklären der Rotkäppchen, wie man die Fahrgäste auf die Taxen verteilt. Wenn das 40, 50, 60 Leute sind, dann kann das schon mal eine Stunde dauern...

Wegen dem EBA: Die Herrschaften haben u.a. eine "Bürger-Hotline" zu Fragen zu den FGR eingerichtet und sind meiner Erfahrung nach kompetent UND bemüht schnell zu helfen; bei meiner "speziellen" Frage wurde damals sogar ihr Hausjurist kontaktiert...
Supertom
Haudegen
Beiträge: 619
Registriert: 01 Mär 2005, 18:14
Wohnort: Freising

Beitrag von Supertom »

Aber du bist doch mit einer Verspätung von unter 60 Minuten angekommen und Anschluss eine Stunde später war gewährleistet.
Die Verspätung in der Ankunft in München Hbf ist meines Erachtens unwesentlich, da die Fahrgastrechte explizit von "einer zu erwartenden Verspätung am Zielort" sprechen. Und die zu erwartende Verspätung als ich am Servicepoint stand war 60 Minuten, da der Anschluss weg war und die eine Stunde spätere S-Bahn laut Fahrplan die nächste Reisemöglichkeit ist.
Das kann man so und so interpretieren - ich würde mal das EBA Fragen, wie die das sehen...
Das ist ne sehr gute Idee. Ich nehm diesen Zug gelegentlich, d.h. die Situation kann prinzipiell jederzeit wieder auftreten...
Benutzeravatar
Flo_K
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2575
Registriert: 11 Nov 2004, 19:32
Wohnort: München

Beitrag von Flo_K »

Okay. Ja ich hatte da einen Denkfehler, tut mir leid. Dass sich die 60 Min auf Freising bezogen haben, habe icn irgendwie nicht gescheckt... Wenn das Ziel laut Ticket Freising ist, hast du natürlich Recht. Falls das Ziel Deines Tickets allerdings München Hbf war, wirst kein Erfolg haben (ich spreche aus leidvoller Erfahrung ^^)
Supertom
Haudegen
Beiträge: 619
Registriert: 01 Mär 2005, 18:14
Wohnort: Freising

Beitrag von Supertom »

Hallo,

angesichts eines neuerlichen Vorfalls, der mir zu dem Thema passiert ist, will ich euch den Ausgang des Themas nicht vorenthalten:
Nach längerem Schriftwechsel mit dem Kundendialog, welcher stets ziemlich inhaltslosen Müll darstellte, habe ich mich an das Eisenbahn-Bundesamt gewandt. Nach nur einer Woche kam von dort eine ausführliche, juristische Stellungnahme: es ist definitiv durch die Fahrgastrechte abgedeckt, bei einer zu erwartenden Verspätung von 60 Minuten zwischen 0 und 5 Uhr ein Taxi zu nehmen; die Auskünfte der Deutschen Bahn am Servicepoint München seien falsch gewesen. Dieses Schreiben habe ich der Deutschen Bahn geschickt mit der Bitte um eine Stellungnahme. Letzte Woche Mittwoch rief mich doch tatsächlich eine sehr freundliche Dame von der DB an, welche mich vielmals um Entschuldigung bat. Es sei unerträglich, was da gelaufen sei und mir hätte ein Taxi zugestanden. Ferner hätte der Kundenservice auch noch ziemlichen Mist fabriziert. Es wird nicht wieder vorkommen, das Personal in München Hbf wird nochmals geschult, wie die Regeln sind und ich erhalte einen Reisegutschein, Betrag würde ich hier ungern nennen, war aber sehr großzügig. Diesen würde Sie gleich in die Post geben. Das war letzte Woche Mittwoch. Ein Brief der DB kam bis heute nicht an, dafür ereignete sich mal wieder etwas tariflich sehr interessantes:

Ich wollte einen Ausflug nach Halberstadt machen und habe mir dafür ein Schönes-Wochenende-Ticket geholt. Geplant war ursprünglich folgende Verbindung:
17:02 ab Halberstadt
18:00 an Halle(Saale) Hbf
18:23 ab Halle(Saale) Hbf
19:02 an Naumburg
19:14 ab Naumburg Hbf
20:33 an Saalfeld(Saale)
20:57 ab Saalfeld(Saale)
23:17 an Nürnberg Hbf
23:40 ab Nürnberg Hbf
01:29 an München Hbf
01:43 ab München Hbf
02:24 an Freising

Diese Verbindung konnte ich schon vor Fahrtantritt streichen, da die Strecke zwischen Jena und Saalfeld gesperrt ist. Dazu kommt noch, dass in exakt jener Nacht auch noch Bauarbeiten auf der S1 waren. Am Ende geplant und als Reiseverbindung gedruckt kam folgende Verbindung raus:
17:02 ab Halberstadt
18:00 an Halle(Saale) Hbf
18:14 ab Halle(Saale) Hbf
19:56 an Zwickau Hbf
20:27 ab Zwickau Hbf
21:32 an Hof Hbf
21:36 ab Hof Hbf
23:30 an Nürnberg Hbf
23:35 ab Nürnberg Hbf
01:24 an München Hbf
01:48 ab München Hbf
02:04 an Oberschleißheim
02:10 ab Oberschleißheim
03:04 an Freising

Sprich, gleiche Abfahrtszeit, andere Route, aber wegen der S1-Bauarbeiten spätere Ankunft. Nun passierte das, was nicht passieren sollte - der Regionalexpress von Halberstadt nach Halle hatte exakt 17 Minuten Verspätung. Da kein Zugbegleiter auffindbar an, rief ich aus dem Zug die 3S-Zentrale Halle an, schilderte den Vorfall und dass ich den Anschluss unbedingt bräuchte, da ich sonst nicht mehr mit Regionalzügen nach Freising weiterkäme. Sie versprach, sich darum zu kümmern und andernfalls sollte ich an den Servicepoint in Halle gehen.
Da der Übergang bahnsteigleich war, rechnete ich mir noch gewisse Chancen aus, aber es kam, wie es in der engstirnigen "S-Bahnen warten nicht, nie!"-Denke kommen musste: die S-Bahn war weg.
Also Plan B und ab zum Servicepoint. Erwartet hätte ich, dass dort eine Freigabe des ICE1517 erfolgt, da dies ja nun die einzige Möglichkeit war. Stattdessen schickte mich das dortige Personal Richtung Leipzig. Auf meinen Einwand, ob es nicht geschickter wäre, hier und jetzt die ICE-Freigabe zu erteilen und ggf. mit Regionalzügen nach Naumburg vorzufahren, um dort in den ICE einzusteigen, wurde ich hartnäckig weiter nach Leipzig geschickt. Schließlich begab ich mich in die nächste S-Bahn Richtung Leipzig. Wohl wissend, dass ich auch dort den ICE1517 erreiche, aber dann damit halt länger ICE fahre (wenn das nicht so gewesen wäre, hätte ich die Anweisung des Personals wohl einfach ignoriert und wäre mit dem 1517 einfach so gefahren).

In Leipzig kam dann als erstes die Frage, die ich mir auch stellte: "Warum wurden Sie denn hier hergeschickt?" Nachdem aber die freundliche Bahnhofschefin gerufen wurde, stellte man mich vor die Wahl: Hotel oder ICE-Freigabe. Da ich nichts zum übernachten dabei hatte, zog ich die ICE-Fahrt vor.
Normalerweise wäre das das Happy End gewesen, weil ich ja mit dem ICE1517 die Verspätung eingeholt hätte. Es war aber nicht normalerweise, sondern es gab ja noch die Streckensperrung irgendwo zwischen Jena und Saalfeld. Daher wurde der ICE1517 via Fulda umgeleitet und zum Abschluss folgte auch noch eine geplante Umleitung via Augsburg. Planankunft in München Hbf war 2:04, eingetrudelt sind wir gegen 2:18, da auch noch eine kleine technische Störung an der Strecke war. Laut dem gedruckten Reiseplan, den ich seit Leipzig in der Hand hatte, sollte ich somit die S-Bahn um 2:48 nehmen und um 4:04 in Freising sein - also, um zum Tarif zurückzukommen: die magischen 60 Minuten später. Dies hatte ich auch bereits in Leipzig angesprochen, wurde aber wegen dieses Themas letztendlich auf München verwiesen - es ginge nicht, in Leipzig einen Taxigutschein München-Freising auszustellen, ferner sei die ICE-Freigabe für das Schöne-Wochenende-Ticket eh schon großzügig.

Also hin zu meinen "nachgeschulten" Freunden am Servicepoint. Dort wurde mir ein Taxi verweigert mit der Begründung, es fährt ja noch was und ich käme ja nur eine Stunde später an. Also der gleiche Schwachsinn, wie noch vor nem Monat verbreitet wurde. Mein Hinweis auf die Fahrgastrechte, den damaligen Vorfall und der Tatsache, dass ich das Schreiben des EBA dabei hatte und ihm unter die Nase hielt, meinte er, ich hätte Unrecht, das Schreiben sei fehlerhaft und ich bekäme kein Taxi.
Ich schlich mich dann recht schnell für meinen eigenmächtigen Plan B: mit der Pendel-S-Bahn um 2:25 zum Ostbahnhof, um 2:44 zum Flughafen, Ankunft dort 3:15, ab dort Taxi nach Freising (ca. 20 Euro). Ist ja doch erheblich billiger als das Taxi direkt ab München und reduziert die Verspätung um ne halbe Stunde. Das hat dann auch geklappt, Taxi musste ich natürlich selbst zahlen. Kundenservice hab ich bereits kontaktiert mit dem Vorfall, war aber nicht erreichbar - angeblich bekomme ich nen Rückruf.

Dazu jetzt mal meine Frage: wie stehen in diesem Fall die Chancen darauf, dass ich die Taxikosten erstattet bekomme?
Benutzeravatar
chris232
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 6033
Registriert: 30 Jul 2005, 20:04
Wohnort: Myunkhen

Beitrag von chris232 »

Ich zitier mal von der Fahrgastrechte-Seite:
Bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 min. am Zielbahnhof der Reise besteht die Möglichkeit, andere -nicht reservierungspflichtige- Züge zu benutzen, um die Zielstation mit einer möglichst geringen Verspätung zu erreichen. Soweit hierfür der Erwerb eines Produktübergangs oder einer weiteren Fahrkarte notwendig ist, werden die Kosten hierfür auf Antrag erstattet.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Fahrausweise, für die ein erheblich ermäßigtes Beförderungsentgelt gezahlt wurde. (...)
•Schönes-Wochenende-Ticket (SWT)
Das entspricht auch soweit dem, was ich im Kopf hatte: Dass dir beim SWT der Produktübergang nicht zusteht, sondern schon aus Kulanz erfolgt. Schließlich ist ja nicht nachweisbar, wo du wirklich hinfahren wolltest... Die Regelung für das Taxi ist allerdings nicht explizit davon ausgenommen.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Supertom
Haudegen
Beiträge: 619
Registriert: 01 Mär 2005, 18:14
Wohnort: Freising

Beitrag von Supertom »

Dass dir beim SWT der Produktübergang nicht zusteht, sondern schon aus Kulanz erfolgt.
Der von der zitierte Abschnitt schließt das SWT in der Tat aus. Aber es gibt ja noch meine "Lieblings-Regelung":
"Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel zu nutzen (z.B. Bus oder Taxi). Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 EUR erstattet."

Einen ICE würde ich auch als "anderes Verkehrsmittel" sehen. Naumburg-München kostet mit BC25 69 Euro, meiner Auffassung nach ist dann dieser Fall auch durch die Fahrgastrechte abgedeckt und keine Kulanz mehr. Trickreich wäre in dem Fall nur, dass ich dann mit Taxi auf mehr als 80 Euro gekommen wäre. War aber nicht so und hier steht ja "Kosten erstattet", also externe Aufwendungen der DB.
Schließlich ist ja nicht nachweisbar, wo du wirklich hinfahren wolltest...
Nachweisbar nicht, daher zumindest belegbar. Ich hab mir angewöhnt, einen Automatenausdruck von der Verbindung mitzunehmen - hilft im Zweifelsfall. Zudem dürfte das Missbrauchsrisiko recht gering sein. Man braucht ja erstmal einen Anschlussverlust und müsste dann behaupten, in eine Stadt zu wollen, in die man gar nicht will. Dann könnte man nur sofort, zu nachtschlafener Zeit dahin fahren. Und dann? So verrückt kann man gar ned sein, dass man das macht...

Übrigens, ich soll mit meinem konkreten Fall zum Servicecenter Fahrgastrechte. Mit denen darf ich mich dann wegen den Taxikosten runterärgern. Kulanz wegen falscher Auskünfte und unfreundliche Behandlung gibts nicht. Gutschein wegen dem ersten Vorfall ist angeblich verschickt worden, angeblich ist es normal dass das 2 Wochen dauert. Der Kundenservice für bahn.comfort-Kunden war schonmal deutlich besser.

Schauen wir mal was das Servicecenter Fahrgastrechte diesmal macht, letztes mal haben sie es geschafft, statt Freising als Wohnort "Salzkotten" zu schreiben. :ph34r:
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Supertom @ 5 May 2014, 21:41 hat geschrieben: Einen ICE würde ich auch als "anderes Verkehrsmittel" sehen. Naumburg-München kostet mit BC25 69 Euro, meiner Auffassung nach ist dann dieser Fall auch durch die Fahrgastrechte abgedeckt und keine Kulanz mehr. Trickreich wäre in dem Fall nur, dass ich dann mit Taxi auf mehr als 80 Euro gekommen wäre. War aber nicht so und hier steht ja "Kosten erstattet", also externe Aufwendungen der DB.
Da steht aber auch:
Stellt die Eisenbahn dem Fahrgast das andere Verkehrsmittel bzw. eine erforderliche Übernachtung unentgeltlich zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen.
m.M.n. darf man aber trotzdem die üblichen Kosten anrechnen - hier übrigens nicht mal die BC25-Ermäßigung, da die Grundfahrkarte nicht mit BC25 gelöst war. Damit hast du bereits 92 Euro für ein anderes Verkehrsmittel erhalten - Taxi kommt also nicht mehr in Frage.
Benutzeravatar
chris232
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 6033
Registriert: 30 Jul 2005, 20:04
Wohnort: Myunkhen

Beitrag von chris232 »

Was den Missbrauch angeht: Ich steh am Bahnhof, will von A nach B, sehe dass der RE Verspätung hat* und der ICE pünktlich ist. Also kauf ich eine "erheblich ermäßigte" Fahrkarte, geh zu entsprechender Stelle und komm mit dem ICE ne Stunde früher mit zwei Umstiegen weniger für den halben Preis an.

*Meinetwegen via Internet für einen Anschlusszug, bevor's heißt dass ich das ja vor dem Kauf gewusst hätte.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Supertom
Haudegen
Beiträge: 619
Registriert: 01 Mär 2005, 18:14
Wohnort: Freising

Beitrag von Supertom »

darf man aber trotzdem die üblichen Kosten anrechnen - hier übrigens nicht mal die BC25-Ermäßigung, da die Grundfahrkarte nicht mit BC25 gelöst war.
Das finde ich ne ziemlich interessante Begründung. Nach der Regel dürfte ich ja theoretisch auch nen Fernbus benutzen, beim Busfahrer zahlen und mir das auch erstatten lassen. Wenn es jetzt da ne goldene Fernbus-Karte gäbe und ich die hätte, die 10% bringt, bekomm ich dann auch den normalen Fahrpreis von der DB erstattet?
Ich steh am Bahnhof, will von A nach B, sehe dass der RE Verspätung hat* und der ICE pünktlich ist. Also kauf ich eine "erheblich ermäßigte" Fahrkarte, geh zu entsprechender Stelle und komm mit dem ICE ne Stunde früher mit zwei Umstiegen weniger für den halben Preis an.
Früher ankommen ist meines Wissens nach nicht - mir würde keine Begründung einfallen, weiter als benötigt mit dem ICE zu fahren. Und das mit der Verspätung ist ja auch trickreich, man müsste dann ja wenn man sieht das der RE Verspätung hat, schnell ein Bayern-Ticket oder so kaufen, da ja die Bahn bei bekannten Verspätungen diese auch automatisch anzeigt. Und dann müsste man vor dem Anschlussverlust in diesen einsteigen. Selbstverständlich geht das alles nur, wenn wirklich eine Verspätung auftritt und die Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr ist. Also so ne Möglichkeit zu finden würde mich so sehr stressen, dass ich den "Komfortvorteil" des ICE auch dringenst bräuchte :blink:
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16123
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Früher ankommen zu verbieten finde ich nicht nachvollziehbar - wenn der Zug 1 an A um 23:50 abfährt und in B um 1:15 ankommt, Zug 2 dagegen in A um 0:05 abfährt, aber schon um 0:55 in B ankommt, Zug 1 aber mit zwei Stunden Verspätung ankommen soll - mit der Begründung des Verbots des früher ankommens die Fahrt mit Zug 2 zu verweigern würde ich nicht für nachvollziehbar halten.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Benutzeravatar
Entenfang
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 7963
Registriert: 27 Aug 2012, 23:19
Wohnort: München

Beitrag von Entenfang »

Antwort von dort, könnte ja vielleicht mal jemanden interessieren und ist hier wieder auffindbar.


Ich habe jetzt doch viel länger recherchiert als gedacht und nichts Konkretes dazu gefunden.

Allerdings habe ich hier dieselbe Frage für QDL gefunden und die Antwort lautet: Selbst mit QDL (also wohl mit jeder erheblich ermäßigten Fahrkarte) steht dir eine Hotelübernachtung oder Taxi bis 80€ zu, wenn dein letzter Anschluss weg ist.
Damit wäre meine vorherige Aussage
Entenfang @ 23 Nov 2018, 13:49 hat geschrieben:Kommt drauf an - mit Bayernticket & Co. oder ohne durchgehende Fahrkarte würde ich mich manche Spätverbindung auch nicht trauen.
zum Teil hinfällig. Mit einem erheblich ermäßigten Angebot hätte man folglich Anspruch auf eine Hotelübernachtung, ohne durchgehene Fahrkarte dagegen nicht.

So wie ich das verstehe, wäre dann aber auch mit erheblich ermäßigtem Angebot die Nutzung einer höheren Produktklasse (also FV) zulässig. Das ist ja üblicherweise ausgeschlossen, wie z.B. hier nachzulesen ist.

Ohne jetzt direkt was zur BC 100 gefunden zu haben, würde ich mal schlussfolgern, dass du dann (abgesehen von den 10€ Pauschalbetrag) auch Anspruch auf ein Taxi/Hotel hast. War ja beim Deutschlandpass auch so, der ja quasi dasselbe Angebot ist. Aber du kannst ja selbst mal eine Frage bei der Bahn-Community stellen.

Oder findet jemand einen entsprechenden Absatz in den Beförderungsbedingungen? Ich bin nicht fündig geworden...
Mein Bahnjahr 2023
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
Jogi
Kaiser
Beiträge: 1598
Registriert: 12 Mär 2009, 16:13

Beitrag von Jogi »

Alles so weit richtig, auch bei "relationslosen" Netzkarten stehen einem - natürlich - die Weiterbeförderung bis zum eigentlichen Zielbahnhof zu wie auch eine nach Rahmen der Möglichkeiten eine angemessene Unterbringung, wenn eine Weiterreise am gleichen Tag nicht zumutbar ist.
Entenfang @ 23 Nov 2018, 20:34 hat geschrieben:So wie ich das verstehe, wäre dann aber auch mit erheblich ermäßigtem Angebot die Nutzung einer höheren Produktklasse (also FV) zulässig. Das ist ja üblicherweise ausgeschlossen, wie z.B. hier nachzulesen ist.
Kommt auf den Umstand an - machen wir es mal an einem Bayern-Ticket für die Verbindung Nürnberg-München fest:
Fall A, ein MNX fällt mittags aus - keine alternative Beförderung im ICE vorgesehen, auch nicht mit Vorauslegen der Differenz zwischen ICE- und PK-C-Flexpreis, weil nicht vergleichbare BB.
Fall B, die letzte Tagesverbindung fällt aus - da ist eine Weiterbeförderung im ICE durchaus drin, dann als "alternatives Verkehrsmittel" und entsprechend ohne Zahlung eines Differenzbetrages.
Benutzeravatar
Entenfang
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 7963
Registriert: 27 Aug 2012, 23:19
Wohnort: München

Beitrag von Entenfang »

Der Threadtitel passt insofern ganz gut, als dass mit dem Beginn des neuen Jahres in der Schweiz gesetzliche Fahrgastrechte mit Erstattungen in bekannter Höhe (25% ab 1h, 50% ab 2h) für den gesamten ÖV inkraft getreten sind. Sie gelten also nicht (wie in Deutschland) nur im Eisenbahnverkehr.

https://news.sbb.ch/artikel/102467/fahrgast...b-1-januar-2021
Mein Bahnjahr 2023
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
Mark8031
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3422
Registriert: 09 Apr 2012, 01:35
Wohnort: MBAL

Beitrag von Mark8031 »

Der Europäische Rat hat heute verbesserte Fahrgastrechte beschlossen. (Quelle)
Die Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität werden gestärkt, (..) Recht auf Unterstützung beim Ein- und Ausstieg für alle Regional- und Fernzüge in der EU, sofern geschultes Personal im Dienst ist. (...) Die Frist, in der Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität ihren Hilfebedarf anmelden müssen, wird von mindestens 48 auf mindestens 24 Stunden verkürzt

(...)

soll den Fahrgästen die Mitnahme ihres Fahrrads im Zug erleichtert werden. Die Eisenbahnunternehmen werden künftig verpflichtet sein, Fahrradstellplätze einzurichten und die Fahrgäste über die verfügbare Kapazität zu informieren. (...) Die Anforderungen in Bezug auf Fahrradstellplätze gelten, sobald ein Eisenbahnunternehmen neue Fahrzeuge bestellt oder ältere Fahrzeuge in stärkerem Umfang umrüstet.

(...)

Eine Klausel über höhere Gewalt in Bezug auf Entschädigung für verspätet erbrachte Schienenverkehrsdienste (...) Eisenbahnunternehmen müssen keine Entschädigung für Verspätungen oder Ausfälle zahlen, (...) wie extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit, einschließlich Pandemien. Streiks des Eisenbahnpersonals fallen nicht unter diese Ausnahme. Ferner gelten Weiterbeförderungspflichten auch im Falle höherer Gewalt.
Die Reform muss jetzt noch durch das Europäische Parlament und sollen 2023 in Kraft treten.

Rote Hervorhebung durch mich
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
einen_Benutzernamen
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2282
Registriert: 05 Apr 2018, 13:56

Beitrag von einen_Benutzernamen »

echt auf Unterstützung beim Ein- und Ausstieg für alle Regional- und Fernzüge in der EU, sofern geschultes Personal im Dienst ist.
:rolleyes: ... Nachdem viele Züge scheinbar bei der ÖBB im 0:0 Betrieb fahren viel spass für Leute mit besonderen Bedürfnissen!
Die Eisenbahnunternehmen werden künftig verpflichtet sein, Fahrradstellplätze einzurichten
Alle auch Private? :o
Ich finde die Definition "Eisenbahnunternehmen" interessant. Bei uns Verkehren ein (paar) Strassenbahne ausserorts als "Eisenbahn" im Rechtlichen sinne. :lol: Das wird spannend!
https://www.wlb.at/eportal3/ep/channelView....hannelId/-49924
wie extreme Wetterbedingungen
:rolleyes: ... Wie sind "extreme Wetterbedingungen" rechtlich definiert?
Wie man bei uns so schön sagt: Winter oder wie es die ÖBB nennt eine nicht vorhersehbare Naturkatastrophe... :lol:
einschließlich Pandemien
Toll das man die Definition was das sei geändert hat in der letzten Zeit.
Nach Anhörung der Öffentlichkeit können die Eisenbahnunternehmen je nach Art der Dienstleistung, der Größe des Zuges und der voraussichtlichen Nachfrage beschließen, mehr oder weniger Stellplätze vorzusehen
Die Eisenbahnunternehmen sind aufgerufen, das Angebot an Durchgangsfahrkarten zu erweitern. Eine Durchgangsfahrkarte ist ein Einzelfahrschein, der für aufeinanderfolgende Teilstrecken bei einer Fahrt gültig ist, wobei Anspruch auf Weiterreise mit geänderter Streckenführung und Entschädigung bei Verspätungen oder verpassten Anschlüssen besteht. Durchgangsfahrkarten werden verbindlich vorgeschrieben, wenn Anschlusszüge von einem einzigen Eisenbahnunternehmen betrieben werden und beispielsweise eine Fahrt eine Verbindung zwischen einem Regional- und einem Fernzug umfasst.
Beispiel in Voralberg denke Ich bekommt man führ Fahrten innerhalb des Verbundes KEINE ÖBB Fahrkarten mehr! :blink: Wie lauft es dann hier?
Der Reiseveranstalter muss unter allen Umständen versuchen, dem Fahrgast eine Weiterreise mit geänderter Streckenführung anzubieten, auch wenn hierfür alternative Verkehrsträger in Anspruch genommen werden müssen. War der Reiseveranstalter außerstande, dem Fahrgast die verfügbaren Optionen innerhalb von 100 Minuten mitzuteilen, so kann der Fahrgast aus eigenem Antrieb alternative öffentliche Landverkehrsmittel in Anspruch nehmen, und das Eisenbahnunternehmen muss die hierfür notwendigen Kosten erstatten.
Ich störe mich an den Begriff "Reiseveranstalter". Für mich klingt das als würde Ich eine Pauschalreise gebucht haben müssen?!
Die frage ist in welcher art und weise er es mitzuteilen hat. Beispiel ob eine E-Mail reicht nur wie kann der Kunde diese lesen wenn er kein Roaming hat zb. oder gar überhaupt kein Smartphone?!
Eisenbahnunternehmen müssen keine Entschädigung für Verspätungen oder Ausfälle zahlen, wenn sie die dafür verantwortlichen Umstände nicht hätten vermeiden können, wie extreme Wetterbedingungen, schwere Naturkatastrophen
:D Beispiel wenn die DB die Bäume breiter ausschneiden würde könnten Sie fahren anstatt alles einzustellen. Daher muss die DB dann zahlen?!
Ich behaupte mal man kann es einen Eisenbahnunternehmen das eine Strecke mehrfach Täglich fährt zumuten den Betreiber der Trasse zu verpflichten diese unter allen Umständen befahrbar zu halten.
Die überarbeitete Verordnung wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Sie gelangt zwei Jahre später zur Anwendung, mit Ausnahme der Vorschriften für Fahrradstellplätze. Diese müssen erst ab vier Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung angewandt werden.
Antworten