Segway in Öffis
Nachdem hinter mir heut in der S3 zwischen Fasanenpark und Ostbf ein Segway-Fahrer eingestiegen ist: wie wird das eigentlich tarifiert? Fahrradkarte?
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"Reifengröße" dürfte kleiner sein als 20 Zoll, also wenns ein Fahrrad wär, dann ein kostenloses. Und sonst denk ich mal entweder Gepäckstück oder nicht erlaubt
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ein WAS??????
Gibs dafür auch ein Wort daß man versteht? "Be cool, speak deutsch"
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Segway ist ein Markenname. Das Konzept gibts eben nur bei diesem einen Modell, deswegen hat sich der Name durchgesetzt. Ist wie Tesafilm.Guido @ 20 Jan 2010, 21:57 hat geschrieben: Gibs dafür auch ein Wort daß man versteht? "Be cool, speak deutsch"
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Dann kennst Du die deutsche Bürokratie nicht, die nennt einen "Tesafilm" sicherlich "gerollter transparenter Klebestreifen im Filmformat" oder ähnlich.Daniel Schuhmann @ 20 Jan 2010, 22:27 hat geschrieben: Segway ist ein Markenname. Das Konzept gibts eben nur bei diesem einen Modell, deswegen hat sich der Name durchgesetzt. Ist wie Tesafilm.
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Nicht ganz: die Mitnahme von Segways ist lediglich in Bussen, Tram und U-Bahn verboten, in der S-Bahn ist das kein Problem.TramPolin @ 20 Jan 2010, 21:10 hat geschrieben: Gar nicht, denn die Mitnahme von Segways ist seit Dezember 2009 beim MVV verboten.
Würde aber ganz vorsichtig anmerken, dass das bei einer entsprechenden Klage zumindest diskutabel sein dürfte...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Also das Ding hat ne ziemliche Stelltiefe, dafür ist es aber net so lang wie ein Fahrrad. Bus+Tram versteh ich, da ham in München Fahrräder nix zu suchen. Aber warum in der U-Bahn nicht nem Fahrrad gleichgestellt?
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Auch hier gilt: Bis 20 Zoll Reifengröße ist es erlaubt.spock5407 @ 20 Jan 2010, 23:26 hat geschrieben: Bus+Tram versteh ich, da ham in München Fahrräder nix zu suchen.
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Hier findet man die genauen Bestimmungen zur Mitnahme (genauer zum Verbot der Mitnahme) von Segways und ähnlichen Fahrzeugen:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/667/49...bilder/?img=8.0
Ich schätze mal , dass man das Zeug aus Sicherheitsgründen verboten hat. Es bleibt aber Spekulation.
Ich finde es einerseits schade, andererseits ist mir ein Segway viel zu teuer.
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Ich schätze mal , dass man das Zeug aus Sicherheitsgründen verboten hat. Es bleibt aber Spekulation.
Ich finde es einerseits schade, andererseits ist mir ein Segway viel zu teuer.
Naja, wenn die Dinger explizit im Verbot benannt sind, dürfte die 20"-Grenze nix helfen. Die würde nämlich grad langen; aber die Rahmenhöhe wird deutlichst überschritten durch die Lenkstange.
Die Preise von den Teilen sind aber jenseits von gut und böse. Naja, die Kleinstückzahlen müssen die Entwicklungskosten tragen.
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So ist es. ich hoffe dennoch, dass das Verbot irgendwann wieder fällt. Manchmal verweigert sich der MVV dem Fortschritt (früheres Telefonierverbot mit Handys, Handy-Empfang in U-Bahnröhren kommt mit vielen Jahren Verzögerung).spock5407 @ 21 Jan 2010, 00:02 hat geschrieben:Naja, wenn die Dinger explizit im Verbot benannt sind, dürfte die 20"-Grenze nix helfen.
KorrektDumbShitAward @ 20 Jan 2010, 23:20 hat geschrieben: Nicht ganz: die Mitnahme von Segways ist lediglich in Bussen, Tram und U-Bahn verboten, in der S-Bahn ist das kein Problem.
Würde aber ganz vorsichtig anmerken, dass das bei einer entsprechenden Klage zumindest diskutabel sein dürfte...
Die Beförderungsbestimmung besagt (und regelt zugleich die Einordnung):
Die Publikationen hingegen widersprechen den Beförderungsbestimmungen und sagen aus, daß der Transport in Bussen und Bahnen des MVV verboten sei - eine S-Bahn ist definitiv auch eine Bahn im Tarifverbund MVV. Laut Tarif- und Beförderungsbestimmungen ist die Mitnahme in der S-Bahn nicht verboten, und damit im Umkehrschluß erlaubt.2. Übrige Sachen
Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung des Betriebes und zur Vermeidung
der Belästigung anderer Fahrgäste sind insbesondere folgende Sachen in jedem
Fall von der Beförderung ausgeschlossen:
2.1 U-Bahn, Trambahn und Omnibus:
Scooter, Segways, Leiterwagen und ähnliche Sachen, deren Platzbedarf größer ist
als 80 cm x 90 cm (Grundfläche) oder deren Gewicht 25 kg überschreitet.
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Mein Fehler - zur Ehrenrettung, meine Quelle, die SZ, irrte. Laut ihr sind Segways in Bussen und Bahnen des MVV verboten, aber wenn man sich die MVV-Beförderungsbestimmungen anschaut, gilt das Verbot für die "Selbst-Balanzierer" nur wohl tatsächlich für Bus, Tram und U-Bahn.DumbShitAward @ 20 Jan 2010, 23:20 hat geschrieben:Nicht ganz: die Mitnahme von Segways ist lediglich in Bussen, Tram und U-Bahn verboten, in der S-Bahn ist das kein Problem.
Würde aber ganz vorsichtig anmerken, dass das bei einer entsprechenden Klage zumindest diskutabel sein dürfte...
Wobei es dem Fahrgast kaum zu vermitteln ist, warum man in der S-Bahn darf und in der U-Bahn nicht. Erinnert mich an das Alkoholkonsumverbot, das ja auch nicht in der S-Bahn gilt, aber in der U-Bahn.
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Jein. Ich glaube dahinter muss etwas anderes stecken. Für mich gibt es keinen legitimen Grund, diese Teile zu verbieten, genausowenig wie Scooter (meinen die damit Kickboards?) oder ähnliches. Zumindest nicht solange man am Marienplatz um 17h am Werktag mit Anlauf den Schratzenbomber (aka Kinderwagen) in die U-Bahn hineinrammen darf und man sonst alles Mögliche bis 2m mitnehmen darf, auch wenn der Kontrolletti vor einiger Zeit nicht einsehen wollte, dass mein Kajakpaddel 1.98m lang ist und mir den Kommentar er könne ja nachmessen, wenn er mit nem Meterstab umgehen könnte, ziemlich übel genommen hat (wie man in den Wald hineinruft, so schallts eben heraus)TramPolin @ 21 Jan 2010, 00:17 hat geschrieben: So ist es. ich hoffe dennoch, dass das Verbot irgendwann wieder fällt. Manchmal verweigert sich der MVV dem Fortschritt (früheres Telefonierverbot mit Handys, Handy-Empfang in U-Bahnröhren kommt mit vielen Jahren Verzögerung).
Zum Thema Handyempfang in der U-Bahn:
ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich das weniger als Feature als als Bug empfinde. Ich habe echt einen Horror davor, wenn das ganze auf der U2 Nord mal funktioniert... ohne hier pauschalisieren zu wollen, aber das ist gerade der Schlag von Personen, warum das Telefonieren in der U-Bahn bislang eben NICHT unterstützt wurde.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Nee, mit Scooter meinen sie nicht Kickboards (die sind ja erlaubt), und auch nicht die Band, sondern Motorroller u.Ä. Und darin liegt auch das Hauptproblem: wenn man Segways zulassen würde, müsste man auch Motorroller zulassen - die sind ja ähnlich groß, ähnlich schwer und nehmen genausoviel Platz weg. Dass Motorroller meist einen Benzinmotor haben, ist unerheblich, benutzen darf man sie ja eh nicht. Das Argument mit den Kinderwagen zählt nicht: der beansprucht zwar genausoviel Platz, ist aber erheblich leichter, wenn er also umfallen oder sich losreißen sollte, wird keiner gefährdet (außer dem Kind, das dann hoffentlich nicht drin ist). Außerdem werden Kinderwagen, genauso wie Rollstühle, schon aus sozialen Gründen bevorzugt behandelt, Spaßfahrzeuge wie Segways und Co. nicht, und das ist finde ich auch gut so.DumbShitAward @ 21 Jan 2010, 01:07 hat geschrieben: Jein. Ich glaube dahinter muss etwas anderes stecken. Für mich gibt es keinen legitimen Grund, diese Teile zu verbieten, genausowenig wie Scooter (meinen die damit Kickboards?) oder ähnliches. Zumindest nicht solange man am Marienplatz um 17h am Werktag mit Anlauf den Schratzenbomber (aka Kinderwagen) in die U-Bahn hineinrammen darf und man sonst alles Mögliche bis 2m mitnehmen darf [...]
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Warum Kinderwagen oder Rollstühle erlaubt sind ist mir ja auch klar und ich würde schon alleine aus sozialen Gründen dagegen nichts sagen (insbesondere nicht bei Rollifahrern... Frage mich aber dennoch wieviele Fahrten mit Kinderwagen während der HVZ notwendig sind, aber das ist ein anderes Thema).
Dachte mir schon, dass da nicht Kickbords gemeint sein können, aber wer um alles in der Welt nimmt denn seinen Roller in die U-Bahn, geschweige denn Bus oder Tram (deshalb auch die Nachfrage)?! Das sowas nicht geht, erklärt sich mir schon alleine aus gesundem Menschenverstand.
Andererseits: sind denn diese Segways nicht irgendwie gesperrt, wenn sie nicht benutzt werden, d.h. können die Teile dann überhaupt umfallen (klar, irgendwann schon, aber mal abgesehen von Laborbedingungen). Frage mich hier nur, ob so ein Segway wirklich mehr Platz benötigt als ein Fahrrad? Würde das zumindest in der Praxis mal anzweifeln...
Dachte mir schon, dass da nicht Kickbords gemeint sein können, aber wer um alles in der Welt nimmt denn seinen Roller in die U-Bahn, geschweige denn Bus oder Tram (deshalb auch die Nachfrage)?! Das sowas nicht geht, erklärt sich mir schon alleine aus gesundem Menschenverstand.
Andererseits: sind denn diese Segways nicht irgendwie gesperrt, wenn sie nicht benutzt werden, d.h. können die Teile dann überhaupt umfallen (klar, irgendwann schon, aber mal abgesehen von Laborbedingungen). Frage mich hier nur, ob so ein Segway wirklich mehr Platz benötigt als ein Fahrrad? Würde das zumindest in der Praxis mal anzweifeln...
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Und es wird doch versucht/gemnachtDumbShitAward @ 21 Jan 2010, 10:32 hat geschrieben: Dachte mir schon, dass da nicht Kickbords gemeint sein können, aber wer um alles in der Welt nimmt denn seinen Roller in die U-Bahn, geschweige denn Bus oder Tram (deshalb auch die Nachfrage)?!
Öhm ja bitte? Was fürn Zeug? Nä! Mit Drogen will ich nix zu tun haben! :ph34r:Das sowas nicht geht, erklärt sich mir schon alleine aus gesundem Menschenverstand.
Die Teile haben einen Standbyschalter, vermutlich deaktiviert der auch die Neigungssensoren. Warum sollte der nicht umfallen?Andererseits: sind denn diese Segways nicht irgendwie gesperrt, wenn sie nicht benutzt werden, d.h. können die Teile dann überhaupt umfallen
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
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Mag sein, aber auch ausgeschaltet bleiben die Teile ja stehen, d.h. die Räder sind gesperrt und ne gewisse Stabilität ist ja da. Quer umkippen werden die wohl nicht, weil zu schwer. Längs... ja und wenn schon. Dann geht kommt halt die Haltestange langsam an, sehe da jetzt eigentlich kein größeres Problem (und dem, bei dem es eines ist, geschieht es nicht anders - ich darf auch gehässig sein ).Auer Trambahner @ 21 Jan 2010, 10:45 hat geschrieben: Die Teile haben einen Standbyschalter, vermutlich deaktiviert der auch die Neigungssensoren. Warum sollte der nicht umfallen?
Aber mal anders: wenn ich mit der Sackkarre mit zwei Kästen Bier in der Tram unterwegs bin (weil der blöde Getränkemarkt um die Ecke vor nem Jahr zugemacht hat), ist das ja an und Pfirsich auch okay (solange ich mich nicht übertrieben dämlich hinstelle)
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Ich halte diese Teile für eine tolle und potenziell nützliche Erfindung. Hierzulande werden ihnen aber jede Menge Steine in den Weg gelegt. Soweit ich weiß, dürfen sie weder auf der Straße noch auf dem Gehweg fahren. Dabei wären sie in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zum Auto.TramPolin @ 20 Jan 2010, 21:10 hat geschrieben: Gar nicht, denn die Mitnahme von Segways ist seit Dezember 2009 beim MVV verboten.
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Auf der Straße darf man unter bestimmten Umständen schon fahren, nämlich wenn keine "Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwegefurten und Radwege vorhanden sind". Auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen darf aber nicht gefahren werden.gmg @ 21 Jan 2010, 11:18 hat geschrieben:Ich halte diese Teile für eine tolle und potenziell nützliche Erfindung. Hierzulande werden ihnen aber jede Menge Steine in den Weg gelegt. Soweit ich weiß, dürfen sie weder auf der Straße noch auf dem Gehweg fahren. Dabei wären sie in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zum Auto.
Siehe hier:
http://segway.de/zulassung.php?SWDE=82g5ht...t1vjatb4ecm8gk0
Da Du das so schön zitiert hast, das stimmt natürlich nicht, wie wir inzwischen wissen, denn zumindest in S-Bahnen dürfen Segways mitgeführt werdenTramPolin @ 20 Jan 2010, 21:10 hat geschrieben:Gar nicht, denn die Mitnahme von Segways ist seit Dezember 2009 beim MVV verboten.
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Naja es ist ja auch kein Novum, dass sich der Gesetzgeber mit Neuerungen im Straßenverkehr tendentiell schwer tut (man bedenke nur die Farce um die Stecklichter bei Fahrrädern. Da kam einer mit einem funzeligen Dynamo her und wurde gelobt, während der andere eine Buße für sein Licht, das den Namen auch verdient, bekam. Ist noch garnicht so lange her seit die Dinger endlich erlaubt sind.)
Warum sollte das bei der MVG anders sein?
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Nur wenn Du dem Personal je auch einen Kasten abgibstDumbShitAward @ 21 Jan 2010, 11:00 hat geschrieben: Aber mal anders: wenn ich mit der Sackkarre mit zwei Kästen Bier in der Tram unterwegs bin (weil der blöde Getränkemarkt um die Ecke vor nem Jahr zugemacht hat), ist das ja an und Pfirsich auch okay (solange ich mich nicht übertrieben dämlich hinstelle)
Gruß, Guido
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Das wird dann aber ein teurer EinkaufGuido @ 21 Jan 2010, 14:50 hat geschrieben: Nur wenn Du dem Personal je auch einen Kasten abgibst
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Hey nen Bier is sicher drin, wenn du mir schwächelnden End-20er die Kästen hohchträgst, aber nein... lausiger ServiceGuido @ 21 Jan 2010, 14:50 hat geschrieben: Nur wenn Du dem Personal je auch einen Kasten abgibst
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Ja, weil die Dinger auch einen Ständer ähnlich eines Fahrrads haben.DumbShitAward @ 21 Jan 2010, 11:00 hat geschrieben: Mag sein, aber auch ausgeschaltet bleiben die Teile ja stehen, d.h. die Räder sind gesperrt und ne gewisse Stabilität ist ja da.
Von einen umfallenden Segway wollte ich nicht umbeding erwischt werden. Und wenn so ein Teil bei einen Chrash durch den Bus/die Tram fliegt wirds blöd.
Das erinnert mich daran, wie wir mal mit einem alten Radfahrer Ärger hatten, der nicht eingesehen hat, dass wir uns mit einem Kasten Bier uns auf die Klappsitze gesetzt haben. Ich habe ihn dann auf das Schild verwiesen, laut dem sowahl Fahrräder als auch "schweres Gepäck" ein Vorrecht auf diese Plätze hat.DumbShitAward @ 21 Jan 2010, 11:00 hat geschrieben: Aber mal anders: wenn ich mit der Sackkarre mit zwei Kästen Bier in der Tram unterwegs bin (weil der blöde Getränkemarkt um die Ecke vor nem Jahr zugemacht hat), ist das ja an und Pfirsich auch okay (solange ich mich nicht übertrieben dämlich hinstelle)
Die Dinger dürfen in Bayern nur auf Privatgrundstücke benutzt werden, und selbst da bin ich mir nicht sicher. Straßenzulassung haben sie nicht und haben auch nichts auf den gehwegen verloren. Somit hat sich die Person, unabhängig davon ob sie damit in der S-bahn fahren darf oder nicht, strafbar gemacht.
Ich weiß bloß dass in Magdeburg die Seagway im Park fahren dürfen, und zwar nur im Park. Und selbst dort die Genehmigung zu kriegen war nicht einfach. Sobald du außerhalb des Parkes fährst, kannst du Ärger kriegen!
Noch was hinzugefügt: die Dinger sind cool und lustig. Nach ca. einer halben Stunde weißt du wie sie funktionieren. Sind aber sehr teuer!
Ich weiß bloß dass in Magdeburg die Seagway im Park fahren dürfen, und zwar nur im Park. Und selbst dort die Genehmigung zu kriegen war nicht einfach. Sobald du außerhalb des Parkes fährst, kannst du Ärger kriegen!
Noch was hinzugefügt: die Dinger sind cool und lustig. Nach ca. einer halben Stunde weißt du wie sie funktionieren. Sind aber sehr teuer!
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