Nachweise bei Arbeitgeberwechsel

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mibo
Jungspund
Beiträge: 2
Registriert: 29 Jan 2019, 20:09

Beitrag von mibo »

Hallo liebe Kollegen,

ich habe bei meiner alten Firma gekündigt und nun Probleme bei einer neuen Firma anzufangen. Ich wollte die Fachleute unter euch fragen, wo der Fehler liegt.

Ich fange mal Stichpunktartig an:

1. Vom neuen EVU wird die Zusatzbescheinigung verlangt. Das Problem ist aber das mein altes EVU diese eigezogen hat, und mir dafür einen Nachweis der Zusatzbescheinigung ausgestellt hat. Dies ist meines Erachtens auch richtig, denn in der Triebfahrzeugführerscheinverordung steht dazu folgendes:

§ 13 - Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

§ 13 Beendigung oder Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses

(1) Wenn das Beschäftigungsverhältnis eines Triebfahrzeugführers bei einem Unternehmer beginnt oder endet, hat der Unternehmer die
zuständige Behörde unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

(2) Die Zusatzbescheinigung wird mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses ungültig und vom bisherigen Unternehmer eingezogen. In diesem Fall händigt er dem Triebfahrzeugführer einen Nachweis einer Zusatzbescheinigung nach Anlage 12 sowie sämtliche Nachweise seiner Ausbildung, seiner Berufserfahrung und seiner beruflichen Befähigung aus.

(3) Ein Unternehmer soll bei der Ausstellung einer neuen Zusatzbescheinigung die nachgewiesenen Befähigungen und Kenntnisse berücksichtigen, soweit sie auf die neue Zusatzbescheinigung zutreffen.


Nun will besteht aber das neue EVU das ich diese Zusatzbescheinigung vorlege. Das ist doch völliger Blödsinn oder sehe ich hier irgendwas falsch?

2. Die wollen die die Tfzfhr Prüfungsbescheinigung sehen, obwohl ich den Triebfahrzeugführerschein in Kopie vorgelegt habe. Ist das normal? Ich dachte mit dem Führerschein muss ich nicht mehr nachweisen das ich die Prüfung dazu bestanden habe? Auszug aus dem Schreiben vom neuen Arbeitgeber: "Zum Führerschein gibt es eine Prüfbescheinigung gem. VDV-Schrift 753, diese benötigen wir"

3. Dann das dritte Problem. Die in dem Nachweis der Zusatzbescheinigung von meinem alten EVU eingetragenen Befähigungen werden vom neuen EVU nicht übernommen. Ich soll jetzt alles Nachweisen mit entsprechenden Prüfungsbescheinigungen. Ich dachte immer das der Nachweis der Zusatzbescheinigung meine Kenntnisse ausweist und das neue EVU auf Grundlage dessen eine neue Zusatzbescheinigung ausstellt? Daraus ergibt sich die nächste Frage, wenn es nicht so ist, und ich tatsächlich alles mit Prüfungsbescheinigungen beweisen muss, wieso wird dann der Nachweis der Zusatzbescheinigung überhaupt vom alten EVU ausgestellt.. und wieso gebietet die Verordnung ihn fälschungssicher auszustellen z.b mit permanenter Farbe auf besonderem Papier zu drucken? Das macht doch gar keinen Sinn wenn das Teil sowieso nicht vom neuen EVU anerkannt wird!?

Wie ist es bei euch gelaufen, bei Arbeitgeberwechsel.. war das auch so kompliziert?

Abschließend möchte ich noch sagen das ich die meisten Bescheinigungen garnicht mehr habe, da ich ja halt meine Berechtigungen bisher immer auf der Zusatzbescheinigung ausgewiesen stehen hatte und einen Führerschein habe. Ist mein ehemaliger Arbeitgeber verpflichtet mir diese Prüfungsbescheinigungen nochmal auszuhändigen, wenn er sie mir schon irgendwann einmal ausgehängt hat? Gemäß dem oben zitierten Passus aus der Triebfahrzeugführerscheinverordnung müsste er mir ja alles nochmal aushändigen bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Grüsse mibo :)
Trapeztafelfanatiker
Kaiser
Beiträge: 1416
Registriert: 17 Mai 2014, 13:07

Beitrag von Trapeztafelfanatiker »

Eine rechtssichere Antwort wirst du hier schwer finden, da hier sicher keiner dabei ist, der 100%ig fehlerfrei Antworten dazu geben kann. Das beste wäre es dich an die Gewerkschaft deiner Wahl zu wenden.

Es ist ja ein Unterschied was verpflichtend ist und was der Arbeitgeber fordert. Der kann ja weit mehr fordern. Unternehmerische Freiheit.
Es ist auch gut dass man mehr fordert, da es ja "Ausbildungsbetriebe" gibt, die Bescheinigungen, Prüfungen usw. auf ein einfaches Wordformular selbst ausfüllen. Was soll man denn von solchen "Firmen" halten?
Die Forderung von Nachweisen der Zusatzbescheinigung ist auch normal und üblich. Selbst wenn es vielleicht nicht sein müsste, das EVU kann das ja so festlegen, weil es z. B. ein entsprechendes Anforderungsprofil hat und vielleicht daran eine Zustimmung scheitern könnte.

Es ist immer ratsam sich das Zeug selbst zu kopieren. Aber ein Tipp: Wende dich an deine Gewerkschaft, da hat man entsprechende Rechtsabteilungen, die dir sicher besser helfen können als wir hier.
Die stellen dir auch wenn es sein muss den entsprechenden Rechtsanwalt.
Ansonsten auch Betriebsrat deines alten EVU.
Auer Trambahner
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Beitrag von Auer Trambahner »

Der mit dem Ölkännchen tanzt!
mibo
Jungspund
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Beitrag von mibo »

Hallo Trapeztafelfanatiker,

vielen Dank für deine Antwort. Die meisten Sachen konnten sich zwar inzwischen klären, trotzdem bin ich froh das du mir geschrieben hast. An die Gewerkschaft und den ehemaligen Betriebsrat habe ich garnicht mehr gedacht ehrlich gesagt. Ja das EVU muss natürlich zu 100% auf der sicheren Seite sein was die Dokumente angeht, das sie aber keine Ahnung darüber haben wollen was den Nachweis der Zusatzbescheinigung angeht, bleibt mir etwas suspekt. Naja die Sachen die ich brauche liegen dem EVU jetzt erstmal vor, der Rest liegt bei denen.

Also vielen Dank nochmal.

Gruß mibo
Trapeztafelfanatiker
Kaiser
Beiträge: 1416
Registriert: 17 Mai 2014, 13:07

Beitrag von Trapeztafelfanatiker »

Hallo mibo,

ich denke mal dein ehemaliges EVU wird kein Interesse haben, dass du zu einem anderen wechselst und daher werden die natürlich handeln um dir das so schwer wie möglich zu machen.
Gibt leider einige solche Fälle, aber ich weiß nicht was die Unternehmen damit bezwecken, denn so bindet man mit Sicherheit keinen an sich.
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