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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Rathgeber @ 29 Sep 2012, 15:51 hat geschrieben: Das Problem ist, daß der im Impressum genannte Ansprechpartner (also C) juristisch haftbar gemacht wird, wenn B Interna aus dem Betrieb A ausplaudert.
Da würde ich wirklich gerne mal wissen, worauf dieses "haftbar" machen fußen soll.
Ein Arbeitsvertrag hat auf dritte keine Wirkung. Das Urheberrecht ist auf Interna nicht anzuwenden.

Laut meinem Arbeitsvertrag darf ich gewisse Länder nicht bereisen. Macht sich Boris jetzt haftbar, wenn ich hier schreibe, ich flieg nächste Woche nach Nordkorea? Oder erst wenn ich Photos von nordkoreanischen Zügen im Photoforum veröffentliche?
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Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Iarn @ 29 Sep 2012, 15:57 hat geschrieben:Da würde ich wirklich gerne mal wissen, worauf dieses "haftbar" machen fußen soll.
Ein Arbeitsvertrag hat auf dritte keine Wirkung. Das Urheberrecht ist auf Interna nicht anzuwenden.
Ein Frage, die man den Richtern des Landgerichts Hamburg stellen muss, die weltfremde Urteile wie das berühmt gewordene vom 12.05.1998 fällen.

Das ist im Prinzip nichts anderes, wenn Du mich erfolgreich verklagst, weil Dich Didy in meinem Wohnzimmer beleidigt hat, während ich liebevoll in der Küche Steaks zubereitet habe.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Didy @ 29 Sep 2012, 15:56 hat geschrieben: Ich bin Ingenieur, kein Jurist. Ich hab keine Ahnung, ob das formal als "Anstiftung zu" irgendwas oder sowas ähnliches geahndet werden kann.
Ich auch. Allerdings bekommen wir ab und zu Rechtsschulungen.
Anstiftungung zu rechtswidrigen Taten ist in Deutschland verboten, bezieht sich allerdings auf Bundesrecht.

Anstiftungung zum Bruch von Arbeitsverträgen kann gar nicht strafbar sein, da Du in 99,999% aller Fälle den entsprechenden Vertrag gar nicht kennst.

Ich glaube ich werde nochmal das Buch der Untertan aus dem Schrank rauskramen (ist jetzt nicht persönlich auf Dich bezogen, sondern auf die Haltung hier, dass alles im Zweifel verboten sein muss).
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Rathgeber @ 29 Sep 2012, 16:04 hat geschrieben:
Iarn @ 29 Sep 2012, 15:57 hat geschrieben:Da würde ich wirklich gerne mal wissen, worauf dieses "haftbar" machen fußen soll.
Ein Arbeitsvertrag hat auf dritte keine Wirkung. Das Urheberrecht ist auf Interna nicht anzuwenden.
Ein Frage, die man den Richtern des Landgerichts Hamburg stellen muss, die weltfremde Urteile wie das berühmt gewordene vom 12.05.1998 fällen.

Das ist im Prinzip nichts anderes, wenn Du mich erfolgreich verklagst, weil Dich Didy in meinem Wohnzimmer beleidigt hat, während ich liebevoll in der Küche Steaks zubereitet habe.
Dabei sind allerdings die im Urteil eingeklagten Rechte (Persönlichkeitsrecht) Bundesrecht und nicht teil eines privatrechtlichen Vertrages.
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JNK
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Beitrag von JNK »

§ 10 des Telemediengestzes besagt:
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1.sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2.sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html

Interpretiert man das Online-Stellen von Interna als Bruch des Arbeitsvertrages und somit rechtswidrig, hat der Forenbetreiber ein Problem, wenn er bei Kenntnis des Vorfalls nicht handelt. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass das OLG Hamburg Iarns Sichtweise folgt. Das Risiko wär mir zu groß.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

JNK @ 29 Sep 2012, 16:08 hat geschrieben: § 10 des Telemediengestzes besagt:
Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

1.sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder
2.sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__10.html

Interpretiert man das Online-Stellen von Interna als Bruch des Arbeitsvertrages und somit rechtswidrig, hat der Forenbetreiber ein Problem, wenn er bei Kenntnis des Vorfalls nicht handelt. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass das OLG Hamburg Iarns Sichtweise folgt. Das Risiko wär mir zu groß.
a) Ist der Bruch eines Arbeitsvertrages rechtswidrig im Sinne dieses Gesetzes ? (Bezweifle ich, aber da fehlt mir ehrlich gesagt die Sicherheit)

b) nachdem ein Arbeitsvertrag nicht-öffentlich ist, ist der Bruch nicht von Außenstehenden ermittelbar und somit geift der Passus 1.

c) falls hier Dokumente verlinkt würden, bei denen explizit das Eigentum von xy und das Verbot der Vervielfältigung ausgewiesen wird, dann hast Du wahrscheinlich recht.
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Beitrag von Rathgeber »

Iarn @ 29 Sep 2012, 16:18 hat geschrieben:a) Ist der Bruch eines Arbeitsvertrages rechtswidrig im Sinne dieses Gesetzes ? (Bezweifle ich, aber da fehlt mir ehrlich gesagt die Sicherheit)
Selbst wenn nicht, hängt der Palttformanbieter mit drin, wenn er gerichtlich gezwungen wird, relevante Daten über den plaudernden User herauszugeben.

Und wie gesagt: Es gibt zu viele Urteile, die die in erster Linie den Forenbetreibern, Bloggern, etc. eine hohe Verantwortung zuschieben.
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Beitrag von JeDi »

Rathgeber @ 29 Sep 2012, 16:04 hat geschrieben: Ein Frage, die man den Richtern des Landgerichts Hamburg stellen muss, die weltfremde Urteile wie das berühmt gewordene vom 12.05.1998 fällen.
Was genau ist denn daran Weltfremd? Du darfst nicht auf offensichtlich rechtswidrige Inhalte verlinken - außer du distanzierst dich ausreichend. Dazu reicht es nicht, dass man schreibt, dass man sich distanziert. Ist doch eigentlich ganz klar und logisch?
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Candidfreak
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Beitrag von Candidfreak »

Iarn @ 29 Sep 2012, 15:57 hat geschrieben:Macht sich Boris jetzt haftbar, wenn ich hier schreibe, ich flieg nächste Woche nach Nordkorea? Oder erst wenn ich Photos von nordkoreanischen Zügen im Photoforum veröffentliche?
Ja und Nein... Wenn Du Bilder von Nordkoreanischen Zügen ins Forum stellst, ist es deine Sache sofern Du Privat oder als Tourist dort warst. Boris macht sich in diesem Fall nicht haftbar außer es ist Betriebs und Wirtschafstspionage dann kann es auf Störer Haftung hinauslaufen.
Das ganze Thema wurde auch im Heise Forum rauf und runter diskutiert. Deshalb kann ich die Admins sehr wohl verstehen das Sie lieber übervorsichtig sind.

Mfg Candidfreak
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Candidfreak @ 29 Sep 2012, 21:54 hat geschrieben: Ja und Nein... Wenn Du Bilder von Nordkoreanischen Zügen ins Forum stellst, ist es deine Sache sofern Du Privat oder als Tourist dort warst.
Aber ich würde meinen Arbeitsvertrag ja verletzen.

Der Argumentation vieler hier, wäre es ja illegal, wenn man mir das nicht von Forumsseite verbietet.

Sicher ist das ein albernes Beispiel, ich wollte nur auf fie Tatsache aufmerksam machen, dass ein Forum niemals die Arbeitsverträge aller Uder schützen kann.
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Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Sollte Boris Kenntnis davon haben, dass hier Arbeitsverträge gebrochen werden, denke ich, dass er auch dafür haften muss.
Im Zweifel wird das ein Gericht entscheiden, nehme ich an.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Bayernlover @ 29 Sep 2012, 22:08 hat geschrieben: Sollte Boris Kenntnis davon haben, dass hier Arbeitsverträge gebrochen werden, denke ich, dass er auch dafür haften muss.
Im Zweifel wird das ein Gericht entscheiden, nehme ich an.
Wie gesagt für den Bruch eines Vertrages halten eigentlich die Unterzeichnenden *seufts*
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Beitrag von Bayernlover »

Iarn @ 29 Sep 2012, 22:09 hat geschrieben: Wie gesagt für den Bruch eines Vertrages halten eigentlich die Unterzeichnenden *seufts*
Aber Boris ermöglicht ja erst durch das Dulden des Beitrags den Vertragsbruch, das wollte ich damit verdeutlichen ;)

Hat denn keiner einen Anwalt zur Hand, den er mal fix fragen kann?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Iarn @ 29 Sep 2012, 15:57 hat geschrieben:Laut meinem Arbeitsvertrag darf ich gewisse Länder nicht bereisen. Macht sich Boris jetzt haftbar, wenn ich hier schreibe, ich flieg nächste Woche nach Nordkorea? Oder erst wenn ich Photos von nordkoreanischen Zügen im Photoforum veröffentliche?
Da wir ja hier von Theorie sprechen, frage ich ganz naiv:
Sind hierzulande Arbeitsverträge – außer vielleicht beim Staatsschutz/BND/MAD – legitim, die mir verbieten, als Privatperson bestimmte Länder zu bereisen?
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Rathgeber @ 29 Sep 2012, 22:15 hat geschrieben:Da wir ja hier von Theorie sprechen, frage ich ganz naiv:
Sind hierzulande Arbeitsverträge – außer vielleicht beim Staatsschutz/BND/MAD  – legitim, die mir verbieten, als Privatperson bestimmte Länder zu bereisen?
Das Verbot ist in den mir bekannten Fällen selten absolut, in der Regel darfst Du immer fragen und die Sache begründen. Du darfst halt nicht ungefragt in gefährliche Länder reisen. Aber evtl ist da das Argument des Schutzes durchaus angebracht, weil Trampen in Rebellengebieten etc wirklich nicht ungefährlich ist.

Die Begründung aus Arbeitgebersicht lautet in der Regel wie folgt:

- Entführungsrisiko allgemein
- Entführungsrisko um an Firmeninformationen zu gelangen
- Umgang mit Daten, welche für die Sicherheit der Bundesrepublik kritisch sind: Mitarbeiter in Kernkraftwerken und der nukleartechnischen Industrie, wehrtechnische Industrie, einem Großteil der Luft und Raumfahrttechnik, wahrscheinlich auch Fluglotsen. Für solche Daten gibt es eine Freigabe vom Bundesministerium für Wirtschaft, wer die nicht hat, tut sich halt in den passenden Branchen schwer.

In der Regel sind Arbeitsverträge mit solchen Einschränkungen soweit besser dotiert, dass ich nicht glaube dass es groß zu Beschwerden kommt.

Aus den Nachrichten ist mir übrigens bekannt, dass Schweizer Banken aus ähnlichen Gründen ihren Mitarbeitern die Reise in die USA verweigern, aus Angst dass diese dort festgenommen würden. Aber das ist erstens die Schweiz und zweitens glaube ich nicht dass die dortigen Banken bzw Banker am Hungertuch nagen.
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Candidfreak
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Beitrag von Candidfreak »

Mir ist gerade eben der Browser abgestürzt, während ich hier schreiben wollte. . :(

Kein Forum kann die Arbeitsverträge aller User schützen, sonst müsste der Inhaber eines Forum von allen Usern die Arbeitsverträge einholen und eine Kopie davon aufbewahren und noch wie bei Fratzenbuch noch klarnamen zwang einführen und das will auch keiner.

Mfg Candidfreak
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Danke, Iarn.

Manchmal hat es doch etwas, nur ein primitiver Erzieher zu sein...
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Beitrag von Auer Trambahner »

Iarn @ 29 Sep 2012, 15:12 hat geschrieben: Welcher Aufruf zum Rechtsbruch? Welches Recht wird überhaupt gebrochen?
DF-Strab, Bundesweiter Teil z.B.
§ 8 Dienstverschwiegenheit
1. Über dienstliche Angelegenheiten ist gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu
bewahren. ...
Ob die DF jetzt tatsächlich Gesetz ist weiß ich nicht. Behauptet wirds immer mit der Begründung, sie hat Paragraphen.

Oder §15 LfTV für die Eisenbahner.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
ropix
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Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
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Beitrag von ropix »

Auer Trambahner @ 30 Sep 2012, 06:30 hat geschrieben: DF-Strab, Bundesweiter Teil z.B.


Ob die DF jetzt tatsächlich Gesetz ist weiß ich nicht. Behauptet wirds immer mit der Begründung, sie hat Paragraphen.
Also es steht Anweisung drüber. Und auch in der Verordnung BOStrab steht nix von Gesetz sondern lapidar
(2) Der Betriebsleiter hat zu den Vorschriften dieser Verordnung entsprechend den jeweiligen betrieblichen
Erfordernissen Dienstanweisungen für Betriebsbedienstete aufzustellen und ihre Einhaltung sicherzustellen.
Das ganze ist eher wie der Tarifvertrag ein privatrechtliches Werk, von dem von Gesetzgeberseite lediglich noch eine gewisse Form und in diesem Falle die Existenz verlangt wird.

Ansonsten gilt nämlich:

§179: (1) Die Anzahl der Eiskugeln kann willkürlich festgelegt und jederzeit eingetrieben werden.

Offensichtlich keine sehr sinnvolle Aussage, nur weil sie ein §-Zeichen vorne dran hat.
-
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Beitrag von GSIISp64b »

Nicht Forenregeln, sondern Impressum: Der Disclaimer zu Verlinkungen sollte vielleicht mal überarbeitet oder entfernt werden. Er verweist nämlich zum Beispiel explizit auf das Teledienstgesetz, das seit 2007 außer Kraft ist.

(Hinweis: Ich bin kein Anwalt.)
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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