S-Bahn Abfertigung

Die Fahrzeuge der S-Bahn-Systeme
elchris
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Beitrag von elchris »

Flo_K @ 22 May 2014, 07:51 hat geschrieben: Also ich hab bei der U-Bahn auch schon Dinge in den Türen gesehen, und der Zug fuhr. Wie das technisch ist, weiß ich nicht, aber wenn bei der S-Bahn der Einklemmschutz über den Türantrieb gesteuert wird, wie hier behauptet wurde, dann funktioniert dee ja anders als bei der MVG, wo das direkt über die Türkanten läuft? Wer kennt sich hier besser aus und kann mir recht geben oder widersprechen?
Der 423 hat elektrische Türen, hier ist der Einklemmschutz über den Zustand des Türblatts realisiert - also wie weit der Motor gelaufen ist. Finger werden da nicht erkannt, da die Tür selber in Endlage ist, vorher ist kein Abfahren möglich (Traktionssperre wegen nicht geschlossener Türschleife). Es besteht dann auch keine Gefahr, dass die Tür aufspringt, trotzdem ist das für mich ein klassischer Fall für die Notbremse. Für den, der da in der Tür steckt ist das nämlich äusserst unangenehm und führt im schlimmsten Fall zum Herzkasperl - da ist eine Notbremse schneller abgehandelt...

Die Fahrzeuge der Münchner U-Bahn haben sensible Türkanten. Hier kann man bei vollständig geschlossener Tür einen Stift (Stabilo reicht) zwischen die Gummilippen schieben und beim richtigen Bewegen fällt die Türüberwachung aus. Die Türschleife ist geschlossen wenn bei A und B (pneumatische Türen) die Drucktaste beaufschlagt, der Kontakt am Wagenkasten (beim B ähnlich wie der Knopf für die Innenbeleuchtung älterer Autos - wenn jemand gegen die Tür drückt, meldet sich die Tür als offen) geschlossen und die Türkante nicht eingedrückt ist. Beim C (wie 423 elektrischer Türantrieb) ebenfalls aus Motorstellung und auch hier: Türkante.
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S-Bahn 27
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Beitrag von S-Bahn 27 »

Bei neueren Triebzügen (430, 442) soll es aber doch auch sensible Schließkanten geben, die beim Ansprechen dann eine Meldung abgeben? Hat man dann da ne neuere Technik verbaut als beim Test mit den 423ern? - weil die müssen ja im Winter auch irgendwie die Türen zubekommen.

Und zum Thema C-Zug: was passiert da eigentlich exakt, wenn jemand bei der Anfahrt eben z. B. mit nem Stabilo rumhantiert? Hatte das nämlich mal vor vielen Jahren mitgekriegt, als ne Gruppe Kinder eben das machte. Der Zug bremste da kurzzeitig ab, beschleunigte jedoch sofort wieder, als die den Stift wieder rausgezogen haben. Einmal versuchten die es dann noch (meinten wohl das wäre nur Zufall und kann ja nicht echt bloß an dem Stift liegen) und wieder die selbe Prozedur. Dann haben die es wenigstens sein gelassen, nachdem sie schon mehrere böse Blicke bekamen.
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ropix
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Beitrag von ropix »

Türüberwachung weg, Türschleife unterbrochen, Grünlich weg, Fahrbefehl weg.

Türüberwachung wieder da, Türschleife wieder geschlossen, Grünlicht wieder da, Fahrbefehl wieder akzeptiert.

usw...

außerdem sind die Fahrer angehalten worden, im Falle eines Grünlichausfalls sofort zu bremsen, ich glaub als Folge vom Innsbrucker Ring.
-
elchris
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Beitrag von elchris »

ropix @ 22 May 2014, 13:51 hat geschrieben: Türüberwachung weg, Türschleife unterbrochen, Grünlich weg, Fahrbefehl weg.

Türüberwachung wieder da, Türschleife wieder geschlossen, Grünlicht wieder da, Fahrbefehl wieder akzeptiert.

usw...

außerdem sind die Fahrer angehalten worden, im Falle eines Grünlichausfalls sofort zu bremsen, ich glaub als Folge vom Innsbrucker Ring.
Korrekt, wenn man sich nicht vom getröte erschrecken lässt und den Knubbel vorne lässt, beschleunigt der Zug weiter, da gabs dann immer die Serie (oder 60 beim B und C) und eingeschalten lassen.

Und die Regeln dazu gelten analog wie bei der großen Eisenbahn (im Bahnsteigbereich: Schnellbremsung, ausserhalb vom Bahnsteig: Ansage, weiterfahren).
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S-Bahn 27
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Beitrag von S-Bahn 27 »

Ah, also muss zwar betrieblich mittels Schnellbremsung angehalten werden, der Zug selbst lässt einen aber weiter beschleunigen.
Danke für die genaue Erläuterung. :)
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Guido
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Beitrag von Guido »

elchris @ 22 May 2014, 12:45 hat geschrieben: Der 423 hat elektrische Türen, hier ist der Einklemmschutz über den Zustand des Türblatts realisiert - also wie weit der Motor gelaufen ist. Finger werden da nicht erkannt, da die Tür selber in Endlage ist, vorher ist kein Abfahren möglich (Traktionssperre wegen nicht geschlossener Türschleife). Es besteht dann auch keine Gefahr, dass die Tür aufspringt, trotzdem ist das für mich ein klassischer Fall für die Notbremse. Für den, der da in der Tür steckt ist das nämlich äusserst unangenehm und führt im schlimmsten Fall zum Herzkasperl - da ist eine Notbremse schneller abgehandelt...

Die Fahrzeuge der Münchner U-Bahn haben sensible Türkanten. Hier kann man bei vollständig geschlossener Tür einen Stift (Stabilo reicht) zwischen die Gummilippen schieben und beim richtigen Bewegen fällt die Türüberwachung aus. Die Türschleife ist geschlossen wenn bei A und B (pneumatische Türen) die Drucktaste beaufschlagt, der Kontakt am Wagenkasten (beim B ähnlich wie der Knopf für die Innenbeleuchtung älterer Autos - wenn jemand gegen die Tür drückt, meldet sich die Tür als offen) geschlossen und die Türkante nicht eingedrückt ist. Beim C (wie 423 elektrischer Türantrieb) ebenfalls aus Motorstellung und auch hier: Türkante.
Zumal das auf die Finger drauf an kommt, kräftigere werden schon erkannt, dünnere nicht. Andererseits haben mir meine Eltern mal beigebracht, das Finger mit sich schließenden Türen wenig kompatibel sind und das schnell mal aua machen kann.


Die sensiblen Türkanten, die beim 423er getesten wurden, hatten den Nachteil, dass man den Zug vom Fahrgastraum mittels eines Stiftes bremsen konnte. Und da gabs halt ein paar geistig minderbemittelte zu viel, die das schnell raus hatten und entsprechend lustig fanden damit zu spielen. Die Störungsanfälligkeit war für einen vernünftigen Betrieb doch einfach zu hoch.
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]

Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Mark8031
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Beitrag von Mark8031 »

Guido @ 22 May 2014, 21:46 hat geschrieben:Zumal das auf die Finger drauf an kommt, kräftigere werden schon erkannt, dünnere nicht.
Und auf die richtige Einstellung der Türen, das ist auch nicht bei jeder gleich und eine gewisse Toleranz muss auch vorhanden sein, um nicht bei jedem zweiten Schließvorgang eine Störung zu haben. Und man sieht ja auch hie und da mal 423er fahren, bei denen die geschlossene Tür zwischen den beiden Türflügeln einen sichtbaren Spalt von gut 3-4 mm hat.
Guido @ 22 May 2014, 21:46 hat geschrieben:Andererseits haben mir meine Eltern mal beigebracht, das Finger mit sich schließenden Türen wenig kompatibel sind und das schnell mal aua machen kann.
Die Leute machen vieles, was sie ihren Kinden lehren, nicht zu tun. Und das auch noch oft vor den Augen der eigenen Kinder mit den anschließenden Worten "das war jetzt nicht richtig, das machst Du bitte nicht.". Ich frage mich da jedes Mal: Wou issn is Hirn?
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Na da, wos hi ghört. Im Übrigen, es gab mal vor inzwischen einiger Zeit einen Geschäftsführer der S-Bahn München, der den Fahrgästen zur Demonstration der Ungefährlichkeit der bösen Türen des damals neuen 423ers gerne gezeigt hat, wie die Türen brav wieder aufgehen, wenn man die Finger rein hält, und dass das auch gar nicht weh tut (was es wenn alles vernünftig eingestellt ist auch nicht tut).
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

Smirne76 @ 23 May 2014, 07:52 hat geschrieben:Wou issn is Hirn?
Hirn is aus!


(Altes Metzgerzitat)
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

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chris232
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Beitrag von chris232 »

Sehr interessant sind übrigens auch die Kommentare. Entweder lesen sehr viele Kollegen die Süddeutsche - oder man hat tatsächlich einen großen Rückhalt in der Bevölkerung?! :blink: :wub:
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Flo_K
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Beitrag von Flo_K »

Ich bezweifle eher, dass die Fahrgäste verstehen, worum es überhaupt geht, was sich ändert und was das für sie und die Lokführer bedeutet. Man denke nur an die Leserkommentare unter Artikeln mit viel einfacherem Inhalt B-)
Wobei ich festgestellt habe, dass fast unter allen S-Bahn-Artikeln auch immer Leute schreiben, die das Unternehmen und sein Personal verteidigen. Gott sei Dank!
EasyDor
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Beitrag von EasyDor »

Ist es denn wirklich so, dass eine Schadensersatzklage sofort direkt den Lokführer treffen würde?
Geht die nicht zunächst auf jeden Fall an das Unternehmen und nur bei ganz grober Fahrlässigkeit (die erstmal zu beweisen wäre) auf den Lokführer als Person über?

Ich verstehe ehrlichgesagt die ganze Aufregung nicht... In den meisten Fällen klappt es ja weiterhin mit TAV, ich sehe die neue Weisung eher so, dass man
dem Lokführer die Handhabe gibt in gewissen Situationen Abzufertigen wo es mit TAV kein Ende nehmen würde. Tröpfchenweise eintreffende Fahrgäste z.B...
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chris232
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Beitrag von chris232 »

Diese Handhabe gab es aber bisher schon in Form von "TAV normal, SAT bei Bedarf". Das will man jetzt eben umkehren.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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elchris
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Beitrag von elchris »

chris232 @ 25 May 2014, 10:24 hat geschrieben: Diese Handhabe gab es aber bisher schon in Form von "TAV normal, SAT bei Bedarf". Das will man jetzt eben umkehren.
Jein, eher verpflichtend festlegen - bisher war die Handlungsanweisung, doch Zwangsschliessen zu benutzen eher wage. Hätten sich mehr Leute "getraut", hätte es diese Weisung nicht gebraucht.
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Beitrag von ET 423 »

elchris @ 27 May 2014, 13:15 hat geschrieben: Hätten sich mehr Leute "getraut", hätte es diese Weisung nicht gebraucht.
Sich zu trauen, das (seit Einbau der Lichtgitter) primäre Sicherheitssystem der Türen außer Kraft zu setzen? Ja, da ist die Hemmschwelle ziemlich hoch.
Die PZB geht mir auch oftmals aufn Sender mit ihren Restriktionen, dennoch käme ich im Leben nicht auf die Idee, sie abzuschalten, nur um paar Sekunden zu sparen.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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423176
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Beitrag von 423176 »

Es hat überhaupt nichts mit TAV und SAT zu tun!

Regelverfahren ist und bleibt TAV, eben nur mit zentralem Schließen.
Die ganze Aufregung kann ich echt nicht mehr verstehen. Ich komme ja wahrlich genug rum in Bayern mit verschiedenen Abfertigungsverfahren. Wenn ich immer mit der Angst unterwegs wäre, dass etwas beim Abfertigen schief geht, würde der Bolzen schon arg tief hängen...
JeDi
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Beitrag von JeDi »

...zumal auch durchaus Fälle denkbar sind, in denen das zentrale Schließen (durchs rausschauen) mehr Sicherheit bietet. Wenn in solchen Fällen dann der Tf das dezentrale schließen anwendet, ist er u.U. auch "dran".
elchris
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Beitrag von elchris »

ET 423 @ 27 May 2014, 16:10 hat geschrieben:Sich zu trauen, das (seit Einbau der Lichtgitter) primäre Sicherheitssystem der Türen außer Kraft zu setzen? Ja, da ist die Hemmschwelle ziemlich hoch.
Jetzt haben wirs per Weisung, es direkt zu umgehen und nur im Ausnahmefall zu benutzen, was ist besser?

Und JeDi - das musst mir jetzt erklären, was sicherer ist als TAV und Serviceblick (Rock- und Türbeobachtung...)? :blink:
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Der Arbeitgeber könnte ja die volle Verantwortung übernehmen wenn etwas schief geht, dann wäre Zwangsschließen ja die Möglichkeit.
Es ist doch pure Absicht dass die Wahlfreiheit erhalten bleibt, gepaart mit Druck der von der Öffentlichkeit kommen soll, nach dem Motto, seht her, wir wollen ja, aber die bösen Tf nicht.

Wo ist das Problem für den Arbeitgeber hier die Verantwortung zu übernehmen? Der Konzern würde im Fall der Fälle nicht arm, doch bei einer Einzelperson könnten Existenzen zerstört werden.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
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Flo_K
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Beitrag von Flo_K »

Du kannst nicht von vornherein pauschal für jede Eventualität zu 100 % die Verantwortung übernehmen, das geht nun mal nicht. Denn was machst du dann, wenn ein Lokführer ohne aus dem Fenster zu schauen zentral schließt?

Egal wie man zu dieser Weisung steht (da kann man ja zurecht unterschiedlicher Meinung sein), aber ich glaube kaum, dass die Absicht ist, die Lokführer dadurch als Sündenbock in der Öffentlichkeit da stehen zu lassen. Das ist Schwachsinn
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Beitrag von JeDi »

elchris @ 27 May 2014, 17:17 hat geschrieben: Und JeDi - das musst mir jetzt erklären, was sicherer ist als TAV und Serviceblick (Rock- und Türbeobachtung...)? :blink:
Wenn zum Beispiel zwischen Serviceblick und dem Schließen der Tür der berühmte gelb blinkende Regenschirm (=ein Gegenstand, den man auf jeden Fall sehen würde) so eingeklemmt wird, dass er von Lichtgitter und Klemmschutz nicht erkannt wird.
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chris232
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Beitrag von chris232 »

423176 @ 27 May 2014, 17:07 hat geschrieben: Es hat überhaupt nichts mit TAV und SAT zu tun!

Regelverfahren ist und bleibt TAV, eben nur mit zentralem Schließen.
Hilf mir mal auf die Sprünge - wo ist der Unterschied zwischen SAT und "TAV mit zentralem Schließen" ?
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Beitrag von JeDi »

chris232 @ 27 May 2014, 19:44 hat geschrieben:
423176 @ 27 May 2014, 17:07 hat geschrieben: Es hat überhaupt nichts mit TAV und SAT zu tun!

Regelverfahren ist und bleibt TAV, eben nur mit zentralem Schließen.
Hilf mir mal auf die Sprünge - wo ist der Unterschied zwischen SAT und "TAV mit zentralem Schließen" ?
TAV mit zentralem Schließen hat den Klemmschutz, den SAT nicht hat? Außerdem gibts solche schönen Unterschiede wie die Zugaufsicht (die bei SAT der Tf hat, und in TAV entfällt).
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Beitrag von Martin H. »

Den Einklemmschutz gibt's je nach Fahrzeug, das hängt nicht mit dem Abfertigungsverfahren zusammen.
Und die Zugaufsicht gibt's auch immer, erteilt letztendlich den Abfahrauftrag.
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Flo_K @ 27 May 2014, 19:32 hat geschrieben: Egal wie man zu dieser Weisung steht (da kann man ja zurecht unterschiedlicher Meinung sein), aber ich glaube kaum, dass die Absicht ist, die Lokführer dadurch als Sündenbock in der Öffentlichkeit da stehen zu lassen. Das ist Schwachsinn
Das habe ich so nicht gesagt, aber mit dieser Art kann man sich schön aus der Affäre ziehen.
Was ist wenn der Tf aus dem Fenster sieht und nichts mehr feststellt, aber dann doch irgendwas ist, was schwer zu erkennen war? Da würde ich jetzt immer zur sicheren Seite hin handeln und wenn das alle so machen ist die Weisung auch nichts wert. Da man Wahlfreiheit hat, warum sollte man ein Risiko in Kauf nehmen? Gerade auf einem unübersichtlichen Bahnsteig ist die Lage schwer einzuschätzen.
Letztendlich müssen die Kollegen der S-Bahn das entscheiden und was sie auch machen, es ist zu respektieren. Es ist jedem selbst überlassen wie er das handhabt.
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Beitrag von JeDi »

Martin H. @ 27 May 2014, 19:54 hat geschrieben: Und die Zugaufsicht gibt's auch immer, erteilt letztendlich den Abfahrauftrag.
...und den erteilt bei TAV die Technik? Und m.W. ist bei Fahren mit SAT der Klemmschutz eben deaktiviert - so wurde es mir zumindest mal erklärt...
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Beitrag von Martin H. »

Den Abfahrauftrag erteilt immer die Zugaufsicht, also der Lokführer oder ggf. die Örtliche Aufsicht. Auch wenn bei TAV ein kleines Zp9 im Führerstand leuchtet.

Der Einklemmschutz ist immer aktiv, nur die Lichtschranke wird deaktiviert. Kein Einklemmschutz könnte je nach Objekt oder Person in der Tür fatale Folgen haben. Umso älter das Fahrzeug, umso unsensibler ist er, n-Wagen mit Drehfalftüren haben auch in SAT keinen Einklemmschutz, es wurde beim Umbau lediglich ein seitenabhängiger Schließdruck ermöglicht sowie Kontakte eingebaut, die melden dass die die Tür und Verriegelung in geschlossener Endlage befinden.

Edit: Bei den ersten 420ern weiß ich es nicht, aber als nur-SAT-Fahrzeug, und als recht altes kann es sein dass er auch noch keinen Einklemmschutz hat.
Die 628 geben nach, drücken aber erstmal sehr feste zu.
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