Regelwerke für Bergbahnen

Alles aus den Bereichen (Stand-)Seilbahnen, People Mover, Transrapid und weiteren speziellen Transportmitteln
Antworten
blini-crisis89
Jungspund
Beiträge: 6
Registriert: 04 Apr 2013, 10:16

Beitrag von blini-crisis89 »

Hallo,

ich bin mir zwar ziemlich sicher, dass das Thema eigentlich nicht so recht in dieses Forum passt. Allerdings wusste ich leider nicht wo ich es sonst hinschreiben soll...

Jedenfalls möchte ich für meine Diplomarbeit eine kurze Einführung in die Schienenbahnen geben. Diese werden ja Grundsätzlich in Eisenbahnen, Straßenbahnen und Bergbahnen unterteilt.

Mein eigentliches Thema befasst sich mit der Hüllkurvenberechnung von Straßenbahnen. Trotzdem möchte ich einen kurzen Vergleich der unterschiedlichen Herrangehensweisen an die Lichtraumberechnun für Schienenbahnen anstellen. Dazu weiss ich, dass für Eisenbahnen als allgemeinste Norm die AEG und für die Lichtraumberechung das UIC 505 und 506 relevant sind. Bei Straßenbahnen sind die BOStrab sowie die BOStRab- Lichtraum - Richtlinie zu nennen.

Aber wie ist das bei den Bergbahnen? Kann mir jemand die zuständigen Normen verraten? Dann könnte ich meine kurze Übersicht vervollständigen.
Vielen Dank schonmal im Vorraus für euer Hinweise.

LG Tess
NJ Transit
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 5149
Registriert: 07 Sep 2009, 15:55
Wohnort: Wabe 320
Kontaktdaten:

Beitrag von NJ Transit »

Hab's mal in die Sonderbauformen verschoben /NJ
My hovercraft is full of eels.

SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
Spirit of ChristianMUC
Haudegen
Beiträge: 667
Registriert: 23 Sep 2011, 16:57
Wohnort: Bratonozici

Beitrag von Spirit of ChristianMUC »

Für die vier deutschen Zahnradbahnen gelten unterschiedliche Regelwerke.
  • Als Exot besitzt die Drachenfelsbahn bei Bonn eine eigene Betriebsordnung (Bau- und Betriebsordnung für die Drachenfelsbahn, BO Drach)
  • Die Zahnradbahn Stuttgart ist rechtlich eine Straßenbahn und fährt demnach nach BO Strab
  • Die Wendelsteinbahn und die Zugspitzbahn fahren m.W. nach EBSO.
Für Standseilbahnen gilt - sofern es keine besondere BO für die jeweilige Anlage gibt - Landesrecht in Form von 16 Bau- und Betriebsordnungen für Seilbahnen (BO Seil). Insbesondere die von McPomm hat es ja zu einiger Berühmtheit geschafft, als sie dann einige Jahre nach Abbau der einzigen Seilbahn endlich verabschiedet war.
Ich glaube, dass die Welt sich noch mal ändern wird - und dann Gut über Böse siegt,
dass irgendjemand uns auf unseren Wegen lenkt - und unser Schicksal in die Hände nimmt.
Ja, ich glaube an die Ewigkeit - und dass jeder jedem mal vergibt.
Alle werden wieder voreinander gleich, jeder kriegt, was er verdient.
(DTH - Wünsch DIR was)
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16123
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Für die bayerischen Bergbahnen wird meines Wissens nach die schweizerische Bergbahnverordnung (oder so ähnlich) angewandt, mit der Aufsicht war zumindest früher auch teilweise das schweizerische Bundesamt für Verkehr zuständig.

Für weitere Fragen würde ich Dir empfehlen Dich an die Wendelsteinbahn zu wenden, die sind da relativ offen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
blini-crisis89
Jungspund
Beiträge: 6
Registriert: 04 Apr 2013, 10:16

Beitrag von blini-crisis89 »

Hallo,

ich danke euch für eure Antwort. Das scheint ja recht kompliziert zuzugehen bei den Bergbahnen, wenn ich das so lese.
Ich vermute mal die fehlende vereinheitlichung hinsichtlich der Normierung für Bergbahnen ist historisch bedingt. Da Bergbahnen im vergleich zur Eisenbahn ja doch nur räumlich sehr gegrenzte Gebiete befahren und generell auch nicht so häufig vorkommen, war ein Vereinheitlichung wohl bisher nicht notwendig.
Da ich jedoch so viele Unterscheidungen in meiner Übersicht nicht erfassen kann, werde ich es wohl besser weglassen.

LG Tess
Antworten