Aufhebung der Zugbindung

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
146225
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von 146225 »

Fahrgastrechte sind EU-weit mehr oder weniger gleich. Und vermutlich ist es wie immer: die Schwierigkeit wird sein, mit den instabilen 406 über die Grenze in die Niederlande zu kommen. Danach sollte alles klappen...
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von TramBahnFreak »

Wichtig ist einfach wie immer, eine durchgehende Fahrkarte zu haben.
vloppy
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von vloppy »

TramBahnFreak hat geschrieben: 22 Jan 2024, 00:58 Wichtig ist einfach wie immer, eine durchgehende Fahrkarte zu haben.
Eine Fahrkarte bis zum Fahrtziel hab ich, nur keine Direktverbindung (da nicht möglich).

Edith bedankt sich natürlich noch 8)
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Entenfang »

Wenn du eine durchgehende Fahrkarte bis zum Ziel hast, sollte es kein Problem sein.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

vloppy hat geschrieben: 21 Jan 2024, 19:40 Servus zusammen,
auch von mir eine Frage zur Zugbindung.

Die Regularien in Deutschland habe ich mittlerweile weitgehend durchschaut, allerdings trete ich im kommenden Monat eine FV-Reise nach Rotterdam an.
Wie verhält es sich, wenn einer oder mehrere meiner ICEs in D Verspätung haben und ich die Anschlusszüge in NL (Umstieg in Utrecht -> Rotterdam) verpasse? Gilt da trotzdem das deutsche Fahrgastrecht? Eher nicht oder? Vielleicht kann mir ja jemand diese Frage beantworten.

Gruß
ALSO, ich hatte diese Frage auch schon mal in einem DB-Reisezentrum gestellt, und dort hieß es, dass es die Zugbindung nur in Deutschland gibt.
Eben habe ich nun mal vergangene aber auch künftige Tickets angeschaut, nach Belgien und in die Schweiz, und es ist tatsächlich so, es gibt dort keine Zugbindung. Auf den Tickets sind immer nur die innerdeutschen und grenzübergreifenden Fernverkehrszüge mit Zugbindung aufgelistet. Ein IC aber z.B. von Brüssel nach Antwerpen oder ein EC von Zürich nach Lugano wird unter Zugbindung NICHT aufgeführt.

Solltest du also deinen Anschluss wegen Verspätung in Utrecht nicht erreichen, kannst du einfach den nächsten Zug nehmen.
Ich bin mir da auch nahezu sicher, dass es da zu keinen Problemen kommt.

__________________________________________________________________________________________

So, nun ich nochmals mit einer Frage zur Zugbindung ...
Ich habe in den nächsten Wochen eine Fahrt von Schwerin nach Straßburg.
Die Zugbindung wurde bereits aufgehoben - irgendwas am Fahrplan hat sich bei der DB geändert.
Gebucht habe ich von Schwerin durchgehend Nahverkehr bis Stendal.
Von Stendal würde es dann über Hannover nach FFM gehen und weiter ...
Darf ich nun von Schwerin nach Hamburg im Nahverkehr und von Hamburg aus dann den ICE nutzen?

Wie seht ihr das?
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von TramBahnFreak »

In der Schweiz gilt die Zugbindung im Fernverkehr für DB-Sparpreise analog der deutschen Regelung. (Achtung: IR ist Fernverkehr!)
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Entenfang »

Leonardo. hat geschrieben: 27 Jan 2024, 17:39 So, nun ich nochmals mit einer Frage zur Zugbindung ...
Ich habe in den nächsten Wochen eine Fahrt von Schwerin nach Straßburg.
Die Zugbindung wurde bereits aufgehoben - irgendwas am Fahrplan hat sich bei der DB geändert.
Gebucht habe ich von Schwerin durchgehend Nahverkehr bis Stendal.
Von Stendal würde es dann über Hannover nach FFM gehen und weiter ...
Darf ich nun von Schwerin nach Hamburg im Nahverkehr und von Hamburg aus dann den ICE nutzen?

Wie seht ihr das?
Die aufgehobene Zugbindung ist wie folgt definiert:

https://www.bahn.de/service/information ... regelungen
Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:

bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen,
einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).
Also ja, du kannst via Hamburg (= andere Strecke) fahren. Da du bereits eine ICE-Fahrkarte hast, wirst du auch keinen Aufpreis mehr zahlen müssen, der nachher erstattet wird.
Zu Zugbindung Schweiz siehe Trambahnfreak, die Zeiten, als DB-Fahrkarten in der Schweiz keine Zugbindung hatten, sind leider vorbei.

Fährst du eigentlich mit dem Fernverkehr nach Straßburg? Dann würde ich mir an deiner Stelle die Reservierung auf den Zug umbuchen lassen, den du jetzt nutzen möchtest, sofern es ein anderer ist.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

TramBahnFreak hat geschrieben: 27 Jan 2024, 19:23 In der Schweiz gilt die Zugbindung im Fernverkehr für DB-Sparpreise analog der deutschen Regelung. (Achtung: IR ist Fernverkehr!)
Analog, also exakt wie in Deutschland würde deiner Aussage nach die Zugbindung dann auch in der Schweiz gelten.
Warum werden dann aber diese Züge auf einer Durchgangsfahrkarte nicht unter den Zügen mit Zugbindung aufgeführt?

Beispiel ein Zug von Berlin nach Brügge (meine Empfehlung) ...
Start in Berlin → umsteigen in Köln und Brüssel.
Alles Fernverkehrszüge, und auf dem Ticket sind nur die ICE-Züge Berlin nach Köln und Köln nach Brüssel unter Zugbindung aufgeführt.
Der Anschlusszug, ein EC von Brüssel nach Brügge fehlt bei den Zügen mit Zugbindung.
Ebenso auch in der Schweiz, der Anschlusszug von Zürich nach Lugano, ein EC, ist ebenso nicht aufgeführt.

Zum besseren Verständnis, auf jedem Spar-Ticket (nur dort gibt es ja die Zugbindung) werden alle Züge im oberen Bereich des Papiertickets mit Zugbindung aufgelistet. Und wenn diese Züge dort dann nicht aufgelistet sind, dann gibt es diese Zugbindung offensichtlich ja auch nicht, was ja auch die Aussage im DB-Reisezentrum nochmals untermauern würde → wo man mir sagte, es gibt in unseren Nachbarländern keine Zugbindung.

Oder habe ich dich irgendwie falsch verstanden? :-)
Ich kann mir deine Aussage vielleicht so erklären, dass es diese Zugbindung in der Schweiz (und vielleicht auch in anderen Ländern) ebenso gibt, aber sobald man die Grenze überschreitet der Anschlusszug im Nachbarland ebenso frei wählbar ist - dann wäre es ja auch irgendwie analog zu den deutschen Bestimmungen.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Entenfang hat geschrieben: 27 Jan 2024, 20:11
Leonardo. hat geschrieben: 27 Jan 2024, 17:39 So, nun ich nochmals mit einer Frage zur Zugbindung ...
Ich habe in den nächsten Wochen eine Fahrt von Schwerin nach Straßburg.
Die Zugbindung wurde bereits aufgehoben - irgendwas am Fahrplan hat sich bei der DB geändert.
Gebucht habe ich von Schwerin durchgehend Nahverkehr bis Stendal.
Von Stendal würde es dann über Hannover nach FFM gehen und weiter ...
Darf ich nun von Schwerin nach Hamburg im Nahverkehr und von Hamburg aus dann den ICE nutzen?

Wie seht ihr das?
Die aufgehobene Zugbindung ist wie folgt definiert:

https://www.bahn.de/service/information ... regelungen
Wenn es abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, können Sie:

bei nächster Gelegenheit die Fahrt auf der gleichen Strecke oder über eine andere Strecke fortsetzen oder
die Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen,
einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.

Wenn Sie eine Fahrkarte des Nahverkehrs (RE, RB, IRE und S-Bahn) besitzen, aber einen höherwertigen Zug (z.B. Züge des Fernverkehrs, also IC/EC, ICE) nutzen möchten, dann müssen Sie zunächst die zusätzlich erforderliche Fahrkarte bezahlen. Anschließend können Sie sich die Kosten über das Servicecenter Fahrgastrechte erstatten lassen. Diese Regelung gilt nicht bei erheblich ermäßigten Fahrkarten (z.B. Deutschland-Ticket, Länder-Tickets, Quer-durchs-Land-Ticket).
Also ja, du kannst via Hamburg (= andere Strecke) fahren. Da du bereits eine ICE-Fahrkarte hast, wirst du auch keinen Aufpreis mehr zahlen müssen, der nachher erstattet wird.
Zu Zugbindung Schweiz siehe Trambahnfreak, die Zeiten, als DB-Fahrkarten in der Schweiz keine Zugbindung hatten, sind leider vorbei.

Fährst du eigentlich mit dem Fernverkehr nach Straßburg? Dann würde ich mir an deiner Stelle die Reservierung auf den Zug umbuchen lassen, den du jetzt nutzen möchtest, sofern es ein anderer ist.
Das mit der Zugbindung ist meiner Meinung nach ein absolutes und echtes und fast schon ungeheuerliches Ärgernis - also bezüglich der Aufklärung der DB was man darf und was nicht. Es bleiben immer wieder Fragen und Restzweifel → und dabei frag ich mich nur eines, ist das Absicht. Einfach damit die Kunden nicht zu viel Spielraum und Freiheit ausnutzen können - bei einem Sparticket wo die DB nichts dran verdient. Ich bin wegen dieser Unklarheiten auch immer wieder im DB-Reisezentrum, und auch dort bekommt man teilweise völlig unterschiedliche Aussagen. Der DB sollte man hier ganz dringend die Daumenschrauben anlegen, einfach damit ein klar verständliches und umfassendes Regelwerk veröffentlicht wird, und das eben in einer Sprache (simpel und plan) die kaum bis keine Fragen mehr offen lässt. Ich hab einfach keine Lust auf Diskussionen im Zug und eventuellen Stress und Ärger. Ich werde bezüglich meiner Fahrt nach Straßburg nochmals im Reisezentrum nachhaken und die Antwort dann auch nachreichen - dauert aber noch bis zum Rosenmontag :-)
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Entenfang hat geschrieben: 27 Jan 2024, 20:11 Fährst du eigentlich mit dem Fernverkehr nach Straßburg? Dann würde ich mir an deiner Stelle die Reservierung auf den Zug umbuchen lassen, den du jetzt nutzen möchtest, sofern es ein anderer ist.
Ich reserviere niemals einen Sitzplatz, und bisher muss ich sagen, habe ich auch immer meinen Platz in oft fast leeren Abteilen bekommen. Ich fahre nahezu immer sehr früh und sehr spät, selten tagsüber.
Ich achte aber auch z.B. auf solche Dinge wie Dammtor oder Altona, statt am Hbf zuzusteigen, oder in Berlin in Spandau/Südkreuz oder Ostbahnhof - so besteigt man oft fast alleine den Zug und hat die große Auswahl. Ne, als ExilSchwabe habe ich es gelernt sparsam zu sein :-)
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von TramBahnFreak »

Leonardo. hat geschrieben: 28 Jan 2024, 10:10Analog, also exakt wie in Deutschland würde deiner Aussage nach die Zugbindung dann auch in der Schweiz gelten.
Genau so ist es meines Wissens.
Warum werden dann aber diese Züge auf einer Durchgangsfahrkarte nicht unter den Zügen mit Zugbindung aufgeführt?
Das erschliesst sich mir dann aber auch nicht ganz.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Jogi »

TramBahnFreak hat geschrieben: 28 Jan 2024, 14:57
Leonardo. hat geschrieben: 28 Jan 2024, 10:10Analog, also exakt wie in Deutschland würde deiner Aussage nach die Zugbindung dann auch in der Schweiz gelten.
Genau so ist es meines Wissens.
Für mich sieht es nach Überfliegen der Texte so aus, dass ihr etwas aneinander vorbeiredet.
Richtig ist, für den "(Super) Sparpreis Schweiz" gilt auch in der Schweiz die Zugbindung, s. bahn.de. Hintergrund war, so weit ich mich erinnere, dass (zu) viele schweizer Binnenreisende sich diese Sparpreise gekauft hatten und den SBB entsprechend Einnahmen entgangen sind.
Das heißt aber nicht, dass alle Sparpreis-Fahrkarten über das Gebiet der helvetischen Conföderation eine Zugbindung aufweisen. "(Super) Sparpreis Italien" oder "Frankreich" (Strasbourg via Basel SBB?) und auch alle anderen müssten weiter ohne Zugbindung im Ausland erhältlich sein.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Jogi hat geschrieben: 28 Jan 2024, 18:51 Für mich sieht es nach Überfliegen der Texte so aus, dass ihr etwas aneinander vorbeiredet.
Richtig ist, für den "(Super) Sparpreis Schweiz" gilt auch in der Schweiz die Zugbindung, s. bahn.de. Hintergrund war, so weit ich mich erinnere, dass (zu) viele schweizer Binnenreisende sich diese Sparpreise gekauft hatten und den SBB entsprechend Einnahmen entgangen sind.
Das heißt aber nicht, dass alle Sparpreis-Fahrkarten über das Gebiet der helvetischen Conföderation eine Zugbindung aufweisen. "(Super) Sparpreis Italien" oder "Frankreich" (Strasbourg via Basel SBB?) und auch alle anderen müssten weiter ohne Zugbindung im Ausland erhältlich sein.
mhm - also, bei mir ist es z.B. der EC 315 von Zürich nach Mailand, den ich in Lugano verlassen würde.
Dieser EC 315 wird auf meiner Fahrkarte unter Zugbindung nicht aufgelistet.
Liegt es dann daran, dass dieser Zug grenzübergreifend unterwegs ist, nach Italien?
Ich verstehs einfach nicht, auch weil mich die Aussage vom DB-Reisezentrum verunsichert - keine Zugbindung im Ausland.
Der Zug von Brüssel nach Brügge oder Antwerpen fehlt aber wie gesagt auch in der Auflistung der Züge mit Zugbindung.
Die DB weiß einfach, wie man jemand ratlos zurück lässt.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

WEIL es hier ja auch kurz um die Gäubahn ging ...
Die Tage gings mit der Gäubahn nach Schaffhausen.
Alles moderne Doppelstock-IC, zumindest habe ich keine anderen gesichtet.
War nett, die Strecke, die Aussichten, ich würde die Gäubahn durchaus als ansprechend umschreiben.
Mit den Rädern gab es tatsächlich auf dem Hinweg und dem Rückweg Diskussionen im Zug.
Einem älteren Ehepaar wollte man auf der Hinfahrt für die Räder ein erhöhtes Beförderungsgeld (auch 60EUR?) berechnen, wenn sie es nicht ratzfatz per App hinbekommen ein Fahrradticket zu lösen - sie schafften es, per App oder telefonisch. Auf der Rückfahrt drückte die Schaffnerin ein oder auch beide Augen freundlich zu, und die Räder wurden kostenlos befördert. Es gibt auf der Gäubahn also tatsächlich ständig Ärger wegen der Räder und Missverständnisse weil der ICE auch als RE unterwegs ist.

Und jetzt zur Zugbindung :-)
Ich habe die kommenden Wochen eine Reise von Hamburg nach Zürich.
Hin und zurück ist die Zugbindung bereits heute aufgehoben.
Laut verschiedener Aussagen der DB darf ich statt wie gebucht über Stuttgart und Schaffhausen auch über Basel nach Zürich fahren.
Im Reisezentrum der SBB in Schaffhausen sagte man mir jedoch, ich darf wohl andere Züge nehmen, aber die eigentlich gebuchte Strecke nicht verlassen :-) Ob die SBB Quatsch verzapft hat?
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von ET 415 »

Leonardo. hat geschrieben: 07 Apr 2024, 10:33Im Reisezentrum der SBB in Schaffhausen sagte man mir jedoch, ich darf wohl andere Züge nehmen, aber die eigentlich gebuchte Strecke nicht verlassen :-) Ob die SBB Quatsch verzapft hat?
Diese Auskunft habe ich auch im DB-Reisezentrum bzgl. einer Fahrt von München nach Hamburg bekommen, für die die Zugbindung wegen Bauarbeiten aufgehoben ist. Dort sagte man mir, dass ich auch andere Züge als den gebuchten benutzen darf, die Raumbegrenzung auf der Fahrkarte aber nach wie vor gilt.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Entenfang »

Das finde ich jetzt interessant, denn bei der DB findet sich folgender Hinweis:
Wenn abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, haben Sie folgende Möglichkeit:

Die Zugbindung ist aufgehoben und Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
Die Fahrt kann bei nächster Gelegenheit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung.
https://www.bahn.de/faq/darf-man-bei-ve ... uch-nehmen


Anderer Punkt zum Thema, den ich jetzt zufällig entdeckt und der mir noch nicht bekannt war:
Mein Umstieg verlief schnell und ich schaffe einen vorherigen Zug – darf ich diesen trotz Zugbindung nehmen?

Im DB Navigator oder auf unserer Website werden großzügige Umsteigezeiten angegeben, damit Anschlusszüge zuverlässiger erreicht werden können. Doch Sie sind besonders schnell und der Umstieg lief besser als geplant? Kein Problem! Sollten Sie entgegen der gebuchten Reiseverbindung dennoch auch Anschlüsse mit kürzerer Übergangszeit erreichen, können Sie auch mit zuggebundenen Tickets den früheren Anschlusszug nutzen. Für diese Fälle heben wir die Zugbindung für mehr Flexibilität auf.
https://www.bahn.de/service/ueber-uns/i ... Zugbindung

Wenn man also einen Umstieg unterhalb der Mindestumsteigezeit schafft oder zufällig ein verspäteter Zug vor dem eigentlich geplanten kommt, darf man den auch nutzen. Ich habe solche Fälle zwei oder dreimal selbst gehabt und dann immer beim Zugbegleiter nachgefragt, ob ich trotzdem mitfahren darf. Wurde jedes Mal akzeptiert.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Das mit der Zugbindung ist irgendwie alles irrer Quatsch.
Innerhalb von Deutschland hatte ich bisher noch nie gehört, dass man bei Aufhebung der Zugbindung die eigentlich gebuchte Strecke nicht verlassen darf. Ich bin bereits mehrmals von Stuttgart nach Berlin statt wie gebucht über FFM über Nürnberg gefahren. Oder von Berlin nach Köln direkt, statt wie gebucht über FFM. Ich hatte auch Fahrten von Berlin nach FFM und von dort dann weiter, zb. nach Paris, gebucht war die Fahrt von Berlin über Hamburg/Köln bis FFM, auch da bin ich dann direkt gefahren, also über Erfurt. Oder von Paris zurück über Augsburg nach Berlin, auch hier bin ich direkt über FFM und Erfurt nach Berlin.

Das ist garantierter Blödsinn, was man dir da erzählt hat.
Auch du darfst die Strecke verlassen.
Sie sollte halt nur irgendwie in sich schlüssig sein - das eigene Gefühl muss mitspielen :-)
Und von München nach Hamburg über Kassel, so wirst du vermutlich gebucht haben, würde ich dann nicht dringend über Berlin oder Köln fahren, aber auch nur deswegen nicht, weil es gefühlt ein zu großer Umweg ist.

Man kann bei Aufhebung der Zugbindung wirklich feststellen, dass in DB-Reisezentren, oder auch der DB-Hotline gerne Unsinn verzapft wird.

Die letzten beiden Jahre bin ich sehr viel unterwegs gewesen, die Zugbindung war dutzendmal aufgehoben, noch nie gab es Probleme, und selten blieb ich auf der Strecke, sehr sehr selten.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Entenfang hat geschrieben: 07 Apr 2024, 11:12 Das finde ich jetzt interessant, denn bei der DB findet sich folgender Hinweis:
Wenn abzusehen ist, dass Sie mit mindestens 20 Minuten Verspätung an dem auf Ihrer Fahrkarte aufgedruckten Zielort ankommen, haben Sie folgende Möglichkeit:

Die Zugbindung ist aufgehoben und Sie können einen anderen, nicht reservierungspflichtigen Zug nutzen.
Die Fahrt kann bei nächster Gelegenheit oder auch zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden.
Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch mit einer geänderten Streckenführung.
https://www.bahn.de/faq/darf-man-bei-ve ... uch-nehmen
Das ist ja auch so eine Sache, wo ich mir immer wieder den Kopf zerbreche.
Es heißt ja bei "mindestens 20 Minuten Verspätung"
Was aber gilt, wenn die Zugbindung schon im Vorfeld der Reise aufgehoben wurde?

TJA
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Entenfang »

Also ich glaube nicht, dass jemand auf die Idee kommt, aufgehobene Zugbindungen nach dem Zeitpunkt der Aufhebung zu unterscheiden. ;)

Deswegen - einfach machen, ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass deswegen ein Zub Probleme macht.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Meiner Erfahrung nach gibt es keine Probleme, wenn man die Strecke bei Aufhebung der Zugbindung verändert.
Egal ob die Zugbindung im Vorfeld oder während der Reise aufgehoben wird.
Wobei man sich aber eben immer auf sein Gefühl verlassen muss, inwieweit man die Strecke ändern darf.
Und dann noch diese teilweisen unterschiedlichen Aussagen im DB-Reiszentrum.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Cloakmaster »

Ich habe das Gefühl, daß bei aufgehobener Zugbindung komplett alles, was eine Fahrkarte ist, freigegeben ist. Meine letzte Fahrt von München nach Bremen führte ungeplant statt via Würzburg, Kassel, Fulda, Göttingen Hannover neu via Leipzig, Berlin und Hamburg.

Und erst hinterher merkte ich, daß zwischen Hin- und Rückfahrt (beide Fahren waren separat gebucht) meine Bahncard ausgelaufen war, und sich nicht automatisch verlängert hatte - ich also mit BC-Rabatt, aber ohne gültige Bahncard unterwegs war. Ich wurde (wie üblich auf längeren Strecken) zwar mehrmals kontrolliert, aber niemand wollte eine Bahncard sehen, so daß ich es erst nach der Ankunft zu Hause merkte.
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von TramBahnFreak »

Wirklich relevant wird das mit der Zug- bzw. Streckenbindung erst im Ausland.
146225
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von 146225 »

Das ist eben der Wahnsinn im Dasein von DB Fernverkehr: man ist zwar gierig danach, wie das vergötterte Vorbild Luftfahrt zu sein, und verkauft mit Vorliebe die kontingentierte, undurchsichtige und zuggebundene Sparpreis-Grütze, bei der sich der Kunde mittels "Komfort-Check-In" auch noch selbst um alles kümmern soll.

Andererseits muss auch DB Fernverkehr bereits beim Verkauf klar sein, dass man da einen erheblichen Anteil Mogelpackungen an die Kundschaft verlost, denn ein nicht unerheblicher Anteil der Kunden wird aufgrund von Anschlussbrüchen, erheblichen Verspätungen und/oder Zugausfällen zwangsläufig mit anderen Zügen am Ziel eintreffen als vorab gebunden.

Wenn hier zu strenge Maßstäbe an die an sich ja heilige Zugbindung angelegt werden würden, wäre das negative Echo der auch so schon oft genug frustrierten Kundschaft vermutlich ziemlich laut. Andererseits haben die Mitarbeitenden auf den Zügen in der letzten Tarifrunde ja erst wieder die volle Wertschätzung der Konzernleitung erfahren dürfen, welche Motivation sollten diese also haben, sich für diesen Arbeitgeber noch groß mit ohnehin schon geschädigten Kunden anzulegen?

EDIT: den Vogel schießt dann die DB-IT ab, indem sie zur maximalen Kundenverwirrung beiträgt. Eine Bekannte von mir hatte zuletzt eine zuggebundene Fahrkarte, und ihr darauf gebundener Zug war zumindest am Abfahrtsbahnhof auch noch pünktlich. Was macht die DB? Am frühen Morgen vor der Reise versendet sie eine E-Mail, dass der Folgetakt zum gebuchten gebundenen Zug ausfallen wird. Äh ja, aber das war ja gar nicht gefragt - Thema verfehlt!
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von TramBahnFreak »

146225 hat geschrieben: 07 Apr 2024, 17:43EDIT: den Vogel schießt dann die DB-IT ab, indem sie zur maximalen Kundenverwirrung beiträgt.
Das ist doch Standardbeschäftigung, wenn ich zweistündlich am Starnberger Flügel in M Ortsunkundige beobachte, die etwas verzweifelt ihren reservierten "EuroCityExpress" suchen...

(Weder am Anzeiger noch am Zug als ECE angeschrieben, und die Durchsagen schweigen sich auch oft genug über das zweite E aus...)
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

WAS JETZT :-)

Per Mail fragte ich bei der DB an, stolze 9 Tage hatte die Antwort gebraucht.

Es geht, wie bereits etwas weiter oben beschrieben nach Zürich - Zugbindung ist hin und zurück bereits jetzt im Vorfeld seit Wochen aufgehoben.
Regulär geht es hin über Frankfurt/Main - Stuttgart - Schaffhausen und zurück den selben Weg, auch über Schaffhausen - Stuttgart - FFM.

Nun war die Frage, ob ich hin über Basel nach Zürich fahren kann, und zurück über Lindau und München.
Von Zürich gibt es ja Direktverbindungen über Lindau bis München, wo ich dann weiterfahre in den Norden.

Bei der DB hatte ich mehrmals nachgefragt, am DB-Infostand, im DB-Reisezentrum und auch Schaffner im Zug.
Hin über Basel war immer die Antwort, ja, kein Problem, darf man.
Zurück über Lindau/München war man sich schon etwas weniger einig.
Mal hieß es 'ja', mal 'mhm', und mal hieß es, könnte problematisch werden - die Station Bregenz liegt auf dem Weg, und die ÖBB könnte Probleme machen, da sie vom Ticketpreis nichts abbekommt.

Bei der SBB vor Ort in Schaffhausen sagte man mir, ich dürfe andere Züge nutzen, aber die Strecke nicht verändern.

Jetzt per Mail schrieb mir die DB, beides wäre erlaubt.
Hin über Basel mache ich mir da auch weniger einen Kopf, aber zurück über Lindau und München schon etwas.
Jetzt schreibt die DB aber wortwörtlich NATÜRLICH könne ich über Lindau und München fahren.

Ob ichs am Ende mache, über Lindau bis München, keine Ahnung.
Aber ich werde die Mail natürlich bei mir führen, falls ich den Mut aufbringe über ÖSTERREICH zu fahren :twisted: :lol:

Es ist ein Trauerspiel, ein echtes, diese offene Klappmesser der DB.
Es geht schon die kommenden Tage los ...
Man wird sehen :-)
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Leonardo. »

Katastrophe :-)

Ich war nun in Zürich und fragte dort nach, man hielt sogar ein minutenlanges Telefonat zur Rücksprache.
NEIN, man erlaubte mir nicht, dass ich über Lindau nach München fahre - Grund war die eine Station Bregenz und Österreich.
Über Basel hätte ich hingegen fahren dürfen, statt wie gebucht über Schaffhausen, aber auch hier wurde gezögert und es klang, als wenn es eigentlich nicht erlaubt wäre.

Auf der Hinfahrt habe ich mir im DB-Reisezentrum alles schriftlich geben lassen, das Ticket mit Stempel 'Zugbindung aufgehoben' und auch den gewünschten Fahrplan über Lindau mit Stempel 'Zugbindung aufgehoben'. Man machte mir im DB-Reisezentrum freundlich deutlich, dass ich selbstverständlich über Lindau fahren dürfte, es blieben keinerlei Zweifel. Und die Mail der DB, wo es hieß 'NATÜRLICH' dürfen Sie über Lindau fahren, brachte auch nur Kopfschütteln bei der SBB ein. Ich legte in Zürich am SBB-Schalter alles vor, nichts, nichts zu machen, nicht erlaubt.

Ich finds einfach unglaublich, diese Inkompetenz der DB und wie man ratzfatz Ärger bekommen kann wegen dieser falschen Infos.

Letztlich fuhr ich wie gebucht über Schaffhausen zurück und genoss den herrlichen Ausblick auf den Rheinfall :-)

Wetter war mistig, ich hatte echt Pech.
Auf der Hinfahrt kämpfte ich mich durch Berlin - vor meiner Nase schlossen sich unwiderruflich die Türen :-)
Dann hatte der ICE in den Süden massiv Verspätung, wurde dann aber vor Stuttgart umgeleitet auf die Schnellbahnstrecke, wo er dann nötige Minuten aufholen konnte, damit nicht wenige Reisende den Anschluss nach Zürich schaffen, es klappte. Und in Zürich war es dann triefendnasser Winter. Von all meinen Reisen war das die schrecklichste :-)
Cloakmaster
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Cloakmaster »

Wieso bestimmt eigentlich die Schweizer Bahn, daß ein deutsches Ticket in Österreich nicht zur Fahrt gültig ist?
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Rohrbacher
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Rohrbacher »

Cloakmaster hat geschrieben: 18 Apr 2024, 13:40 Wieso bestimmt eigentlich die Schweizer Bahn, daß ein deutsches Ticket in Österreich nicht zur Fahrt gültig ist?
Sie bestimmt nicht, sie kann's halt einfach nur nicht erlauben. Aber hey, probier's einfach aus und tauch' mal mit einem Ticket CH*Schaffhausen-Singen*D in Bregenz (A) auf. Du kannst auch ein München-XXL vom MVV nehmen, das läuft für die ÖBB ungefähr auf's gleiche raus. Dann kannst du dich auch fragen, warum bestimmen (!) eigentlich die Schweizer, dass ein MVV-Ticket nicht in Bregenz gilt?
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Cloakmaster »

Du hast dein Hirn nicht verloren, du findest es nur gerade nicht?

Ich glaube auch nicht, daß die SBB die Macht hat, Zugfahrten mit deutschen Tickets in Österreich zu erlauben, oder nicht.

Im Prinzip müsste man da schon die ÖBB fragen, was die in deren Zuständigkeitsbereich erlauben, oder eben nicht.


Oder es tatsächlich einfach ausprobieren, und sich bei einer Kontrolle darauf berufen, daß die DB bestätigt hat, daß diese von der DB ausgestellte Fahrkarte auch über diesen Reiseweg von den Partnerunternehmen der DB anzuerkennen ist.
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Rohrbacher
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Re: Aufhebung der Zugbindung

Beitrag von Rohrbacher »

Cloakmaster hat geschrieben: 18 Apr 2024, 15:28 Du hast dein Hirn nicht verloren, du findest es nur gerade nicht? Ich glaube auch nicht, daß die SBB die Macht hat, Zugfahrten mit deutschen Tickets in Österreich zu erlauben, oder nicht.
Tatsächlich, bei jemandem, dem man länger erklären muss, wozu Bahner Autofahren können sollten, habe ich als Hinterdupfinger nicht wirklich damit gerechnet, dass (sic!) du dich jetzt auf Ironie rausreden willst.
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