La zur Geschwindigkeitserhöhung?

Rund um die Technik der Bahn
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VT_628
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Beitrag von VT_628 »

Hallo,

folgende Situation: Eingleisige Strecke, zweit technisch nicht gesicherte Bahnübergänge, Vmax in diesem Bereich 60km/h. Nach dem zweiten Bahnübergang Vmax 100km/h. Der zweite BÜ wurde mittlerweile mit Schranken ausgerüstet, jetzt wurde nach dem ersten (weiterhin nicht technisch gesicherten) BÜ diese vorübergehende "Langsamfahrstelle" eingerichtet:

Bild


Also wo davor nur 60km/h erlaubt waren, darf durch die La jetzt 100 gefahren werden.

Am zweiten BÜ (der mit den Schranken) endet jetzt diese vorübergehende "Langsamfahrstelle", allerdings ist ab dort dann ohnehin Vmax 100km/h

Bild

Ist so etwas üblich dass eine La auch zur Geschwindigkeitserhöhung genutzt werden kann?
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S-Bahn 27
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Beitrag von S-Bahn 27 »

Ja, sowas ist laut Regelwerk möglich, allerdings sehr selten.
Ich habe sowas bisher nur einmal erlebt, da wurde wegen einer "Dauerbaustelle", die sich über mehrere Fahrplanjahre erstrecken sollte, die Geschwindigkeit im Fahrplan selbst angepasst.
Somit galt die Vmax bereits zu den neuen Fahrplänen im Dezember - die Baustelle begann jedoch erst im Juni - kurzerhand wurde vorübergehend die alte Fahrplangeschwindigkeit als Geschwindigkeitserhöhung in der La für gültig erklärt und die Lf 6 / Lf 7 Tafeln einfach wie bisher stehen gelassen.
Im Vergleich zu deinem Beispiel wurden also keine Lf 1 / Lf 2 / Lf3 aufgestellt.

edit: "Geschwindigkeitsheraufsetzung" heißt das übrigens, musste selbst grad nochmal nachschauen. :)
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VT_628
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Beitrag von VT_628 »

Erstmal danke für die Antwort.

Wenige Meter vor meinem ersten Bild steht bereits ein Lf 7 mit der Kennziffer 10 (und darunter, meine ich, noch ein Zusatzschild "BÜ"), welche allerdings noch mit einem Müllsack abgedeckt sind. Ist hier also vielleicht die neue Streckengeschwindigkeit, in diesem Abschnitt, noch nicht im Fahrplan hinterlegt, und man hat deshalb diese "Langsamfahrstelle" eingerichtet?
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S-Bahn 27
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Beitrag von S-Bahn 27 »

Genau, Fahrplangeschwindigkeiten (also im Fahrplan festgeschriebene Geschwindigkeiten) zu ändern ist immer n riesen Prozess bei der Bahn und geschieht mal nicht eben so.
In der Regel wartet man bis zum neuen Fahrplan im Dezember, hier hat man sich mit ner Geschwindigkeitsheraufsetzung beholfen. :)
Der Zusatz "BÜ" bedeutet übrigens, dass die Züge dann künftig bereits ab Mitte des Bahnübergangs und mit der Zugspitze auf die 100 km/h beschleunigen dürfen, sobald in Kraft. ;)
S27 nach Deisenhofen
VT_628
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Beitrag von VT_628 »

Ah okay. Danke :D
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