Rathgeber @ 29 Sep 2012, 22:15 hat geschrieben:Da wir ja hier von Theorie sprechen, frage ich ganz naiv:
Sind hierzulande Arbeitsverträge – außer vielleicht beim Staatsschutz/BND/MAD – legitim, die mir verbieten, als Privatperson bestimmte Länder zu bereisen?
Das Verbot ist in den mir bekannten Fällen selten absolut, in der Regel darfst Du immer fragen und die Sache begründen. Du darfst halt nicht ungefragt in gefährliche Länder reisen. Aber evtl ist da das Argument des Schutzes durchaus angebracht, weil Trampen in Rebellengebieten etc wirklich nicht ungefährlich ist.
Die Begründung aus Arbeitgebersicht lautet in der Regel wie folgt:
- Entführungsrisiko allgemein
- Entführungsrisko um an Firmeninformationen zu gelangen
- Umgang mit Daten, welche für die Sicherheit der Bundesrepublik kritisch sind: Mitarbeiter in Kernkraftwerken und der nukleartechnischen Industrie, wehrtechnische Industrie, einem Großteil der Luft und Raumfahrttechnik, wahrscheinlich auch Fluglotsen. Für solche Daten gibt es eine Freigabe vom Bundesministerium für Wirtschaft, wer die nicht hat, tut sich halt in den passenden Branchen schwer.
In der Regel sind Arbeitsverträge mit solchen Einschränkungen soweit besser dotiert, dass ich nicht glaube dass es groß zu Beschwerden kommt.
Aus den Nachrichten ist mir übrigens bekannt, dass Schweizer Banken aus ähnlichen Gründen ihren Mitarbeitern die Reise in die USA verweigern, aus Angst dass diese dort festgenommen würden. Aber das ist erstens die Schweiz und zweitens glaube ich nicht dass die dortigen Banken bzw Banker am Hungertuch nagen.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front