Hallo zusammen.
Dieses Thema scheint es gelöscht zu haben. Also eröffne ich es neu.
Ich hätte eine rechtliche Frage:
Wenn jemand im ÖPNV einschläft, in die Wendeanlage fährt und dort z.B. bei einem Auffahrunfall verletzt wird, besteht dann Versicherungsschutz?