Schwarzfahren / Ideen rund um's (neue) EBE

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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JeDi
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Beitrag von JeDi »

Ich war in solchen Fällen immer größer Freund von rauswerfen - dann kommt die Person zumindest 1, 2, 3 Stunden später an. Bezahlen wird sie das 1000€-EBE (wie soll das denn gehen?) eh eher nicht.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Ich würde auch auf alle Fälle raus werfen, und am besten noch auf die Wache schleppen zur "erkennungsdienstlichen Behandlung ". Bringt zwar eigentlich auch nicht, nervt aber maximal - leider auch die Beamten.
Muffo1234
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Beitrag von Muffo1234 »

JeDi @ 25 Jun 2019, 07:48 hat geschrieben: Ich war in solchen Fällen immer größer Freund von rauswerfen - dann kommt die Person zumindest 1, 2, 3 Stunden später an. Bezahlen wird sie das 1000€-EBE (wie soll das denn gehen?) eh eher nicht.
Ich habe mich auch gewundert.

Entweder habe ich mich verhört (der Zub hat die Zahlen einzeln gesagt so nach dem Motto eins-null-zwo-vier) oder der Betrag ist wirklich so hoch. Wie berechnet sich denn das EBE?
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Beitrag von JeDi »

Muffo1234 @ 25 Jun 2019, 16:24 hat geschrieben: Entweder habe ich mich verhört (der Zub hat die Zahlen einzeln gesagt so nach dem Motto eins-null-zwo-vier) oder der Betrag ist wirklich so hoch. Wie berechnet sich denn das EBE?
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Beitrag von TramBahnFreak »

Entenfang @ 16 Feb 2019, 01:47 hat geschrieben: Außerdem kenne ich einen "Scheinstudenten" für das Semesterticket.
Solange er immatrikuliert ist, hat er doch Anrecht aufs Semesterticket?
Wenn er sich nie in der Uni blicken lässt (resp. keine Prüfungen ablegt, am Ende des Semesters), wird sich das mit der Immatrikulation vonseiten der Uni eh recht schnell erledigt haben.
Von daher sehe ich jetzt auf den ersten Blick kein "Vergehen'" im Sinne von Schwarzfahren...?
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Entenfang
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Beitrag von Entenfang »

2 Frauen haben in der BOB ein EBE erhalten, weil sie auf dem Tagesticket den Namen einer Mitreisenden eingetragen haben, die schon früher ausgestiegen ist.

https://www.merkur.de/lokales/bad-toelz/len...r-13230137.html

Wenn die Geschichte stimmt, scheint es mir schon eine sehr fahrgastunfreundliche Regelung zu sein. Welchen Namen soll man denn eintragen, wenn beispielsweise Personen 1 und 2 aus München nach Lenggries fahren, Personen 3 und 4 erst in Holzkirchen zusteigen, aber später nur Person 4 nach München zurückfährt, Personen 1 bis 3 aber in Holzkirchen aussteigen? Da ist es schon besser, dass man bei den Ländertickets seit einigen Jahren einfach alle Namen eintragen muss...
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Beitrag von JeDi »

Entenfang @ 22 Nov 2019, 14:04 hat geschrieben: Wenn die Geschichte stimmt, scheint es mir schon eine sehr fahrgastunfreundliche Regelung zu sein. Welchen Namen soll man denn eintragen, wenn beispielsweise Personen 1 und 2 aus München nach Lenggries fahren, Personen 3 und 4 erst in Holzkirchen zusteigen, aber später nur Person 4 nach München zurückfährt, Personen 1 bis 3 aber in Holzkirchen aussteigen? Da ist es schon besser, dass man bei den Ländertickets seit einigen Jahren einfach alle Namen eintragen muss...
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Ich würde das nicht bezahlen und im Zweifel auf einen Prozess ankommen lassen. Weil das ist sicher nicht Sache des Fahrgastes sich über solche Regelungen informieren zu müssen. Die Informierungspflicht sehe ich hier eindeutig auf Seiten des EVU.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Beitrag von Hot Doc »

Entenfang @ 22 Nov 2019, 15:04 hat geschrieben: Wenn die Geschichte stimmt, scheint es mir schon eine sehr fahrgastunfreundliche Regelung zu sein. Welchen Namen soll man denn eintragen, wenn beispielsweise Personen 1 und 2 aus München nach Lenggries fahren, Personen 3 und 4 erst in Holzkirchen zusteigen, aber später nur Person 4 nach München zurückfährt, Personen 1 bis 3 aber in Holzkirchen aussteigen? Da ist es schon besser, dass man bei den Ländertickets seit einigen Jahren einfach alle Namen eintragen muss...
Die Regelung ist vielleicht fehleranfällig, aber nicht fahrgastunfreundlich, sondern eigentlich ziemlich einfach und ziemlich logisch.

Der Einfachkeit und Klarheit halber wäre aber tatsächlich am besten eine Fahrkarte mit Platz für 5 Namen. (Wenn man als Verkehrsunternehmen den kreativen Gebrauch besonders einschränken will, kann man die Namen noch einzeln abstempeln, so dass man nachträglich niemanden hinzufügen kann.)
andreas
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Beitrag von andreas »

Lazarus @ 22 Nov 2019, 15:39 hat geschrieben: Ich würde das nicht bezahlen und im Zweifel auf einen Prozess ankommen lassen. Weil das ist sicher nicht Sache des Fahrgastes sich über solche Regelungen informieren zu müssen. Die Informierungspflicht sehe ich hier eindeutig auf Seiten des EVU.
Warum? Wer mitfährt muß sich informieren, wieviel er für seine Strecke bezahlen muß - welches Ticket er will und was damit zu tun hat....

Und ich bin mir sicher, daß das EVU diese Regelung irgendwo stehen hat - nur liest halt keiner die Bedingungen. Soll es ihnen der Automat vorsingen, wenn sie ein Ticket lösen?
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gmg
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Beitrag von gmg »

andreas @ 22 Nov 2019, 18:16 hat geschrieben: Und ich bin mir sicher, daß das EVU diese Regelung irgendwo stehen hat
Denke ich auch. Und wenn das in den Beförderungsbedingungen steht, dann ist der Fall rechtlich klar.

Trotzdem stimme ich Entenfang zu, dass es sehr fahrgastunfreundlich ist, dass sie den Frauen das EBE nicht erlassen.
Auf der anderen Seite finde ich es aber auch ungeschickt, dass sie ausgerechnet den Namen der Ausgestiegen hineingeschrieben haben.
Fazit: Link vom Schaffner, dämlich von den Frauen
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Wo stehen diese Beförderungsbedingungen? Ich habe bisher keine gefunden....
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andreas
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Beitrag von andreas »

gmg @ 22 Nov 2019, 18:25 hat geschrieben: Denke ich auch. Und wenn das in den Beförderungsbedingungen steht, dann ist der Fall rechtlich klar.

Trotzdem stimme ich Entenfang zu, dass es sehr fahrgastunfreundlich ist, dass sie den Frauen das EBE nicht erlassen.
Auf der anderen Seite finde ich es aber auch ungeschickt, dass sie ausgerechnet den Namen der Ausgestiegen hineingeschrieben haben.
Fazit: Link vom Schaffner, dämlich von den Frauen
naja, wenn ich das jetzt lese, dann hat den Damen ja scheinbar ein Kontrolleur schon gesagt, sie müßten einen Namen eintrage - warum dann nicht den Namen der Dame einträgt,die am weitesten zu fahren hat erschließt sich mir jetzt nicht.... Denken ist wohl zu viel verlangt, daß sollen doch bitte andere machen oder?
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gmg
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Beitrag von gmg »

Internetseite, ganz unten
andreas
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Beitrag von andreas »

Lazarus @ 22 Nov 2019, 18:38 hat geschrieben: Wo stehen diese Beförderungsbedingungen? Ich habe bisher keine gefunden....
https://download.transdev.de/transdev/uploa...56/original.pdf
2.5 Pauschalpreistickets Sortiment: - Guten Tag Ticket - BOB-MVV-Ticket - BOB-MVV-Single-Ticket - Sommerferienticket  - Kombi-Freizeittickets

Eintrag des Namens und des Datums auf der Fahrkarte Pauschalpreistickets sind nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets der Geltungstag sowie der Name und Vorname des Ticket-Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Diese Angaben sind vor Fahrtantritt unauslöschlich und lesbar in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Durch nachträgliche Änderungen des Namens und/oder des Geltungstages wird ein Pauschalpreisticket ungültig
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Jean
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Beitrag von Jean »

andreas @ 22 Nov 2019, 17:49 hat geschrieben: https://download.transdev.de/transdev/uploa...56/original.pdf
2.5 Pauschalpreistickets Sortiment: - Guten Tag Ticket - BOB-MVV-Ticket - BOB-MVV-Single-Ticket - Sommerferienticket  - Kombi-Freizeittickets

Eintrag des Namens und des Datums auf der Fahrkarte Pauschalpreistickets sind nur gültig, soweit in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets der Geltungstag sowie der Name und Vorname des Ticket-Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Diese Angaben sind vor Fahrtantritt unauslöschlich und lesbar in Druckbuchstaben einzutragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde. Ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis ist auf Verlangen vorzuzeigen. Durch nachträgliche Änderungen des Namens und/oder des Geltungstages wird ein Pauschalpreisticket ungültig
Wieso kommst du mit Fakten. Fakten sind bäh! :ph34r:
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Beitrag von Meikl »

Mei, das liegt halt daran, daß ein paar wenige Betrüger das Bayernticket und ähnliche Gruppenkarten gnadenlos ausgenützt haben (Ankunft im Hauptbahnhof, spricht einem ein komischer Typ an: "Ey, hassu Bayernticket?"). Das führt halt zu weniger fahrgastfreundlichen Regelungen.
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Beitrag von Jean »

Meikl @ 23 Nov 2019, 08:49 hat geschrieben: Mei, das liegt halt daran, daß ein paar wenige Betrüger das Bayernticket und ähnliche Gruppenkarten gnadenlos ausgenützt haben (Ankunft im Hauptbahnhof, spricht einem ein komischer Typ an: "Ey, hassu Bayernticket?"). Das führt halt zu weniger fahrgastfreundlichen Regelungen.
Es ist doch immer so: es gibt ein paar Idioten und die Gesellschaft muss dafür büßen!
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Beitrag von Cloakmaster »

Wenn man mit einer Monatskarte Ringe 1-4 nach dem 15.12. an einer Stelle kontrolliert wird, welche zwar der Zone M, nicht aber den - nun ehemaligen - Ringen 1-4 angehört, gibt das dann auch einen 60er?
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Jean
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Beitrag von Jean »

Cloakmaster @ 23 Nov 2019, 11:03 hat geschrieben: Wenn man mit einer Monatskarte Ringe 1-4 nach dem 15.12. an einer Stelle kontrolliert wird, welche zwar der Zone M, nicht aber den - nun ehemaligen - Ringen 1-4 angehört, gibt das dann auch einen 60er?
Ich habe Abo. Soviel ich verstanden habe gilt die Monatskarte bis zum 31.12. und dann gelten erst die neuen Grenzen.
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gmg
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Beitrag von gmg »

Cloakmaster @ 23 Nov 2019, 12:03 hat geschrieben: Wenn man mit einer Monatskarte Ringe 1-4 nach dem 15.12. an einer Stelle kontrolliert wird, welche zwar der Zone M, nicht aber den - nun ehemaligen - Ringen 1-4 angehört, gibt das dann auch einen 60er?
Grundsätzlich ja. Es gibt ja einen gültigen Kaufvertrag. Es kann aber natürlich sein, dass Abos und schon bestehende Monatskarten aus Kulanz ausgeweitet werden. Nur das müsste der MVV dann auch so verkünden.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Cloakmaster @ 23 Nov 2019, 12:03 hat geschrieben: Wenn man mit einer Monatskarte Ringe 1-4 nach dem 15.12. an einer Stelle kontrolliert wird, welche zwar der Zone M, nicht aber den - nun ehemaligen - Ringen 1-4 angehört, gibt das dann auch einen 60er?
Laut MVG-Webseite ja:
Grundsätzlich gilt Ihre IsarCard im Abo bis Ende Dezember 2019 zu alten Preisen im alten Geltungsbereich weiter. Zum 01.01.2020 wird ihre IsarCard im Abo auf die neue 7-Zonen-Logik und die neuen Preise umgestellt.
Ich hoffe allerdings mal sehr dass hier kulant gehandelt wird, ansonsten dürfte der Aufschrei in der Presse groß sein, schließlich hätte man mit einem nun billigeren Ticket weiter fahren dürfen - das EBE dürfte also der Öffentlichkeit schwer zu erklären sein.

Dazu kommt dass ja zum Fahrplanwechsel neue Tarifpläne aufgehängt werden, man also u.U. (zumindest ohne mobiles Internet) gar nicht ohne weiteres rausfinden kann bis wohin genau Ring 4 geht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Entenfang
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Beitrag von Entenfang »

JeDi @ 22 Nov 2019, 14:08 hat geschrieben:Ein BOB-MVV-Ticket und ein BOB-MVV-Ticket Single zu kaufen. Die Regelung ist analog der Ländertickets bis 2015.
Aha, danke für die Aufklärung. Darauf wäre ich im Leben nicht gekommen.
naja, wenn ich das jetzt lese, dann hat den Damen ja scheinbar ein Kontrolleur schon gesagt, sie müßten einen Namen eintrage - warum dann nicht den Namen der Dame einträgt,die am weitesten zu fahren hat erschließt sich mir jetzt nicht.... Denken ist wohl zu viel verlangt, daß sollen doch bitte andere machen oder?
Und genau solche Sprüche halten Nicht-Freaks vom Bahnfahren ab und sind Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sagen:
"Bahnfahren ist mir zu kompliziert, ich weiß nicht, was ich für ein Ticket brauche..."

Der Fall ist zwar rechtlich glasklar, aber ganz ehrlich - wer liest sich denn die 100 Seiten Tarifbestimmungen durch, wenn er vom Zub darauf hingewiesen wird, bitte einen Namen einzutragen? Zumal in dem Fall ja wohl sogar die Polizei offensichtlich überzeugt war, dass kein Betrugsversuch vorlag. So gewinnt man keine Fahrgäste. :(
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Beitrag von andreas »

Entenfang @ 23 Nov 2019, 15:08 hat geschrieben: Aha, danke für die Aufklärung. Darauf wäre ich im Leben nicht gekommen.


Und genau solche Sprüche halten Nicht-Freaks vom Bahnfahren ab und sind Wasser auf die Mühlen derjenigen, die sagen:
"Bahnfahren ist mir zu kompliziert, ich weiß nicht, was ich für ein Ticket brauche..."

Der Fall ist zwar rechtlich glasklar, aber ganz ehrlich - wer liest sich denn die 100 Seiten Tarifbestimmungen durch, wenn er vom Zub darauf hingewiesen wird, bitte einen Namen einzutragen? Zumal in dem Fall ja wohl sogar die Polizei offensichtlich überzeugt war, dass kein Betrugsversuch vorlag. So gewinnt man keine Fahrgäste. :(
Nein, genau das ist das Problem, warum bei uns immer mehr Leute von den Schulen kommen, die schlicht zu blöde zum Leben sind.

Wenn 5 Mädels mit dem Zug fahren, eine steigt in Holzkirchen aus, eine in Schaftlach, eine in Bad Tölz und zwei in Lenggries, welchen Namen schreibt man dann aufs Ticket?

Meinst das ist eine Abiturfrage oder braucht man noch ein Studium dafür?
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Beitrag von reinhold_by »

Da ist halt wieder das Problem dass zu viele die Regeln streng nach Wortlaut interpretieren und nicht die eigentlich gewollte Absicht nehmen. Das geht leider von den Leuten vor Ort bis hinauf in die oberen Gerichtsebenen. Genau dadurch werden die Regeln immer komplizierter.
Hintergrund des Namenseintrags ist doch dass niemand eine bereits 'benutzte' Fahrkarte erneut benutzt.
Und natürlich hätte ich erwartet dass der Zub von sich aus sagt 'es sind eigentlich alle Namen einzutragen, da aber hier nur ein Feld vorhanden ist, bitte den Fahrgast mit der weitesten Strecke eintragen'.
Die 3 Sekunden hätten das Auftreten des ganzen Problems verhindert.
Umgekehrt wiederum bei der Kontrolle: Es liegt eine Fahrkarte für vier Personen vor, scheinbar gekauft in München (oder?). Die Leute sitzen im Zug nach Lenggries, also vom Kaufort weg. Eine unerlaubte Doppelnutzung ist damit doch SEHR unwahrscheinlich.
Ausserdem war u.a. auch Grund für die Namenseintragung dass verhindert werden sollte dass ein 'Chauffeur' (=Käufer der Karte) mehrfach verschiedene andere Mitfahrer gegen Beahlung mitnimmt und so auf den ganzen Tag mehr verdient als ihn die Karte gekostet hätte. Ein solche Prüfung ist bei nur einem Namensfeld schlicht sinnlos.
Und bitte immer dran denken: normale Flexpreis-Fahrkarten und auch 'gewöhnliche' MVV-tickets sind alle ohne Namenseintrag gültig und könnten theoretisch auch unerlaubt von mehreren Personen benutzt werden. (klassisches Beispiel wenn ein Abflliegender seine Tageskarte am Flughafen an Ankommende verschenkt. Eine formale Kontrolle ist da schlecht möglich, die Karte ist OHNE Namenseintrag gültig und wäre so auch missbräuchlich mehrfach nutzbar.
Will man das verhindern müsste jede Fahrkarte personalisiert werden (daFacto also alles auf Chipkarten umstellen). Bis dahin wäre etwas grosszügigeres Handling in solchen Fällen eindeutig die sinnvolle Lösung.

Ich fahre ja jetzt auch seit fast 30 Jahren mit 3 Streifen (Kurzstrecke+Innenraum) nach München rein/raus an Tagen wo sich keine Zeitkarte rentiert. Der Preis war vor 1990 so und wird es ab 15.12. wieder sein.
Ich hab da kein schlechtes Gewissen, es ist genau der geschuldete Fahrpreis (1 Kurzstrecke nach Tarif, dann Stadtgebiet pauschal). Nur eben 'in einem bezahlt' da ich zu faul bin auszusteigen und nochmal zu stempeln mit dem Risiko 20min warten zu müssen. In den 29 Jahren gab es genau 4 Mal eine Kontolle mit Beanstandung die mal nach 6 mal nach 10 Briefen beendet wurde ohne zu bezahlen. Ich sagte jedesmal, wir können vor Gericht prüfen ob meine Interpretation oder die des MVV stimmt, kam aber nie dazu weil man schinbar Angst hatte dass ich gewinnen würde. Es gab ja in 1990 eien Verhandlung vor dem AG München und dort wurde klar gesagt der Fahrpreis ab dem fiktiven Einsteigeort für den zweiten Abschnitt darf nicht teurer sein als der Preis den jemand frisch von dort zahlt.

Das Thema ist ja nun in 3 Wochen beendet, zusammenstückeln einzelner Fahrten dürfte im neuen Tarif im Regelfall nicht billiger sein als die Gesamtstrecke in einem.

Ich bin bereit faire Fahrpreise zu bezahlen aber irgendwelche nicht nachvollziehbare Regeln befolgen zu müssen, gegen den gesunden Menschenverstand, nein danke.
Bayernticket z.B. kaufe ich nahezu immer via Kreditkarte, warum wird nicht vom Autoamten die Kartennummer als ID gelich automatisch auf dei Karte übernommen? spart den Namenseintrag,
Jedenfalls sehe ich im Moment noch keine Pflicht einen Kugelschreiber mitführen zu müssen. Immerhin sind die Zub hier auch realistrisch und reichen einfach eine Stiftr rüber statt auf der Regel zu beharren 'Namenseintrag ist bei Fahrtantritt zu machen'. So was gäbe einen Aufschrei in ganz Deutschland...

Weihnachten kommt bald, allen Lesern eine schöne, und hoffentlich ruhige Adventszeit.
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Beitrag von Cloakmaster »

Ich habe eher das Gefühl, es gibt im neuen Tarif sogar mehr Verbindungen, welche gestückelt gündtiger sind, als im Ganzen.
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

reinhold_by @ 23 Nov 2019, 18:07 hat geschrieben:Bayernticket z.B. kaufe ich nahezu immer via Kreditkarte, warum wird nicht vom Autoamten die Kartennummer als ID gelich automatisch auf dei Karte übernommen? spart den Namenseintrag,
Jedenfalls sehe ich im Moment noch keine Pflicht einen Kugelschreiber mitführen zu müssen. Immerhin sind die Zub hier auch realistrisch und reichen einfach eine Stiftr rüber statt auf der Regel zu beharren 'Namenseintrag ist bei Fahrtantritt zu machen'.  So was gäbe einen Aufschrei in ganz Deutschland...
Das mit dem Namen finde ich gar nicht so schlecht. Ob da der Datenschutz mitspielt? Keine Ahnung.
Das sollte aber auch abgewählt werden können, wenn derjenige einer Gruppe der nicht am weitesten fährt bezahlt oder der Enkel Oma Erna das Ticket holt.

Nein, es gibt keine Pflicht einen Kugelschreiber mitzuführen, aber sich dann selbst um einen leihweise zu kümmern, und das ist eigentlich nicht der Zub. Ansonsten muss eben eine andere Fahrkarte gewählt werden die keinen Namenseintrag erfordert.
Erst kürzlich wurde da nämlich zwei Wochen intensiv durchgegriffen.
Als Vielfahrer hab ich da einige Situationen miterlebt, von Unwissenden, Touristen, oder auch Leuten die das schon immer so gemacht haben. Einige konnten einem leidtun, ist aber leider richtig so. Diskussionen um einen amtlichen Lichtbildausweis gab es genauso. Und am Ende haben alle zahlen müssen, in Gruppen dann gesamt schon mal 300 Euro.

https://www.br.de/nachrichten/bayern/versch...nticket,ReqvJmO
https://www.merkur.de/bayern/deutsche-bahn-...t-13129267.html
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Grad so Gruppen, die ja mehrheitlich Gelegenheitsfahrgäste sind, erzählen dann zu Hause, wie sie in guter Absicht versucht haben, Bahn zu fahren und wie toll das dann geklappt hat.

Genau so überzeugt man die Leute vom ÖPNV!
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Ich denke auch es gibt einen Unterschied zwischen Recht haben und sich selbst einen Gefallen tun.

Man setzt zwar seine Beförderungsbedingungen durch, "erzieht" im Gegenzug die Leute dazu, wenn es zu vermeiden ist, möglichst nicht wieder Bahn zu fahren.

Ich denke Bezug auf die Rezeption der Bahn ist das Forum eine Filterblase. Und für diejenigen, die eine skeptische Meinung für das Thema Bahn oder ÖPNV haben, sind solche Aktionen nur ein gefundenes Fressen.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

reinhold_by @ 23 Nov 2019, 18:07 hat geschrieben: Und bitte immer dran denken: normale Flexpreis-Fahrkarten und auch 'gewöhnliche' MVV-tickets sind alle ohne Namenseintrag gültig und könnten theoretisch auch unerlaubt von mehreren Personen benutzt werden. (klassisches Beispiel wenn ein Abflliegender seine Tageskarte am Flughafen an Ankommende verschenkt. Eine formale Kontrolle ist da schlecht möglich, die Karte ist OHNE Namenseintrag gültig und wäre so auch missbräuchlich mehrfach nutzbar.
Ich hatte mal den Fall, dass mir ein Mann am Flughafen sein gebrauchtes Tagesticket regelrecht aufgedrängt hat, allerdings sehr freundlich. Als ich ihn nach dem warum fragte, erzählte er mir er hätte mal "ungerechtfertigt" ein EBE zahlen müssen und jetzt räche er sich halt wo er kann.
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