Fahrgastrechte für Züge zwischen EU und Nicht-EU

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Entenfang
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Fahrgastrechte für Züge zwischen EU und Nicht-EU

Beitrag von Entenfang »

Kennt jemand die gesetzlichen Regelungen zu FGR bei Zügen, die außerhalb der EU gestartet sind, aber innerhalb der EU enden und auch in der EU die Verspätung aufgebaut haben?
Ich habe bei der EU nur den allgemeinen Hinweis gefunden, dass bestimmte Züge ausgenommen werden können, sofern sie nicht nur innerhalb der EU verkehren.

Konkret geht es um die Verbindung Istanbul - Sofia, auf der ich aufgrund eines Lokschadens bei der BDŽ mit über 2h Verspätung angekommen bin und mich nun frage, ob ich dafür Anspruch auf 50% Rückerstattung habe.
Mein Bahnjahr 2023
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
NicoFMuc
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Re: Fahrgastrechte für Züge zwischen EU und Nicht-EU

Beitrag von NicoFMuc »

Hallo, ich hänge ich mal hier mit ran, da ich jetzt kein eigenes Thema aufmachen will.

Der Gotthard-Basis-Tunnel ist ja gesperrt.

Ich hatte am 23.7. eine Fahrt am 29.9. um 6:55 Uhr von München nach Lugano und am 2.10. um 17:02 Uhr zurück gebucht, mit Zugbindung. Hin- und Rückfahrt für die komplette Strecke auf einer Fahrkarte.

Jetzt kamen ein paar Mails von "DB Reisebegleitung", das die Zugbindung bei der Hinfahrt aufgehoben ist. Und gestern kam, das die Zugverbindung auch auf der Rückfahrt nicht möglich ist. Da stand dann aber nicht explizit drin, das die Zugbindung aufgehoben wäre.

Auf der Hinfahrt komme ich (da ich mit mind. 1 h Umstiegszeit in Zürich gebucht hatte), etwas früher in Zürich los und bin dafür 20min später als gebucht in Lugano. Was ganz gut passt.

Nun zur Rückfahrt:
Da müsste ich 1 Stunde früher in Lugano los (16:02 Uhr statt 17:02 Uhr) um den EC nach München in Zürich (ab 19:33 Uhr) zu erreichen.

Frage:
Könnte ich auch um 14:02 in Lugano abfahren um den EC um 17:33 Uhr ab Zürich zu erreichen, oder gilt die Zugbindung für den EC ab 19:33 Uhr noch, der ab Zürich ja regulär fährt? Obwohl ich kann den ja nur mit 60 min früher losfahren erreichen? So richtig schlau werd ich in dem Punkt nicht aus den Fahrgastrechten.

Ich würde halt gern tatsächlich und 14:02 Uhr fahren, falls irgendwo noch irgendwas ist und ich nicht bis München durchkommen würde mit dem letzten EC...
Weil, man kennt ja die deutsche Seite, wenn Bauarbeiten oder irgendwas ist. Da läuft eigentlich immer was schief :-/
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Re: Fahrgastrechte für Züge zwischen EU und Nicht-EU

Beitrag von Entenfang »

Ich nehme an, du hast eine durchgehende Fahrkarte München <-> Lugano bei der DB gebucht?

Ich würde meinen, Zugbindungen werden immer ganz oder gar nicht aufgehoben. Da deine Verbindung nicht so möglich ist wie gebucht, ist die Zugbindung deiner Fahrkarte aufgehoben und das bedeutet für die ganze Strecke.

In den FGR heißt es:
https://www.bahn.de/service/information ... regelungen
Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:

- bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
- die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen,
- einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
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Re: Fahrgastrechte für Züge zwischen EU und Nicht-EU

Beitrag von NicoFMuc »

Hallo.

Ja, ist eine durchgehende Fahrkarte der DB. Geht zwar noch weiter von Lugano nach Luino über Ponte Tresa, aber das geht nicht mit einer Fahrkarte. Aber da gibts ja dann das FairTIQ in der Schweiz.

OK. Danke, den Passus in den FGR hatte ich auch gelesen. War nur irritiert, weil das "Internationale Verbindungen" extra steht. Aber das ist wohl nur noch zusätzlich gemeint.

Aber so könnte ich mich darauf berufen, danke :-)
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