Bahnstreiks 2021

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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Entweder bis 17. September flexiebel die Fahrt nachholen und nichts erstattet bekommen, oder Fahrt absagen und 100% erstattet bekommen.

Streik- und Schadensverursacher sind DB & GDL gleichermassen. Die DB hätte den Streik mit besserem Angebot verhindern können, wenn sie unbedingt den Streik hätte verhindern wollen.
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Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

218 466-1 @ 5 Sep 2021, 11:23 hat geschrieben: Entweder bis 17. September flexiebel die Fahrt nachholen und nichts erstattet bekommen, oder Fahrt absagen und 100% erstattet bekommen.
Wie gesagt, die zuggebunden gebuchte Fahrt ist ersatzlos ausgefallen. So gesehen komme ich nun mit ca 24 Stunden Verspätung an. Warum also keine Fahrgastrechte wegen Verspätung?
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Lobedan
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Beitrag von Lobedan »

Wenn Ihr gewählter Zug aufgrund des Streiks eine Verspätung von mehr als 60 Minuten hatte oder sogar komplett ausgefallen ist, gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte. Sie können in diesem Fall eine Entschädigung beantragen.

https://www.bahn.de/p/view/home/info/sonder...derkulanz.shtml
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Cloakmaster @ 5 Sep 2021, 11:55 hat geschrieben:
218 466-1 @ 5 Sep 2021, 11:23 hat geschrieben: Entweder bis 17. September flexiebel die Fahrt nachholen und nichts erstattet bekommen, oder Fahrt absagen und 100% erstattet bekommen.
Wie gesagt, die zuggebunden gebuchte Fahrt ist ersatzlos ausgefallen. So gesehen komme ich nun mit ca 24 Stunden Verspätung an. Warum also keine Fahrgastrechte wegen Verspätung?
Du kriegst selbstverständlich 50% Entschädigung, aber freilich keine Erstattung. Die gäbe es nur, wenn du aufgrund des Zugausfalls auf die Fahrt verzichtest.
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Beitrag von Cloakmaster »

Wie man das Kind nennt, ist mir wurscht. Hauptsache, es gibt etwas Geld zurück :-)
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Beitrag von Cloakmaster »

Eigentlich könnten die Streik-Lockführer die Bahn recht einfach, und mit wenig Leuten lahm legen, indem ein paar Züge an den wirklich neuralgischen Stellen des Netz geparkt werden. Oder ist das auch bei Streik nicht zulässig?
Mark8031
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Beitrag von Mark8031 »

Cloakmaster @ 5 Sep 2021, 23:04 hat geschrieben: Eigentlich könnten die Streik-Lockführer die Bahn recht einfach, und mit wenig Leuten lahm legen, indem ein paar Züge an den wirklich neuralgischen Stellen des Netz geparkt werden. Oder ist das auch bei Streik nicht zulässig?
Grundsätzlich zulässig ist das schon. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass ein Zug mit Fahrgästen nicht auf freier Strecke zum stehen kommt, sondern immer bis zu einem Bahnsteig, an dem die Fahrgäste aussteigen können. Gilt auch für Fahrdienstleiter.
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Ergo müsste der Lokführer eine leeren Zug nehem um ihn einmal quer über das Weichenfeld außerhalb des Bahnhof parken zu dürfen? Nimmt man halt gleich einen Güterzug für, der ist eh noch länger.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Ja wobei es für Streikaktionen auch ein Gebot der Verhältnismäßigkeit gibt. Und gerade weil das schwammig formuliert ist, würde ich persönlich davon abraten, es auf ein Gerichtsurteil ankommen zu lassen. Gewinnt vor Gericht der Arbeitgeber, dann dürfte es aufgrund von Schadensersatz (der dann, aber auch nur dann zulässig wäre) recht schnell extrem teuer werden.

Weiterhin gibt es ja noch den gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr, welcher Strafrecht ist und damit disjunkt vom Streikrecht.

Zulässig dürfte sicher sein, den Zug an einer neuralgischen Stelle (Eingleisigkeit) stehen zu lassen. Auf einem Weichenfeld wird es halt ein Problem mit der Verhältnismäßigkeit und wenn der Zug an einer Stelle abgestellt wird, wo es die Vorschriften untersagen, wird es dann halt schnell auf anderem Weg rechtlich problematisch.
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mapic
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Beitrag von mapic »

Iarn @ 5 Sep 2021, 23:22 hat geschrieben:Weiterhin gibt es ja noch den gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr, welcher Strafrecht ist und damit disjunkt vom Streikrecht.
Das dürfte wohl sehr schwierig werden, von einem stehenden Zug irgendeine Gefahr herleiten zu wollen. Für den Lokführer ist der "schwere Eingriff in den Bahnverkehr" sowieso weniger relevant. Der zielt eher auf Eingriffe von außerhallb des Systems ab. In dem Fall würde eher der Paragraph "Gefährdung des Bahnverkehrs" greifen. Der ist für die entsprechenden Fahrzeugführer gedacht. Beide Paragraphen haben allerdings die Voraussetzung, dass durch die Tat "Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet" werden. Und das ist wie gesagt bei einem stehenden Zug wohl eher selten der Fall.


Wenn man wirklich ganz bewusst das Netz lahmlegen würde, würde man sich halt auch für die Fahrgäste und die gesamte Öffentlichkeit noch unbeliebter machen als ohnehin schon.

Und vielleicht könnten in dem Fall dann sogar unbeteiligte EVU wirklich Schadenersatz von der Gewerkschaft fordern? Das wäre mal interessant, das juristisch zu klären...
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Beitrag von JeDi »

mapic @ 6 Sep 2021, 06:19 hat geschrieben: Wenn man wirklich ganz bewusst das Netz lahmlegen würde, würde man sich halt auch für die Fahrgäste und die gesamte Öffentlichkeit noch unbeliebter machen als ohnehin schon.
2015 hatte man doch zum Beispiel diverse S-Bahn-Stammstrecken "zugeparkt". Ich meine, dass man das eben nicht mehr möchte.
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Jean
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Beitrag von Jean »

JeDi @ 6 Sep 2021, 08:09 hat geschrieben: 2015 hatte man doch zum Beispiel diverse S-Bahn-Stammstrecken "zugeparkt". Ich meine, dass man das eben nicht mehr möchte.
Gab es da nicht Gerichtsurteile, dass Arbeitnehmer die trotz Streik arbeiten möchten, bzw. der Betrieb, nicht daran gehindert werden dürfen? Eine geparkte S-Bahn auf der Strecke wäre ja eine Behinderung.
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Beitrag von JeDi »

Jean @ 6 Sep 2021, 07:15 hat geschrieben: Gab es da nicht Gerichtsurteile, dass Arbeitnehmer die trotz Streik arbeiten möchten, bzw. der Betrieb, nicht daran gehindert werden dürfen? Eine geparkte S-Bahn auf der Strecke wäre ja eine Behinderung.
Naja, die DB hätte ja jederzeit eine_n passend ausgebildeten Tf schicken können, um den Zug da wegzufahren. Erst wenn d* daran gehindert worden wäre, wäre das mE eine Behinderung gewesen.

Letztlich wurden ja auch die 2015er-Streiks vom DB-Konzern beklagt, aber dann vor Gericht für rechtmäßig befunden.
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Jean
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Beitrag von Jean »

JeDi @ 6 Sep 2021, 08:27 hat geschrieben: Naja, die DB hätte ja jederzeit eine_n passend ausgebildeten Tf schicken können, um den Zug da wegzufahren. Erst wenn d* daran gehindert worden wäre, wäre das mE eine Behinderung gewesen.

Letztlich wurden ja auch die 2015er-Streiks vom DB-Konzern beklagt, aber dann vor Gericht für rechtmäßig befunden.
War das auch nicht so, dass ein bestreikter Unternehmen die Streikenden das Betreten des Gelände verbieten kann?
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Beitrag von mapic »

Manchmal beginnt der Streik ja nicht schon in der Nacht, sondern erst irgendwann morgens oder vormittags. Da dürfte es dann bei den größeren S-Bahn Netzen schon rein logistisch nur sehr schwer möglich sein, alle Züge störungsfrei zu parken. So viele Gleise gibt es nun mal einfach nicht. Das ist dann schon wieder was anderes als ein bewusstes blockieren neuralgischer Stellen.
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Beitrag von JeDi »

Jean @ 6 Sep 2021, 07:33 hat geschrieben: War das auch nicht so, dass ein bestreikter Unternehmen die Streikenden das Betreten des Gelände verbieten kann?
Ja, dem ist so.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Jean @ 6 Sep 2021, 07:15 hat geschrieben: Gab es da nicht Gerichtsurteile, dass Arbeitnehmer die trotz Streik arbeiten möchten, bzw. der Betrieb, nicht daran gehindert werden dürfen? Eine geparkte S-Bahn auf der Strecke wäre ja eine Behinderung.
Streikende dürfen das nicht. Allerdings kann aber der Betrieb alle Beschäftigen am Arbeiten hindern und am Betreten des Betriebes. Das nennt sich dann Aussperrung.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

In wenigen Minuten werden DB und GDL eine Pressekonferenz zu der Einigung im Tarifstreit geben (Quelle n-tv Ticker).
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

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Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Und schon will die Konkurrenz nachverhanfeln oder selbst streiken.
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