Arbeitszeiten in der Ausbildung

Strecken und Fahrzeuge von DB Fernverkehr und anderen als DB Fernverkehr.
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ICE-F4N
Jungspund
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Registriert: 01 Jan 2014, 22:50

Beitrag von ICE-F4N »

Guten Abend,

Ich habe diesen Monat ein Vorstellungsgespräch in Dortmund bei der DB Fernverkehr AG. Ich weiß schon das man bei der DB als Lokführer im Schichtdienst arbeitet, wie sind allerdings die Arbeitszeiten für Auszubildene frühstens bzw. spätestens, da ich bis Dortmund jeden Tag fast 2 Stunden mit dem Zug hinfahren muss und ab 23 Uhr kein Zug mehr zurück fährt zu meinem Heimatort :unsure:
md11
König
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Registriert: 31 Mär 2007, 23:38

Beitrag von md11 »

Solche Dinge diskutiert man weder in Foren noch beim "Flurfunk".
Die Bedingungen können in verschiedenen Bereichen sehr unterschiedlich sein und sind dann Vertragsbestandteil.
Frage beim zuständigen Personalreferat direkt an, nur dort bekommst du die richtigen Informationen aus erster Hand.
Du kannst auch am Ende des Vorstellungsgespräches fragen, allerdings zeigst du damit, dass du dich vorher nicht informiert hast.
Viel Glück beim Gespräch
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chris232
"Lebende Forenlegende"
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Beitrag von chris232 »

Wieso sollte man sowas nicht bei Kollegen erfragen können? Meinst du wirklich, die offizielle Aussage stimmt dann mit der Wahrheit überein? Da kann viel erzählt werden von der "praxisnahen Ausbildung" (monatelang Hemmschuhlegen und Kuppeln bei Schenker) bis "spätestens Mitternacht" (und de facto ist quasi immer um 21 Uhr Schluss). Sogesehen würd ich da die Erfahrungen anderer ernster nehmen. Wenn sich daraus ergibt, dass der letzte Zug oft nicht erreicht wird, kannst du immernoch bei den Vorgesetzten fragen, ob sich da eine Regelung finden lässt.

Ich vermute mal, dass du die EiB-Ausbildung machst? Wenn du unter 18 bist, richten sich deine Zeiten nach dem Jugenarbeitsschutzgesetz, welches der Einfachkeit und Fairness halber auch gern für alle Azubis gleichermaßen angewendet wird. Das heißt, dass maximal Arbeitszeiten zwischen 5:30 und 23:30 zulässig sind, in der Regel 23 Uhr. Ab 18 KANN für dich das Arbeitszeitgesetz angewendet werden, was hinsichtlich des Zeitraums alle Möglichkeiten offen lässt. Ob es dafür eine Betriebsvereinbarung oder ähnliches gibt, weiß ich aber nicht - zumindest während meiner Ausbildung waren jedoch keine Nachtschichten vorgesehen und wenn ich mich richtig erinnere alle Schichten am JArbSchG ausgerichtet.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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