Die neuen Fahrgastrechte

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Geschichte

Lange Zeit gab es nur sehr wenig Rückerstattung bei Verspätung. Das waren ab 30 Minuten Verspätung im ICE 10 Euro, ab 1 Stunde Verspätung im IC/EC ab 1,5 Stunden 25 Euro. Das war aber nirgends definitiv Festgeschrieben, also eine reine Kulanzleistung.

Die Kundencharta der Bahn

Seit dem 1.10.2004 gilt die sogenannte Kundencharta der DB, die unter anderem bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten (also mindestens +61) 20% des Fahrpreises in Form eines Reisegutscheins vorsieht. Dies wird in die Beförderungsbedingungen, zusätzlich zu den bekannten Punkten 9.1.1 (Weiterbeförderung bei Anschlussverlust auch über Umwege und in Höherwertigen Zügen und Taxi/Hotel, wenn sonst Ankunft nach 0 Uhr), aufgenommen.


Die neuen Passagierrechte, gültig seit heute:


Die Kompaktform:

- ab 60 Minuten Verspätung gibts 25% des Fahrpreises bar oder als Gutschein zurück, ab 120 Minuten 50%
- Dies gilt für alle Fahrkarten und alle Züge
- Es gilt eine Bagatellgrenze von 4 €, mit Zeitkarten (auch Ländertickets, SWT, QDLT) kann man aber "sammeln"
- ab zu erwartenden +20 kann man einen höherwertigen Zug nutzen, muss allerdings bei einer Fahrkarte der Produktkategorie C erst einen Aufpreis lösen, und diesen dann zur Erstattung einreichen. Dies gilt nicht für "stark vergünstigte Fahrausweise" - die üblichen.
- ab +60 und nichterreichen des Ziels vor 0 Uhr kann man ein Taxi oder Hotel nehmen, je nachdem was günstiger ist. Erstattung bis zu 80 Euro - allerdings muss man auch hier erstmal vorstrecken.
- wenn absehbar ist, dass das Ziel mit mindestens +60 erreicht wird, kann die Fahrt abgebrochen werden, und man erhält sein Geld zurück.
- ab +30 werden ICE-Sprinteraufpreise erstattet



Wie kommt man ran?

Dafür gibt es das "Fahrgastrechteformular", kurz FGF. Das gibts beim Zugbegleiter, in Fahrkartenausgaben und beim Servicepersonal am Bahnhof oder hier und ist ein 4mal gefaltetes, langes Blatt. Was macht man jetzt damit? Richtig! Ausfüllen!


Bild

Beginnen wir oben. Da gibt es eine Lasche. In die kommt die Fahrkartenkopie - das Original würde ich persönlich nicht aus der Hand geben, auch wenn das den Vorteil der sofortigen Auszhalung/Gutscheinerstellung mit sich bringt.

Weiter gehts - Ankreuzen, was ihr wollt (Erstattung Fahrpreis, Sprinteraufpreis, wegen Fahrtabbruch, Nutzung eines höherwertigen Zuges, Taxi oder Hotel), (Feld 1) und welche Fahrkarte ihr hattet. (Feld 2)

Im dritten Feld kommt ihr dann nicht mehr ums schreiben herum - hier muss der Geplante Reiseverlauf (Start, Abfahrt, Ziel, Ankunft), sodass das im nachhinein Ermittelt werden kann, eingetragen werden.


Weiter gehts mit dem zweiten Teil: Hier muss der genaue Verspätete Zug und/oder verpasste Anschluss angegeben werden.

Bild

Oben Zuggattung und Zugnummer und Abfahrtszeit des betreffenden Zuges eintragen.
Wenn der allein schon +60/+120 hatte, reicht das schon, dann gehts unten mit Feld 23/24 weiter, also der tatsächlichen Ankunft.

Solltet ihr erst durch Anschlussverlust (wie in meinem Fall) die +60 erreicht haben, gehts rechts weiter, also der planmäßige Anschluss, der dann genutzte Zug, der Bahnhof des ersten Verlustes und letztenendes der Ankunft am Zielbahnhof.

Ist der Zug aber ausgefallen, gehts links weiter, und es wird einfach der dann benutzte Zug eingetragen - in meinem Fall wäres dann ein RE gewesen. Auch hier wieder die Ankunft am Ziel nicht vergessen.

Wenn ihr jetzt die Originalfahrkarte einreicht, und die Verspätungsbescheinigung schon habt (dazu unten mehr), dann noch Feld 25 oder 26 ankreuzen, unterschreiben und damit in die nächste Fahrkartenausgabe gehen. Da gibts dann direkt Geld oder Gutschein.

Sollte davon etwas fehlen, oder ihr nur eine Fahrkartenkopie einreichen wollen, gehts unten weiter:

Bild

Adresse eintragen, bei Überweisung noch die Bankverbindung. Dann das Formular wie angegeben von oben nach unten zusammenfalten, die Klebestreifen abziehen und damit zusammenkleben. Dann in der Fahrkartenausgabe abgeben oder an die angegebene Adresse schicken.

Bei Abwicklung über das Servicecenter ist KEINE Verspätungsbescheinigung erforderlich! (Kann aber nicht schaden)

Die Bescheinigungen stellt der Zugbegleiter (wenn sein eigener Zug über +60 hat), oder der Servicepoint am Bahnhof aus. Wie gesagt - Absolutes Muss, wenn man das Geld sofort haben will!

Wichtig! Die bisherigen Fahrgastrechte aus 9.1.1/9.1.2 BBPV wurden damit unwirksam! Es ist nicht mehr möglich, einfach ohne Aufpreis einen anderen Zug zu benutzen! (und mit SWT/LT gar nicht mehr) Im Zweifel kann man auch alles in den Beförderungsbedingungen, aktuell hier, allgemein hier nachlesen!


Bei weiteren Fragen, bitte einfach melden :)

JeDi

Nutzung eines Häherwertigen Zuges? Das heißt, man schaut erstmal, ob an der Front so ein possierliches Tierchen klebt? ;) Ich denke nein. scnr!
Benutzeravatar
Tequila
Kaiser
Beiträge: 1535
Registriert: 21 Jul 2005, 00:57
Wohnort: Selke-Aue (LHEW)

Beitrag von Tequila »

Daß man formell keinen alternativen Zug mehr nutzen kann, ohne vorzuschießen, ist mir heute bereits durch D$0 bekanntgeworden.
Und daß SWT/LT/QDL nicht mehr beim Anschlußbruch auch mit FV-Ersatzbenutzung berechtigen (bzw. gelöste FV-Fahrscheine nicht erstattungsfähig sind) auch - auch wenn ich die generelle Begründung "erheblich ermäßigte Fahrscheine", was weiter hinten mit mind. 50% Fahrpreiseinsparung definiert wird, nicht teile, denn wenn ich eine Fahrt durchführe, die 40 EUR Normalpreis gekostet hätte und ich fahr mit einem SWT 37 EUR, dann ist das keine Fahrt, womit ich mindestens 50% gespart hätte.

Wie ist das nun, wenn ich ein SWT oder QDLT habe und das Nutzen eines Fernzuges - und sei es auch nur für eine Station - die einzige Möglichkeit wäre, das geplante und gewünschte Reiseziel noch zu erreichen. Darf ich dann dennoch keinen FV-Zug auf ner Teilstrecke nutzen (natürlich mit Vorstrecken) oder wie verhalte ich mich dann richtig? Nahverkehr soweit wie möglich nutzen und dann Hotel bzw. Taxi und kostenfreie Weiterfahrt am nächsten Morgen?
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
146225
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 17466
Registriert: 01 Apr 2007, 17:45
Wohnort: TH/EDG

Beitrag von 146225 »

Die nächste interessante Frage ist ja, wann es Geld gibt. Ich persönlich hätte diesen populistischen Schwachsinn nicht gebraucht, aber er wurde beschlossen, also muß ich mich damit ggf. auseinandersetzen. (Und vermutlich die entstehenden Kosten bei der nächsten Fahrpreiserhöhung mitbezahlen...)

Definitiv keine Entschädigung gibt es ja in Fällen, in welchen das EVU nicht für die Verspätung verantwortlich gemacht werden kann, also Naturkatastrophen, Demonstranten und spielende Kinder im Gleis, Gleislatscher, Selbstmörder u.ä. - diese Regelung wird sicher noch mal irgendwo zum Rechtsstreit führen. Was ist aber mit der beliebten "verspäteten Übergabe aus dem Ausland" ? Nehmen wir als Beispiel an, der bekannte EC 113 wird mit +25 von der ÖBB an die DB übergeben. In Stuttgart, wo ich einsteige, hat der Zug noch +20. Deshalb platzt mir in Frankfurt ein Anschluß und ich komme am Schluß mit über +60 ans Ziel. Krieg ich in solchem Fall dann die Entschädigung von der DB oder nicht ? Strenggenommen nein, weil das EVU DB ja die Verspätungen der ÖBB nicht beeinflussen kann. Oder heißt es da "mitgefangen - mitgehangen ?"
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Auer Trambahner
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 10429
Registriert: 04 Mai 2005, 08:58
Wohnort: Drunt in da greana Au
Kontaktdaten:

Beitrag von Auer Trambahner »

146225 @ 30 Jul 2009, 07:37 hat geschrieben: (Und vermutlich die entstehenden Kosten bei der nächsten Fahrpreiserhöhung mitbezahlen...)
Das ist der Punkt, den vermutlich nahezu jeder Lobeshymnenschwinger übersieht.
Die wunderbare Welt der BWL...
Definitiv keine Entschädigung gibt es ja in Fällen, in welchen das EVU nicht für die Verspätung verantwortlich gemacht werden kann
, also Naturkatastrophen, Demonstranten und spielende Kinder im Gleis, Gleislatscher, Selbstmörder
Der Satz sagt schon alles. Wenn du dir jemand mit einem Fußball die Brille zertrümmert gehst ja auch nicht zum Optiker und verlangst konstenlos eine neue.
Du kannst, wennst die Nerven dazu hast, die Eltern der spielenden Kinder , Greenpeace oder oder die Angehörigen belangen.
Was ist aber mit der beliebten "verspäteten Übergabe aus dem Ausland" ? Nehmen wir als Beispiel an, der bekannte EC 113 wird mit +25 von der ÖBB an die DB übergeben.
Gute Frage. Theoretisch könnte die DB die Forderung an die ÖBB weiterleiten, die sie dann entsprechend bearbeitet. Praktisch ist wie bei vielem "Kundenorientierungsgedöns" da eine eingebaute A...karte drin.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
Benutzeravatar
Autobahn
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 9524
Registriert: 23 Jan 2008, 21:53

Beitrag von Autobahn »

Ich sehe es zumindest als positiv an, dass es

Bargeld

gibt.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Jörg.L.E.
Haudegen
Beiträge: 583
Registriert: 10 Apr 2004, 18:18
Wohnort: Leipzig / Arbeit : FFB

Beitrag von Jörg.L.E. »

Mich würde es mal interessieren wie die DB mit der Ausgabe dieses Formulare grundsätzlich verkehrt. Früher(liegt schon länger her) hatte das Personal im Zug diese V-Gutscheine ausgeteilt. Die wurde ja nach und nach auf die Servicepoints abgewälzt. Ich habe bei Verspätungen schon seit langem(mind. über 1 Jah her) kein Gutschein mehr im Zug bekommen. Die Frage ist ja grundsätzlich: Muss ich im verspäteten Zug dem Personal hinterherlaufen(bei Verspätungen verstecken die sich gerne) oder reicht es aus, das Formular grundsätzlich am Servicepoint zu beziehen.
Bahnstatistik 2009:
83770 km (229,5 km pro Tag )
Stand: 31.12.2009

Extra Lipsiam vivere est miserrime vivere !
Benutzeravatar
MVG-Wauwi
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2588
Registriert: 22 Nov 2004, 13:26
Wohnort: München
Kontaktdaten:

Beitrag von MVG-Wauwi »

Autobahn @ 30 Jul 2009, 09:54 hat geschrieben:Ich sehe es zumindest als positiv an, dass es

Bargeld

gibt.
Ja, allerdings auch für das (fernverkehrsbetreibende) EVU - als zinsloses Darlehen <_< :angry: .
Gruß vom Wauwi
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

146225 @ 30 Jul 2009, 07:37 hat geschrieben: Nehmen wir als Beispiel an, der bekannte EC 113 wird mit +25 von der ÖBB an die DB übergeben. In Stuttgart, wo ich einsteige, hat der Zug noch +20. Deshalb platzt mir in Frankfurt ein Anschluß und ich komme am Schluß mit über +60 ans Ziel. Krieg ich in solchem Fall dann die Entschädigung von der DB oder nicht ? Strenggenommen nein, weil das EVU DB ja die Verspätungen der ÖBB nicht beeinflussen kann. Oder heißt es da "mitgefangen - mitgehangen ?"
Dafür gips ja das Feld "Ausgangsland des Verspäteten Zuges" - Die DB wird wohl dann Rechnungen an die ÖBB schreiben.
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Tequila @ 30 Jul 2009, 02:55 hat geschrieben: Wie ist das nun, wenn ich ein SWT oder QDLT habe und das Nutzen eines Fernzuges - und sei es auch nur für eine Station - die einzige Möglichkeit wäre, das geplante und gewünschte Reiseziel noch zu erreichen. Darf ich dann dennoch keinen FV-Zug auf ner Teilstrecke nutzen (natürlich mit Vorstrecken) oder wie verhalte ich mich dann richtig? Nahverkehr soweit wie möglich nutzen und dann Hotel bzw. Taxi und kostenfreie Weiterfahrt am nächsten Morgen?
Das geht weiterhin. Es ist ja nicht pauschal "Taxi", sondern "Nutzung eines anderen Verkehrsmittels" gesagt. Das sollte schon gehen.
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Jörg.L.E. @ 30 Jul 2009, 12:43 hat geschrieben: Die Frage ist ja grundsätzlich: Muss ich im verspäteten Zug dem Personal hinterherlaufen(bei Verspätungen verstecken die sich gerne) oder reicht es aus, das Formular grundsätzlich am Servicepoint zu beziehen.
Die Dinger gibts am Servicepoint, bei der Fahrkartenausgabe oder beim Zub. Jeder Zub sollte mindestens 100 FGF dabei haben.

Nachdem du aber ja eine BC100 hast, und somit die Abwicklung immer übers Servicecenter läuft, braucsht du noch nicht einmal eine Bestätigung der Verspätung. Das heißt, du kannst das Formular beim Service oder in der Fka problemlos holen, ausfüllen und wieder abgeben.
146225
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 17466
Registriert: 01 Apr 2007, 17:45
Wohnort: TH/EDG

Beitrag von 146225 »

Auer Trambahner @ 30 Jul 2009, 08:23 hat geschrieben: Der Satz sagt schon alles. Wenn du dir jemand mit einem Fußball die Brille zertrümmert gehst ja auch nicht zum Optiker und verlangst konstenlos eine neue.
Du kannst, wennst die Nerven dazu hast, die Eltern der spielenden Kinder , Greenpeace oder oder die Angehörigen belangen.
Sehe ich eigentlich keine Notwendigkeit bzw. auch Möglichkeit dazu. Ich kanns nur immer wiederholen, ich hätt diesen marktschreierischen Schwachsinn mit den ach so tollen Neuerungen nicht gebraucht, mir sind im Verspätungsfalle engagierte Eisenbahner vor Ort deutlich lieber als hinterher ein paar Euros retour.

Vor allem wenn ich mir überlege, wann ich nach den formulierten Kriterien zuletzt Anspruch auf Entschädigung gehabt hätte. Ist trotz regelmäßigem Bahnfahren schon verdammt lang her.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Benutzeravatar
chris232
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 6033
Registriert: 30 Jul 2005, 20:04
Wohnort: Myunkhen

Beitrag von chris232 »

146225 @ 30 Jul 2009, 18:42 hat geschrieben: Ich kanns nur immer wiederholen, ich hätt diesen marktschreierischen Schwachsinn mit den ach so tollen Neuerungen nicht gebraucht, mir sind im Verspätungsfalle engagierte Eisenbahner vor Ort deutlich lieber als hinterher ein paar Euros retour.
Ich brauch nicht die 5€ zurück, sondern eine einfache Möglichkeit im Verspätungsfall weiterzukommen. Wenns nach mir geht ganz einfach: Zug hat mehr als 20 min Verspätung und/oder Anschlussverlust -> weiter zum Ziel wie man will oder kostenlos zurück und den Fahrpreis zu 'nem bestimmten Prozentsatz zurück, Übernachtung oder Taxi je nach Fall Entscheidung der Mitarbeiter. Für alle Fahrkarten, egal wieso man zu spät ist. Kapiert jeder und kostet weniger - haben also alle was davon. Aber nein, man muss es ja wieder besonders kompliziert machen...
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Diese Regelung gab es ja bis vorgestern - sogar ohne die 20-Minuten-Regel und mit Taxi/Hotelgarantie bei Ankunft nach Mitternacht durch die Verspätung.
Benutzeravatar
Rohrbacher
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14190
Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
Wohnort: ja

Beitrag von Rohrbacher »

Bekommt man dieses FRF (wär ja langweilig, wenn's nicht eine Abkürzung gäbe) auch gleich als Block mit sagen wir 100 Formularen drauf? Dann muss man nicht jedesmal irgendwo hin und erst so ein Ding holen, sondern kann sich gleich seine tägliche Entschädigung holen. :D
Der Satz sagt schon alles. Wenn du dir jemand mit einem Fußball die Brille zertrümmert gehst ja auch nicht zum Optiker und verlangst konstenlos eine neue.
Du kannst, wennst die Nerven dazu hast, die Eltern der spielenden Kinder , Greenpeace oder oder die Angehörigen belangen.
Moment. Die Verspätung, die die Fahrgäste ähm... stören, sind ja ein Folgeschaden. Die Kinder fügen z.B. der DB einen Schaden zu, wofür die DB die Kinder ja belangen kann. Vertragspartner des Kunden ist die DB. Warum die DB ihre Leistung dann nicht erbringen kann, ist dann dem wurscht. Dann muss halt die DB wiederum ihre Entschädigung beim Verursacher eintreiben.

Wenn ich ein Auto kaufe, hat der Händler mir 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Wenn der Hersteller Murks gemacht hat, ist der Händler fällig, weil mit dem hab' ich als Kunden den Vertrag geschlossen. Also muss der Händler schauen, wie er seinen Schaden über die Verträge mit dem Hersteller wieder eintreibt. Und wenn mir mein Arbeitgeber monatelang kein Geld überweist und mein Konto leer ist, zählt das bei meiner Bank, die die Raten für das Auto haben will, auch nur auf Basis von Kulanz als Ausrede. Rechtlich nicht.

Also muss auch das EVU schauen müssen, wie es an ihr Recht kommt. Ich finde es schon etwas schwach, dass man in dem Fall als kleiner Kunde gegenüber von großen Firmen den kürzeren zieht, die ja ihrerseits im Zweifel durchaus ihre Kosten einklagen, wenn wer auf dem Gleis 'ne Demo veranstaltet oder Kinder da rumturnen. Da waren schon einige Eltern froh, 'ne Privathaftpflicht zu haben. Der Kunde soll aber davon nichts haben, das find' ich schon verbesserungswürdig, weil auf die Tour können ja dann die EVU immer versuchen, irgendwie aus der Nummer rauszukommen. Lass' das ein paar mal klappen, dann ist das wie mit dem Rauchverbot und den Raucherklubs.

Okay, bei wirklich höherer Gewalt... Aber was ist das eigentlich? Also wenn eine Sturmtief, das die Bäume an einer nicht vernüftig freigeschnittenen Strecke umwirft... ist das höhere Gewalt oder fehlende Vorsorge? Wenn mein nicht abgebautes Partyzelt in einem angekündigten Gewitter im Flug Nachbars Auto demoliert, bin ich (bzw. meine Haftpflicht) unter Umständen dran... Und bei den Bäumen kann das EVU nichts für, da ist dann das EIU zuständig, das mit dem EVU einen Vertrag geschlossen hat...
„Herr Otto Mohl fühlt sich unwohl am Pol ohne Atomstrom.“
Benutzeravatar
spock5407
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13269
Registriert: 21 Dez 2005, 21:40

Beitrag von spock5407 »

JeDi @ 29 Jul 2009, 23:55 hat geschrieben: - ab 60 Minuten Verspätung gibts 25% des Fahrpreises bar oder als Gutschein zurück, ab 120 Minuten 50%
- Dies gilt für alle Fahrkarten und alle Züge
Also auch bei Verbundfahrscheinen in der S-Bahn?




Btw: Statt für ein paar cent die Bürokratie zu strapazieren, votiere ich auch eher für unkomplizierte Weiterreise
egal was für Zuggattung oder EVU.
Mensch, bei der Bundesbahn hat man den Mist auch net gebraucht. Wenn Anschluss weg, einfach nächsten Zug
der einem sinnvoll Richtung Ziel verhilft. Egal ob N, E, D oder IC.
Stadtbahn für Regensburg , offizielle Projektseite der Stadt Regensburg
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

spock5407 @ 30 Jul 2009, 20:13 hat geschrieben:
JeDi @ 29 Jul 2009, 23:55 hat geschrieben: - ab 60 Minuten Verspätung gibts 25% des Fahrpreises bar oder als Gutschein zurück, ab 120 Minuten 50%
- Dies gilt für alle Fahrkarten und alle Züge
Also auch bei Verbundfahrscheinen in der S-Bahn?
DAS Regelt der Verbund - nach den Mindestanforderungen aus §17 EVO.
Mensch, bei der Bundesbahn hat man den Mist auch net gebraucht.  Wenn Anschluss weg, einfach nächsten Zug
der einem sinnvoll Richtung Ziel verhilft. Egal ob N, E, D oder IC.
Ging bis vorgestern ja...
146225
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 17466
Registriert: 01 Apr 2007, 17:45
Wohnort: TH/EDG

Beitrag von 146225 »

Rohrbacher @ 30 Jul 2009, 19:32 hat geschrieben: Wenn ich ein Auto kaufe, hat der Händler mir 2 Jahre Gewährleistung zu geben. Wenn der Hersteller Murks gemacht hat, ist der Händler fällig, weil mit dem hab' ich als Kunden den Vertrag geschlossen. Also muss der Händler schauen, wie er seinen Schaden über die Verträge mit dem Hersteller wieder eintreibt. Also muss auch das EVU schauen, wie es an ihr Recht kommt. Der Kunde soll aber davon nichts haben, das find' ich schon verbesserungswürdig, weil auf die Tour können ja dann die EVU immer versuchen, irgendwie aus der Nummer rauszukommen. Lass' das ein paar mal klappen, dann ist das wie mit dem Rauchverbot und den Raucherklubs.

Okay, bei wirklich höherer Gewalt... Aber was ist das eigentlich? Also wenn eine Sturmtief, das die Bäume an einer nicht vernüftig freigeschnittenen Strecke umwirft... ist das höhere Gewalt oder fehlende Vorsorge?
Das ist juristisch aber die Frage, was die zugesicherte Eigenschaft einer Bahnfahrt ist: Nur die Beförderung an sich, oder die pünktliche Beförderung ?

Ich warne Neugierige ! (nicht von mir, Traugott von Jagow)

Wenn Rohrbachers Ansichten Gesetz werden sollten, würden nicht nur die Fahrpreise wirklich massiv steigen, weil jedes EVU große Rückstellungen bilden müßte (die Zahl der jährlichen Selbstmörder und Unwetter ist nicht per se kalkulierbar), es würde nie wieder irgendwo auch nur eine Sekunde auf einen Anschlußzug gewartet (gut, kann bei der jetzigen Regel auch schon passieren) und ein ewiges juristisches Tauziehen wäre garantiert. Was, wenn ein EVU dann vorab sagen würde: "Im Winter kann bei Schneefall kein pünktlicher Verkehr garantiert werden" und Dich das beim Fahrkartenkauf bestätigen läßt, es auf die Fahrkarte druckt und noch am Zug aushängt ? Dann wäre dieses EVU nach allem Ermessen wieder schuldfrei, weil es Dir zumutbar war, von den Gefahren winterlichen Bahnfahrens vor Vertragsabschluß Kenntnis zu nehmen. Wollen wir das wirklich ? Ich denke eher nein.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16123
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

146225 @ 30 Jul 2009, 21:17 hat geschrieben: es würde nie wieder irgendwo auch nur eine Sekunde auf einen Anschlußzug gewartet
Doch, würde es, weil ein Anschlußverlust die Verspätung in der Regel sofort auf mindestens 60 Minuten erhöht, während ein Anschlußzug, der 30 Minuten wartet, noch nicht über die Grenze ist.
Was, wenn ein EVU dann vorab sagen würde: "Im Winter kann bei Schneefall kein pünktlicher Verkehr garantiert werden" und Dich das beim Fahrkartenkauf bestätigen läßt, es auf die Fahrkarte druckt und noch am Zug aushängt ? Dann wäre dieses EVU nach allem Ermessen wieder schuldfrei, weil es Dir zumutbar war, von den Gefahren winterlichen Bahnfahrens vor Vertragsabschluß Kenntnis zu nehmen. Wollen wir das wirklich ? Ich denke eher nein.
Es würde eher dazu führen, dass die Fahrzeitpuffer deutlich erhöht werden, und man dann halt von Haus aus später ankommt. Spart gleichzeitig auch Strom.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Benutzeravatar
Rohrbacher
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14190
Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
Wohnort: ja

Beitrag von Rohrbacher »

Das ist juristisch aber die Frage, was die zugesicherte Eigenschaft einer Bahnfahrt ist: Nur die Beförderung an sich, oder die pünktliche Beförderung ?
Ja in gewisser Weise auch die pünktliche Beförderung innerhalb eines gewissen Rahmens. Oder wozu sonst die Entschädigungen?
Wenn Rohrbachers Ansichten Gesetz werden sollten, würden nicht nur die Fahrpreise wirklich massiv steigen, weil jedes EVU große Rückstellungen bilden müßte (die Zahl der jährlichen Selbstmörder und Unwetter ist nicht per se kalkulierbar), es würde nie wieder irgendwo auch nur eine Sekunde auf einen Anschlußzug gewartet (gut, kann bei der jetzigen Regel auch schon passieren) und ein ewiges juristisches Tauziehen wäre garantiert.
Ähm... warum? Es geht ja um die Reisekette. Wartet der Anschlusszug nicht, ist die Verspätung in der Reisekette einiger Leute vielleicht deutlich über eine Stunde, ansonsten wären es vielleicht 10 Minuten, die man u.U. wieder reinfahren kann. Warum muss das EVU Rückstellungen bilden? Ja doch nur für eventuell eigenes Versagen. Das muss in beiden Modellen entschädigt werden. Und bei Fremdverschulden wird ja eh vom EVU/EIU aus dieser Fremde belangt. Das ist wie gesagt heute schon so, nur dass z.B. die DB die Entschädigung, die eine Privathaftpflicht irgendwelcher Eltern für ihre auf'm Gleis spielenden Kinder und die daraus folgende Sperrung (und den Polizeieinsatz) gezahlt hat, bei der DB bleibt und bei den DB-Kunden, die ja auch einen Schaden haben, nicht ankommt. Bisher hat die DB an solchen Fällen im Zweifelsfall vielleicht sogar verdient! Ich weiß es nicht, aber wenn die Kunden im Zug nicht entschädigt werden und die DB was bekommt, dann würde ich sagen, liegt da ein Gewinn seitens der DB vor. Oder?

Außerdem sind das nicht meine Ansichten, sondern das ist das Veruracherprinzip. Eine der Grundlagen unseres Rechtssystems. In anderen Beispielen wie z.B. dem Auto völlig unstrittig. Ich muss auch nicht Bosch direkt verklagen, wenn die verbaute Einspritzpumpe das Auto lahmlegt. Ich habe einen Vertrag mit dem Händler und der mit dem Hersteller des Autos und der mit dem Hersteller der Pumpe und der mit was weiß ich wem. Je nachdem was da drinsteht oder Rechtslage ist, ergeben sich da eben bestimmte Haftungsverpflichtungen.

Ja und im Falle des Fahrgasts hab' ich eben einen Vertrag mit der DB. Und dazu gehören auch Fahrzeiten. Deswegen ja das ganze Theater hier.
Was, wenn ein EVU dann vorab sagen würde: "Im Winter kann bei Schneefall kein pünktlicher Verkehr garantiert werden" und Dich das beim Fahrkartenkauf bestätigen läßt, es auf die Fahrkarte druckt und noch am Zug aushängt ? Dann wäre dieses EVU nach allem Ermessen wieder schuldfrei, weil es Dir zumutbar war, von den Gefahren winterlichen Bahnfahrens vor Vertragsabschluß Kenntnis zu nehmen.
Da ist wieder die Frage, was ist höhere Gewalt, was ist zumutbar, was ist verhältnismäßig. Ich sag' mal so, wenn die Einschränkungen daher kommen, dass die neuen Weichenheizungen ihren Job nicht tun, dann ist das keine höhere Gewalt, sondern in Etwa so wie wenn die Lok verreckt. Und bei vorhersehbaren Einschränkungen. Ist es zumutbar, vielleicht einen Winterfahrplan mit weniger engen Fahrzeiten aufzulegen? Denn ich als Arbeitnehmer muss auch bei Streik und im tiefsten Winter pünktlich in der Arbeit sein, ich bin dafür verantwortlich, das sicherzustellen, ggf. muss ich eben früher losfahren oder ein anderes Verkehrsmittel wählen. Warum sollte das ein EVU nicht können? Ich meine, sowas macht man ja im Ansatz, man nennt's dann z.B. "Herbstprogramm". Man weiß eben, dass bestimmte Züge bei bestimmten Streckenverhältnissen "nicht voll einsatzfähig" sind und handelt entsprechend. Man versucht's zumindest. Naja und für sowas wie in Berlin oder mit den ICE-Achsen ist die DB ja fleißig dabei, Entschädigungen bei den Herstellern einzutreiben. Wozu eigentlich, wenn der Endkunde nichts oder nur Peanuts davon sehen würde?

Bisher war's nur so, dass die Bahn als Behörde eben machen konnte, was sie wollte, viel durfte und wenig musste. Das ist jetzt ein bisschen anders, aber andere Unternehmen in anderen Branchen müssen doch bedeutend mehr und leben auch...

Übrigens steigen die Fahrpreise eh immer, egal was passiert. Nur die Ausreden wechseln. ;)
„Herr Otto Mohl fühlt sich unwohl am Pol ohne Atomstrom.“
Benutzeravatar
Autobahn
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 9524
Registriert: 23 Jan 2008, 21:53

Beitrag von Autobahn »

Rohrbacher @ 31 Jul 2009, 02:44 hat geschrieben:Bisher war's nur so, dass die Bahn als Behörde eben machen konnte, was sie wollte, viel durfte und wenig musste. Das ist jetzt ein bisschen anders, aber andere Unternehmen in anderen Branchen müssen doch bedeutend mehr und leben auch...

Übrigens steigen die Fahrpreise eh immer, egal was passiert. Nur die Ausreden wechseln. ;)
Richtig, warum soll die Bahn besser gestellt werden, als andere Unternehmen. Auch in der Transportbranche gibt es Konventionalstrafen, die zum Teil erheblich höher ausfallen, als die Frachtrate.

Wenn ich einen Liefertermin um 06:00h bei Audi in Ingolstadt habe, diesen aber verreiße, kann es zum Bandstillstand kommen. Die Kosten können in die Hunderttausende gehen, die Audi mir dann als Spediteur in Rechnung stellt.

Zurück zur Personenbeförderung. Auch die Fluggesellschaften müssen für Verspätungen zahlen. Bei einer organisierten Busreise eben der Reiseveranstalter.

Die DB AG lebt nicht mehr auf Wolke Sieben des königlich preußischen Eisenbahngesetzes. Die Kulanzregelung mit Gutschein war eine Alibinummer von Onkel Hartmut.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16123
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Ja, die DB ist immer böse. Ist so frech und steckt einfach so Entschädigungen ein, die sie von den Eltern der spielenden Kinder erhält (Nich alle Eltern haben ne Haftpflichtversicherung!), und verdient sich doof und dämlich daran. Sowas freches aber auch.

Also ich möchte diese Behauptung mal anzweifeln. Zum einen hat die DB bei ner Streckensperrung durchaus auch eigene Kosten (z.B. Lohnkosten des Zugpersonals), zum anderen glaube ich nicht dass ein Gericht bei dem Schadensersatz eine Pauschale verhängt, die die DB dann fröhlich einsacken darf - bei Schadensersatz ist es in der Regel üblich, dass der geschädigte seinen tatsächlich entstandenen Schaden nachweisen muss. Schon von daher möchte ich mal schwer anzweifeln, dass das ein so tolles Geschäftskonzept ist.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Jürgen Sighard Ehlert
Jungspund
Beiträge: 14
Registriert: 03 Mär 2009, 18:51

Beitrag von Jürgen Sighard Ehlert »

spock5407 @ 30 Jul 2009, 20:13 hat geschrieben:
JeDi @ 29 Jul 2009, 23:55 hat geschrieben: - ab 60 Minuten Verspätung gibts 25% des Fahrpreises bar oder als Gutschein zurück, ab 120 Minuten 50%
- Dies gilt für alle Fahrkarten und alle Züge
Also auch bei Verbundfahrscheinen in der S-Bahn?




Btw: Statt für ein paar cent die Bürokratie zu strapazieren, votiere ich auch eher für unkomplizierte Weiterreise
egal was für Zuggattung oder EVU.
Mensch, bei der Bundesbahn hat man den Mist auch net gebraucht. Wenn Anschluss weg, einfach nächsten Zug
der einem sinnvoll Richtung Ziel verhilft. Egal ob N, E, D oder IC.
Moin,

die Inhaber einer BC100 haben keinen Fahrschein. Sie könnten ja
im Internet nach Verspätungen schauen und Zahlungen geltend
machen ohne damit gefahren zu sein.

Gibt es da eine Regelung, die das ausschließt?

Gruß, JE
146225
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 17466
Registriert: 01 Apr 2007, 17:45
Wohnort: TH/EDG

Beitrag von 146225 »

Irgendwie versteh ich die Argumentationskette noch nicht so ganz. Wir sind uns ja halbwegs einig, daß das Geld für die Entschädigungen irgendwoher kommen muß, und da es nicht jedes Mal einen greifbaren Schuldigen gibt und geben wird, ist der einfachste Weg über den Fahrpreis. Was ist denn das für eine Logik: Ich bezahle bei 10 pünktlichen Fahrten mehr, nur damit ich bei 1 verspäteten Fahrt ein bißchen was zurückbekomme - also ne, daß könnt ihr mir in 100 Jahren nicht erklären, daß das sinnvoll sein soll. :(

Wenn man vorbehaltslos jede Verspätungsursache entschädigen würde und versuchen sollte, die jeweiligen Verurscher in Regreß zu nehmen, könnte ich jetzt schon wetten: Es gäbe genug Fälle, in denen genau dieser Versuch nicht gelingt, also den "Morgen-geht-die-Bombe-hoch" Anrufer, den die Polizei nicht schnappt, das spielende Kind mit den von Hartz-IV lebenden Eltern, der angehörigenlose Selbstmörder...
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Benutzeravatar
Tequila
Kaiser
Beiträge: 1535
Registriert: 21 Jul 2005, 00:57
Wohnort: Selke-Aue (LHEW)

Beitrag von Tequila »

146225 @ 1 Aug 2009, 12:35 hat geschrieben: Wenn man vorbehaltslos jede Verspätungsursache entschädigen würde und versuchen sollte, die jeweiligen Verurscher in Regreß zu nehmen, könnte ich jetzt schon wetten: Es gäbe genug Fälle, in denen genau dieser Versuch nicht gelingt, also den "Morgen-geht-die-Bombe-hoch" Anrufer, den die Polizei nicht schnappt, das spielende Kind mit den von Hartz-IV lebenden Eltern, der angehörigenlose Selbstmörder...
Sind das nicht genau solche Fälle, durch die die Bahn von Ansprüchen von Entschädigung freigestellt wird bzw. sich selbst freistellt?

Ansonsten stimme ich aber zu, die vorher geltenden Weiterbeförderungsregelungen fand ich viel sinnvoller als die Heutigen. Am schießigsten finde ich die Formulierung von "erheblich ermäßigten Fahrscheinen" der Produktklasse C. Wenn ich eine Strecke, die zum DB-Normalpreis 41 EUR gekostet hätte, mit einem SWT für 37 EUR alleine zurücklege, dann handelt es sich in meiner Auffassungsgabe mitnichten um eine erheblich ermäßigte Fahrkarte. Man kratzt die mind. 50% Ermäßigung nicht mal ansatzweise.
Von mir aus hätts die Entschädigungsgeschichten nicht gebraucht (wenn die der Preis für die Einschränkung der Weiterbeförderungsmöglichkeit sind) und daß man bei Verpassen der letzten Reisemöglichkeit des Betriebstages ein Taxi/Hotel kriegt, war vorher schon so.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
146225
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 17466
Registriert: 01 Apr 2007, 17:45
Wohnort: TH/EDG

Beitrag von 146225 »

Tequila @ 3 Aug 2009, 00:15 hat geschrieben: Sind das nicht genau solche Fälle, durch die die Bahn von Ansprüchen von Entschädigung freigestellt wird bzw. sich selbst freistellt?
Ja. Rohrbacher und andere hatten ja gerade diese Freistellung als unzureichend bemängelt. Mein Beitrag war der Versuch klarzumachen, daß eine grundsätzliche ursachenunabhängige Entschädigung bei Verspätungen mit Regreßpflicht beim Verursacher doch vielleicht irgendwie daneben geht.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Cloakmaster
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 9947
Registriert: 25 Jan 2004, 17:09

Beitrag von Cloakmaster »

Ich war die Tage drauf un ddran, einen Kurz-Abstecher nach München zu machen, mit der letzten täglichen Verbindung: 19:14 ab Bremen, mit Umsteigen in Nürnberg. (Sonntags fährt der ICE durch, war aber Donnerstag) Ich bin schon oft so gefahren, und brauche da keinen Online-Fahrplan mehr dazu. Aber weil ich grad am PC sass, bin ich halt doch mal kurz auf bahn.de gegangen, und siehe da: Da steht ein Verkehrshinweis: der Nacht-ICE nach München fällt aus - ich wäre also wohl in Nürnberg festgehangen.

Im Normalfall hätte ich mir den gedruckten Fahrplan "Städteverbindungen" genommen, die Verbindung gesehen, und eingestiegen. Sehe ich das richtig, daß ich dann in Nürnberg versauet wäre, weil es keine weitere Anschlußfahrt nach München gab, und die Bahn - wegen "Tchibo=erheblich ermässigt" mir auch kein Bett für die Nacht bzw. Taxi nach Hause hätte zahlen müssen? Und selbat am Freitag hätte ich mit meinem Ticket die Fahrt nicht weiter fortsetzen dürfen, weil es bekanntlich freitags nicht gilt.
Benutzeravatar
Tequila
Kaiser
Beiträge: 1535
Registriert: 21 Jul 2005, 00:57
Wohnort: Selke-Aue (LHEW)

Beitrag von Tequila »

Cloakmaster @ 3 Aug 2009, 07:24 hat geschrieben: Ich war die Tage drauf un ddran, einen Kurz-Abstecher nach München zu machen, mit der letzten täglichen Verbindung: 19:14 ab Bremen, mit Umsteigen in Nürnberg. (Sonntags fährt der ICE durch, war aber Donnerstag) Ich bin schon oft so gefahren, und brauche da keinen Online-Fahrplan mehr dazu. Aber weil ich grad am PC sass, bin ich halt doch mal kurz auf bahn.de gegangen, und siehe da: Da steht ein Verkehrshinweis: der Nacht-ICE nach München fällt aus - ich wäre also wohl in Nürnberg festgehangen.

Im Normalfall hätte ich mir den gedruckten Fahrplan "Städteverbindungen" genommen, die Verbindung gesehen, und eingestiegen. Sehe ich das richtig, daß ich dann in Nürnberg versauet wäre, weil es keine weitere Anschlußfahrt nach München gab, und die Bahn - wegen "Tchibo=erheblich ermässigt" mir auch kein Bett für die Nacht bzw. Taxi nach Hause hätte zahlen müssen? Und selbat am Freitag hätte ich mit meinem Ticket die Fahrt nicht weiter fortsetzen dürfen, weil es bekanntlich freitags nicht gilt.
Der "erheblich ermäßigt"-Passus gilt erstens nur für Nahverkehrsfahrscheine (§9.1.2 BBPV) (Tchibo-Tickets sind jedoch FV-Angebote, weil laut Beförderungsbedingungen formalrechtlich die Nutzung wenigstens eines Fernzuges auf einer Teilstrecke genutzt werden muß).
Zweitens schließt das "erheblich ermäßigt" lediglich die Nutzung höherwertiger Züge aus, bei Bedarf Hotel/Taxi sind jedoch weiterhin möglich.
Drittens sähe ich es so, daß du in deinem Beispiel die Fahrt für Freitag vorschießen und dann später erstattet kriegtest.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
JeDi
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 19026
Registriert: 22 Apr 2006, 18:27
Wohnort: Land der Küchenbauer
Kontaktdaten:

Beitrag von JeDi »

Ich frage mich grade, wie der "erheblich Ermäßigt"-Passus mit §17 EVO vereinbar ist.
DumbShitAward
Lebende Forenlegende
Beiträge: 3611
Registriert: 11 Mai 2009, 10:46
Wohnort: München

Beitrag von DumbShitAward »

Ich denke man könnte (ja ich weiß, ist etwas gezwungen), dass man die "erheblichen" Ermäßigungen nicht als Fahrschein i.S. §17 EVO ansieht, sondern als Angebot für das spezielle Konditionen gelten. Lex specialis vs. lex generalis wäre meine Idee dazu...

<ironie>Lustig wäre allerdings eine Argumentation nach §17 Abs. 3 Nr. 2: Selbstverschulden des Reisenden </ironie>
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Benutzeravatar
raki
Doppel-Ass
Beiträge: 109
Registriert: 19 Sep 2009, 18:57
Wohnort: NRW

Beitrag von raki »

Mal eine Frage zu den Fahrgastrechten von mir, da ich nicht einsehe wegen meiner Beschwerde noch eine teure 01805er Nummer anzurufen.

Unzwar bin ich am 5.1.10 um 10:59 mit der RB von Krefeld Hbf nach Duisburg Hbf gefahren. So weit so gut, danach musste ich meine Fahrt mit dem IC 336 nach Köln fortsetzen. Dieser hatte leider 36 Minuten Verspätung, wodurch ich meinen Anschlusszug(ICE 627) verpasst habe, habe mir auch alles einmal vom ZUB bestätigen lassen, und einmal am Service Point in Köln. Die Nutzung eines anderen Zuges von Duisburg nach Köln war nicht möglich, da entweder der Hbf nicht angefahren wurde, oder die Züge ganz ausfielen bzw. der zeitnah verkehrende RE hatte ebenfalls knapp 30 Minuten Verspätung. Meine Fahrt ab Köln musste ich dann mit ICE 123 fortsetzen, um dann in Frankfurt Flughafen Fernbahnhof in ICE 720 umzusteigen. Limburg Süd erreichte ich dann um 14:42, da ich mich zu Fuß dort nicht auskenne musste ich auf den ShuttleBus um 15:10 warten. Limburg(Lahn) erreichte ich dann mit einer Verspätung von 1:55 um 15:15.

Meine Verspätung lag über 1 Stunde, somit reichte ich einen Antrag auf Entschädigung ein, bekam jetzt aber heute nur einen Brief ohne Entschädigung, mit der Begründung : Regel 5: Verhalten Dritter. Was kann ich darunter verstehen? Ist damit eventuell der Bus am Ende der Reise gemeint? Selbst wenn, lag meine Verspätung doch an Limburg Süd auch schon bei über einer Stunde. Fahrkarte um mich erneut zu beschweren habe ich leider nicht mehr, diese habe ich dooferweise direkt beim ersten Mal mitgeschickt.
IR: Cottbus - Leipzig - Halle - Magedburg - Hannover - Dortmund - Essen - Krefeld - Aachen
IR Karolinger: Aachen - Krefeld - Essen - Dortmund - Hannover - Magdeburg - Potsdam Stadt - Berlin Zoo - Berlin Ostbahnhof
IR: Aachen - Krefeld - Duisburg - Essen - Hamm - Kassel - Bebra - Fulda
Antworten