Ihr Reiseplan

Strecken und Fahrzeuge von DB Fernverkehr und anderen als DB Fernverkehr.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

TramBahnFreak @ 24 Aug 2011, 23:18 hat geschrieben: Passend dazu noch ohne viel Worte - die Infos stehen ja alle drauf :ph34r:
:offtopic:

Dieses Foto gehört eindeutig hierhin! :-)
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
BR 611

Beitrag von BR 611 »

Hallo,
Ich habe gerade neue Reisepläne mitgebracht. Ich habe zur Zeit folgende Pläne:

ICE 70 Basel-Hamburg
ICE 270 Zürich-Frankfurt(Main)
ICE 673 Hamburg-Basel
IC 2020 Frankfurt(Main)-Hamburg
IC 2435 Norddeich-Leipzig [Ostfriesland]
BajK
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Beitrag von BajK »

Ich hab einen vom ICE 9558 Mannheim - Paris :)
Koffer.
tino389
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Beitrag von tino389 »

rockstar84 @ 28 Jul 2011, 02:40 hat geschrieben: Darf man den mitnehmen?

Oder ist das Diebstahl?

However... es ist überflüssig :D
natürlich darf man den Reiseplan, wenn er schon mal da ist, auch mitnehmen
BajK
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Beitrag von BajK »

tino389 @ 10 Sep 2011, 17:25 hat geschrieben:
rockstar84 @ 28 Jul 2011, 02:40 hat geschrieben: Darf man den mitnehmen?

Oder ist das Diebstahl?

However... es ist überflüssig :D
natürlich darf man den Reiseplan, wenn er schon mal da ist, auch mitnehmen
Deswegen ist es ja auch „‚Ihr‘ Reiseplan“ und nicht „Unser Reiseplan“
Koffer.
pippo946
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Beitrag von pippo946 »

ich hab einen vom IC 2026 Passau-Köln-HH Altona...
146225
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Beitrag von 146225 »

Ich müßte noch welche vom D 893 oder dem FD 1902 oder so haben. Ja gut, sind schon ein paar Jährchen abgelaufen.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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jonashdf
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Beitrag von jonashdf »

Muss jetzt jeder posten wer welche Reisepläne hat ? Und vorallem , was ist der Sinn dahinter ?
Stellwerk des Monats Dezember: Saulgrub, Fdl, mech E, IB 1950, AB 08.11.2007, zum Schluß nur Deckungsstelle für BÜ, nur 1 Dksig, Gegenrichtung Zp9
flickr Bilder jonashdf
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mvgmichael
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Beitrag von mvgmichael »

jonashdf @ 10 Sep 2011, 21:04 hat geschrieben: Muss jetzt jeder posten wer welche Reisepläne hat ? Und vorallem , was ist der Sinn dahinter ?
Danke Jonas!
@Admins: Können wir den vielleicht löschen?
Daniel Schuhmann
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

Der Sinn besteht in der Belustigung der Forenteilnehmer. Hat auf den vorangegangen Seiten gut geklappt. Bitte nur mit vollen Ironiedetektorbatterien lesen.
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

jonashdf @ 10 Sep 2011, 21:04 hat geschrieben:Muss jetzt jeder posten wer welche Reisepläne hat ?
Ja. Ich hab zum Beispiel die hier:

IC 120 "Blauer Enzian" Klagenfurt - Dortmund
IC 684 "Albrecht Dürer" München - Hamburg
IC 691 "Herkules" Kassel - München
FD 781 "Königssee" Hamburg - Berchtesgaden
FD 782 "Alpenland" Obersdorf - Hamburg
D 354 Berlin - Saarbrücken
D 797 Cuxhaven - Stuttgart
D 815 Köln - München

Gelaufen sind die alle wenige Monate/Wochen vor meiner Geburt. Bin ich cool oder bin ich cool? :D :P
„Herr Otto Mohl fühlt sich unwohl am Pol ohne Atomstrom.“
viafierretica
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Beitrag von viafierretica »

Ich habe noch drei Tüten Milch zuhause:
1l Berchtesgadener Land
1l Weihenstephaner
1l Müllermilch. Die ist leider schon abgelaufen.
NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Hihi, ich habe auch noch kistenweise solches Zeugs :rolleyes:
Vielleicht hebe ich sie auf und verkaufe sie einfach in 60 Jahren als Antiquität für 5€/Stück in der Bucht :ph34r:
My hovercraft is full of eels.

SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
pippo946
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Beitrag von pippo946 »

Ferner: EN 490 Hans Albers (Wien West- HH mit Kurswagen nach Dortmund und Amsterdam) vom Sommer 2009!
Fichtenmoped
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Beitrag von Fichtenmoped »

Systemfehler @ 29 Jul 2011, 12:01 hat geschrieben: Diese Sachen würden mich hingegen interessieren! Was hat das mit der rohen Kartoffel auf sich??

Ach und rockstar, dein Grundgesetz würde mich interessieren!
Könntest du mir bitte schreiben, von welcher Druckerei das ist, und wann es gedruckt wurde? Das brennt mir unter den Nägeln!!!
Wenn der Scheibenwischer ausfällt entweder Gestänge aushängen und mit einem Bindfaden (an Wischermitte) befestigen, durch Austellfenster führen (alternativ Fenster runterlassen...) und den Beifahrer durch Hin- und Herziehens des Bindfadens Wischermotor spielen lassen...

Alternativ Kartoffel oder Apfel (NEIN! kein Apfelprodukt, erst recht keine angebissenen!) in zwei Hälften teilen und die Frontscheibe einreiben - der Regen läuft dann als gleichmäßiger, durchsichtiger Film ab...

Türschloss eingefroren: Aufwärmen des Schlüssels mit einem Streichholz oder Feuerzeugs, oder eine Zigarette an das Schloss halten und die Glut vorsichtig(!) in das Schloss blasen...

Schadhafte Stelle im Auspuff: Gipsbinden einweichen und drumwickeln...

Nylonstrumpf ersetzt das Abschleppseil...

Leere Batterie mit einem Modelleisenbahntrafo aufladen...

Wenn das Rücklicht kaputt ist die Lampe mit rotem Nagellack anmalen..

Abschleppen eines bremsenlosen Fahrzeug - Fahrzeug mit den defekten Bremsen zieht das intakte Fahrzeug, das entsprechend bremsen muss...

Wenn das Kühlwasser zu heiss wird, die Heizung im Auto und die Lüftung voll aufdrehen, Fenster öffnen... (ach ja, die Klimaanlage sollte dann schon abgestellt sein! :P )

Kühler undicht? Kaugummi auf die Defekte Stelle...
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!

Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
tino389
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Beitrag von tino389 »

Fichtenmoped @ 28 Jul 2011, 08:04 hat geschrieben: Ist eh auf Altpapier gedruckt und da gehört er nach der Reise auch hin...
genau und wie auch die übergeliebenen zeitungen aus der 1.Klasse..oh was für nen Aufreger wenn man sich da eine nehmen würde als 2.Klasse, haha
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Beitrag von GSIISp64b »

tino389 @ 27 Sep 2011, 19:34 hat geschrieben: genau und wie auch die übergeliebenen zeitungen aus der 1.Klasse..oh was für nen Aufreger wenn man sich da eine nehmen würde als 2.Klasse, haha
Das wäre vermutlich schlicht und ergreifend Diebstahl.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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Beitrag von tino389 »

GSIISp64b @ 27 Sep 2011, 19:37 hat geschrieben: Das wäre vermutlich schlicht und ergreifend Diebstahl.
oder zahlen sie bitte kurz vorm endbahnhof noch den übergang, echt erlebt aber auch nette zugbegleiter dies locker sehen
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Beitrag von GSIISp64b »

tino389 @ 27 Sep 2011, 19:40 hat geschrieben: oder zahlen sie bitte kurz vorm endbahnhof noch den übergang, echt erlebt aber auch nette zugbegleiter dies locker sehen
Jo - Zugbegleiter, die Fahrgästen viel zu viel durchgehen lassen, habe ich auch schon etliche gesehen (erst neulich wieder: "Ihre Fahrkarte ist noch nicht gestempelt." - "Oh." - "*knips*"). Trotzdem geht das einfach gar nicht. Eine Mehrleistung (für die die DB immerhin auch Geld ausgibt) zu nutzen, ohne sie zu zahlen, ist schlicht und ergreifend verboten, und das mit vollem Recht.

Wer so was macht, steht für mich auf einer Stufe mit Schwarzfahrern: Leute, die die DB betrügen, und am Ende darf ich als ehrlicher Kunde den Schaden bei der nächsten Preiserhöhung ausgleichen. Hast du so weit schon mal gedacht?
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mvgmichael
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Beitrag von mvgmichael »

GSIISp64b @ 27 Sep 2011, 19:37 hat geschrieben: Das wäre vermutlich schlicht und ergreifend Diebstahl.
In den Zügen, die kurz um Mitternacht enden könnte man wirklich eine Regelung finden, dass man die Zeitungen noch lesen darf, die dort ungenutzt rumhängen.

Eine Unverschämtheit finde ich es, wenn sich welche aus der 2ten Klasse Mittags in Köln jeweils 2 Zeitungen holen, diese bis Frankfurt durchblättern und dann einen Papierhaufen hinterlassen. (erlebt im ICE nach Karlsruhe)

Ein kleines Gedankenspiel meinerseits hierzu (keine Garantie auf rechtliche Richtigkeit):

Anders wäre es ja, wenn ein 1.Klasse-reisender eine Zeitung sich nimmt, dann liest und liegen lässt. Er war ja Besitzer und Eigentümer dieses Objekts und dann würde m.E. §959 BGB greifen. Aufgabe des Eigentums. Ebenso §856 BGB Beendigung des Besitzes.

Folglich kann jeder dann die herrenlose Sache nehmen und Eigenbesitz erlangen. §958 BGB Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen. Man nennt dies dann nach § 872 BGB Eigenbesitz.

Okay jetzt könnte man kommen, dass man ja nur mit 1.Klasse Fahrkarte da rein darf...
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Beitrag von tino389 »

120 137-5 @ 27 Sep 2011, 19:47 hat geschrieben: In den Zügen, die kurz um Mitternacht enden könnte man wirklich eine Regelung finden, dass man die Zeitungen noch lesen darf, die dort ungenutzt rumhängen.

Eine Unverschämtheit finde ich es, wenn sich welche aus der 2ten Klasse Mittags in Köln jeweils 2 Zeitungen holen, diese bis Frankfurt durchblättern und dann einen Papierhaufen hinterlassen. (erlebt im ICE nach Karlsruhe)

Ein kleines Gedankenspiel meinerseits hierzu (keine Garantie auf rechtliche Richtigkeit):

Anders wäre es ja, wenn ein 1.Klasse-reisender eine Zeitung sich nimmt, dann liest und liegen lässt. Er war ja Besitzer und Eigentümer dieses Objekts und dann würde m.E. §959 BGB greifen. Aufgabe des Eigentums. Ebenso §856 BGB Beendigung des Besitzes.

Folglich kann jeder dann die herrenlose Sache nehmen und Eigenbesitz erlangen. §958 BGB Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen. Man nennt dies dann nach § 872 BGB Eigenbesitz.

Okay jetzt könnte man kommen, dass man ja nur mit 1.Klasse Fahrkarte da rein darf...
ok nicht schlecht
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Beitrag von GSIISp64b »

Ob das Eigentum an der Zeitung auf den Erste-Klasse-Fahrgast übergeht oder das Teil Eigentum der DB AG bleibt und nur zur Nutzung überlassen wird, wäre noch zu klären. "Herrenlose Sache" ist in Zügen wohl etwas kritisch, ich meine mich auch zu erinnern, dass Pfandflaschen in Mülleimern strenggenommen DB-Eigentum sind.

Aber das müsste letzten Endes ein Jurist beantworten.

In die erste Klasse darf man übrigens sehr wohl auch ohne 1.-Klasse-Fahrkarte, lediglich der Aufenthalt in der 1. Klasse ohne entsprechende Fahrkarte ist nicht zulässig.
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mvgmichael
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Beitrag von mvgmichael »

GSIISp64b @ 27 Sep 2011, 19:59 hat geschrieben: Ob das Eigentum an der Zeitung auf den Erste-Klasse-Fahrgast übergeht oder das Teil Eigentum der DB AG bleibt und nur zur Nutzung überlassen wird, wäre noch zu klären. "Herrenlose Sache" ist in Zügen wohl etwas kritisch, ich meine mich auch zu erinnern, dass Pfandflaschen in Mülleimern strenggenommen DB-Eigentum sind.

Aber das müsste letzten Endes ein Jurist beantworten.

In die erste Klasse darf man übrigens sehr wohl auch ohne 1.-Klasse-Fahrkarte, lediglich der Aufenthalt in der 1. Klasse ohne entsprechende Fahrkarte ist nicht zulässig.
Okay das stimmt. Hierzu müsste man die "AGBs" oder wie auch immer kennen.
Das mit den Pfandflaschen kenne ich, da schmeißt man ja auch die Flasche in DB-Eigentum.


Das mit der ersten Klasse: Das ist mir schon klar, dass man da durchgehen darf. Aber Mich würd interessieren, wie es auf den Aufklebern da in den Zügen heißt. "Nur für FG der 1.Klasse" oder so.
Das wäre vielleicht auch nochmal rechtlich relevant?!
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Beitrag von GSIISp64b »

120 137-5 @ 27 Sep 2011, 20:08 hat geschrieben: Okay das stimmt. Hierzu müsste man die "AGBs" oder wie auch immer kennen.
Das mit den Pfandflaschen kenne ich, da schmeißt man ja auch die Flasche in DB-Eigentum.
Der Mülleimer ist DB-Eigentum, der Zug aber nicht? o.O
Das mit der ersten Klasse: Das ist mir schon klar, dass man da durchgehen darf. Aber Mich würd interessieren, wie es auf den Aufklebern da in den Zügen heißt. "Nur für FG der 1.Klasse" oder so.
Das wäre vielleicht auch nochmal rechtlich relevant?!
Auf den im Regionalverkehr üblichen Bapperln steht, dass der Aufenthalt (!) nur mit Erste-Klasse-Fk zulässig ist. Im FV ist der Text auch nicht wirklich anders (in IC-Wagen müsste es sogar der selbe Aufkleber sein, beim ICE bin ich mir grade nicht sicher.

Überhaupt kannst du das Betreten der 1. Klasse praktisch gesehen nicht verbieten. Was macht dann ein Fahrgast, der den Zugführer braucht, wenn der grade in der 1. Klasse ist? Und wenn du am Bahnsteig da stehst, wo die erste Klasse ist, musst du dann am Bahnsteig zur zweiten Klasse rennen? Im Regionalverkehr und bei lokbespannten Zügen im FV ist die erste Klasse oft noch dazu mitten im Zug - heißt, bei der Platzsuche musst du ggf. sogar da durch.
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Beitrag von mvgmichael »

GSIISp64b @ 27 Sep 2011, 20:14 hat geschrieben:
120 137-5 @ 27 Sep 2011, 20:08 hat geschrieben: Okay das stimmt. Hierzu müsste man die "AGBs" oder wie auch immer kennen.
Das mit den Pfandflaschen kenne ich, da schmeißt man ja auch die Flasche in DB-Eigentum.
Der Mülleimer ist DB-Eigentum, der Zug aber nicht? o.O
Das mit der ersten Klasse: Das ist mir schon klar, dass man da durchgehen darf. Aber Mich würd interessieren, wie es auf den Aufklebern da in den Zügen heißt. "Nur für FG der 1.Klasse" oder so.
Das wäre vielleicht auch nochmal rechtlich relevant?!
Auf den im Regionalverkehr üblichen Bapperln steht, dass der Aufenthalt (!) nur mit Erste-Klasse-Fk zulässig ist. Im FV ist der Text auch nicht wirklich anders (in IC-Wagen müsste es sogar der selbe Aufkleber sein, beim ICE bin ich mir grade nicht sicher.

Überhaupt kannst du das Betreten der 1. Klasse praktisch gesehen nicht verbieten. Was macht dann ein Fahrgast, der den Zugführer braucht, wenn der grade in der 1. Klasse ist? Und wenn du am Bahnsteig da stehst, wo die erste Klasse ist, musst du dann am Bahnsteig zur zweiten Klasse rennen? Im Regionalverkehr und bei lokbespannten Zügen im FV ist die erste Klasse oft noch dazu mitten im Zug - heißt, bei der Platzsuche musst du ggf. sogar da durch.
Klar ist der Zug Eigentum der DB. Aber man weiß ja nicht was Juristen da alles draus ziehen können. Erinner mich da nur an ne Abiaufgabe wo einer in der Trambahn seine Zeitung liegen hat lassen und der andere diese dann genommen hat.

Auch das mit der 1. Klasse durchlaufen - du hast schon Recht! Ich machs ja wie (so denke ich) alle anderen auch.

Wir werden auch hier keine Lösung finden - das müsste ein Jurist klären, was auch mal interessant wäre. Leider kenne ich keinen, der das zum Spaß mal macht.
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

In der Tat ist jeglicher Abfall Eigentum der DB und darf nicht entfernt werden, da hat es schon einige Reiniger erwischt. Auch, weil hier teils die Arbeit vernachlässigt wurden und Flaschen gesammelt wurden usw.
Die DB schmeißt die Pfandflaschen wiederum weg, auch die Adelholzener, Becks und Pepsiflaschen, sofern sie nicht zurückgegeben werden, landen im Müll.
Unten an der Treppe von der Friedenheimer Straße zum BW steht ein großer grüner Container, die meisten Becksflaschen sind noch in Ordnung und könnte4n zurück gegeben werden.
Aber versucht mal, die Pepsiflaschen loszubringen, in größerer Stückzahl, in Südbayern. Mittlerweile habe ich jemanden, der sie nimmt, ist mir aber im Streckendienst zu doof, die Flaschen dauernd mitzuschleppen und mehr Geld gibt´s hier sowieso.
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Beitrag von Didy »

Martin H. @ 2 Oct 2011, 17:53 hat geschrieben: Die DB schmeißt die Pfandflaschen wiederum weg, auch die Adelholzener, Becks und Pepsiflaschen, sofern sie nicht zurückgegeben werden, landen im Müll.
San die bescheuert? Geld für die Entsorgung zahlen, statt sich Geld fürs Pfand geben zu lassen? Die Reiniger bräuchten ja nur einen zusätzlichen Sack und müssten alle Flaschen passender Marke im Restaurant abgeben....
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Also wenn ich es darauf anlegen würde, ich könnte alle hier im Haushalt lebenden Personen von dem ernähren, was täglich im 418/419 ungeöffnet im Müll landet, nur wäre das auf Dauer sehr einseitig. Dazu noch paar mal 15 Cent der stillen Wässer.
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

GSIISp64b @ 27 Sep 2011, 20:14 hat geschrieben: Überhaupt kannst du das Betreten der 1. Klasse praktisch gesehen nicht verbieten. Was macht dann ein Fahrgast, der den Zugführer braucht, wenn der grade in der 1. Klasse ist? Und wenn du am Bahnsteig da stehst, wo die erste Klasse ist, musst du dann am Bahnsteig zur zweiten Klasse rennen? Im Regionalverkehr und bei lokbespannten Zügen im FV ist die erste Klasse oft noch dazu mitten im Zug - heißt, bei der Platzsuche musst du ggf. sogar da durch.
Würde ich pauschal gar nicht mal so sagen...

Es gibt sicherlich immer Situationen wo das Betreten der 1. Klasse objektiv unvermeidbar ist oder ein triftiger Grund vorliegt, aber in den Situationen wird da selbst bei angenommener Strafbarkeit niemand einen Finger krumm machen (wir sprechen hier letztendlich ja von Betrug oder dem Erschleichen von Leistungen, beide benötigen bekanntermaßen Vorsatz).

Dennoch sind die meisten "Besuche" der 1. Klasse wohl vermeidbar und die Bahn hat das in der Vergangenheit auch nicht nur einmal angeprangert: "wenn du am Bahnsteig stehst, wo die erste Klasse ist" dann stellt sich mir grundsätzlich die Frage warum bist du denn da? Für genau diesen Fall gibt es Wagenstandsanzeiger. "[M]usst du dann am Bahnsteig zur zweiten Klasse rennen?" Müssen wohl nicht, aber es wäre sinnvoll, denn am Bahnsteig kann man sich schneller und bequemer bewegen, hält den Betrieb nicht auf und man fährt mit Koffer nicht noch 25 Fahrgäste im Zug über den Haufen. Ich meine hier übrigens ganz explizit nicht die Fälle in denen man den Zug nur noch per Hechtsprung durch die bereits schließende Tür erreicht hat.

Wenn ich mich recht entsinne hat die Bahn vor einigen Jahren angekündigt härter bei den "1. Klasse-Aussteigern", also denjenigen, die ganz nach vorne/hinten laufen, die 1. Klasse betreten um dann näher am Abgang zu sein. Subjektiv scheint sich das auch verbessert zu haben.

Kurz: ich sage nicht, dass man ohne Fahrschein 1. Klasse in allen Lebenslagen nicht mal anschauen sollte oder darf und, dass diese Personen drakonisch bestraft werden sollen, ich gebe lediglich zu bedenken, dass wohl die Mehrzahl der Fälle absolut vermeidbar sind.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
GSIISp64b
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Beitrag von GSIISp64b »

Die Mehrzahl ist unnütz, das mag sein. Das ändert nichts an meiner Aussage, dass du das Ganze praktisch gesehen nicht verbieten kannst.

Der Wagenstandsanzeiger umfasst btw. auch nur Fernzüge und auch nur den Regelfall (gerade Gelegenheitsfahrer sind mit umgekehrter Wagenreihung vollkommen überfordert, habe ich festgestellt). Und selbst wenn ich dann in den hinteren Zweite-Klasse-Teil einsteige (gibt ja durchaus ICs mit erster Klasse in der Mitte des Zuges) und dann feststelle, dass da alles voll ist, nützt mir der Wagenstandsanzeiger herzlich wenig.

Dazu hat auch nicht jeder Fahrgast Zeit, auf den Wagenstandsanzeiger zu gucken. Dazu tragen schon alleine die bei der DB so beliebten Fünf-Minuten-Verspätungen bei ICEs bei Sechs-Minuten-Anschlüssen bei.

Also: Untersagt ist der Aufenthalt in der 1. Klasse - durchgehen darf ich da, wie ich lustig bin. Und ich sehe auch gar nicht ein, irgendeine Mehranstrengung zu unternehmen, nur damit den Erstklassfahrgästen meine Präsenz erspart bleibt.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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