Ich meine, dass ich in diesem Zusammenhang schon mal was gelesen habe, aber kann mich nicht mehr erinnern.
Wie ist das eigentlich mit dem "Stückeln" von DB- und MVV-Zeitkarten auf der Strecke Tutzing-Pasing? Kann ich da eine DB-Zeitkarte bis Planegg (1. Innenraumstation) und dann ein Innenraum-Monatsticket kaufen, vorausgesetzt der Zug hält in Tutzing?
Mir ist allerdings aufgefallen, dass in der Aufzählung der Strecken (Seite 74) in den Tarifbestimmungen genau diese Strecke (als einzige, soweit ich das überblicken kann) fehlt. Gibt es dafür einen Grund?
Danke!
[M] Strecke Tutzing - Pasing
Ich dachte, das widerspricht dem Abschnitt 1.6.:
H.M.
und analog in (2) für den einbrechenden Verkehr. Ein Zug, der über Tutzing hinausfährt, ist aktuell einer, der vorher zuletzt in Pasing gehalten hat - daher kann man in Planegg nicht aneinanderstückeln, sondern muss in Pasing (dem "letzten Haltebahnhof des Zuges, der im Geltungsbereich der Verbundfahrkarte liegt") stückeln.(1) Bei Fahrten mit Zügen des Regionalverkehrs aus dem Verbundgebiet zu Bahnhöfen
außerhalb des Verbundgebiets (ausbrechender Verkehr) gelten Verbundfahrkarten
bis zum letzten Haltebahnhof des Zuges, der im Geltungsbereich der Verbundfahrkarte
liegt.
H.M.
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)