Bekannte Güterzugstrecken
Es gibt da die so genannte "Streckenkunde", die ein Tf braucht, um auf einer Strecke fahren zu dürfen - heißt, der Tf muss eine bestimmte Anzahl von Fahrten in einem bestimmten Zeitraum nachweisen, damit sichergestellt ist, dass er die Strecke kennt.
Die Details können unsere Betriebseisenbahner aber sicher besser darstellen.
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Zur Ergänzung: Zum Erwerb der Streckenkunde vorgeschrieben sind in der Regel zwei Tag- und zwei Nachtfahrten, es gibt aber auch Streckenkunde durch Videos ("Die schönsten Bahnstrecken" und so *scnr*) oder auch nur durch Durchlesen der Fahrplanunterlagen und örtlichen Richtlinien. Es geht aber auch ganz ohne - dann aber auf Hauptbahnen höchstens 100 km/h (daher auch bei vielen kleinen privaten Güter-EVU üblich).Taschenschieber @ 16 Jun 2010, 22:14 hat geschrieben: Es gibt da die so genannte "Streckenkunde", die ein Tf braucht, um auf einer Strecke fahren zu dürfen - heißt, der Tf muss eine bestimmte Anzahl von Fahrten in einem bestimmten Zeitraum nachweisen, damit sichergestellt ist, dass er die Strecke kennt.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
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Uff, war mal im Bahnerforum vor nicht allzu langer Zeit, da gab´s mal ein Video eines größeren Bahnhofsbereichs auf dem sämtliche Fahrstraßen drauf waren, Frankfurt? Das war dann schon extra.
Aber die Videos müssten dann auch immer aktualisiert werden, Streckenkunde verfällt ja auch. In der Regel wird mitgefahren.
Das mit dem Einsehen der Unterlagen, Fahrplan und ÖRil, nennt sich "Eingeschränkte Streckenkenntnis".
Auszug:
3.2 Die Streckenkenntnis wird erworben durch:
a) eigenes Anschauen, d. h. wahlweise durch
• Fahren in Begleitung einer streckenkundigen Person, auch bei Fahrten
im Rahmen der Ausbildung zum Eisenbahnfahrzeugführer,
• Mitfahren im Führerraum,
• Studium von Filmaufnahmen mit originalgetreuer Streckenabbildung,
• Simulatorfahrten mit originalgetreuer Streckenabbildung,
• Begehen der Infrastruktur,
und
B) durch Einsichtnahme in die betrieblichen Unterlagen.
...
5.1 Der Betriebsleiter, der den Einsatz des Eisenbahnfahrzeugführers zu überwachen
hat, darf das Fahren mit eingeschränkter Streckenkenntnis zulassen, bei
• Einmalfahrten und
• Sperrfahrten.
...
5.3 Zwischen dem Erwerb der eingeschränkten Streckenkenntnis und der jeweiligen
Zugfahrt dürfen nicht mehr als 7 Tage liegen.
5.4 Auf Strecken mit Zugleitbetrieb, mit signalisiertem Zugleitbetrieb bzw. auf Strecken
mit Bahnhöfen ohne Ausfahrsignale sowie auf Steilstrecken ist das Fahren
mit eingeschränkter Streckenkenntnis nicht zulässig.
5.5 Zur Ermittlung der fahrplanmäßigen Geschwindigkeit sind die Mindestbremshundertstel
der Strecke um 40 % zu erhöhen1) (Beispiele siehe Anlagen 2a bis 2c);
dies gilt nicht für Sperrfahrten. Dabei darf die fahrplanmäßige Geschwindigkeit
auf Hauptbahnen nicht mehr als 100 km/h, auf Nebenbahnen nicht mehr als 40
km/h betragen.2)
Mittlerweile sind die erforderlichen Fahrten nicht mehr direkt geregelt, wenn der Tf nach einer Fahrt meint, er hat sie, dann hat er sie. Er darf aber auch länger brauchen, nur nicht zu lange, sonst kommt ein anderer auf die Strecke.
Aber die Videos müssten dann auch immer aktualisiert werden, Streckenkunde verfällt ja auch. In der Regel wird mitgefahren.
Das mit dem Einsehen der Unterlagen, Fahrplan und ÖRil, nennt sich "Eingeschränkte Streckenkenntnis".
Auszug:
3.2 Die Streckenkenntnis wird erworben durch:
a) eigenes Anschauen, d. h. wahlweise durch
• Fahren in Begleitung einer streckenkundigen Person, auch bei Fahrten
im Rahmen der Ausbildung zum Eisenbahnfahrzeugführer,
• Mitfahren im Führerraum,
• Studium von Filmaufnahmen mit originalgetreuer Streckenabbildung,
• Simulatorfahrten mit originalgetreuer Streckenabbildung,
• Begehen der Infrastruktur,
und
B) durch Einsichtnahme in die betrieblichen Unterlagen.
...
5.1 Der Betriebsleiter, der den Einsatz des Eisenbahnfahrzeugführers zu überwachen
hat, darf das Fahren mit eingeschränkter Streckenkenntnis zulassen, bei
• Einmalfahrten und
• Sperrfahrten.
...
5.3 Zwischen dem Erwerb der eingeschränkten Streckenkenntnis und der jeweiligen
Zugfahrt dürfen nicht mehr als 7 Tage liegen.
5.4 Auf Strecken mit Zugleitbetrieb, mit signalisiertem Zugleitbetrieb bzw. auf Strecken
mit Bahnhöfen ohne Ausfahrsignale sowie auf Steilstrecken ist das Fahren
mit eingeschränkter Streckenkenntnis nicht zulässig.
5.5 Zur Ermittlung der fahrplanmäßigen Geschwindigkeit sind die Mindestbremshundertstel
der Strecke um 40 % zu erhöhen1) (Beispiele siehe Anlagen 2a bis 2c);
dies gilt nicht für Sperrfahrten. Dabei darf die fahrplanmäßige Geschwindigkeit
auf Hauptbahnen nicht mehr als 100 km/h, auf Nebenbahnen nicht mehr als 40
km/h betragen.2)
Mittlerweile sind die erforderlichen Fahrten nicht mehr direkt geregelt, wenn der Tf nach einer Fahrt meint, er hat sie, dann hat er sie. Er darf aber auch länger brauchen, nur nicht zu lange, sonst kommt ein anderer auf die Strecke.
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Martin H. @ 17 Jun 2010, 15:53 hat geschrieben:
Das mit dem Einsehen der Unterlagen, Fahrplan und ÖRil, nennt sich "Eingeschränkte Streckenkenntnis".
Auszug:
3.2 Die Streckenkenntnis wird erworben durch:
a) eigenes Anschauen, d. h....
• Simulatorfahrten mit originalgetreuer Streckenabbildung,
Hehe, gelten auch folgende Simulatorfahrten?
http://www.bluesky-interactive.com/
Wenn ja, wo soll ich mich melden?

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Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Jaja, Spielspaß vor Realismus, das kennen wir...Taschenschieber @ 17 Jul 2010, 16:15 hat geschrieben: "Originale Streckenabbildung".
BSI ist dafür legendär, schon mal 30 Kilometer Strecke zu "vergessen" - so beispielsweise bei Pro Train 4 Berlin-Hamburg geschehen...![]()
Die Streckenkenntnis ist übrigens KEINE FahrerlaubnisDie braucht's schon nochmal separat (wie auch immer sie offiziell heißt)
Aber Du kennst ja die Filme, wo jemand der vorher nur am Flugsimulator geübt hat, auch ein flugzeug sicher landen kann - warum nicht auch bei der Eisenbahn, falls der Tf Fisch gegessen hat?
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Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Natürlich. Aber die zur Ausbildung eingesetzten Simulatoren sind doch eine etwas andere Größenordnung als ein - wohlgemerkt maus/tastaturgesteuertes - Computerspiel.Fichtenmoped @ 17 Jul 2010, 17:28 hat geschrieben: Aber Du kennst ja die Filme, wo jemand der vorher nur am Flugsimulator geübt hat, auch ein flugzeug sicher landen kann - warum nicht auch bei der Eisenbahn, falls der Tf Fisch gegessen hat?
Auch Tfs werden ja durchaus am Simulator geschult, so ist's ja nicht.
edit: Ich hasse Quotes. *korrigier*
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