Wie geht es nach 2019 mit dem GVFG weiter?

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Auf der Webseite des bayrischen Ministerium habe icheine interessante Passagegefunden
Neben der Aufstockung der Mittel wurden dabei auch die Fördervoraussetzungen verbessert. Denn gefördert werden bisher nur Projekte, deren verkehrliche Nachfrage in einem besonders hohen Verhältnis zu den Kosten stehen. Bei dieser Betrachtung sollen nun künftig noch stärker Klima- und Umweltschutzaspekte sowie die Verkehrsverlagerung berücksichtigt werden. Dabei galt zuletzt ein "Alles-oder-Nichts"-Prinzip. Ein Projekt war also vollständig oder überhaupt nicht förderfähig. Künftig wird es hier bei der Förderung mehr Spielräume geben. Dies stärkt erheblich die Entscheidungsfreiheit und Flexibilität auf Seiten der Kommunen."Für die Gemeinden Ottobrunn und Taufkirchen und den Landkreis München ist das eine große Chance. Wir haben uns als Freistaat hier mit Nachdruck eingesetzt. Nun liegt es an den Kommunen, die verbesserten Förderbedingungen auch zu nutzen", so Schreyer.

Eine weitere wichtige Neuerung des Gesetzes ist, dass bei Straßenbahnen künftig praktisch alle Streckenteile und nicht nur diejenige auf Gleisen außerhalb des Straßenraums förderfähig sind. Hier wird eine Kernforderung des Freistaats umgesetzt, die nicht nur bei der Tram-Westtangente in München, der Stadt-Umland-Bahn von Nürnberg über Erlangen nach Herzogenaurach sowie der geplanten Stadtbahn in Regensburg die Kommunen erheblich entlasten wird. Zudem sind künftig urbane Seilbahnen als wichtige Alternative für den ÖPNV nicht nur durch den Freistaat, sondern auch durch den Bund förderfähig.
Neben der Förderung von Trambahnen im Straßenplemum (seit wann war das eine Kernforderung des Freistaates sind wohl auch Projekte mit NKF unter eins in Teilen förderungsfähig, wenn ich den ersten Absatz richtig interpretiere.

Um das Original zu lesen muss man ein bisschen basteln, den Entwurf und die Änderungen ergänzen bzw. korrigieren. Das widerum ist die Änderung zum GVFG von 2015

Wenn ich das richtig zusammen baue, dann ist für einige Dinge gar keine NKU mehr erforderlich
"Für Vorhaben nach § 2 Absatz 3 ist ein gesamtwirtschaftlicher Nachweis entbehrlich."
Inhalt von §2 (3)
Bau oder Ausbau von zentralen Omnibusbahnhöfen und Haltestelleneinrichtungen sowie von Betriebshöfen und zentralen Werkstätten, soweit sie dem öffentlichen Personennahverkehr dienen.
Wichtig ist in meinen Augen auch der folgende Absatz
Die Länder können befristet bis zum Jahr 2030 und nachrangig zu § 2 Absatz 1 folgende Vorhaben durch Zuwendungen aus den Finanzhilfen fördern, soweit sie dem öffentlichen
Personennahverkehr dienen, weit überwiegend auf besonderem Bahnkörper geführt werden und die Länder nachweisen, dass die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen vollumfänglich
und ordnungsgemäß durchgeführt wurden:
1. Grunderneuerung von Verkehrswegen der Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen
sowie Bahnen besonderer Bauart, und
2. Grunderneuerung von Verkehrswegen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen.
Bei der Förderfähigkeit auch wichtig folgende Ergänzung
;es kann in besonderem Bundesinteresse liegen, bestimmte Kriterien im Bewertungsverfahren vorhabenspezifisch stärker zu gewichten, zum Beispiel Klima- und Umweltschutz,Verkehrsverlagerung oder Aspekte der Daseinsvorsorge
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Beitrag von Metropolenbahner »

Iarn @ 17 Feb 2020, 13:32 hat geschrieben: Wichtig ist in meinen Augen auch der folgende Absatz
Ja das dürfte der Passus sein, mit der man Nördlingen - Dombühl renovieren will.
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

MVV-Chef Rosenbusch fordert Reform der standardisierten Bewertung:: https://www.google.com/url?sa=t&source=web&...d=1606371722381
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Zitat aus obiger Stellungnahme von MVV-Chef Rosenbusch:
Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach standard. Bewertung gut geeignet, um Volkswirtschaftlichkeit von ÖV-Infrastruktur >10 Mio. nachzuweisen, wenn z.B. in Großstädten Schienensysteme neu eingeführt werden.
- Allg.Problem: enorme Kostensteigerungen beim Infrastrukturausbau; z.T. aufgrund neuer Auflagen, Bau bei rollendem Rad; aber auch aufgrund mangelnder Flächen / Nutzungskonkurrenzen auch in Tieflage usw.
- Problem MVV-Raum (LH München und Landkreise): Bereits sehr gut erschlossen, weiterer U-Bahn- oder S- Bahnausbau führt häufig nicht zu ausreichend neuen Fahrgästen, sondern zu Verlagerungen; aber Entlastung der Systeme dringend notwendig)
- Es gilt daher weitere (zusätzliche) Nutzenkomponenten in die NKU mit aufzunehmen
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

BMVI zu Bundeshaushalt 2021:
Mehr Investitionen in den schienengebundenen öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV): Die Mittel steigen von derzeit 660 Mio. auf 1 Mrd. Sie sollen in den kommenden Jahren noch weiter steigen, auf 2,5 Mrd. in 2025.
Siehe PM vom 27.11.20: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemit...shalt-2021.html
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Beitrag von Oliver-BergamLaim »

Vielleicht nicht 100% passend hier, aber auch nicht ganz falsch und ein eigenes Thema lohnt sich m.E. nicht: ist nach erfolgter Eröffnung der U5 in Berlin eigentlich derzeit noch irgendwo in Deutschland ein U-Bahn-Tunnel im Bau?
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Ende 2021, U5 in Hamburg: https://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/147...nienverlauf-u5/

Ebenfalls Baubeginn 2021, U5 nach Pasing: https://www.muenchen.de/aktuell/2019-11/ers...ung-der-U5.html

Es scheinen also überall U5-Projekte zu sein.
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Entenfang
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Beitrag von Entenfang »

ralf.wiedenmann @ 5 Jan 2021, 17:12 hat geschrieben:Es scheinen also überall U5-Projekte zu sein.
Stimmt, interessanter Punkt. Ist mir noch gar nicht aufgefallen. :)
Mein Bahnjahr 2023
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
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Beitrag von JeDi »

Oliver-BergamLaim @ 5 Jan 2021, 15:22 hat geschrieben: Vielleicht nicht 100% passend hier, aber auch nicht ganz falsch und ein eigenes Thema lohnt sich m.E. nicht: ist nach erfolgter Eröffnung der U5 in Berlin eigentlich derzeit noch irgendwo in Deutschland ein U-Bahn-Tunnel im Bau?
Wie ist der Status bei der Nürnberger U3? Wird da schon weitergebaut, oder ist die Verlängerung aus dem Oktober erstmal final?

Edith: es wird quasi am Stück weitergebaut, 2025 soll eröffnet werden.

Ansonsten natürlich der Tunnel in Karlsruhe (wenn der zählt).
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

872 Millionen Euro an GVFG-Mitteln nicht verausgabt - Behörden Spiegel, 19.5.21


https://www.behoerden-spiegel.de/2021/05/19...cht-verausgabt/

Klingt nach viel, ist aber wenig. Ein einziges kleineres Projekt (Überwerfung, 10 km neues Gleis, 3-gleisiger Ausbau Pasing-Eichenau) kostet bereits ca 660¤. Trotzdem sollten sich die Länder sputen, mehr Projekte anzumelden.
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Beitrag von bestia_negra »

ralf.wiedenmann @ 21 May 2021, 17:53 hat geschrieben: Ein einziges kleineres Projekt (Überwerfung, 10 km neues Gleis, 3-gleisiger Ausbau Pasing-Eichenau) kostet bereits ca 660¤.
Wenn das so ist, dann finde ich sollten wir hier im Forum mal sammeln.

Die 660¤ bekommen wir schon zusammen... ;)
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Natürlich 660 Mio Euro :D :D
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Beitrag von Metropolenbahner »

ralf.wiedenmann @ 21 May 2021, 17:53 hat geschrieben: Trotzdem sollten sich die Länder sputen, mehr Projekte anzumelden.
Naja, das ist halt der allseits bekannte Planungsstau. Die Ingenieure bei der DB sind damit beschäftigt den Anliegern 125x Varianten einer NBS präsentieren zu können, für das Klein-Klein haben die keine Zeit mehr.
Klingt nach viel, ist aber wenig. Ein einziges kleineres Projekt (Überwerfung, 10 km neues Gleis, 3-gleisiger Ausbau Pasing-Eichenau) kostet bereits ca 660¤.
Naja das war jetzt das Negativbeispiel. Sehen wirs mal anders herum: Wie viel Kilometer Gleis könnte man mit dem Geld elektrifizieren?

Die Elektrifizierung über Memmingen im Allgäu kostete je nach Definition (Mit/ohne Vorarbeiten) 500 oder 850 Mio ... und das waren 155 Kilometer ... grob geschätzt würde man mit 660 Mio sicherlich ~100 Kilometer unter Draht bekommen. Die leidige Lücke Augsburg - Buchloe ist z.B. nur 40km lang.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Tagesspiegel zur Reform des GVFG Link

Ein Punkt ist die höhere Gewichtung der vermiedenen Autoabgase.
Darüber hinaus sollen
nicht monetarisierbare Nutzenkomponenten aus den Bereichen Nachhaltigkeit im Verkehr, Daseinsvorsorge oder Klimaschutz angemessen Berücksichtigung finden
Darüber hinaus soll es auch einige Änderungen auf Kostenseite geben.
Die Kosten für den Brandschutz und die barrierefreie Gestaltung von Haltestellen und Bahnhöfen werden nicht mehr negativ angerechnet. Wenn der magische Schwellenwert von 1 knapp verfehlt wird, sollen Projekte vom Bund zumindest teilweise gefördert werden können, wenn Länder und Kommunen einen höheren höheren Eigenanteil übernehmen.
Aus meiner Sicht sinnvoll, weil sonst steigende Auflagen ÖPNV Projekte immer schwieriger machen. Die teilweise Förderung sehe ich auch sehr sinnvoll an, da es bisher zu einem harten Bruch von voll auf Null gab.

Zum Schluss werden noch einige konkrete Projekte in Deutschlans Millionenstädten angerissen wobei bei der Münchener U9 das Fazit vage ist.
Ob die Reform der Münchner U9 nun einen Wert über 1 beschwert, bleibt allerdings abzuwarten.
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

PM des BMVI vom 30.8.2021:
2021 mehr als 260 Vorhaben durch Länder angemeldet
Scheuer: GVFG-Novellierung wirkt – Anmeldungen für Nahverkehrsprojekte auf der Schiene vervierfacht!
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemit...angemeldet.html
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Bayern hat für die Fortschreibung des GVFG Bundesprogramm 2021 - 2025 kein einziges Eisenbahnprojekt (also nicht Tram oder U-Bahn) angemeldet! Es wurden nur Tram- oder U-Bahn-Projekte angemeldet:
Siehe Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN– Drucksache 19/28150 – Sachstand bei der Umsetzung des GVFG-Bundesprogramms: https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932191.pdf
Baden-Württtemberg war in dieser Hinsicht viel produktiver.
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Beitrag von Jean »

ralf.wiedenmann @ 13 Sep 2021, 15:31 hat geschrieben: Bayern hat für die Fortschreibung des GVFG Bundesprogramm 2021 - 2025 kein einziges Eisenbahnprojekt (also nicht Tram oder U-Bahn) angemeldet! Es wurden nur Tram- oder U-Bahn-Projekte angemeldet:
Siehe Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN– Drucksache 19/28150 – Sachstand bei der Umsetzung des GVFG-Bundesprogramms: https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932191.pdf
Baden-Württtemberg war in dieser Hinsicht viel produktiver.
Jetzt kriegst du den doofen Spruch: wir sind in Bayern...außer Autobahnen wird hier nichts gebaut denn wir haben ja schließlich den "Bahnland Bayern" :D
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

ralf.wiedenmann @ 13 Sep 2021, 14:31 hat geschrieben: Bayern hat für die Fortschreibung des GVFG Bundesprogramm 2021 - 2025 kein einziges Eisenbahnprojekt (also nicht Tram oder U-Bahn) angemeldet! Es wurden nur Tram- oder U-Bahn-Projekte angemeldet:
Siehe Anlage 2 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN– Drucksache 19/28150 – Sachstand bei der Umsetzung des GVFG-Bundesprogramms: https://dserver.bundestag.de/btd/19/321/1932191.pdf
Baden-Württtemberg war in dieser Hinsicht viel produktiver.
Sicher das da das richtige Dokument verlinkt ist. Ich habe es nur kurz überflogen aber aus meiner Sicht geht es ausschließlich um Bundesfernstraßen und Leerseiten. Wenn die Leerseiten jetzt kein Anzeigebug meinerseits sind, dann geht aus dme Projekt ncihts bezüglich Eisenbahn hervor.
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Hier ist der richtige Link: https://dserver.bundestag.de/btd/19/291/1929121.pdf
Sorry
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Aus dem Bundeshaushaltsentwurf 2022 der alten grossen Koalition: https://dserver.bundestag.de/brd/2021/0620-21.pdf
Seite 1775 gemäss pdf-Nummerierung:
2020 wurden für GVFG-Investititionen gemäss GVFG 313 MIO Euro verausgabt.
Geplant waren für 2020 665 Mio Euro.
2021 sollten bereits 1 Mrd. Euro in das GVFG-Bundesprogramm fliessen. Zusätzlich stehen 2021 noch Ausgabenreste von 871,5 Mrd. Euro zur Verfügung.
Ab 2022 stehen dann 1 Mrd. Euro für das GVFG-Programm zur Verfügung.
Die Länder sollten sich deshalb sputen, entsprechende Planungen vorzufinanzieren und voranzutreiben.

Der Eiertanz der Planung des Ausbaus der Münchner S4 West durch den Freistaat Bayern liefert da ein Trauerspiel: 1. Zunächst 4-gleisige Planung bis Buchenau (Umweltgutachten Mai 2007: http://www.railblog.info/wp-content/upload...-2007_3MB.pdf); 2. Später 4-gleisige Planung nur noch bis Eichenau, obwohl verstärkter Takt bis Buchenau gefahren wird (Nutzen-Kosten-Analyse März 2012: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/vum/...urzbericht.pdf). 3. Reduktion der Planung von 4 auf 3 Gleise (Mai 2014: https://www.bayern.de/herrmann-beim-ortster...s-4/?seite=5058 - März 2021: Vorplanung beendet). 4. Erneute Umplanung auf einen aufwärtskompatiblen 4-gleisigen Ausbau (März 2021: ). 5. Deutschlandtakt erfordert 4-gleisigen Ausbau: https://assets.ctfassets.net/scbs508bajse/7...schlandtakt.pdf. Massnahme im vordringlichen Bedarf des BVWP (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Press ... tellt.html).

Dagegen ist die Hamburger S4 Ost bereits im Bundeshaushalt aufgenommen worden (siehe S. 2140 gemäss PDF-Nummerierung des Bundeshaushaltplans 2022 der alten Bundesregierung) und es wird bereits gebaut: https://www.s-bahn-4.de/projekttagebuch

Schauen wir mal, was die Ampelkoalition aus dem Bundeshaushalt der Grossen Koalition übernimmt.
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Bundesrechnungshof bemängelt unzureichende Nutzung von GVFG-Mittel: Bericht nach § 99 BHO über den Einsatz von Bundesmitteln für den Öffentlichen Personennahverkehr vom 8.2.2022: https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroef...langfassung_pdf
Bundesrechnungshof fasst die 2 Arten von GVFG-Zuschüssen zusammen:
"Zum einen gibt der Bund Finanzhilfen an die Länder für bestimmte Investitionen in die ÖPNV-Infrastruktur der Kommunen (sog. kommunale GVFG-Vorhaben). Hier planen die Kommunen die Vorhaben und beantragen dafür Zuwendungen beim jeweiligen Land. Die Länder prüfen, ob diese ÖPNV-Vorhaben für eine Aufnahme in das sogenannte Bundesprogramm in Frage kommen und beantragen Bundesmittel. Das BMDV entscheidet über die Aufnahme in das Bundesprogramm und weist die Finanzhilfen den Ländern zu. Diese reichen sie als Zuwendungen des Landes an die Kommunen weiter. Der maximal zulässige Förderanteil aus den Finanzhilfen des Bundes liegt je nach Vorhaben zwischen 50 und 90 %. Die anderen Beteiligten, also in der Regel die Länder und Kommunen, finanzieren die übrigen Anteile.

Zum anderen bewilligt der Bund den EIU der Deutschen Bahn AG (DB AG) Zuwendungen, wenn diese bestimmte Investitionen in die Schieneninfrastruktur zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden durchführen (sog. GVFG-Vorhaben der DB AG). Dazu müssen die EIU in Abstimmung mit dem jeweiligen Land die Aufnahme dieser Vorhaben in das Bundesprogramm beantragen. Ein solcher Antrag geht über das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) an das BMDV. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das BMDV nach vorheriger Prüfung des Antrags durch das EBA. Dieses ist auch für die weitere Bearbeitung des Antrags und Abwicklung des Zuwendungsverhältnisses zuständig. Die EIU erhalten im Fall einer positiven Entscheidung Zuwendungen vom Bund. Hier liegt der Förderanteil des Bundes zwischen 60 und 90 %. Die verbleibenden Anteile übernehmen in der Regel die Länder."

Und bemängelt die unzureichende Nutzung durch die Gemeinden, Länder und die Deutsche Bahn:
Das GVFG sieht feste Beträge vor, die der Bund jedes Jahr zur Verfügung stellt. Dies waren z. B. im Jahr 2020 insgesamt 665 Mio. Euro und sind in den Jahren 2021 bis 2024 jährlich 1 Mrd. Euro. Im Jahr 2025 verdoppelt sich der Betrag auf 2 Mrd. Euro und steigt in den Jahren danach um 1,8 % jährlich an. Dieser Mittelaufwuchs soll dem Klimaschutz dienen. Bereits seit Jahren fließen diese Mittel nicht vollständig ab. So wurden im Jahr 2020 nur knapp 50 % (313 Mio. Euro) in Anspruch genommen. Die - auch aus den Vorjahren - beim Bund angesammelten Ausgabereste summierten sich Ende des Jahres 2020 auf insgesamt 872 Mio. Euro."

Mit der Schlussfolgerung des Bundesrechnungshof bin ich jedoch gar nicht einverstanden: "Es ist denkbar, dass der Bedarf an Bundesmitteln für GVFG-Vorhaben in den letzten Jahren überschätzt worden ist".
GVFG-Projekte gibt es genügend. Es wurde ja festgestellt, dass das GVFG 20-fach überzeichnet ist: https://www.eurailpress.de/nachrichten/poli...ckt-werden.html
Ausserdem kam die Aufstockung des GVFG-Bundesprogramms im Jahr 2020 doch überraschend, und bisher hatten die Länder aus vorauseilenden Gehorsam wenig Projekte angemeldet, da sie aufgrund der unzureichenden Ausstattung des Programms ohnehin mit einer Ablehnung durch das EBA rechneten. Ausserdem stecken in den GFVG-Listen die Projekte Jahrezehnte-lang in der Warteschleife (mit den Kategorien C: Bedingt aufgenommen und B: Vorläufig aufgenommen) bevor sie endgültig auftenommen werden. Leider liegt mir als neueste GVFG-Liste nur jene von 2019 vor, da nur die Bundestagsabgeordneten Zugang zu den Listen haben (und mir noch keiner die neuesten Listen zusenden wollten): http://www.railblog.info/wp-content/upload...m_2019-2023.pdf
Der Abfluss der Mittel scheitert allein daran, dass die Planungen (und ständigen Umplanungen) viel zu lange dauern, da es an Planungskapazitäten und Personal im EBA fehlt. Dieses entscheidet einerseits über die Aufnahme von Projekten in GVFG-Bundesprogramm und ausserdem über die Erteilung von Baurecht (Planfeststellung). Dies erkennt auch der Bundesrechnungshof an: "Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes mangelt es zudem nach wie vor an ausreichenden organisatorischen Vorkehrungen für eine erfolgreiche und wirtschaftliche Umsetzung des GVFG auf Bundesebene. Notwendig sind schlanke Verfahren, einheitliche Vorgaben, die sich an den anerkannten Regeln der Technik und Erfahrungswerten orientieren sowie ausreichende Arbeitskapazitäten."
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Re: Wie geht es nach 2019 mit dem GVFG weiter?

Beitrag von ralf.wiedenmann »

Pressemitteilung des BMDV vom 1.7.2022: „Volker Wissing: Bund erleichtert Finanzierung von ÖPNV-Projekten auf der Schiene“:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Press ... jekte.html
Die neue Version (2016+) der Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr ist ab sofort Grundlage für den für eine anteilige Bundesförderung notwendigen Nachweis der Wirtschaftlichkeit nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG).

- Einführung von verschiedenen Verfahrensvereinfachungen (z.B. für Elektrifizierungs- oder Reaktivierungsvorhaben);
- Ergänzung des Verfahrens um zusätzliche Nutzenkomponenten (z.B. Daseinsvorsorge, Flächenverbrauch, Primärenergieverbrauch oder Resilienz);
- Aktualisierung spezifischer monetärer Wertansätze auf Basis neuer Erkenntnisse, insbesondere die Erhöhung des Kostensatzes für CO2-Emissionen;
- Ergänzungen für neue Antriebsarten im Hinblick auf die Kostensätze. Die Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung wurde unter Beteiligung der Länder sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in einem gemeinsamen Arbeitskreis überarbeitet.
Die neue Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung und die zugehörigen Anlagen stehen unter dem folgenden Link zum Herunterladen zur Verfügung.
www.bmdv.bund.de/gvfg
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Re: Wie geht es nach 2019 mit dem GVFG weiter?

Beitrag von ralf.wiedenmann »

Von wegen Investionshochlauf: Im öffentlichen Personenschienennahverkehr sanken die Investionen um 13% und erreichten gerade einmal 272 Mio statt 1 Mrd Euro
Aus dem Gesetzentwurf zum Bundeshaushalt 2023: Siehe: https://dserver.bundestag.de/btd/20/031/2003100.pdf, S. 1729 und 1730.

2021 wurden gemäss Bundes-GVFG nur 271,865 Mio Euro verausgabt, anstatt 1 Mrd. Euro. Für Ausgaben an die "Finanzhilfen an die Länder für Großvorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs" (U-Bahn, Strassenbahn) wurden 215,502 Mio Euro (statt dem Soll-Wert vom letztjährigen Bundeshaushalt 576,234 Mio Euro) ausgegeben, für "Investitionszuschüsse für Großvorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs an die Deutsche Bahn AG und Unternehmen, die sich überwiegend in Bundeshand befinden" lächerliche 56,363 Mio Euro (statt dem Soll-Wert von 423,766 Mio Euro).

Bereits 2020 wurden statt der veranschlagten 665 Mio Euro nur 313,066 Mio Euro verausgabt. Anstatt sich 2021 der 1 Mrd Euro Marke anzunähern, sind die GVFG-Mittel 2021 sogar geschrumpft. Siehe 2. Entwurf Bundeshaushalt 2022: https://dserver.bundestag.de/btd/20/010/2001000.pdf

Die Ausgabenreste aus dem GVFG betrugen 2022 knapp 1,6 Mrd Euro nach 871,543 Mio Euro im Vorjahr. Das stellt den Verantwortlichen aus Ländern, Kommunen und der deutschen Bahn ein denkbar schlechtes Zeugnis aus. Der von Alexander Dobrindt angekündigte und von Andreas Scheuer fortgesetzte Investitionshochlauf hat im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr definitiv nicht stattgefunden. Es sollte ein Untersuchungsausschuss einberufen werden, und die Verantwortlichen für dieses Fehlmanagement gesucht werden.
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