Die neuen Fahrgastrechte

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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Flo_K
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Beitrag von Flo_K »

GSIISp64b @ 6 Mar 2014, 20:18 hat geschrieben: Das ist doch bei Kaufverträgen genauso wie bei Beförderungsverträgen: Wenn du beim Kauf weißt, dass das Auto keine Räder und keinen Motor hat, kannst du den Verkäufer auch nicht wegen Schlechtleistungen belangen.
Nur ist eine Reise mit der Eisenbahn kein Auto. Wenn es sich um die letzte Verbindung des Tages handelt, habe ich keine andere Wahl, als sie zu nehmen. Egal, wie verspätet sie ist. Allerdings zugegeben, ich kann diese Regelung durchaus nachvollziehen, da man ja wirklich bewusst eine Leistung kauft, über deren Mangel man bereits vorher schon Bescheid weiß. (Bei mir war allerdings die bereits bekannte Verspätung locker ausreichend zur Anschlusserreichung und ist dann im Hbf München nochmal kräftig um ne Stunde angewachsen. )
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Ich hab jetzt grade nochmal nachgesehen: Der Ausschluss von Fahrgastrechteleistungen für bei Kartenkauf bereits bekannte Verspätungen gilt nur für die Entschädigung (also die 25/50%), nicht aber für allfällige Hilfeleistungen.

Das löst aber natürlich Flo_Ks Problem nicht, dass er erstmal an einen Fahrschein kommen muss. Die ÖBB-Automaten verkaufen das wirklich nicht? Wie gesagt - am Schalter sollte es eigentlich gehen.
ropix
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Beitrag von ropix »

JeDi @ 7 Mar 2014, 10:15 hat geschrieben: Ich hab jetzt grade nochmal nachgesehen: Der Ausschluss von Fahrgastrechteleistungen für bei Kartenkauf bereits bekannte Verspätungen gilt nur für die Entschädigung (also die 25/50%), nicht aber für allfällige Hilfeleistungen.
Das klingt schon deutlich besser (und erklärt auch warum ich am Hauptbahnhof bei verpasster MVG durchaus ein Taxigutschein bekommen hätte)
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Flo_K
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Beitrag von Flo_K »

JeDi @ 7 Mar 2014, 10:15 hat geschrieben: Wie gesagt - am Schalter sollte es eigentlich gehen.
Beim ÖBB Schalter war ich noch nie, online verkauft es mir die ÖBB jedenfalls nicht. Ich frag mal nach - in der Regel schicken die einen aber sofort zum DB-Schalter, wenn es um Verbindungen von und nach Deutschland geht. Es könnte noch sein, dass mir die SLB als Vertriebspartner des M ein Nahverkehrsticket ausstellt und ich dann am DB Schalter einen Zuschlag lösen kann?! Aber das ist nur hypothetisch, weil den Aufwand tu ich mir ned jede Woche an ^^

I
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Und dann wundert man sich, warum viele Leute Bahnfahren als zu kompliziert erachten...
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Beitrag von JeDi »

Bayernlover @ 7 Mar 2014, 19:17 hat geschrieben: Und dann wundert man sich, warum viele Leute Bahnfahren als zu kompliziert erachten...
Im Supermarkt einkaufen ist schon auch kompliziert, wenn ich meine ja!-Milch nicht beim Aldi kaufen kann.
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Beitrag von Bayernlover »

Was ich damit meine: Als unbedarfter Reisender enden meine sonntäglichen Heimreisen regelmäßig weit vorm Ziel oder in einer teuren Rechnung fürs Taxi. Als Antwort vom ÖBB-Schalter bekommt man "gehen Sie bitte zur DB" - dort kann man aber die entsprechende Fahrkarte nicht kaufen. Und allein die Tatsache, dass wir hier immer noch keine wirklich praktikable Lösung gefunden haben, zeigt doch, dass in diesem Fall das System einen entscheidenden Fehler hat. Wo genau der liegt, weiß ich nicht. EU, EVU werauchimmer.

Das Ende vom Lied jedenfalls ist, dass ich als Reisender der Trottel bin, der Sonntag Nacht nicht dorthin kommt, wo er hin will. Mag sein, dass sich das EF-Foristen mehrmals antun (man leidet ja gern fürs Forum :D), aber jemand, der nicht eisenbahnaffin ist?
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Flo_K
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Beitrag von Flo_K »

Ehrlich gesagt finde ich das als BC50 Stammkunde, der bei dem Laden nicht wenig Geld lässt auch schlimm, obwohl ich Eisenbahn-affin bin. Leider ist es nicht die erste schlechte Erfahrung, die ich als Kunde mache. Da gab es schon schlimmere Sachen (das ging schon so weit, dass die DB mir sagte, ich müsse schon Anzeige gegen sie erstatten, wenn ich wissen wolle, wofür sie mir Geld vom Konto abgebucht hat^^).

Ich mache aber auch mindestens genauso oft auch gute Erfahrungen und komme mir als Kunde sehr wertgeschätzt vor. Insofern hängt es beim nicht affinen Künden schlicht davon ab, wer seinem Fall bearbeitet.
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Beitrag von GSIISp64b »

JeDi @ 7 Mar 2014, 19:22 hat geschrieben: Im Supermarkt einkaufen ist schon auch kompliziert, wenn ich meine ja!-Milch nicht beim Aldi kaufen kann.
ja!-Milch und Aldi-Milch kann man beide über Müesli kippen, aber mit der MVV-Fahrkarte im ICE erntet man doofe Blicke (die dann mit 40€ in Rechnung gestellt werden).
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Beitrag von JeDi »

GSIISp64b @ 7 Mar 2014, 19:41 hat geschrieben: ja!-Milch und Aldi-Milch kann man beide über Müesli kippen, aber mit der MVV-Fahrkarte im ICE erntet man doofe Blicke (die dann mit 40€ in Rechnung gestellt werden).
Wenn man sie pur trinken möchte, schmeckt die vom Aldi aber nicht.

Will sagen: Warum erwartet bei der Eisenbahn eigentlich jeder, dass man bei VU A (DB) oder B (ÖBB) eine Fahrkarte für das jeweils andere VU (oder noch schlimmer: Eine von der SLB [C]) kaufen kann?
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Beitrag von GSIISp64b »

JeDi @ 7 Mar 2014, 20:21 hat geschrieben: Will sagen: Warum erwartet bei der Eisenbahn eigentlich jeder, dass man bei VU A (DB) oder B (ÖBB) eine Fahrkarte für das jeweils andere VU (oder noch schlimmer: Eine von der SLB [C]) kaufen kann?
Weil es außer Kleingeistigkeit keinen wirklich guten Grund gibt, warum das nicht so sein sollte. Weil das guter Service wäre.
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Beitrag von JeDi »

GSIISp64b @ 7 Mar 2014, 20:26 hat geschrieben: Weil es außer Kleingeistigkeit keinen wirklich guten Grund gibt, warum das nicht so sein sollte.
Und warum krieg ich dann beim Aldi keine Rewe-Produkte? Weils außer Kleingeistigkeit... ach lassen wir das. Die Bahn ist halt böse und Tarife sowieso.
Weil das guter Service wäre.
Deshalb ist es ja auch in den allermeisten Fällen möglich. TBNE und CIV gibts schon ewig.
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Beitrag von GSIISp64b »

JeDi @ 7 Mar 2014, 20:34 hat geschrieben: Und warum krieg ich dann beim Aldi keine Rewe-Produkte? Weils außer Kleingeistigkeit... ach lassen wir das. Die Bahn ist halt böse und Tarife sowieso.
Weil ALDI und REWE Konkurrenten sind, während unterschiedliche EVUs Teil eines Gesamtsystems sind, das durch die Systemwirkung gestärkt wird.

Und wenn du nicht zu ALDI gehst, sondern in einen echten Supermarkt, hast du auch zwischen mehreren Sorten Milch die Auswahl. :ph34r:
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Beitrag von JeDi »

GSIISp64b @ 7 Mar 2014, 20:37 hat geschrieben: Weil ALDI und REWE Konkurrenten sind, während unterschiedliche EVUs Teil eines Gesamtsystems sind, das durch die Systemwirkung gestärkt wird.
OK. Warum kann ich dann bei der NOB (die eine Tarif- und Vertriebskooperation mit der DB hat) Fahrkarten für den HKX kaufen?
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Beitrag von GSIISp64b »

JeDi @ 7 Mar 2014, 20:39 hat geschrieben: OK. Warum kann ich dann bei der NOB (die eine Tarif- und Vertriebskooperation mit der DB hat) Fahrkarten für den HKX kaufen?
Weil warum solltest du nicht?
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Beitrag von JeDi »

GSIISp64b @ 7 Mar 2014, 20:44 hat geschrieben: Weil warum solltest du nicht?
Weil hier Fahrkarten der Konkurrenz verkauft werden...
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Beitrag von mapic »

JeDi @ 7 Mar 2014, 20:21 hat geschrieben: Will sagen: Warum erwartet bei der Eisenbahn eigentlich jeder, dass man bei VU A (DB) oder B (ÖBB) eine Fahrkarte für das jeweils andere VU (oder noch schlimmer: Eine von der SLB [C]) kaufen kann?
Weil den meisten Leuten das EVU vollkommen egal ist, und man einfach nur "mit dem Zug" fahren will.
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Beitrag von 146225 »

Und weil das vor allem schon jahrzehntelang funktioniert hat, selbst zu Zeiten wo Fahrkarten handschriftlich ausgestellt wurden - also lange bevor Bahntarife ein intransparenter Haufen Bullshit mit Lotteriefaktor wurden.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Beitrag von JeDi »

146225 @ 7 Mar 2014, 21:11 hat geschrieben: Und weil das vor allem schon jahrzehntelang funktioniert hat, selbst zu Zeiten wo Fahrkarten handschriftlich ausgestellt wurden - also lange bevor Bahntarife ein intransparenter Haufen Bullshit mit Lotteriefaktor wurden.
Die SLB war aber auch damals nicht Mitglied in den diversen internationalen Verbänden. Umgekehrt könnte man problemlos irgendwo in Serbien eine Fahrkarte von Karlsruhe nach Bad Herrenalb kaufen...
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Beitrag von 146225 »

JeDi @ 7 Mar 2014, 21:13 hat geschrieben: Umgekehrt könnte man problemlos irgendwo in Serbien eine Fahrkarte von Karlsruhe nach Bad Herrenalb kaufen...
Die im Gegensatz zu FV-Fahrkarten der DB vermutlich auch für jeden Kunden den gleichen Preis kosten würde.
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Beitrag von JeDi »

146225 @ 7 Mar 2014, 21:17 hat geschrieben: Die im Gegensatz zu FV-Fahrkarten der DB vermutlich auch für jeden Kunden den gleichen Preis kosten würde.
Ähm - nein :-)
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Beitrag von 146225 »

JeDi @ 7 Mar 2014, 21:18 hat geschrieben: Ähm - nein :-)
Okay, Du hast gewonnen. B-)
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Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Ich hab jetzt keine Lust auf eine Abhandlung über den Sinn und Unsinn solcher Regelwerke, stimme meinen Vorrednern zu (also denen mit meiner Meinung :D), dass das System "Bahn" nur als Gesamtwerk funktionieren kann. Der Großteil der Leute hat keinen Bock, sich mit solchem Tarifunsinn zu beschäftigen, und wendet sich irgendwann genervt ab. An Flo seiner Stelle würde ich mich dermaßen veralbert fühlen, dass ich mir schon längst Alternativen gesucht hätte.

Also verteidigt solchen Quatsch nicht, sondern lasst uns gemeinsam Lösungen finden. Aldi und Rewe kann man damit überhaupt nicht vergleichen.
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

JeDi @ 7 Mar 2014, 20:34 hat geschrieben: Und warum krieg ich dann beim Aldi keine Rewe-Produkte? Weils außer Kleingeistigkeit...
Ich bekomme aber bei beiden sowohl meine Milch als auch das zugehörige Müsli.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

TramBahnFreak @ 8 Mar 2014, 02:24 hat geschrieben: Ich bekomme aber bei beiden sowohl meine Milch als auch das zugehörige Müsli.
Aldi verkauft keine Frischmilch!
NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Aber anscheinend ausreichend Senf für alle.
My hovercraft is full of eels.

SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
bayerhascherl
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Beitrag von bayerhascherl »

Fahrgastrechte... es fehlt doch schon am grundlegenden respektvollen Umgang.

Erst wieder erlebt dass ein Kontrolleur mit der Androhung die Polizei zu rufen und den Fahrgast am nächsten Bahnhof aussteigen "zu lassen" dazu brachte eine weitere Fahrkarte zu kaufen, obwohl er eine gültige Fahrkarte besaß und auf seinem Smartphone als PDF herzeigen konnte. Ein Beförderungsvertrag steht und fällt nicht mit einem Stück Papier, das ist lediglich ein ANSCHEINSBEWEIS. Dieser Anscheinsbeweis kann ebenso durch eine auf einem Bildschirm angezeigte Version erbracht werden, die sich ja sogar (wie zB bei unleserlichem Barcode auf einem Papierausdruck) per Ticketnummer verifizieren lässt. Zumal ja auch Handytickets explizit angeboten werden, es also nicht der Verkehrssitte widerspricht den Anscheinsbeweis eines gültigen Beförderungsvertrages per Smartphonebildschirm zu erbringen. Die Drohung mit der Polizei, wenn nicht nachgelöst würde, könnte in meinen Augen den Straftatbestand der Nötigung erfüllen, ggf. könnte es sich sogar um einen Betrugsversuch handeln, da mit Vorsatz gehandelt wird (trotz Information darüber dass bereits ein Beförderungsvertrag vorliegt). Auch einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch bzgl. des nicht erfüllten Beförderungsvertrages könnte man prüfen. Zumal wenn die Drohung wirklich wahr gemacht wird und man einen Fahrgast vor seinem Reiseziel an einem Unterwegsbahnhof "aussteigen lässt". Das Recht ist also in jeder Hinsicht auf der Seite des Fahrgastes.

Wenn man schon meint sich auf "Recht und Gesetz" versteifen zu müssen, dann wenigstens korrekt. Irgendwelche zusammengetippten Mitarbeiterleitfäden oder Hörensagen, was man sich so vielleicht im Kollegenkreis erzählt, stehen natürlich nicht über der für Jedermann geltenden Rechtsordnung (wie auch keine AGB/Beförderungsbedingungen, diese sind im Zweifel schlicht unwirksam wenn mit allgemein geltendem Recht unvereinbar, es kann sich ja nicht jeder sein eigenes Privatrecht zusammen zimmern). Auch lustig was ich mal für ein Gespräch von zwei Kontrolleuren mitgehört habe, da hat einer mal was davon gehört dass die Strafprozessordnung ein Jedermann-Festnahmerecht vorsieht und hat sich darüber ausgetauscht dass das ja auch super für Schwarzfahrer wäre (was natürlich Humbug ist, es dürfte kaum mit dem Gebot der Verhältnismäßigkeit vereinbar sein einen Anderen seiner Freiheit zu berauben um sich den Zugriff auf seine Personalien und eine Fahrpreisnacherhebung um die 40 Euro für seinen Arbeitgeber zu sichern; da steht dann ganz schnell der Straftatbestand der Freiheitsberaubung im Raum; zumal die Strafprozessordnung eben dem Strafrecht zugeordnet ist während die Fragen rund um Beförderungsverträge, abgesehen von vorsätzlicher Leistungserschleichung, keine einer Straftat sind).

Es kann doch nicht wahr sein dass so mit Kundschaft umgegangen wird, eine regelrechte "Verdachts- und Durchgriffskultur". Ich habe eher das Gefühl dass noch immer weiter zunimmt, parallel zu den auf den ersten Blick immer professionelleren Instrumenten des Kundendialogs (Standardansagen, flächendeckende Corporate Identity, salbungsvolle Formulierungen in Broschüren und auf Werbetafeln,...). Fast habe ich den Eindruck dass frustrierte Mitarbeiter, die dazu angehalten sind dem Kunden immer selbstdisziplinierter gegenüber zu treten und auch dahingehend kontrolliert werden, in solchen Fällen "Wut rauslassen" und dann alles, was ihrer Meinung nach rechtens ist, bis zum äußersten Ausreizen. Durch solch eine Servicekultur erweist man den Kunden einen Bärendienst, denn eine Servicekultur muss sich ja eigentlich erst immer dann erweisen, wenn mal etwas nicht "rund" und wie im Leitfaden vorgesehen läuft. Und auch wenn der Kunde einen Fehler gemacht hat, ohne dabei "böswillig" gewesen zu sein. Von der Seite kann man es auch sehen.
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Beitrag von Flo_K »

Das hat jetzt aber sehr wenig mit Fahegastrechten zu tun. Zudem kann ich - trotz meiner negativen Erfahrungen - deinen vernichtenden Aussagen zum KundenDialog nicht beipflichten. Es gibt da auch sehr nette und engagierte Leute, und ich habe schon mehrfach Reisegutscheine als Kulanzleistung bekommen, deren Höhe mich durchaus positiv überrascht hat.

Übrigens: im Zuge meiner Recherchen zu den Fahrgastrechten stieß ich auf den Passus, dass bereits ab 60 Minuten Verspätung ein Recht auf einen Snack beziehungsweise eine Mahlzeit besteht, sofern diese verfügbar ist. Im Fernverkehr ist ein solcher Snack ja meistens verfügbar, dennoch habe ich in meinem ganzen Leben noch nie einen erhalten. Auch nicht bei 3 Stunden Verspätung. Hat jemand Erfahrungen damit? Bekommt man etwa etwas, wenn man gezielt danach fragt?

Ebenso habe ich gelesen, dass die Informationen über wichtige Anschlusszüge im Zug als auch das bestätigen der Verspätung auf dem Fahrerausweis bei einem drohenden Anschlussverlust sichergestellt werden muss. Aber wie ist das eigentlich bei Zügen ohne Zugbegleiter, oder der S-Bahn? Diese erfüllen diese Vorgabe ja nicht!
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Beitrag von bayerhascherl »

Natürlich hat das mit Fahrgastrechten zu tun, auch wenn es um keine Richtlinie geht die mit "Fahrgastrechten" betitelt ist. Es geht einerseits um allgemein geltendes Recht, was natürlich auch für Fahrgäste gilt. Andererseits um das "ungeschriebene Recht", als Fahrgast respektvoll behandelt zu werden. Und nicht dafür "büßen" zu müssen, dass ein anderer Fahrgast, mit dem man rein gar nichts zu tun hat, irgendwie Ärger gemacht hat (das ist auch eine Attitüde die man oft aus Gesprächen heraushört, es wird gern über "DIE" Fahrgäste gesprochen, nach dem Motto "Die Sitze sind verschmutzt? Ja, das machen eben die DIE Fahrgäste"; ganz davon abgesehen dass das zum Geschäft gehört bzw der einzige Geschäftszweck eines Beförderungsunternehmens ist und wer das nicht hinbekommt, mit den Herausforderungen umzugehen die entstehen wenn Menschen jeglicher Art in großer Zahl ein Verkehrsmittel benutzen, der muss sich einen anderen Job bzw. ein anderes Geschäft suchen, das ist hochgradig unprofessionell wie mit "DEM Fahrgast" häufig umgegangen wird). Natürlich gibt es auch positive Beispiele aber es kann ja wohl nicht davon abhängig sein, ob man das Glück hat an einen kundenorientierten Mitarbeiter zu geraten dem bewusst ist dass "DER Fahrgast" seine gesamte berufliche Existenz finanziert, ob man respektvoll behandelt wird oder nicht. Und ich spreche hier nicht von einem bestimmten Unternehmen, das betrifft in meinen Augen die gesamte Branche öffentlicher Verkehrsmittel (egal ob Regiona- oder Fernverkehr, egal ob einen Straßen- oder Schienenverkehrsmittel). Außer die Flugbranche, aus irgend einem Grund haben sich selbst die "Billigflieger" eine Haltung als GASTGEBER bewahrt und begegnen ihren Kunden entsprechend.
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Beitrag von Flo_K »

Das ist jetzt aber alles schon sehr vereinfachend. Erstens sind die Pauschalisierungen wie „die“ Fahrgäste in unserer Kultur und dem Zeitgeist fest verankert. Wir sprechen doch auch ständig über die Politiker, über die Manager, über die Gewerkschafter, etc. Ich glaube nicht, dass alle, die dieses Wort verwenden und so über ganze Gruppen sprechen, auch wirklich alle damit meinen. Und wenn sitze schmutzig sind, dann sind es in der Regel ja in der Tat Fahrgäste gewesen, die das zu verantworten haben.

Und es ist ja nicht so, dass du die gesamte Existenz des Mitarbeiters finanzierst, mit dem du zu tun hast. Das ist in meinen Augen ein zu einfaches Argument. Allerdings gebe ich dir recht, dass es nie genug Kundenorientierung geben dann. Ich denke aber auch, dass sich die Bahn hier nicht von vielen anderen Unternehmen unterscheidet. Und dann sollte man immer beachten, dass auch dort nur Menschen arbeiten. Und wo Menschen arbeiten, geschehen auch Fehler. Wenn man dein Posting liest, entsteht aber der Eindruck, als würden bei der Bahn ausschließlich unfähige Leute arbeiten, die sich um nichts scheren.
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