Eine Durchsage wie oben vorgeschlagen enthebt kein EVU seiner Haftung, denn mit der Fahrkarte erwirbt der Reisende eine "Garantie" vom gesicherten Zugang bis zum Verlassen der Bahnanlagen!
Man darf das mit der Haftung jetzt aber auch nicht dramatisieren. Wenn jemand auf meinem Privatgrundstück vor meiner Haustür oder auch nur auf dem öffentlichen Gehweg, den ich per Gemeindesatzung im Winter zu räumen und im Sommer freizuschneiden habe, irgendwie zu Schaden kommt, habe ich ein Problem. Allerdings leben wir auch nicht in den USA... Zum Beispiel gibt's beim Thema "Gehweg" auch Richtlinien, was zumutbar ist und was nicht. Wenn es schneit wie Sau, kann von mir keiner verlangen, dass ich den Gehweg rund um die Uhr komplett schnee- und eisfrei halten kann. Wenn dann einer hinfällt, bin ich aus dem Schneider, wenn ich einigermaßen nachweisen kann, dass ich grob was falsch gemacht habe bzw. eigentlich andersrum, man müsste mir einen Fehler nachweisen und das ist in der Praxis kaum machbar, wenn ich mich im Rahmen des zumutbaren einigermaßen bemüht habe. Dran bin ich eigentlich nur, wenn ich gar nichts gemacht hab und dafür auch keine sinnvolle Ausrede habe. Es gibt nämlich schon auch noch das allgemeine Lebensrisiko und die Eigenverantwortung. Auch heute, wo man meinen könnte, dass heute alles 100% abgesichert sein muss.
Um auf die Bahnsteige und Behelfstreppen zurückzukommen: Natürlich, als EVU oder Sonderfahrt-Veranstalter kann ich mich natürlich nicht komplett aus der Verantwortung ziehen. Es ist allerdings was anderes, ob ich einen Regelverkehr habe, wo man eine gewisse Sicherheit erwartet (Geländer, Linien und Hinweisschilder an der Bahnsteigkante, Türschließung und -verriegelung) oder ob ich eine Sonderfahrt mache. Wenn ich die Fahrgäste
auf die Besonderheiten hinweise, zu besonderer Achtsamkeit auffordere und bestimmte Vorsichtsmaßnahmen treffe, kann ich auch Fahrgäste mit Behelfstreppen ein-/aussteigen lassen und mit 100 Jahre alten Fahrzeugen fahren, die offene Einstiege und Wagenübergänge haben, rußen und heißes Wasser ausstoßen. Man muss halt gut überlegen, was kann man den Leuten zumuten, ist der Ort für so einen Halt geeignet, ebenso die Hilfmittel und wie stelle ich eine möglichst sichere Durchführung sicher.
Das ist alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit und ob ich die Fahrgäste aufkläre und ggf. durch "Aufpasser" auch absichere. Ansonsten wären Scheinanfahrten, Fotohalte, der ganze Museumsbahnbetrieb oder auch mal 'ne Sonderfahrt in ein Bw (z.B. Tag der offenen Tür) nicht möglich. Zumindest nicht rechtlich einwandfrei. Man kann nicht erwarten, dass auf bestimmten Sonderfahrten der selbe Standard gilt wie im heutigen Regelverkehr mit Barrierefreiheit, Türverriegelung, dampffreiem Betrieb & Co.
Sind dies offizelle Halte oder gilt die gesammte Fahrt als Sonderfahrt und die Ausstiege werden wie bei Fotohalten, z.b. Wie man sie beim Scheinanfahren kennt.
Das muss entsprechend geregelt sein und steht eigentlich in der Fahrplananordnung, wenn ich nicht irre. Da müsste drin stehen, was und wo erlaubt ist (edit: Und natürlich auch wann!), unter welchen Umständen und wer zuständig ist. Ohne Sondergenehmigungen im Einzelfall gehen solche Sachen natürlich nicht.
Da muss die Örtlichkeit und das betriebliche Umfeld die Sache hergeben. Aber auf einer eingleisigen, vermutlich für andere Züge gesperrten Strecke (Sperrfahrt, geringe Vmax) Leute an einem öffentlichen Bü oder Bahnsteigende rauslassen, ist von dem her eigentlich nicht so das Problem. Mehrgleisige Strecken oder Bahnanlagen, wo die Leute nach dem Ausstieg z.B. in Gruben fallen könnten, mit stromführenden Teilen in Kontakt kommen könnten und 100m über 'ne eigentlich nicht öffentlich zugängliche Bahnanlage latschen müssten bis sie reguläre Verkehrswege erreichen, täten es schon komplizierter machen.
c) Der Verein hat mit jeder Rechnung an das beauftragte EVU Gebühren an DB SuS für das Halten bezahlt!
Ähm... wenn ihr eine Rechnung über die Nutzung der Bahnsteige hattet, dann muss die Infrastruktur auch genutzt werden können, würde ich mal behaupten!? :unsure:
Denn es gibt noch mehrere betroffene Strecken und Vereine in Deutschland!
Kannst du Beispiele nennen? Das Thema interessiert mich.
Und wie immer der rechtliche Hinweis: Ich bin weder Jurist noch Bahner. Alles was ich dazu schreibe basiert auf meiner persönlichen Sonderfahrten- und Museumsbahnerfahrung und kann daher grundfalsch sein. Die Genehmigung diese Infos zu nutzen kann daher nicht erteilt werden.
