
FDL / Tf - Wann wird kommuniziert?
Ich würde gerne mal wissen, ob es bei der Bahn bestimmte Regeln bei der Kontaktaufnahme zwischen dem Fahrdienstleiter und Triebfahrzeugführer gibt? Aus welchen Gründen darf/muss/soll ein Tf den FDL bzw. der FDL den Tf per Funk in Kontakt treten? Könnt ihr mir einige (oder mehrere) Beispiele nennen und es grob (oder auch genauer
) erläutern?

- TramBahnFreak
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12550
- Registriert: 02 Okt 2009, 16:28
- Wohnort: Da drüben, gleich da hinter'm Wellblechzaun
- TramBahnFreak
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12550
- Registriert: 02 Okt 2009, 16:28
- Wohnort: Da drüben, gleich da hinter'm Wellblechzaun
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2681
- Registriert: 03 Apr 2004, 11:57
- Wohnort: Holzkirchen
- Kontaktdaten:
Störungen und sonstige Unregelmäßigkeiten dürften sich ja eigentlich von selbst erklären.
Es gibt aber auch Betriebsverfahren, bei denen ganz planmäßig kommuniziert werden muss. Beispielsweise werden im Zugleitbetrieb die Fahrerlaubnis oder die Rangiererlaubnis über Funk übermittelt. Da gibts dann sogar fest vorgeschriebene Wortlaute, die dafür eingehalten werden müssen.
Aber auch im normalen Zugmeldebetrieb mit Signalen kann es planmäßige Kommunikation geben. Es kann z.B. sein dass in bestimmten Bahnhöfen eine Vollständigkeitsmeldung abgegeben werden muss oder dass man irgendwo eine gesonderte Zustimmung zur Abfahrt braucht und Ähnliches. Oder der Fdl ruft an und fragt wo man gerade ist, weil jemand die Öffnung einer Anrufschranke verlangt hat. Nicht unbedingt betrieblich notwendig wären dann noch solche Sachen, dass der Fdl z.B. einen Tf frühzeitig über einen langsamer vorausfahrenden Zug oder besetzte Gleise informiert, sodass der dann schon mal frühzeitig langsamer machen kann.
Und das wichtigste natürlich: Beim Rangieren geht ohne Funk praktisch gar nichts.
Es gibt aber auch Betriebsverfahren, bei denen ganz planmäßig kommuniziert werden muss. Beispielsweise werden im Zugleitbetrieb die Fahrerlaubnis oder die Rangiererlaubnis über Funk übermittelt. Da gibts dann sogar fest vorgeschriebene Wortlaute, die dafür eingehalten werden müssen.
Aber auch im normalen Zugmeldebetrieb mit Signalen kann es planmäßige Kommunikation geben. Es kann z.B. sein dass in bestimmten Bahnhöfen eine Vollständigkeitsmeldung abgegeben werden muss oder dass man irgendwo eine gesonderte Zustimmung zur Abfahrt braucht und Ähnliches. Oder der Fdl ruft an und fragt wo man gerade ist, weil jemand die Öffnung einer Anrufschranke verlangt hat. Nicht unbedingt betrieblich notwendig wären dann noch solche Sachen, dass der Fdl z.B. einen Tf frühzeitig über einen langsamer vorausfahrenden Zug oder besetzte Gleise informiert, sodass der dann schon mal frühzeitig langsamer machen kann.
Und das wichtigste natürlich: Beim Rangieren geht ohne Funk praktisch gar nichts.
In Deutschland offiziell schon. Nach jeder Zwangsbremsung darf nur mit Zustimmung des Fdl weitergefahren werden. Wenn die Bremsung an einem Hauptsignal eingetreten ist, brauchts dann einen Befehl, in allen anderen Fällen eine mündliche Zustimmung. In der Praxis läuft das aber nicht wirklich so. Wenns kein HSig war und man den Grund für die Zwangsbremsung kennt (meistens eh nur eigene Blödheit), dann fahren wahrscheinlich die meisten einfach weiter.TramBahnFreak @ 25 Sep 2020, 19:46 hat geschrieben:Auch da gibt's Unterschiede.
Bei uns ist zum Beispiel nicht jede Zwnagsbremsung "kommunikationspflichtig".
- TramBahnFreak
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12550
- Registriert: 02 Okt 2009, 16:28
- Wohnort: Da drüben, gleich da hinter'm Wellblechzaun
Bin ich froh, dass in der Schweiz die Theorie da näher an der Praxis ist.mapic @ 25 Sep 2020, 20:13 hat geschrieben: In Deutschland offiziell schon. Nach jeder Zwangsbremsung darf nur mit Zustimmung des Fdl weitergefahren werden. Wenn die Bremsung an einem Hauptsignal eingetreten ist, brauchts dann einen Befehl, in allen anderen Fällen eine mündliche Zustimmung. In der Praxis läuft das aber nicht wirklich so. Wenns kein HSig war und man den Grund für die Zwangsbremsung kennt (meistens eh nur eigene Blödheit), dann fahren wahrscheinlich die meisten einfach weiter.

Hier ist Vorschrift, wenn an einem Hauptsignal eine Zwangsbremsung eintritt, dann muss Rücksprache mit dem Fdl gehalten werden.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14655
- Registriert: 10 Apr 2006, 23:21
- Wohnort: ja
Wieder was gelernt. Dass hier auf jeden Fall der Fdl anzurufen ist, versteht sich von selbst, wenn man auf freier Strecke die Sifa testet, hätte ich mal gesagt, ist das dem Fdl egal sein kann. Auch bei einer zu optimistischen Nutzung der Bremskurven z.B. bei Hp2 hätte ich spontan fast noch gesagt, ja mei. Andererseits kann ich die Auslegung schon auch nachvollziehen, dass immer wenn eine Zwangsbremsung erfolgt, ja irgendwas nicht stimmt und in dem Fall immer Redebedarf zu bestehen hat, ob das tatsächlich nicht schlimm ist.
Ich kann mich erinnern, anwesend gewesen zu sein als ein Tf bei schönstem Wechselblinken nach Halt voll aufgedreht hat und noch im Weichenbereich einen zweiten Versuch bekam. Kurz geflucht wurde, aber nur innerhalb des Triebfahrzeugs. Ist längst verjährt.
Ich kann mich erinnern, anwesend gewesen zu sein als ein Tf bei schönstem Wechselblinken nach Halt voll aufgedreht hat und noch im Weichenbereich einen zweiten Versuch bekam. Kurz geflucht wurde, aber nur innerhalb des Triebfahrzeugs. Ist längst verjährt.

@mapic
Fahrerlaubnis oder die Rangiererlaubnis - Wie muss ich mir das vorstellen? Sagt mir so nichts (Asche über mein Haupt)
Und was ist mit dem "aufs Ausweichgleis bzw. Überholungen" oder wenn der Tf verdammt lange ein Hp0 hat - könnte er dann beim FDL nachfragen bzw. vom FDL zuvor informiert? :unsure: :unsure:
Fahrerlaubnis oder die Rangiererlaubnis - Wie muss ich mir das vorstellen? Sagt mir so nichts (Asche über mein Haupt)
Und was ist mit dem "aufs Ausweichgleis bzw. Überholungen" oder wenn der Tf verdammt lange ein Hp0 hat - könnte er dann beim FDL nachfragen bzw. vom FDL zuvor informiert? :unsure: :unsure:
- TramBahnFreak
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12550
- Registriert: 02 Okt 2009, 16:28
- Wohnort: Da drüben, gleich da hinter'm Wellblechzaun
Hier gibt's die Vorschrift, dass wenn das Signal 3 Minuten nach der geplanten Zeit immer noch rot ist, der Lf sich beim Fdl melden soll.Molke2005 @ 25 Sep 2020, 20:35 hat geschrieben: Und was ist mit dem "aufs Ausweichgleis bzw. Überholungen" oder wenn der Tf verdammt lange ein Hp0 hat - könnte er dann beim FDL nachfragen bzw. vom FDL zuvor informiert? :unsure: :unsure:
Wenn ich genau weiß, da kommt Zug xy entgegen und der hat grad 5 Minuten Verspätung, kann ich mir den Anruf natürlich sparen.
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2681
- Registriert: 03 Apr 2004, 11:57
- Wohnort: Holzkirchen
- Kontaktdaten:
Zugleitbetrieb bedeutet kurz gesagt: Die Strecke ist technisch nur sehr rudimentär ausgerüstet, meistens ohne Signale. Der Fdl (in diesem Fall nennt er sich dann eigentlich Zugleiter) regelt dann den Zugverkehr über Funk. Ein Zug darf nur fahren, wenn er eine Fahrerlaubnis bekommt. Also vereinfacht gesagt ist das das, was auf anderen Bahnhöfen das grüne Signal wäre. Rangieren darf man dementsprechend eben nur mit Rangiererlaubnis. Wenn man die hat, dürfen dann keine anderen Züge eine Fahrerlaubnis bis in den betreffenden Bahnhof hinein bekommen. Da gibts dann in der Regel viele örtliche Besonderheiten. Wer die Streckenkenntnis bzw. Ausbildung für eine bestimmte Zugleitstrecke hat, kann deshalb noch lange nicht auf einer anderen fahren.Molke2005 @ 25 Sep 2020, 20:35 hat geschrieben:@mapic
Fahrerlaubnis oder die Rangiererlaubnis - Wie muss ich mir das vorstellen? Sagt mir so nichts (Asche über mein Haupt)
Wenn du dich genauer damit befassen willst:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zugleitbetrieb
http://www.tf-ausbildung.de/BahnInfo/zlb.htm
- 218 466-1
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 7973
- Registriert: 02 Aug 2010, 15:13
- Wohnort: Red Bank NJ, ex-Ingolstadt
Hier kann man Zuglaufmeldungen im Führerstand hören im Zugleitbetrieb (Ankunftsmeldung, Fahrerlaubnis für den Folgeabschnitt und Fahrerlaubnis des Gegenzugs in die andere Richtung).
Generell halte ich nichts von dieser Art der Betriebsführung, da die technische Sicherung nur eingeshränkt oder gar nicht vorhanden ist. An der Sicherheit sollte man nicht sparen und auch das Argument, dass Nebenbahnen nur so erhalten bleiben, lasse ich nicht gelten.
Generell halte ich nichts von dieser Art der Betriebsführung, da die technische Sicherung nur eingeshränkt oder gar nicht vorhanden ist. An der Sicherheit sollte man nicht sparen und auch das Argument, dass Nebenbahnen nur so erhalten bleiben, lasse ich nicht gelten.
Keine Alternative zum Transrapid MUC


-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2681
- Registriert: 03 Apr 2004, 11:57
- Wohnort: Holzkirchen
- Kontaktdaten:
Kanns ihm auch. Mit Zwangsbremsung war eigentlich nur die PZB-Zwangsbremsung gemeint. Wenn das Fahrzeug aus irgendeinem anderen Grund selbst bremst, hat der Fdl damit tatsächlich nichts zu tun. Es gibt natürlich Situationen, wo es trotzdem sinnvoll ist, kurz bescheid zu sagen.Rohrbacher @ 25 Sep 2020, 20:32 hat geschrieben:wenn man auf freier Strecke die Sifa testet, hätte ich mal gesagt, ist das dem Fdl egal sein kann.
Das ist genau der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, von dem ich oben geredet habe. Das passiert genau so wahrscheinlich hundertfach täglich irgendwo, dass sich jemand "ja mei" denkt.Rohrbacher @ 25 Sep 2020, 20:32 hat geschrieben: Auch bei einer zu optimistischen Nutzung der Bremskurven z.B. bei Hp2 hätte ich spontan fast noch gesagt, ja mei.
[...]
Ich kann mich erinnern, anwesend gewesen zu sein als ein Tf bei schönstem Wechselblinken nach Halt voll aufgedreht hat und noch im Weichenbereich einen zweiten Versuch bekam. Kurz geflucht wurde, aber nur innerhalb des Triebfahrzeugs. Ist längst verjährt.

Ein Ausbilder meinte mal scherzhaft, wenn wirklich jeder bei jeder Zwangsbremsung anrufen würde, wäre ja das ganze Funknetz ständig überlastet...
