Wie geht es nach 2019 mit dem GVFG weiter?

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Metropolenbahner
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Beitrag von Metropolenbahner »

ralf.wiedenmann @ 12 Jan 2018, 19:43 hat geschrieben: Ich hab mal ein Mail geschrieben an die Presse, den VDV und verschiedene Politiker und um Klarstellung gebeten. Einige Politiker, die schon geantwortet haben, sehen das übrigens genauso wie ich. Von 1 Mrd. Euro jährlich und dauerhaft steht da nichts. Vielleicht ist es von der Sherpas auch falsch zusammengefasst worden, wenn es einen Durcheinander zwischen Zusatzausgaben und Aufstockung auf einen neuen Betrag gab.
Ja das stimmt schon, aber es ist halt auch nur ein Sondierungsergebnis, das muss schwammig sein und nur das große Ganze ungefähr abbilden. Details gibts erst am Ende der Koalitionsverhandlungen im Koalitionsvertrag.

Was ich auch nicht weiss, wie ich es interpretieren soll ist die Aufgabe des Klimazieles 2020. Ist das nun gut für den ÖPNV oder nicht? Fallen nur die E-Autoförderungen weg und ÖPNV bekommt mehr, oder nicht ...? Mal abwarten ...
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Beitrag von 146225 »

Mark8031 @ 12 Jan 2018, 19:37 hat geschrieben: Wenn eine neue Stillstandsregierung erstmal ihre Arbeitsschläfchen aufnehmen, sind es nur noch drei Jahre bis zum Wahlkampfmodus.
Ja, Danke - man fühlt sich doch gleich besser. :P ;)
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

146225 @ 12 Jan 2018, 19:35 hat geschrieben: Ich würde es auch nach wie vor als Segen für Deutschland sehen, wenn uns weitere 4 Jahre konzeptloser Stillstand, garniert mit Filz, erspart bleiben würden.
Und keine Regierung bedeutet keinen Stillstand oder wie? :blink:
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Beitrag von 146225 »

Iarn @ 12 Jan 2018, 21:10 hat geschrieben: Und keine Regierung bedeutet keinen Stillstand oder wie? :blink:
Fehlt Dir denn gerade irgendwas? Oder andersherum gesagt: wenn Du nach den letzten 4 Jahren noch immer glaubst, dass eine neue GroKo in Deutschland die brach liegenden Aufgaben für die Zukunft ernsthaft, nachhaltig und auch mit frischen Ideen anpackt, statt die Lethargie zu konservieren und ein bisschen Klientelgedönse zu versuchen, dann sei Dir das unbenommen. Es sei Dir aber auch zu deiner Zuversicht und deinem großen Idealismus gratuliert.
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

ralf.wiedenmann @ 12 Jan 2018, 17:24 hat geschrieben:Danke für das genaue Durchlesen. Was heisst das jetzt genau? Auf Seite 16 [der GroKo-Sondierungsergebnisse] wird von einer "Erhöhung der Mittel Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) 2020/21" gesprochen. Diese hat jedoch in der Summe über die Jahre 2018-2021 ein Volumen von 1 Mrd. Euro. Von einer dauerhaften Erhöhung der GVFG-Mittel auf 1 Mrd. Euro pro Jahr steht da nichts. Sehr undurchsichtige Formulierung.
So könnte es gemeint gewesen sein (alle Zahlen in Mio €):
GVFG-Mittel / Bisher / Neu / Aufstockung
2018 / 333 / 333 / 000
2019 / 333 / 333 / 000
2020 / 333 / 666 / 333
2021 / 333 / 1000 / 667
—————————————————
Aufstockung 2018-2021: 1000
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

146225 @ 12 Jan 2018, 21:17 hat geschrieben: Fehlt Dir denn gerade irgendwas?
Ja eine Regierung. Und zwar deswegen weil ich nahezu täglich mit Bundesorganen zu tun habe. Da wird aktuell nur das notwendigste geregelt. Fast jegliches Bundesorgan ist aktuell im Schlafmodus, auch wenn der gleiche Apparat bezahlt werden muss.
Natürlich kann man auch an die Anarchie glauben, wer es nicht tut, sollte erwarten, dass sich die gewählten Politiker zumindest Mühe geben, für ihre Diäten auch das zu tun, wofür sie die Deutschen gewählt haben, nämlich eine Regierung zu wählen. Natürlich muss es auch eine Opposition geben, aber sie sollte nie Selbstzweck sein. Eine Partei, die nur Opposition sein will, hat ihren Sinn verwirkt. Die Parteien sind auch per Artikel 21 des Grundgesetzes an der Willensbildung des deutschen Volkes beteiligt. Wer nicht handeln will, ist für die Willensbildung in meinen Augen auch nicht von Nutzen.
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Beitrag von 146225 »

Wenn das Handeln nur darin besteht, "irgendeine" Regierung zu bilden, egal wie und um welchen Preis, dann wurde der Auftrag aber auch falsch verstanden. Bei dem gerade hin und wieder zu hörenden "egal wie die sich einigen, Hauptsache neue Regierung" mag ich nicht zustimmen, für mich ist schon auch noch bisschen wichtig was am Ende dabei herauskommt.

EDIT: lesenswerter Kommentar zum Thema.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Ich persönlich sehe einen Aufbruch halt als was optionales, die Bewältigung des Tagesgeschäftes aber essentiell.
Und wenn wir den Bogen zum Gemeindesfinanzierungsgesetz zurück spannen, das wird nur angepasst, wenn wir eine Regierung haben. Jedes Haushaltsjahr ohne neue Regierung verzögert eine Verbesserung . Das ist dann für mich fehlender Aufbruch.
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Abgewandelt vom Chuchill‘s Zitat: „Die GroKo ist die schlechteste aller Koalitionen, ausgenommen alle anderen“.

Original: „Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen“.

Die Schweiz wird eigentlich ständig von einer grossen Koalition regiert, kombiniert mit direkter Demokratie. Schlecht ist Helvetien damit nicht gefahren.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Münchens OB Reiter hat sich übrigens in einem in meinen Augen sehr guten offenen Brief an die Spitzen von SPD, CDU und CDU gewandt
Rathaus Umschau
Ebenfalls einer umfassenden Neuordnung und deutlichen Aufstockung bedarf der gesamte Komplex der Bundesförderung der verkehrlichen Infrastruktur, hier vorrangig des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierzu ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) inhaltlich auf neue Füße zu stellen und finanziell an die realen Ausbaubedarfe des ÖPNV anzupassen. Selbst vergleichsweise gut ausgestatteten Kommunen wie München ist es nicht im Ansatz möglich, die anstehenden Investitionen in Netze und Linien allein zu stemmen.

Wir befinden uns mitten in einer historischen Verkehrswende mit einem tiefgreifenden Umbruch individueller Mobilität. Hier ist das eindeutige und mutige Engagement des Bundes unerlässlich. Er ist unter anderem gefordert, die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Luftreinheit sicherzustellen, Projekte zur Umstrukturierung des Individualverkehrs in den Städten zu fördern und nachhaltige und umweltfreundliche Mobilitätsformen voranzubringen.
Chapeau, diese Art von Politikern brauchen wir und nicht solche Salonschwafler wie die Jusos.
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Beitrag von Cloakmaster »

Er muss halt auch selbst tun, was in seiner macht steht. Offene Briefe sind zwar publikumswirksam, schaffen aber keine Fakten.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Cloakmaster @ 14 Jan 2018, 10:47 hat geschrieben: Er muss halt auch selbst tun, was in seiner macht steht. Offene Briefe sind zwar publikumswirksam, schaffen aber keine Fakten.
Das ist mir bewusst. Und seit Jahren sage ich, Verkehrspolitik besteht nur aus Fakten. Trotzdem ist es wichtig, dass Leute auch mal die Parteibrille ablegen und die Probleme angehen, statt sich immer nur im selben Parteimief bewegen.
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Beitrag von 146225 »

ralf.wiedenmann @ 14 Jan 2018, 09:47 hat geschrieben: Die Schweiz wird eigentlich ständig von einer grossen Koalition regiert, kombiniert mit direkter Demokratie. Schlecht ist Helvetien damit nicht gefahren.
Ist so nicht direkt vergleichbar, das was die Schweizer praktizieren ist seit jeher der andauernde Kompromiss und Ausgleich. Wer haben möchte, sollte auch geben können - das gilt für alle Seiten, und für alle Seiten gleich. Ein für Deutschland fremdes, wenig verstandenes und unbekanntes Konzept.

Das, auf was wir da möglicherweise zusteuern, ist wenig mehr, als der kleinste gemeinsame Nenner, die Hoffnung, dass es schon irgendwie gut gehen wird und ansonsten bitte danke nicht beim "weiter so!" stören. Nun, Deutschland wird ein "weiter so" bis zu den nächsten Wahlen wahrscheinlich auch überstehen, aber siehe das GVFG: entschiedenes, zukunftsgerichtetes Handeln anstelle der zähflüssigen GroKo-Schläfrigkeit wäre die bessere Lösung. So wird irgendwann, irgendwas geschehen, und OB Reiter oder zig seiner Amtskollegen anderswo können verlangen wie sie wollen, es wird nicht genügend passieren. Weil die möglicherweise bevorstehende Regierung auf bewahren ausgelegt ist, auf den Status quo, nicht auf Handeln für die Zukunft. Wann schadet eine Regierung einem Land mehr, als dass sie Nutzen bringt? Ich wäre mehr als überrascht, wenn wir 2020 hier einen entscheidenden Schritt weiter wären, und gerade für die Verkehrspolitik vielleicht auch endlich mal einen Schritt, der nicht aus den Konzernzentralen von VW, Daimler und BMW diktiert freundlich unterstützt wurde.

EDIT: Text ergänzt.
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Beitrag von EasyDor »

Iarn @ 14 Jan 2018, 10:02 hat geschrieben:Münchens OB Reiter hat sich übrigens in einem in meinen Augen sehr guten offenen Brief an die Spitzen von SPD, CDU und CDU gewandt
Rathaus Umschau
Ebenfalls einer umfassenden Neuordnung und deutlichen Aufstockung bedarf der gesamte Komplex der Bundesförderung der verkehrlichen Infrastruktur, hier vorrangig des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierzu ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) inhaltlich auf neue Füße zu stellen und finanziell an die realen Ausbaubedarfe des ÖPNV anzupassen. Selbst vergleichsweise gut ausgestatteten Kommunen wie München ist es nicht im Ansatz möglich, die anstehenden Investitionen in Netze und Linien allein zu stemmen.

Wir befinden uns mitten in einer historischen Verkehrswende mit einem tiefgreifenden Umbruch individueller Mobilität. Hier ist das eindeutige und mutige Engagement des Bundes unerlässlich. Er ist unter anderem gefordert, die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Luftreinheit sicherzustellen, Projekte zur Umstrukturierung des Individualverkehrs in den Städten zu fördern und nachhaltige und umweltfreundliche Mobilitätsformen voranzubringen.
Chapeau, diese Art von Politikern brauchen wir und nicht solche Salonschwafler wie die Jusos.
Wenn man sich das Sonderierungsergebnis so durchliest, dann hat man zumindest vor in diesem Bereich einiges zu tun (S. 7) und eine Mrd. Euro in das GVFG zu pumpen (S. 16).
Was man tatsächlich daraus macht ist die andere Frage, aber ich finde gefühlt hat es seit 2017 eine ziemliche Veränderung gegeben - ein weiter so im kaputtsparen und mit dem gesparten Geld den Automobilkonzernen den Hintern pudern ist nicht mehr so en vogue.

Mal sehen was der Koalitionsvertrag konkretes bringt...
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Aus dem Koalitionsvertrag der GroKo vom 7.2.18, S. 74: „Wir werden die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöhen und danach jährlich dynamisiert für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung stellen.“
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Jean
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Beitrag von Jean »

Immer hin kein "Wir wollen"... :lol:
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Beitrag von 146225 »

Spätestens wenn Hamburg solche Gelder für zum x-ten Mal neu diskutierte Trampläne beantragen sollte, wird der Scholz ganz schnell leider, leider kein Geld in der Kasse haben :rolleyes:
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Iarn @ 14 Jan 2018, 11:02 hat geschrieben: Münchens OB Reiter hat sich übrigens in einem in meinen Augen sehr guten offenen Brief an die Spitzen von SPD, CDU und CDU gewandt
Rathaus Umschau
Ebenfalls einer umfassenden Neuordnung und deutlichen Aufstockung bedarf der gesamte Komplex der Bundesförderung der verkehrlichen Infrastruktur, hier vorrangig des öffentlichen Personennahverkehrs. Hierzu ist das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) inhaltlich auf neue Füße zu stellen und finanziell an die realen Ausbaubedarfe des ÖPNV anzupassen. Selbst vergleichsweise gut ausgestatteten Kommunen wie München ist es nicht im Ansatz möglich, die anstehenden Investitionen in Netze und Linien allein zu stemmen.

Wir befinden uns mitten in einer historischen Verkehrswende mit einem tiefgreifenden Umbruch individueller Mobilität. Hier ist das eindeutige und mutige Engagement des Bundes unerlässlich. Er ist unter anderem gefordert, die bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Luftreinheit sicherzustellen, Projekte zur Umstrukturierung des Individualverkehrs in den Städten zu fördern und nachhaltige und umweltfreundliche Mobilitätsformen voranzubringen.
Chapeau, diese Art von Politikern brauchen wir und nicht solche Salonschwafler wie die Jusos.
Der gleiche OB Reiter ist dafür verantwortlich, dass beim 4-gleisigen Ausbau Daglfing-Johanneskirchen seit Jahren nichts vorwärts geht. Vom Reden (und Schreiben) allein wird nichts besser. Die Stadt München muss endlich sagen was sie will und Geld sprechen.
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Koalitionsvertrag zu GVFG jetzt offiziell: "Verkehr: Wir investieren auf Rekordniveau in unsere Infrastruktur. Fortsetzung des Investitionshochlaufs für die Infrastruktur. Planungsbeschleunigungsgesetz, u. a. zur Vereinfachung von Verfahren und Digitalisierung von Planen und Bauen. Eine zusätzliche Milliarde für den regionalen Verkehr (GVFG)" (S. 14). Die Mittel dazu werden auf Seite 67 erwähnt. Es ist nur wie folgt zu interpretieren: 2018 und 2019 weiterhin 333 Mio Euro, 2020 666 Mio Euro und 2021 1 Mrd. Euro. Das gibt über die Periode 2018-2021 zusätzlich 1 Mrd Euro für das GVFG. Und von da ab dynamisiert (gut, dann gibt's vielleicht eine neue Regierung, die wieder alles über den Haufen rührt).

S. 75: "Wir werden die Mittel für das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) bis 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöhen und danach jährlich dynamisiert für Aus- und Neubaumaßnahmen zur Verfügung stellen."

S. 78: "Wir wollen die Digitalisierung der Schiene, auch auf hochbelasteten S-Bahnstrecken, vorantreiben und den Ausbau der europäischen Leit- und Sicherungstechnik ETCS, elektronischer Stellwerke und Umrüstung der Lokomotiven durch den Bund unterstützen."

Weìter unten: "Wir wollen ein Instrumentarium entwickeln, mit dem Aufgabenträger übergreifende Schienenverkehrsprojekte von besonderer Bedeutung beschleunigt realisieren können (z. B. Schienenverkehrsknoten in Mischnutzung aus S-Bahn, Schienennah- und Fernverkehr sowie strategische grenzüberschreitende Schienenverbindungen)." Projekte die bisher zwischen Stuhl und Bank fallen, weil sich weder der Bund (Fern- und Güterverkehr) noch die Länder (Nahverkehr mit Förderung durch den Bund gemäss GVFG) für die Förderung zuständig sahen. Hoffnung für den Ausbau zwischen Moosach und Freising, zwischen Pasing und Buchenau, zwischen Berg am Laim und Markt Schwaben.
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Finanzplan des Bundes, 2017-2021. Weniger Geld für Eisenbahn des Bundes. Wo bleibt die Erhöhung der GVFG-Mittel auf 1 Mrd. Euro?
Schauen Sie sich mal das folgende Dokument an: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813001.pdf, Siehe S. 16
3.2.5.1 Eisenbahnen des Bundes (in Mrd. EUR), in Klammer % gegenüber Vorjahr
Ist 2016: 10,957
Soll 2017: 11,848 (+8.1%)
Entwurf 2018: 11,375 (-4.0%)
Finanzplan 2019: 11,185 (-1.7%)
Finanzplan 2020: 10,879 (-2.7%)
Finanzplan 2021: 10,839 (-0.4%)

3.2.5.4 Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden (in Mrd. EUR), in Klammer % gegenüber Vorjahr
Ist 2016: 1,611
Soll 2017: 1,672 (+3.8%)
Entwurf 2018: 1,672 (0.0%)
Finanzplan 2019: 1,672 (0.0%)
Finanzplan 2020: 0,337 (-79.8%)
Finanzplan 2021: 0,337 (0.0%)

Im Posten 3.2.5.4 sind zusammengefasst die Entflechtungsmittel und die Finanzierung von Investitionen in den Schienennahverkehr (gemäss dem GVFG). „Bei den Entflechtungsmitteln handelt es sich um Kompensationszahlungen an die Länder für die in Folge der Föderalismusreform I weggefallenen Mischfinanzierungen im Bereich der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden. Die Mittel sind weiterhin investiv zu verwenden.“ Es ist also vorgesehen, dass diese Im Jahr 2020 definitiv wegfallen, und dann nur noch das GVFG weiterläuft. „Das GVFG-Bundesprogramm dient in Kombination mit Mitteln aus den Ländern dem Ausbau von ÖPNV-Schienenverkehrswegen in Verdichtungsräumen und den zugehörigen Randgebieten. Es ist die Finanzierungshilfe des Bundes zur Realisierung der Großvorhaben des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).“

Von einer Erhöhung der GVFG-Mittel bis 2021 ist jedoch im Entwurf des Haushaltsplans nicht zu sehen. Es hätten dort Mittel von 0,667 Mrd. Euro für 2020 und 1 Mrd. Euro für 2021 stehen müssen.

Ich habe heute versch MdBs angeschrieben & um Stellungnahme gebeten.

Gruss
Ralf

Ich muss alles zurücknehmen. Der Bundestag hat für die Sitzung am 15.5.2018 das Dokument der alten Bundesregierung vom August 2017 aufgeladen. Peinlich!
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Bundestagsanfrage der Grünen zur geplanten Erhöhung des GVFG
Bundestagsdrucksache vom 24.5.2018:
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/022/1902293.pdf
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Details zu Aufstockung des GVFG-Programms bis 2021, neu auch Bestandssicherung, nicht nur Neubau
Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen vom 14.6.2018: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/027/1902797.pdf
Enthalten sind dabei unter anderem: „Die für die Gewährung von Bundesfinanzhilfen maßgeblichen Daten sind in der nachstehenden Tabelle zusammengestellt. Angegeben sind das Datum der ersten endgültigen Aufnahme in das GVFG-Bundesprogramm (Kategorie a), die Förderhöhe insgesamt und die im Zeitraum 2008 bis 2016 zur Verfügung gestellten Bundesfinanzhilfen. Die Beträge für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor.“

Ausserdem sollen folgende Projekte 2018 in Kategorie a aufgenommen werden:
- „Stadtbahnausbau Leipzig Linien 7, 11, 15: Teilanträge, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 4 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 103,7 Mio. Euro.
- Nürnberg U3, BA 2.2 Gebersdorf-Kleinreuth: Zuwendungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 100,4 Mio. Euro. Die Gesamtkosten betragen 113,9 Mio. Euro.
- Mobilitätsdrehscheibe Augsburg: Ergänzungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 1,1 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 367 Mio. Euro.
- Straßenbahn Ulm, Neubau der Straßenbahnstrecke Linie 2: Ergänzungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 28,1 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 202 Mio. Euro.
- Mobilitätsnetz Heidelberg: Finanzierungsanträge, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 19,5 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 172 Mio. Euro.
- S-Bahn Berlin, S 21: Ergänzungsantrag, beantragt wird die Anerkennung zusätzlich zuwendungsfähiger Kosten in Höhe von 69,3 Mio. Euro. Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rd. 457 Mio. Euro.“

Neu soll auch Bestandssicherung und nicht nur Neubauten ermöglicht werden: „Insbesondere ist damit auch eine Bestandssanierung möglich. Erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird die Bundesregierung ihre weiteren Pläne zur Zukunft der schienengebundenen Gemeindeverkehrsfinanzierung konkretisieren können.“

Nun sind auch die genauen Details der geplanten Aufstockung der GVFG-Mittel bis 2021 bekanntgegeben (wie ich erwartet habe, siehe: https://www.eisenbahnforum.de/index.php?s=5...&t=13711&st=150, Eintrag 13.1.2018, 17:21):

„Die Bundesregierung plant bis 2021 folgende Finanzausstattung:
2018: 332,567 Mio. Euro
2019: 332,567 Mio. Euro
2020: 665,134 Mio. Euro
2021: 1 000,000 Mio. Euro“
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

GVFG-Bundesprogramm 2017-2021 wird wie ein Staatsgeheimnis behandelt: In München sind nur Erdinger Ringschluss und 2. Stammstrecke endgültig aufgenommen
Dieses Dokument hat 72 Seiten. Gleich auf dem auf dem Deckblatt heisst es: „Verwaltungsinternes Programm zwischen Bund und Ländern – Dieses Programm entfaltet keine Außenwirkung oder einen Rechtsanspruch Dritter und ist nicht zur Veröffentlichung vorgesehen“.
Warum so viel Geheimniskrämerei? Haben Bund und Länder etwas zu verstecken, was Bürger und Presse nicht wissen dürfen? Immerhin hat jeder Abgeordnete das Recht, diese Liste zu verlangen. Siehe Antwort der Bundesregierung vom 14.6.2018 auf eine Bundestagsanfrage der Grünen: „Das GVFG-Bundesprogramm wird den Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf Anfrage zur Verfügung gestellt.“
Leider wird dem Öffentlichkeitsprinzip in Deutschland nicht wirklich Genüge getan: „Das Öffentlichkeitsprinzip bezeichnet die Grundentscheidung eines Gemeinwesens, die Dokumente seiner Verwaltung grundsätzlich allen Personen offenzulegen …, als auch den Zugang zu Sitzungen der Öffentlichkeit, d.h. jedem, zu gewähren.“ (siehe Wikipedia). Leider wird im deutschen Informationsfreiheitsgesetz das Öffentlichkeitsprinzip zu laufenden Planungen praktisch ausgeschlossen. . Dort heisst es im § 3: „Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, … wenn und solange … die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden“ und im § 4: „Der Antrag auf Informationszugang soll abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde.“
Ich erlaube mir jetzt trotzdem, die Münchner GVFG-Projekte (U-, Tram- und S-Bahnprojekte) hier summarisch wiederzugeben. Die Datei dazu ist im Railblog abgelegt: http://www.railblog.info/?p=17393.
In Kategorie A endgültig aufgenommen haben es nur die 2. Stammstrecke und der Erdinger Ringschluss geschafft. Ein Teil des Erdinger Ringschlusses ist auch in der Katregorie B, vorläufig aufgenommen. 104 Mio Euro der 2. Stammstrecke und 0.1 Mio Euro des Erdinger Ringschlusses sind nur bedingt aufgenommen (Kategorie C). Sämliche weiteren S-Bahnprojekte sind nur bedingt aufgenommen. Die Reihenfolge (gemäss Beginnjahr, was wohl Beginnjahr ist wie folgt:
2014 Erdinger Ringschluss
2017 2. S-Bahntunnel
2018 U-Bahnhof Sendlinger Tor
2019 U3 Süd Grosshadern - Martinsried
2020 S7 Wolfratshausen - Geretsried
Sämtliche anderen U- & S-Bahnprojekte haben Beginnjahr 2021
U 5 Pasing
U4 Engelschalking
Tram Schwabing Nord - Kieferngarten bzw. Am Hart
Tram Westtangente
S4 Pasing-Buchennau
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Beitrag von Iarn »

Danke für den Fund!
ralf.wiedenmann @ 2 Jul 2018, 21:35 hat geschrieben: Sämtliche anderen U- & S-Bahnprojekte haben Beginnjahr 2021
U 5 Pasing
U4 Engelschalking
Tram Schwabing Nord - Kieferngarten bzw. Am Hart
Tram Westtangente
S4 Pasing-Buchennau
Ich gehe davon aus, dass damit eher gemeint ist nach 2021, zumindest einige Projekte haben 0 Chance 2021 begonnen zu werden.
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

Beginnjahr heisst nicht unbedingt Baubeginn, sondern vielleicht nur Beginn von Auszahlungen für Planungsleistungen. Die Bayerischen Projekte vergangener GVFG-Bundesprogramme seit 2009 sind hier gespeichert: http://www.railblog.info/?p=16425
Metropolenbahner
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Beitrag von Metropolenbahner »

und ist nicht zur Veröffentlichung vorgesehen“
Mit anderen Worten: Die Veröffentlichung ist nicht verboten, es ist nur nicht "vorgesehen".

Oder ist das irgendwie doch rechtlich bindend? Nach Rücksprache mit nem Anwalt würde ich mich nicht darum scheren, das sind doch keine Atomwaffenpläne, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen.

Mag ja sein, dass es der Regierung nicht gefiele, aber wen juckts?
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ralf.wiedenmann
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Beitrag von ralf.wiedenmann »

GVFG-Bundesförderprogramm: Bundesrat fordert Anpassung der Bedingungen
Siehe Bundetagsdrucksache vom 18.7.2018: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/034/1903440.pdf

Der Bundesrat begrüsst zwar ausdrücklich der Erhöhung der jährlichen Förderung von heute 333 Mrd. Euro auf 1 Mrd. Euro und die Förderung über den 1.1.2025 hinaus (bisher war geplant, dass das GVFG-Bundesförderprogramm zu diesem Termin ausläuft).

Forderungen des Bundesrats im Einzelnen (siehe S. 18):
„- Aufnahme des Fördertatbestandes Sanierung
- Einbeziehung der Planungskosten in die förderfähigen Kosten (Pauschale)
- Absenkung der Mindestfördersumme
- Förderung für Straßenbahnen auch ohne eigenen Gleiskörper, sofern der Vorrang der Bahn anderweitig sichergestellt wird
- Einbeziehung der zu den Projekten gehörenden Betriebshöfe in die förderfähigen Kosten
- Einbeziehung der für Schienenvorhaben notwendigen Fahrzeuge in die förderfähigen Kosten
- Öffnung für SPNV-Vorhaben außerhalb der Verdichtungsräume
- Förderung von Projekten mit dem Ziel intermodaler Vernetzung und einer Veränderung des Modal Split
- Überarbeitung der Vorgaben zur „standardisierten Bewertung“ und Einführung zusätzlicher Nutzen-Kosten-Faktoren.“
bestia_negra
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Beitrag von bestia_negra »

Alles durchaus sinnvolle Forderungen.

Eine Umsetzung dieser Forderungen würde aber dazu führen, dass zum einen deutlich mehr Projekte förderfähig werden (Betriebshöfe, Fahrzeuge, etc.) und zum anderen die Förderung je Projekt höher wird (Einbeziehung der Planungskosten).

Als Konsequenz müsste gleichzeitig der Fördertopf deutlich aufgestockt werden, andernfalls werden am Ende insgesamt weniger Projekte gefördert als vorher.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Eine Aufstockung des Fördertopfes ist ja Teil der vernünftigen Forderungen.
Es ist es aus meiner Sicht die Frage, welche Länder dahinter stehen und wie ernst die das meinen. Es gibt ja durchaus ein paar Dinge, die durch den Bundesrat müssen, wogegen man diese Forderungen als Verhandlungspunkt einführen kann.
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Balduin
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Beitrag von Balduin »

bestia_negra @ 24 Jul 2018, 07:33 hat geschrieben: Alles durchaus sinnvolle Forderungen.

Eine Umsetzung dieser Forderungen würde aber dazu führen, dass zum einen deutlich mehr Projekte förderfähig werden (Betriebshöfe, Fahrzeuge, etc.) und zum anderen die Förderung je Projekt höher wird (Einbeziehung der Planungskosten).

Als Konsequenz müsste gleichzeitig der Fördertopf deutlich aufgestockt werden, andernfalls werden am Ende insgesamt weniger Projekte gefördert als vorher.
Grundsätzlich auch zustimm.

Aber: Wie ist das mit den diversen Meldungen von Zeit zu Zeit (aber eher irgendwo auf den hintern Seiten unten versteckt) dass alle möglichen Fördertöpfe häufig nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft werden, weil die Berechtigten gar nicht so viel anmelden? Das wird dann gern mit angeblichen Personalmangel in Verwaltungen begründet, halte ich aber häufig für eine Ausrede um fehlenden politischen Umsetzungswillen zu kaschieren.
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
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