FGR mit Schwerbehindertenausweis

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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Entenfang
"Lebende Forenlegende"
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Beitrag von Entenfang »

Ich bin auf folgende Fragestellung gestoßen:

Bei der hypothetischen Verbindung Mühldorf - Köln - Aachen wird die Strecke Mühldorf - München sowie Köln - Aachen mit Schwerbehindertenausweis unentgeltlich im SPNV zurückgelegt. Für die Strecke München - Köln wird ein Sparpreis FV mit Zugbindung genutzt.

Ich bin hier auf folgende Regelung gestoßen:
Entschädigung für Verspätung
Zur  Ermittlung  des  Verspätungsanspruchs  wird  zunächst  die  gesamte  Fahrstrecke,  die mit  einem  Schwerbehindertenausweis  mit  Wertmarke  sowie  einer  zusätzlich  gelösten Fahrkarte zusammen genommen zurückgelegt wurde, als eine durchgehende Reisekette zugrunde gelegt. Der Entschädigungsbetrag errechnet sich aufgrund des Fahrpreises der gekauften Fahrkarte
Verstehe ich das richtig, dass bei einer "Stückelung" mit Schwerbehindertenausweis die FGR trotzdem vollumfänglich gelten, d.h. die Zugbindung für den FV aufgehoben wird, wenn der Zubringer aus Mühldorf Verspätung hatte und in München Anschlussverlust auftritt, obwohl der NV nicht auf der Fahrkarte stand?
Mein Bahnjahr 2023
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
Bahnhofsvorstand
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Beitrag von Bahnhofsvorstand »

Das verstehst Du richtig. Es bestehen die Fahrgastrechte, wenn z. B. der erste Teilabschnitt einer Reise unentgeltlich im Nahverkehr zurückgelegt wurde, dann beim geplanten Umstieg auf den Fernverkehr (natürlich auch Aufhebung der Zugbindung bei Anschlussverlust). Oder wenn geplant war, eine Reise im Nahverkehr von Mühldorf bspw. nach Ulm und aufgrund Verspätung des Zuges aus Mühldorf wurde in München der Anschluss an den RE nach Ulm verpasst, dann kann der behinderte Fahrgast ab München den ICE oder IC benutzen, sofern mit einer Verspätung aufgrund des Anschlussverlustes von mindestens 20 Minuten zu rechnen ist. Allerdings muss er vorher eine Fernverkehrskarte kaufen und diese anschließend zur Erstattung einreichen.
Auch hat der behinderte Fahrgast Anspruch auf eine Übernachtung oder Taxibenutzung nach den üblichen Regeln, wenn er unterwegs wegen Zugverspätung "strandet" und daher den letzten Zug des Tages Richtung Ziel verpasst.
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