Bei der hypothetischen Verbindung Mühldorf - Köln - Aachen wird die Strecke Mühldorf - München sowie Köln - Aachen mit Schwerbehindertenausweis unentgeltlich im SPNV zurückgelegt. Für die Strecke München - Köln wird ein Sparpreis FV mit Zugbindung genutzt.
Ich bin hier auf folgende Regelung gestoßen:
Verstehe ich das richtig, dass bei einer "Stückelung" mit Schwerbehindertenausweis die FGR trotzdem vollumfänglich gelten, d.h. die Zugbindung für den FV aufgehoben wird, wenn der Zubringer aus Mühldorf Verspätung hatte und in München Anschlussverlust auftritt, obwohl der NV nicht auf der Fahrkarte stand?Entschädigung für Verspätung
Zur Ermittlung des Verspätungsanspruchs wird zunächst die gesamte Fahrstrecke, die mit einem Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke sowie einer zusätzlich gelösten Fahrkarte zusammen genommen zurückgelegt wurde, als eine durchgehende Reisekette zugrunde gelegt. Der Entschädigungsbetrag errechnet sich aufgrund des Fahrpreises der gekauften Fahrkarte