Museumsfahrzeuge "Fristen"

Rund um die Technik der Bahn
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Mühldorfer
Kaiser
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Beitrag von Mühldorfer »

Fristablauf, wie werden die Fristen denn definiert, per Verordnung und Gesetz exakt zeitlich? Oder Maximalzeit wegen Stillstandsschäden abzüglich Betriebstagen oder Strecken. Bei Dampflokomotiven Perioden unter Dampf.

Z.B. 20 Jahre oder 400 000km oder 100mal Anheizen? fiktive Beispielsszahlen.
uferlos
"Lebende Forenlegende"
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Beitrag von uferlos »

das kommt ganz drauf an, was für Fristen gemeint sind.
Es gibt Fristen, die sind kilometerabhängig, ebenso gibt es Zeitfristen.

Ein Fahrzeug muss alle 6 Jahre zur EBO-Untersuchung, diese Frist kann bis auf 8 Jahre verlängert werden.
Dann gibt es die Fristen zur Nachschau (IS200, alle 10.000km) und zur Frist (IS500, alle 30.000km).
Desweiteren gibt es zahlreiche weitere Fristen, wie z.B. GSMR-Frist.
mfg Daniel
mapic
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Beitrag von mapic »

Wenn von "Fristablauf" die Rede ist, dann ist damit meistens die Hauptuntersuchung gemeint. Die ist grundsätzlich erst mal alle 6 Jahre fällig, kann aber zwei Mal um ein Jahr verlängert werden. Spätestens nach 8 Jahren muss also immer eine HU durchgeführt werden, egal wie viel das Fahrzeug in der Zeit bewegt wurde. Musesumsfahrzeuge werden da nicht gesondert behandelt.

Bei Dampfloks kommen natürlich noch besondere Bestimmungen und auch Fristen für den Kessel dazu. Da spielen auch die Betriebsstunden eine Rolle.
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