Hallo,
in letzter Zeit habe ich aufgeschnappt das verschiedene Güter (Maschinenbau-Produkte etc.) nicht für den Transport per Eisenbahn zugelassen sind - sondern nur z.B. für LKW, Flugzeug oder Schiff.
Grund sollen hierfür die auftretenden G-Kräfte beim Eisenbahntransport sein - ich denke beim Kuppeln der Güterwagen (??)
Wisst ihr welche g-Kräfte aufteten (können?)
Gibt es ggf. GV Arten bei denen niedrigere G-Kräfte gewährleistet werden können? (Container, KV, Ganzzüge, etc.?)
Bin auf Eure Antworten gespannt
G-Kräfte im Güterverkehr
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Generell treten höhere Beschleunigungskräfte (oder umgangssprachlich eher "Bremskräfte") vor allem im Rangierbetrieb auf, wenn ablaufende oder abgestossene Wagen auf andere Wagen treffen. Im Vergleich dazu dürften die g-Kräfte während der Fahrt vernachlässigbar sein.
Es gibt daher Fälle, in denen das Abstoßen oder Ablaufen von Wagen nicht oder nur mit Einschränkungen (manuelles Abbremsen) zugelassen sind. Dies betrifft beispielsweise Reisezugwagen, Kesselwagen mit orangem Längsstreifen oder "Fahrzeuge, die die Anschrift tragen 'Vorsichtig rangieren' oder die mit einem roten Dreieck gekennzeichnet sind". Näheres dazu in den einschlägigen Fahrdienstvorschriften und Ergänzungen (öZ/SbV), Stichworte "Abstoßen" und "Vorsichtig rangieren".
Angesichts der potentiell im Straßenverkehr möglichen g-Kräfte kann ich mir nicht recht vorstellen, dass es Güter gibt, die vom Bahntransport ausgeschlossen, aber pauschal für den Lkw-Transport zugelassen sind. Mit besonderer Vorsicht zu handhabende Güter gibt es dagegen sicherlich, vermutlich aber auch mit speziellen Vorgaben an Straßentransporteure.
Es gibt daher Fälle, in denen das Abstoßen oder Ablaufen von Wagen nicht oder nur mit Einschränkungen (manuelles Abbremsen) zugelassen sind. Dies betrifft beispielsweise Reisezugwagen, Kesselwagen mit orangem Längsstreifen oder "Fahrzeuge, die die Anschrift tragen 'Vorsichtig rangieren' oder die mit einem roten Dreieck gekennzeichnet sind". Näheres dazu in den einschlägigen Fahrdienstvorschriften und Ergänzungen (öZ/SbV), Stichworte "Abstoßen" und "Vorsichtig rangieren".
Angesichts der potentiell im Straßenverkehr möglichen g-Kräfte kann ich mir nicht recht vorstellen, dass es Güter gibt, die vom Bahntransport ausgeschlossen, aber pauschal für den Lkw-Transport zugelassen sind. Mit besonderer Vorsicht zu handhabende Güter gibt es dagegen sicherlich, vermutlich aber auch mit speziellen Vorgaben an Straßentransporteure.
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