Den Vorschlag finde ich gar nicht so schlecht, was hat denn chris232 dagegen?schwarzfahrerin @ 27 Aug 2011, 17:03 hat geschrieben: Folie fände ich auch besser wie Rollo. Der Tf soll doch irgendwo schon mitkriegen, wenn z.B. was im Zug passiert, Fahrgäste ne Schlägerei anfangen oder einer tot umfällt oder jemand in der Tür verklemmt ist. Darum finde ich diese totale "Abschottung" gefährlich...
[M] S-Bahn-Tf beleidigt und tritt Fahrgast
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Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Ach das meinste, ok. Nun, die BEG kann das zwar bestellen, aber der Tf ist für die sichere Durchführung der Fahrten verantwortlich, nicht die BEG. Somit entscheidet letzten Endes der Tf, ob Rollo oben oder unten.Bayernlover @ 27 Aug 2011, 03:13 hat geschrieben: Rollo oben oder unten. Das Gerücht geisterte hier mal herum, keine Ahnung was da dran ist.
Dafür gibt es Sprechstellen, Türnotentriegelungen und Notbremsen - und nicht gerade wenige in einem Zug. Da wir keine Röntgenaugen haben, könnten wir Schlägereien oder tot umgefallene Fahrgäste auch nur sicher im ersten Einstiegsbereich sehen, mehr nicht. Vom 2. oder gar 3. Zugteil mal gar nicht zu sprechen.schwarzfahrerin @ 27 Aug 2011, 17:03 hat geschrieben:Folie fände ich auch besser wie Rollo. Der Tf soll doch irgendwo schon mitkriegen, wenn z.B. was im Zug passiert, Fahrgäste ne Schlägerei anfangen oder einer tot umfällt oder jemand in der Tür verklemmt ist. Darum finde ich diese totale "Abschottung" gefährlich...
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Bis in die 1960er Jahre war das Wort "Neger" in Deutschland die einzige Bezeichnung für Afrikaner und farbige US-Amerikaner. Mehr noch, viele Deutsche erblickten mit den US-Truppen zum ersten mal einen "Neger".
Erst durch die Rassenunruhen in Amerika in den 1960er und 1970er Jahren wurden in Deutschland das Wort "Nigger" bekannt, das in den USA in der Tat eine Beleidigung darstellte. Und so beeilte man sich in Deutschland, auch die Verwendung des ähnlich klingendenden Wortes "Neger" als Beleidigung unter Strafe zu stellen.
Ältere Menschen (+80) sagen auch heute noch ohne Hintergedanken "Neger". Sollen die dann alle wegen Beleidigung bestraft werden? Ein Begriff, der hunderte Jahre die Sprache prägte?
Das trifft auf den Tf natürlich nicht zu. Hier ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es beleidigend gemeint war (§ 185 StGB). Da helfen auch keine Fahrgastbeschimpfungen über vermeintliche oder tatsächliche Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen (wobei ich das Blockieren der Türen nicht als Verstoß in den Beförderungsbedingungen der DB finde )
Auch das anschließende Verhalten des Fahrgastes ist nicht zu beanstanden, er wollte den Lokführer zur Rede stellen. Als dieser nicht reagierte, wollte er ein Beweisfoto machen, um den Lokführer später leichter identifizieren zu können. Ich hätte statt dessen die Linie, Fahrtziel und Uhrzeit notiert, aber man kann es einem unbedarften Fahrgast nicht verdenken, wenn er nicht weis, das mit diesen Angaben der betreffende Tf auch identifiziert werden kann, spätestens wenn die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige das fordert.
Hier hat der Tf sich ein zweites und drittes Mal strafbar gemacht. Der Tritt gegen die Hand des Fahrgastes ist auf jeden Fall eine Körperverletzung nach § 223 StGB. Sie wird allerdings nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft erkennt ein öffentliches Interesse. Die erfolgte Beschädigung des Handys des Fahrgastes ist gemäß § 303 StBG als Sachbeschädigung zu werten.
Es ist für mich unverständlich, dass dieser Mann noch weiter im Personenverkehr Dienst getan hat. Nach meinem Dafürhalten spricht in diesem speziellen Fall allerdings durchaus für ein öffentliches Interesse.
Erst durch die Rassenunruhen in Amerika in den 1960er und 1970er Jahren wurden in Deutschland das Wort "Nigger" bekannt, das in den USA in der Tat eine Beleidigung darstellte. Und so beeilte man sich in Deutschland, auch die Verwendung des ähnlich klingendenden Wortes "Neger" als Beleidigung unter Strafe zu stellen.
Ältere Menschen (+80) sagen auch heute noch ohne Hintergedanken "Neger". Sollen die dann alle wegen Beleidigung bestraft werden? Ein Begriff, der hunderte Jahre die Sprache prägte?
Das trifft auf den Tf natürlich nicht zu. Hier ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass es beleidigend gemeint war (§ 185 StGB). Da helfen auch keine Fahrgastbeschimpfungen über vermeintliche oder tatsächliche Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen (wobei ich das Blockieren der Türen nicht als Verstoß in den Beförderungsbedingungen der DB finde )
Auch das anschließende Verhalten des Fahrgastes ist nicht zu beanstanden, er wollte den Lokführer zur Rede stellen. Als dieser nicht reagierte, wollte er ein Beweisfoto machen, um den Lokführer später leichter identifizieren zu können. Ich hätte statt dessen die Linie, Fahrtziel und Uhrzeit notiert, aber man kann es einem unbedarften Fahrgast nicht verdenken, wenn er nicht weis, das mit diesen Angaben der betreffende Tf auch identifiziert werden kann, spätestens wenn die Staatsanwaltschaft nach einer Anzeige das fordert.
Hier hat der Tf sich ein zweites und drittes Mal strafbar gemacht. Der Tritt gegen die Hand des Fahrgastes ist auf jeden Fall eine Körperverletzung nach § 223 StGB. Sie wird allerdings nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft erkennt ein öffentliches Interesse. Die erfolgte Beschädigung des Handys des Fahrgastes ist gemäß § 303 StBG als Sachbeschädigung zu werten.
Es ist für mich unverständlich, dass dieser Mann noch weiter im Personenverkehr Dienst getan hat. Nach meinem Dafürhalten spricht in diesem speziellen Fall allerdings durchaus für ein öffentliches Interesse.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Zitat aus den Beförderungsbedingungen des MVV, die auch für die S-Bahn gelten:Autobahn @ 27 Aug 2011, 20:27 hat geschrieben: ... tatsächliche Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen (wobei ich das Blockieren der Türen nicht als Verstoß in den Beförderungsbedingungen der DB finde )...
Grüße§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) 1Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu
verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit
und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. 2Anweisungen des Betriebspersonals
ist zu folgen.
(2) Fahrgästen ist insbesondere untersagt,
...
2. die Türen eigenmächtig zu öffnen oder den Schließvorgang zu behindern,
...
Chris
Mein Gott, macht ihr einen Wind um so eine Kleinigkeit.
Jeder macht mal einen Fehler, auch ein S-bahntriebfahrzeugführer.
aber gut, anderseits haben ja die TFs hier ständig über die Fahrgäste hergezogen, wenn da mal einer einen Aussetzer hatte, da müssen sie sich nicht wundern, wenn ein Ausetzer eines ihrer Kollegen hier so breitgetreten wird...
Jeder macht mal einen Fehler, auch ein S-bahntriebfahrzeugführer.
aber gut, anderseits haben ja die TFs hier ständig über die Fahrgäste hergezogen, wenn da mal einer einen Aussetzer hatte, da müssen sie sich nicht wundern, wenn ein Ausetzer eines ihrer Kollegen hier so breitgetreten wird...
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Nur mit dem Unterschied, dass ein Tf in seinem Leben viel öfter mit den Aussetzern eines Fahrgastes zu tun hat, als ein Fahrgast mit dem Aussetzer eines Tfandreas @ 27 Aug 2011, 22:11 hat geschrieben: Mein Gott, macht ihr einen Wind um so eine Kleinigkeit.
Jeder macht mal einen Fehler, auch ein S-bahntriebfahrzeugführer.
aber gut, anderseits haben ja die TFs hier ständig über die Fahrgäste hergezogen, wenn da mal einer einen Aussetzer hatte, da müssen sie sich nicht wundern, wenn ein Ausetzer eines ihrer Kollegen hier so breitgetreten wird...
was wohl auch dadran liegt, daß es wesentlich mehr Fahrgäste als TFs gibt...TramBahnFreak @ 27 Aug 2011, 22:12 hat geschrieben:Nur mit dem Unterschied, dass ein Tf in seinem Leben viel öfter mit den Aussetzern eines Fahrgastes zu tun hat, als ein Fahrgast mit dem Aussetzer eines Tfandreas @ 27 Aug 2011, 22:11 hat geschrieben: Mein Gott, macht ihr einen Wind um so eine Kleinigkeit.
Jeder macht mal einen Fehler, auch ein S-bahntriebfahrzeugführer.
aber gut, anderseits haben ja die TFs hier ständig über die Fahrgäste hergezogen, wenn da mal einer einen Aussetzer hatte, da müssen sie sich nicht wundern, wenn ein Ausetzer eines ihrer Kollegen hier so breitgetreten wird...
aber im Prinzip ist die Sache genau das, was heute unser Zeitalter entspricht - jeder kleine Furz wird zum Medienspektakel, alles wird hochgepusht und bekommt viel zu viel Aufmerksamkeit.
Im Prinzip ist das so ein Fall, wo beide Scheiße gebaut haben, sowohl TF als auch Fahrgast und vor 20 Jahren hätte sich der Fahrgast beschwert, der TF entschuldigt danach und der Kas wäre gebissen gewesen.
Heute wird das durch alle Zeitungen gejagt, Rassismus unterstellt usw - völlig überzogen einfach.
Ist daraus irgendwelches strafbewehrtes Verhalten nach dem StGB abzuleiten?MisterH @ 27 Aug 2011, 20:46 hat geschrieben:Zitat aus den Beförderungsbedingungen des MVV, die auch für die S-Bahn gelten:
Die Beförderungsbedingungen sind ein privatrechtlicher Vertrag, den ein Kunde mit dem Verkehrsunternehmen eingeht, wenn er eine Fahrkarte löst. Daraus ergeben sich allenfalls Vertragsstrafen, wenn gegen die Vertragsbedingungen verstoßen wurde. Welche Strafzahlungen bei dem Blockieren der Türen fällig werden, ist daraus aber nicht ersichtlich.
Es ist, mit Verlaub, unanständig, Verstöße gegen Beförderungsbedingungen mit Straftatbeständen aufzurechnen oder gleich zu stellen. Es steht hier nur das Verhalten des Triebfahrzeugführers zur Diskussion.
Ich hoffe nicht, dass sich fremdenfeindliche Äußerungen und Übergriffe bei den Lokomotivführern häufen. In gewissen Kreisen wird ja auch gegen "ausländische Konzerne" gewettert, die sich "deutschen Gepflogenheiten" zu "unterwerfen" hätten.
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Irgendwie kommen hier bei manchen die Dinge kräftig durcheinander:
Ein vernünftiges Unternehmen kann es nicht hinnehmen, wenn sich seine Mitarbeiter so verhalten. Egal ob da vorher jemand die Türen blockierte oder erlaubt/unerlaubt fotografierte.
Dieser eine Tf hat es mit seinem Verhalten geschafft, als Vertreter der DB das ganze Unternehmen schlecht zu machen. Zunächst vor hunderten Fahrgästen in der S-Bahn, dann noch indirekt über das Medienecho. Wenn er sich über die Lautsprecheranlage äußert, dann ist er keine Privatperson mehr.
Schlimm genug, wenn der gleiche Tf solche Beschimpfungen nach Dienstschluss von sich gibt.
Aber in offizieller Funktion geht das mal gar nicht, und das hat nichts mehr mit bayerisch-deutlicher Sprache zu tun.
Und dann noch tätlich zu werden ist wirklich nicht hinnehmbar, sorry. Egal ob fotografiert oder nicht.
Was würdet ihr denn davon halten, wenn ein Tf Fahrgäste als "der mit der Judennase" oder "der Schwule" tituliert. Oder eine kinderreiche Familie mit Karnickelfamilie tituliert?
Dann noch herum zu treten ist krass und könnte bei vielen Arbeitgebern zur sofortigen Entlassung führen.
Ich habe manchmal auch nicht übel Lust, mal Dampf abzulassen. Aber dann hätte ich sicher rasch keinen Job mehr. Und das ist auch gut so.
Ein vernünftiges Unternehmen kann es nicht hinnehmen, wenn sich seine Mitarbeiter so verhalten. Egal ob da vorher jemand die Türen blockierte oder erlaubt/unerlaubt fotografierte.
Dieser eine Tf hat es mit seinem Verhalten geschafft, als Vertreter der DB das ganze Unternehmen schlecht zu machen. Zunächst vor hunderten Fahrgästen in der S-Bahn, dann noch indirekt über das Medienecho. Wenn er sich über die Lautsprecheranlage äußert, dann ist er keine Privatperson mehr.
Schlimm genug, wenn der gleiche Tf solche Beschimpfungen nach Dienstschluss von sich gibt.
Aber in offizieller Funktion geht das mal gar nicht, und das hat nichts mehr mit bayerisch-deutlicher Sprache zu tun.
Und dann noch tätlich zu werden ist wirklich nicht hinnehmbar, sorry. Egal ob fotografiert oder nicht.
Was würdet ihr denn davon halten, wenn ein Tf Fahrgäste als "der mit der Judennase" oder "der Schwule" tituliert. Oder eine kinderreiche Familie mit Karnickelfamilie tituliert?
Dann noch herum zu treten ist krass und könnte bei vielen Arbeitgebern zur sofortigen Entlassung führen.
Ich habe manchmal auch nicht übel Lust, mal Dampf abzulassen. Aber dann hätte ich sicher rasch keinen Job mehr. Und das ist auch gut so.
Also diese Aussage ist doch ein Witz, wie oft müssen wir Bahner uns als Arschlöcher, Nazis,... beschimpfen lassen und da redet auch keiner davon. Es gibt auf beiden Seiten Verhalten, was nicht ok ist, aber da dann auf alle zu schließen geht deutlich zu weitAutobahn @ 27 Aug 2011, 23:27 hat geschrieben: Ich hoffe nicht, dass sich fremdenfeindliche Äußerungen und Übergriffe bei den Lokomotivführern häufen.
§ 1 GeltungsbereichAutobahn @ 27 Aug 2011, 23:27 hat geschrieben: Ist daraus irgendwelches strafbewehrtes Verhalten nach dem StGB abzuleiten?
Die Beförderungsbedingungen sind ein privatrechtlicher Vertrag, den ein Kunde mit dem Verkehrsunternehmen eingeht, wenn er eine Fahrkarte löst. Daraus ergeben sich allenfalls Vertragsstrafen, wenn gegen die Vertragsbedingungen verstoßen wurde. Welche Strafzahlungen bei dem Blockieren der Türen fällig werden, ist daraus aber nicht ersichtlich.
Es ist, mit Verlaub, unanständig, Verstöße gegen Beförderungsbedingungen mit Straftatbeständen aufzurechnen oder gleich zu stellen. Es steht hier nur das Verhalten des Triebfahrzeugführers zur Diskussion.
(1) Diese Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderungsverträge im PBefGund
Eisenbahnverkehr des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV).
(2) 1Der Abschluss des Beförderungsvertrages erfolgt mit dem Beförderungsunternehmen,
dessen Fahrzeug der Kunde betritt. 2Soweit das Fahrzeug im Auftragsverkehr
fährt, ist der Auftraggeber Vertragspartner.
....
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
...
(5) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den
Absätzen 1 bis 4, so kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden; in
schwerwiegenden Fällen ist eine vorherige Ermahnung nicht erforderlich.
...
(7) 1Beschwerden sind – außer in den Fällen des § 6 Absatz 7 und des § 7 Absatz 3
– nicht an das Fahr-, sondern an das Betriebspersonal zu richten. 2Soweit die Beschwerden
nicht durch das Betriebspersonal erledigt werden können, sind sie unter
Angabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- und Linienbezeichnung sowie möglichst unter
Angabe von Ort, Fahrtrichtung und Beifügung der Fahrkarten an die Verwaltung des
Unternehmers zu richten. 3Soweit Zeitkarten durch eine Nummer identifizierbar sind,
ist ausreichend, wenn diese Nummer angegeben wird, statt die Fahrkarte beizufügen.
Finde ich auch. Deshalb kann man auch nicht das Fehlverhalten einiger Fahrgäste als Rechtfertigung für generelle Schimpfe auf Fahrgäste nehmen.MisterH @ 28 Aug 2011, 09:56 hat geschrieben: Also diese Aussage ist doch ein Witz, wie oft müssen wir Bahner uns als Arschlöcher, Nazis,... beschimpfen lassen und da redet auch keiner davon. Es gibt auf beiden Seiten Verhalten, was nicht ok ist, aber da dann auf alle zu schließen geht deutlich zu weit
Und einen tätlichen Angriff auf einen Fahrgast damit rechtfertigen, dass andere Fahrgäste aber auch Tfs beleidigen, ist völlig daneben.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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Vielleicht sollte man, die Argumentation einiger Forumsteilnehmer auf die Spitze treibend, auch jeden Tf mit einem Luftgewehr ausrüsten, auf das er - unter Verweis auf die allgemeinen Beförderungsbedingungen - auf die Türen blockierende Fahrgäste schießen darf.
Und dem Tf erlauben, mindestens einmal pro Tour kräftig seinen Frust über die Lautsprecheranlage abzulassen und die Fahrgäste mal kräftig beschimpfen lassen, nach dem Motto: "Alles Arschlöcher ihr da hinten, wollt nur meinen Fahrplan kaputt machen, einen Fahrschein habt ihr Baggage bestimmt auch nicht, dann lasst ihr noch die Zeitungen liegen und vergesst, dass ihr doch lieber erst nach 9 Uhr fahren solltet, und zur Hälfte seid ihr sowieso Saupreissn, bleibt doch wo ihr herkommt, dann bin ich wieder pünktlich..." Trifft ja bestimmt keinen falschen, so die Meinung her.
Hier versteht noch immer manch einer nicht, dass man da vorne im Führerstand keine Privatperson mehr ist mit allem was man macht.
Und dem Tf erlauben, mindestens einmal pro Tour kräftig seinen Frust über die Lautsprecheranlage abzulassen und die Fahrgäste mal kräftig beschimpfen lassen, nach dem Motto: "Alles Arschlöcher ihr da hinten, wollt nur meinen Fahrplan kaputt machen, einen Fahrschein habt ihr Baggage bestimmt auch nicht, dann lasst ihr noch die Zeitungen liegen und vergesst, dass ihr doch lieber erst nach 9 Uhr fahren solltet, und zur Hälfte seid ihr sowieso Saupreissn, bleibt doch wo ihr herkommt, dann bin ich wieder pünktlich..." Trifft ja bestimmt keinen falschen, so die Meinung her.
Hier versteht noch immer manch einer nicht, dass man da vorne im Führerstand keine Privatperson mehr ist mit allem was man macht.
Ich seh schon, es ist sinnlos, mit euch zu diskutieren... Nochmal zum Mitschreiben: Wir alle hier waren nicht dabei! Wie es wirklich war, kann nur das Gericht beurteilen, sonst niemand!!! Raffts doch endlich mal...GSIISp64b @ 28 Aug 2011, 11:11 hat geschrieben: Finde ich auch. Deshalb kann man auch nicht das Fehlverhalten einiger Fahrgäste als Rechtfertigung für generelle Schimpfe auf Fahrgäste nehmen.
Und einen tätlichen Angriff auf einen Fahrgast damit rechtfertigen, dass andere Fahrgäste aber auch Tfs beleidigen, ist völlig daneben.
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
BEURTEILEN kann es tatsächlich nur das Gericht.Zp T @ 28 Aug 2011, 16:59 hat geschrieben: Ich seh schon, es ist sinnlos, mit euch zu diskutieren... Nochmal zum Mitschreiben: Wir alle hier waren nicht dabei! Wie es wirklich war, kann nur das Gericht beurteilen, sonst niemand!!! Raffts doch endlich mal...
Ich lasse mir von jemandem, der nicht mal seine Satzzeichen im Griff hat, allerdings NICHT verbieten, AUF BASIS VON SPEKULATIONEN zu diskutieren!!!
Meine Argumente erheben daher keinen Anspruch auf universelle Wahrheit. Trotzdem bestehe ich darauf, sie äußern zu dürfen, ohne dass mir irgendwer dafür blöd kommt!!!
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Ich wiederhole trotzdem nochmal mantramäßig, dass es außer Selbstverteidigung gegen Gewalt keine Rechtfertigung für tätliche Übergriffe eines Mitarbeiters eines Dienstleistungsunternehmens gegen einen Kunden gibt.Lazarus @ 28 Aug 2011, 17:45 hat geschrieben: Also aus meiner Sicht haben da beide Seiten mehrfach Fehler begangen. Der Fahrgast war da auch alles andere als unschuldig an der Eskalation sorry.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Da hast du sicher recht, aber genauso wenig gibt es eine Rechtfertigung für das fotografieren. Das stellt nunmal einen Eingriff in die Persöhnlichkeitsrechte des Tf da, gegen die sich der durchaus zur Wehr setzen kann. Er hat halt nur den falschen Weg gewählt.GSIISp64b @ 28 Aug 2011, 18:10 hat geschrieben: Ich wiederhole trotzdem nochmal mantramäßig, dass es außer Selbstverteidigung gegen Gewalt keine Rechtfertigung für tätliche Übergriffe eines Mitarbeiters eines Dienstleistungsunternehmens gegen einen Kunden gibt.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Du versuchst grade nicht ernsthaft, ein FOTO als BEWEISAUFNAHME (!!!) mit einem tätlichen Angriff gleichzusetzen?Lazarus @ 28 Aug 2011, 18:20 hat geschrieben: Da hast du sicher recht, aber genauso wenig gibt es eine Rechtfertigung für das fotografieren. Das stellt nunmal einen Eingriff in die Persöhnlichkeitsrechte des Tf da, gegen die sich der durchaus zur Wehr setzen kann. Er hat halt nur den falschen Weg gewählt.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Eine Beweisaufnahme kann ich aber auch anders machen, als jemand, der ohnehin schon in Rage ist, mit so einem Foto auch noch weiter zu provozieren. So merk ich mir z.b. Uhrzeit und Fahrzeugnummer und melde das Ganze an die Bahn.GSIISp64b @ 28 Aug 2011, 18:25 hat geschrieben: Du versuchst grade nicht ernsthaft, ein FOTO als BEWEISAUFNAHME (!!!) mit einem tätlichen Angriff gleichzusetzen?
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Ich denke mal, der Tf hat sich auch keine Gedanken um die Persönlichkeitsrechte des Fahrgasts gekümmert, da er ihn für hunderte Fahrgäste hörbar per Durchsage als Neger tituliert hat. Und in diesem Zusammenhang war das sicher nicht liebevoll gemeint.
Alles andere werden in diesem Fall in der Tat die Gerichte klären. Und das sieht nicht gut aus für den Tf.
Ohne das Wegtreten des Handys wäre es vielleicht noch gegangen, aber so?
Und wieso der Tf nicht einfach auf die Idee kommt, sich in der Fahrerkabine wegzudrehen wenn er nicht fotografiert werden will, das kapiere wer will.
Es sind schon Fahrer aus ganz anderen Gründen entlassen worden, ich erinnere mal an den Arschgeigen-Fall bei der Tram - und dabei war der Fahrgast da wohl wirklich eine. Daher sollte der Tf jetzt lieber kleine Brötchen backen.
Alles andere werden in diesem Fall in der Tat die Gerichte klären. Und das sieht nicht gut aus für den Tf.
Ohne das Wegtreten des Handys wäre es vielleicht noch gegangen, aber so?
Und wieso der Tf nicht einfach auf die Idee kommt, sich in der Fahrerkabine wegzudrehen wenn er nicht fotografiert werden will, das kapiere wer will.
Es sind schon Fahrer aus ganz anderen Gründen entlassen worden, ich erinnere mal an den Arschgeigen-Fall bei der Tram - und dabei war der Fahrgast da wohl wirklich eine. Daher sollte der Tf jetzt lieber kleine Brötchen backen.
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Dann erinnere ich dich an den Artikel. Da stand, daß der Tf 51 Jahre alt ist. Wenn diese Angabe stimmt, ist er mit ziemlicher Sicherheit noch Beamter - und einen Beamten wirste nicht so schnell los.TravellerMunich @ 28 Aug 2011, 18:37 hat geschrieben: ich erinnere mal an den Arschgeigen-Fall bei der Tram - und dabei war der Fahrgast da wohl wirklich eine. Daher sollte der Tf jetzt lieber kleine Brötchen backen.
Danke, sowas in der Richtung wollte ich auch schon schreiben.Bayernlover @ 28 Aug 2011, 18:40 hat geschrieben:Müssen hier IMMER und IMMER WIEDER die gleichen Sachen aufgewärmt werden?! Das geht vor allem an Lazarus, der wiederholt etwas von verbotenen Fotos und merkbaren Fahrzeugnummern faselt.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
...wie alles andere was dir nicht in den Kram passt?GSIISp64b @ 28 Aug 2011, 12:11 hat geschrieben: völlig daneben
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!