DB Beiblatt für Güterzüge

Strecken und Fahrzeuge des Güterverkehrs
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Cosmopolitan6161
Jungspund
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Beitrag von Cosmopolitan6161 »

Guten Morgen liebe Eisenbahner,

als frischfleisch muss ich wohl noch mit einpaar Formalitäten mich durchschlagen :=)

Mein Gegenwärtiges Unternehmen verlangt, seit mitte 2017 ist der sogenannte DB Beiblatt rausgekommen, dass man, wenn man DB Züge fährt ein Beiblatt haben muss. Ja, auch wenn man nicht bei der DB tätig ist... Ich weiß zwar nicht warum es als Vorraussetzung neu hinzgefügt wurde aber naja... Die älteren Lokführer brauchen es nicht zu absolvieren, was natürlich ein Paradox ad absurdum ist :=)
Meine Frage an euch ist zweierlei:

1. wie wird es als DB Zug deklariert?
2. Was möchte man wissen (in der Püfung)?

Lg

Cosmopolitan
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Hallo Cosmopolitain,

So ganz steige ich nicht durch. Sollte das Beiblatt zum Führerschein gemeint sein ist das schon erforderlich. Es steht ja immer drin, für welches Unternehmen man Züge fahren darf. So hatten zum Beispiel die Lokführer von DB-Fernverkehr die mit der 101 den schnellen RE zwischen München und Nürnberg fuhren ein zweites Beiblatt. Auch bei den Verleihaktionen innerhalb der DB gibt's i.d.R. Ein neues Beiblatt. Prüfungen gibt's hingegen nicht, außer natürlich auf Baureihen der neuen Einsatzstelle.

Bei der Zusatzbescheinigung zum neuen EU-Führerschein dürfte das ähnlich laufen, da kenn ich mich aber noch nicht aus.
Marcus798
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Beitrag von Marcus798 »

Servus,

leider hat man auch beim EU-Führerschein den Unfug mit den Zusatzbescheinigungen. Bei Cargo München hat man momentan (je nach Ausbildung) diese von DB Cargo, RBH, Lokomotion und in Bälde noch ÖBB und DB Cargo Österreich (ab Dezember wird ab Grenze eine extrige Zusatzbescheinigung benötigt). Man benötigt leider für jedes EVU, für das man unterwegs ist, eine eigene Bescheinigung - selbst innerhalb des Konzerns. Ist man dann noch für ein oder mehrere Museums-EVUs unterwegs wächst die Zahl dementsprechend.
Nach Lesart der Cargo-EBLs muss man eigentlich als Schiebelokführer (z.B. in Geislingen) zuerst den Zuglokführer fragen, welches EVU Frachtführer ist und dann die Leistung ablehnen, wenn man keine passende Zusatzbescheinigung hat....

Gruß Marcus
Cosmopolitan6161
Jungspund
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Beitrag von Cosmopolitan6161 »

hallo martin und marcus,


danke für die Antworten :rolleyes:


lg


cosmopolitan
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Cosmopolitan6161 @ 8 Jan 2018, 02:46 hat geschrieben: Ich weiß zwar nicht warum es als Vorraussetzung neu hinzgefügt wurde
Ganz einfach: Weil jedes EVU nach seinem eigenen BRW fährt. Entsprechend muss man im DB, NEB, ODEG, HEX, ...-BRW natürlich geprüft sein.
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