Fahrgastreche im Nahverkehr

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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Cloakmaster
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Fahrgastreche im Nahverkehr

Beitrag von Cloakmaster »

Natürlich denke ich dabei vor allem an das 9€-Ticket, aber ich will den anderen Themenpfad nicht überfrachten.

Bekanntlich darf man, "bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20 Minuten" auf den Fernverkehr ausweichen, wenn man sich kurzfristig ein entsprechendes Ticket besorgt, und dieses anschließend zur Erstattung einreicht.

Meine Frage ist nun, wann genau diese Verspätung denn zu "erwarten" ist, so daß dieser Anspruch greift?

Ich bin letzte Woche mit dem 9€-Ticket einmal quer durchs Land gefahren: von Berchtesgaden nach Bremen. Ab Nürnberg saß ich im Regio nach Saalfeld(Saale), als mir im Navigator eine voraussichtliche Verspätung, und Anschlußverlust signalisiert wurde.

Hätte ich daraufhin sofort (wir waren gerade in Bamberg) in den ICE umsteigen dürfen, und die Erstattung verlangen? Es bestand ja noch die vage Chance, daß die aktuelle Verspätung bis Saalfeld so weit abgebaut werden könnte, daß der Anschluss wieder klappt? (Hat er nicht...)

In Saalfeld habe ich mit viel Ho und Hüh zwei Alternativen ausbaldowert, einmal via Halle, einmal via Erfurt. Erfurt erschien mir naheliegender, weil mehr Nahverkehr: Bis Göttingen wäre ich im NV geblieben, dann in den ICE, und ich wäre mit minimaler Verzögerung angekommen.

In Erfurt gab es immerhin einen Info-Schalter, dort aber sagte man mir nix da, ich habe ein NV-Ticket, und so lange das Ziel mit NV erreicht werden kann, muss ich im NV bleiben, basta! Also traute ich mich dann dich nicht, in den ICE einzusteigen.

Letztendlich kam es genau so, da der RE1 nach Göttingen ebenfalls Verspätung sammelte, und damit der ICE eh weg war. Es blieb eine kombinierte Bahn/Bus-SEV-Verbindung, mit der ich schließlich mit 3 Stunden Verspätung am Ziel ankam.
TheBaxhers
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Re: Fahrgastreche im Nahverkehr

Beitrag von TheBaxhers »

Die Zeit Online behauptet, dass das Umsteigerecht auch beim 9-Euro-Ticket gilt und ein Nachweis ein Selfie und/oder der Screenshot der DB-App sei.
Cloakmaster
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Re: Fahrgastreche im Nahverkehr

Beitrag von Cloakmaster »

www.bhn.de:

Wann darf ich einen höherwertigen Zug benutzen?
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an seinem Zielbahnhof darf der Fahrgast einen höherwertigen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen. Kunden mit einer Nahverkehrsfahrkarte müssen zunächst eine gültige Fernverkehrs-Fahrkarte beziehungsweise den Produktübergang bezahlen. Die entstehenden Aufwendungen kann der Kunde anschließend geltend machen.

Die Regelung gilt nicht für erheblich ermäßigte Fahrkarten - dazu zählen z.B. Länder-Tickets.

Ist das 9€-Ticket nicht auch eine "erheblich ermäßigte Fahrkarte"?
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TramBahnFreak
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Re: Fahrgastreche im Nahverkehr

Beitrag von TramBahnFreak »

Nein, das 9€T ist ein handelsübliches Monatsticket.
Cloakmaster
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Re: Fahrgastreche im Nahverkehr

Beitrag von Cloakmaster »

Ich will das Thema nochmal neu aufwerfen, mit einer Variante:


Ich habe ein Super-sparpreisticket für Morgen von Bremen nach München. Laut Ticket im IC von Bremen (ab 16:09) nach Hannover, ab Hannover dann ICE. München an 22:39

Die Sonderkuöanz-Regeln gelten ja nicht für Ticket, die erst morgen gelten, sondern nur für gestern und heute. Aktuell ist zu lesen, daß derzeit keine Fernzüge zwischen Bremen und Hannover verkehren können.

Nun ist meine Überlegung, ggfs schon deutlich früher, mit dem Regionalzug nach Hannover zu fahren, um meinen Anchluß zum ICE nicht zu verlieren. 9€ Ticket ist natürlich vorhanden. Ich will nämlich nicht das Risiko eingehen, ggfs. erheblich später, als 23 Uhr in München anzukommen.

Aber: Habe ich denn auch die Fahrgast-Rechte (Rückerstattung 25%) , wenn ich sozusagen vorgreifend schon mehr als eine Stunde früher los fahre?
Oder: Was ist, wenn mein gebuchter IC wie erwartet ausfällt/verspätet fährt, wodurch der Anschluß zum ICE perdu wäre, ich aber durch meine frühe Anreise trotzdem den ICE-Anschluß erreiche, den ich sonst verpasst hätte?
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