AFA auf Schienenfahrzeuge

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
Antworten
eric22
Jungspund
Beiträge: 1
Registriert: 14 Okt 2011, 19:49

Beitrag von eric22 »

Hallo gutes Forum,
die Abschreibung auf Schienenfahrzeuge beträgt 25 Jahre.
Wie sieht es nun aus, wenn das Objekt, hier eine gebrauchte Elektrolokomotive (Baujahr 1970), mit NEUEN Komponenten versehen wird (d.h. neuer Trafo, Stromrichter, Motor, Lüfter, etc.) damit sie wieder betriebsfähig wird und die Hauptuntersuchung (HU) erhält. Meine Frage: Kann man nun diese Kosten der Umrüstung (für neue Komponenten) ebenso auf 25 Jahre abschreiben ? Was sagt der Gesetzgeber hierzu. Im Netz konnte ich dazu nichts finden.
Gruß, Eric
Benutzeravatar
Autobahn
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 9526
Registriert: 23 Jan 2008, 21:53

Beitrag von Autobahn »

Aus dem Bauch (und auch nach gewisser Kenntnis Bilanzrechtlicher Vorschriften) sage ich klipp und klar: NEIN.

Bevor ich aber hier eine verbotene Rechtsberatung mit allem Risiko des Irrtums von mich gebe, wende Dich bitte an einen versierten Steueranwalt.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Portugal_Fan
Doppel-Ass
Beiträge: 102
Registriert: 04 Okt 2011, 10:54

Beitrag von Portugal_Fan »

eric22 @ 14 Oct 2011, 19:55 hat geschrieben:Im Netz konnte ich dazu nichts finden.
Gruß, Eric
Was hat die Generation WWW eigentlich gemacht, bevor es selbiges gab?

Zum Thema: wende dich vertrauensvoll an dein zuständiges Finanzamt, da werden Sie geholfen.
Benutzeravatar
spock5407
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13556
Registriert: 21 Dez 2005, 21:40

Beitrag von spock5407 »

Unter gewissen Bedingungen müsste man bei Wirtschaftsgütern Nachaktivierungen durchführen können, soweit ich weiss. Das beantwortet Dir gerne Finanzamt oder Steuerfachanwalt oder Literatur.
Benutzeravatar
autolos
Lebende Forenlegende
Beiträge: 2040
Registriert: 26 Jul 2004, 14:08
Wohnort: Aschaffenburg

Beitrag von autolos »

eric22 @ 14 Oct 2011, 19:55 hat geschrieben: Hallo gutes Forum,
die Abschreibung auf Schienenfahrzeuge beträgt 25 Jahre.
Wie sieht es nun aus, wenn das Objekt, hier eine gebrauchte Elektrolokomotive (Baujahr 1970), mit NEUEN Komponenten versehen wird (d.h. neuer Trafo, Stromrichter, Motor, Lüfter, etc.) damit sie wieder betriebsfähig wird und die Hauptuntersuchung (HU) erhält. Meine Frage: Kann man nun diese Kosten der Umrüstung (für neue Komponenten) ebenso auf 25 Jahre abschreiben ? Was sagt der Gesetzgeber hierzu. Im Netz konnte ich dazu nichts finden.
Gruß, Eric
Sollte der Satz "die Abschreibung (...) beträgt 25 Jahre" beispielhaft wie bei einer Klausur gemeint sein, also eher "...betrage 25 Jahre"? Wenn nicht, ist sie nämlich nicht richtig. Steuerrechtlich beträgt die Abschreibungsdauer mindestens 15 Jahre (z.B. Desiro, LINT) bzw. mindestens 20 Jahre (z.B. TraXX, Taurus, Dosto). Hierzu gibt es, auch übers Internet zu recherchieren, amtliche Afa-Tabellen. Aber Achtung: Für Schienenfahrzeuge gibt es nicht nur eine allgemeine, sondern auch eine spezielle Afa-Tabelle, welche maßgeblich ist! Längere AfA-Dauern sind steuerlich nicht verboten. Die steuerliche Abschreibungsdauer wird dann fürs Handelsrecht übernommen. (Gilt das Maßgeblichkeitsprinzip noch?)

Kommt es zu Nachaktivierungen, dürfte dann die Afa-Dauer gemäß der erwarteten Nutzungsdauer festgelegt werden. Aber da bin ich mir nicht so sicher. Bestehen noch Restbuchwerte, ist also bspw. die Lok noch nicht ganz abgeschrieben, erfolgt die Abschreibung (üblicherweise) insgesamt über die noch verbleibende Restnutzungsdauer. Zumeist wird aber das Unternehmen versucht sein, möglichst große Teile nicht zu aktivieren.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Antworten