Überqueren von Gleisen
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Irgendwann erwischt es jeden und keiner kann sagen: "Mir kann das nicht passieren"andreas @ 16 Aug 2012, 17:14 hat geschrieben: wieso? wahrscheinlich läuft die seit 55 Jahren da drüber und nie ist was passiert....
Die Strafen für Gleislatschen müssen endlich rauf, in den vierstelligen Bereich, damit es richtig weh tut.
Und was soll das bringen, wenn's eh nie jemand zahlen muss?
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Das ist ja auch so ein Problem, es gibt zu wenig Personal bei der Bundespolizei und dadurch bleibt keine Zeit sich an Schwerpunkten auf die Lauer zu legen.chris232 @ 16 Aug 2012, 20:17 hat geschrieben: Und was soll das bringen, wenn's eh nie jemand zahlen muss?
Leider haben Fußgänger/Radfahrer keine Nummernschilder, sonst wären sie fällig. Autos die Halbschranken umrunden haben es da natürlich schwerer, wenn man noch die Nummertafel erkennt.
Ich hatte auch schon Gleislatscher im Zug, die ich dann am nächsten Bahnhof von der freundlichen Bundespolizei würdig empfangen haben lasse, das nennt sich Service.
Wobei auch da wieder die Frage ist, ob das was bringt, oder nur ein dududu gibt und der beim nächsten Mal wieder drüber läuft. Da wären lustige Plakate an den Stellen schon sinnvoller - oder eben Zäune oder sowas, hauptsache massiv genug - oder ganz einfach (da wo keine sind) andere Querungsmöglichkeiten.
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Guten Abend
Aus meiner beruflichen Erfahrung her sage ich es wird immer solche Situationen geben, wo jemand über die Gleise läuft. Nur weil es verboten ist, heißt es noch lange nicht, dass es keiner mehr macht. Was ist nicht alles verboten im Straßenverkehr und wird trotzdem gemacht. Solange nichts passiert ist ja alles ok (könnte man meine). Es wird jeder gerade die fahrenden Kollegen genügend brenzlige Situationen gehabt haben, worauf man gerne verzichtet hätte, meine haarsträubenden Erlebnisse reichen mir. Mit Inline-Skates in der Kurve, mit Kinderwagen und Kind an der Hand über 4 Gleise usw.
Gruß
Ulrich
Aus meiner beruflichen Erfahrung her sage ich es wird immer solche Situationen geben, wo jemand über die Gleise läuft. Nur weil es verboten ist, heißt es noch lange nicht, dass es keiner mehr macht. Was ist nicht alles verboten im Straßenverkehr und wird trotzdem gemacht. Solange nichts passiert ist ja alles ok (könnte man meine). Es wird jeder gerade die fahrenden Kollegen genügend brenzlige Situationen gehabt haben, worauf man gerne verzichtet hätte, meine haarsträubenden Erlebnisse reichen mir. Mit Inline-Skates in der Kurve, mit Kinderwagen und Kind an der Hand über 4 Gleise usw.
Gruß
Ulrich
warum? wennst Pech hast steht doch eh die Todesstrafe drauf....Electrification @ 16 Aug 2012, 19:12 hat geschrieben: Irgendwann erwischt es jeden und keiner kann sagen: "Mir kann das nicht passieren"
Die Strafen für Gleislatschen müssen endlich rauf, in den vierstelligen Bereich, damit es richtig weh tut.
langt das nicht?
weils grad dazu passt:
Süddeutsche.de Bilder des Tages
Anderswo ist die Lage doch noch ein wenig unübersichtlicher mit Hindernissen auf den Gleisen
Süddeutsche.de Bilder des Tages
Anderswo ist die Lage doch noch ein wenig unübersichtlicher mit Hindernissen auf den Gleisen
Nächste darwinsche Auslese (hat trotzdem überlebt): http://www.op-online.de/nachrichten/hessen...zt-2463793.html
Und was die Bundespolizei lt. letzem Absatz im verlinkten Bericht gesagt hatte, stimmt sowieso, daß die Verwendung von Abkürzungen (in dem Fall Gleise statt sichere Überwege) strengstens verboten ist.
Und was die Bundespolizei lt. letzem Absatz im verlinkten Bericht gesagt hatte, stimmt sowieso, daß die Verwendung von Abkürzungen (in dem Fall Gleise statt sichere Überwege) strengstens verboten ist.
Ob die "darwinsche Auslese" heute in NRW überlebt hat, ist nicht überliefert. Heute wurde ich bei einer Fahrt mit dem RE in Duisburg mit der Nachricht des Lokführers überrascht, das wegen einer "suizidgefährdeten" Person die Strecke zwischen Duisburg und Essen gesperrt sei. Die Auswirkungen waren noch Stunden später zu spüren.yeg009a @ 18 Aug 2012, 21:56 hat geschrieben:Nächste darwinsche Auslese (hat trotzdem überlebt):
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Wir standen auch 40 Minuten in Essen vorm Hbf wg. "Personen im Gleis" Im RE 1 wurde "suizidgefährdete Person" durchgesagt, wie uns berichtet wurde. War besonders für die prickelnd, die ein menschliches Bedürfnis hatten, da in den Et 422 ja kein WC ist. Die Herren der Schöpfung durften beim Tf aus der Tür pinkeln, die Damen mussten einhalten. Zum Glück war es kein unklimatisierter x-Wagen.Autobahn @ 18 Aug 2012, 22:28 hat geschrieben: Ob die "darwinsche Auslese" heute in NRW überlebt hat, ist nicht überliefert. Heute wurde ich bei einer Fahrt mit dem RE in Duisburg mit der Nachricht des Lokführers überrascht, das wegen einer "suizidgefährdeten" Person die Strecke zwischen Duisburg und Essen gesperrt sei. Die Auswirkungen waren noch Stunden später zu spüren.
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Ich hatte das Privileg, das der RE am Bahnsteig in Duisburg stand. So konnte ich mein Ziel mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen.JNK @ 19 Aug 2012, 01:34 hat geschrieben:Wir standen auch 40 Minuten in Essen vorm Hbf wg. "Personen im Gleis"
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Kommt drauf an, es gibt da so einen kleinen Leitfaden dazu.TravellerMunich @ 19 Aug 2012, 10:59 hat geschrieben: Kann man da nicht einfach mit Tempo 20 oder 30 den Zugverkehr fortsetzen?
Wenn ein Bahner Personen am Gleis meldet, schaut der nächste Zug einfach so.
Meldet der Bahner Personen im Gleis oder Kinder am Gleis oder ein Fremder Personen am/im Gleis, der nächste Zug mit Befehl "auf Sicht fahren".
Meldet der Bahner Kinder im Gleis oder ein Fremder Kinder im/am Gleis, wird gesperrt.
Und welcher Fahrdienst will sich dann den Schuh anziehen und trotzdem mit Befehl weiterfahren, wenn in der Empfehlung "sperren" steht?
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Verständlich, dennoch dämlich.chris232 @ 19 Aug 2012, 23:22 hat geschrieben: Kommt drauf an, es gibt da so einen kleinen Leitfaden dazu.
Wenn ein Bahner Personen am Gleis meldet, schaut der nächste Zug einfach so.
Meldet der Bahner Personen im Gleis oder Kinder am Gleis oder ein Fremder Personen am/im Gleis, der nächste Zug mit Befehl "auf Sicht fahren".
Meldet der Bahner Kinder im Gleis oder ein Fremder Kinder im/am Gleis, wird gesperrt.
Und welcher Fahrdienst will sich dann den Schuh anziehen und trotzdem mit Befehl weiterfahren, wenn in der Empfehlung "sperren" steht?
Würde man so im Autoverkehr verfahren, dann gäbe es bald keinen mehr.
Zumal beim Fahren auf Sicht, meinetwegen auch auf 20 km/h beschränkt, das Risiko minimal sein sollte.
Bis auf dass dein Auto einen "geringfügig" kürzeren Bremsweg hat?
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Natürlich. Weil alle Strecken nur kerzengerade sind, und daneben gibts auch niemals irgendwelche Bäume, Sträucher, Bahnsteigenden, Signale und sonstige Ecken, wo man sich gut dahinter verstecken kann.
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Aber das Verstecken hinter Büschen und spontanes Hervorspringen kann man nie ausschließen...chris232 @ 20 Aug 2012, 00:04 hat geschrieben: Natürlich. Weil alle Strecken nur kerzengerade sind, und daneben gibts auch niemals irgendwelche Bäume, Sträucher, Bahnsteigenden, Signale und sonstige Ecken, wo man sich gut dahinter verstecken kann.
Unabhängig davon ob jemand Personen am Gleis gemeldet hat oder nicht.
Man kann auch nie ausschließen dass jemand auf den Gleisen liegt. Also auch wenn der direkte Gegenzug genau das gemeldet hat trotzdem einfach fahren, weil könnte ja eh passieren?
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@ TravellerMunich
1. Im RE wurde angesagt, dass eine suizidgefährdet Person auf den Gleisen ist.
2. Im RIS stand „Personen im Gleisbereich“, englisch „Person on track“ . Das dies einen Polizeieinsatz nach sich zieht, dürfte verständlich sein. Darum wohl die Ansage in Essen.
3. Wenn Du einem Eisenbahner (chris232) nicht glaubst, dann doch bitte einem gestandenen Berufskraftfahrer wie mir. Bei 20 – 30 Km/h kannst Du auch einen 30-Tonner in wenigen Metern zum Stehen bringen, aber einen Zug nicht. Das geht noch nicht einmal mit einer Straßenbahn. Liegt einerseits am Gewicht und an der Tatsache, dass Gummi auf Asphalt bei einer Gefahrenbremsung besser bremst, als Stahl auf Stahl, wie bei der Eisenbahn.
P.S.: Eine Straßenbahn durfte ich auch mal (auf Betriebsgelände) fahren, deshalb kenne ich das Gefühl.
1. Im RE wurde angesagt, dass eine suizidgefährdet Person auf den Gleisen ist.
2. Im RIS stand „Personen im Gleisbereich“, englisch „Person on track“ . Das dies einen Polizeieinsatz nach sich zieht, dürfte verständlich sein. Darum wohl die Ansage in Essen.
3. Wenn Du einem Eisenbahner (chris232) nicht glaubst, dann doch bitte einem gestandenen Berufskraftfahrer wie mir. Bei 20 – 30 Km/h kannst Du auch einen 30-Tonner in wenigen Metern zum Stehen bringen, aber einen Zug nicht. Das geht noch nicht einmal mit einer Straßenbahn. Liegt einerseits am Gewicht und an der Tatsache, dass Gummi auf Asphalt bei einer Gefahrenbremsung besser bremst, als Stahl auf Stahl, wie bei der Eisenbahn.
P.S.: Eine Straßenbahn durfte ich auch mal (auf Betriebsgelände) fahren, deshalb kenne ich das Gefühl.
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Bete lieber, daß Du niemals eine Gefahrenbremsung inklusive Magnetschienenbremse bei einer Tram erleben mußt - falls doch, hoffe ich für Dich, Du hast Dich gut festgehalten.Autobahn @ 20 Aug 2012, 00:55 hat geschrieben: Das geht noch nicht einmal mit einer Straßenbahn.
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Es ist ja wohl ein deutlicher unterschied ob es einfach nur eine Person im/am Gleis ist oder eine suizidgefährdete Person. Bei letzterer muss man ja damit rechnen, dass sie mit allen Mitteln und Tricks vor den Zug will. Da hilft dann auch kein Fahren auf Sicht mehr. Da ist die Vollsperrung das einzig Sinnvolle, so lange bis man die Person gefunden hat.TravellerMunich @ 20 Aug 2012, 00:22 hat geschrieben:Aber das Verstecken hinter Büschen und spontanes Hervorspringen kann man nie ausschließen...
Unabhängig davon ob jemand Personen am Gleis gemeldet hat oder nicht.
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Der Ausgangspunkt der Diskussion war, ob man nicht einen Personenzug, der einige hundert Meter von der nächsten Bahnsteigkante entfernt steht, auf Sicht (mir ist klar, dass das je nach Streckenbegebenheit auch gaaaanz langsam sein kann) vorziehen kann, anstatt die Fahrgäste eine Stunde oder länger von menschlichen Grundbedürfnissen abzuschneiden. Ich vermisse hier ein bisserl das einzelfallbezogene Augenmaß bei der Entscheidungsfindung (wobei die "Schuld" hier natürlich durchaus bei demjenigen liegen kann, der dem Entscheider Vorgaben macht).chris232 @ 20 Aug 2012, 00:04 hat geschrieben: Natürlich. Weil alle Strecken nur kerzengerade sind, und daneben gibts auch niemals irgendwelche Bäume, Sträucher, Bahnsteigenden, Signale und sonstige Ecken, wo man sich gut dahinter verstecken kann.
Ok, akzeptiert, dann sollte man aber überlegen, ob man nicht einen Ausstieg der Fahrgäste auf der Strecke, die zu dem Zeitpunkt ja ohnehin gesperrt ist, zulässt.mapic @ 20 Aug 2012, 10:02 hat geschrieben:Es ist ja wohl ein deutlicher unterschied ob es einfach nur eine Person im/am Gleis ist oder eine suizidgefährdete Person. Bei letzterer muss man ja damit rechnen, dass sie mit allen Mitteln und Tricks vor den Zug will. Da hilft dann auch kein Fahren auf Sicht mehr. Da ist die Vollsperrung das einzig Sinnvolle, so lange bis man die Person gefunden hat.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Nein. Der Ausgangspunkt war, ob man, ich zitiere "den Zugverkehr fortsetzen kann". Und das kann man eben nicht. Ob ein Zug paar Meter vorziehen kann, ist eine andere Frage, wo ich persönlich mit "ja" entscheiden würde.Wildwechsel @ 20 Aug 2012, 10:45 hat geschrieben: Der Ausgangspunkt der Diskussion war, ob man nicht einen Personenzug, der einige hundert Meter von der nächsten Bahnsteigkante entfernt steht, auf Sicht (mir ist klar, dass das je nach Streckenbegebenheit auch gaaaanz langsam sein kann) vorziehen kann, anstatt die Fahrgäste eine Stunde oder länger von menschlichen Grundbedürfnissen abzuschneiden.
Ausstieg auf der Strecke... Heißes Eisen. Da sind wir wieder bei der Vollkaskomentalität, "wenn da was passiert". Also nur mit Notfallmanager und Feuerwehr usw usf - und bis dahin hat die Polizei die Strecke auch zu Fuß abgelaufen...
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Das Problem ist halt auch, dass solche Meldungen von Personen im Gleis oftmals von der Polizei kommen. Und wenn die dann sagen, es ist zu sperren, dann können wir gar nicht anders als zu sperren. Behördliche Anordnung, der haben wir (wie jeder andere auch) Folge zu leisten.
Dann werden die betroffenen Gleise gesperrt, und zwar aus Gründen der Unfallverhütung. Und in unserer tollen Fahrdienstvorschrift steht, dass in einem aus UV-Gründen gesperrten Gleis sich keine Fahrzeuge bewegen dürfen.
Klar, es wäre wohl allen lieber, wenn wir noch wenigstens ein bisschen fahren könnten (auf Sicht, evtl. nur auf einem Gleis), aber wir dürfen einfach nicht.
Und Fahren auf Sicht, das dauert SEEEHR lange, vielen ist damit nicht wirklich geholfen, wenn sich die Züge kilometerweit stauen.
Und es kann -gerade bei "unsichtigem" Wetter- auch bedeuten, dass der Lokführer gar nicht fährt. Wenn er nichts sieht, was Voraussetzung zum Fahren auf Sicht ist, dann kann ihn keiner zwingen, zu fahren. Weil wenn etwas passiert, ist der Tf der Dumme.
Dann werden die betroffenen Gleise gesperrt, und zwar aus Gründen der Unfallverhütung. Und in unserer tollen Fahrdienstvorschrift steht, dass in einem aus UV-Gründen gesperrten Gleis sich keine Fahrzeuge bewegen dürfen.
Klar, es wäre wohl allen lieber, wenn wir noch wenigstens ein bisschen fahren könnten (auf Sicht, evtl. nur auf einem Gleis), aber wir dürfen einfach nicht.
Und Fahren auf Sicht, das dauert SEEEHR lange, vielen ist damit nicht wirklich geholfen, wenn sich die Züge kilometerweit stauen.
Und es kann -gerade bei "unsichtigem" Wetter- auch bedeuten, dass der Lokführer gar nicht fährt. Wenn er nichts sieht, was Voraussetzung zum Fahren auf Sicht ist, dann kann ihn keiner zwingen, zu fahren. Weil wenn etwas passiert, ist der Tf der Dumme.
Naja alle rauslassen sicher nicht. Aber man könnte ja zumindest die einzelnen die dringend müssen zur Führerstandstür rauslassen und ihnen den Weg ins nächste Wäldchen ermöglichen. Männer zur Führerstandstür raus is ja schon - ähm - seltsam, wenn der ganze Zug zuschaut. Frauen gar nicht is hingegen schon recht blöd für die betroffenen...chris232 @ 20 Aug 2012, 11:36 hat geschrieben: Ausstieg auf der Strecke... Heißes Eisen.
Und was ist, wenn ich Jemanden aussteigen lasse, der im Schotter stürzt und sich das Bein bricht.
Gerade auf der freien Strecke hat man ja nicht links und rechts vom Gleis noch 3m breite, befestigte Wege. Das Schotterbett geht meist an der Stelle, an der man "runterkommt", recht kräftig abwärts. Das bedeutet, dass man ein Stück springen muss und um wieder reinzukommen ein klettern darf...
Ich werde mich hüten ohne Feuerwehr, Notfallmanager,... Fahrgäste, auf der freien Strecke, aus dem Zug zulassen. (Außer in einer Gefahrensituation wie Feuer im Zug, da da ein gebrochenes Bein das geringere Übel ist)
Gerade auf der freien Strecke hat man ja nicht links und rechts vom Gleis noch 3m breite, befestigte Wege. Das Schotterbett geht meist an der Stelle, an der man "runterkommt", recht kräftig abwärts. Das bedeutet, dass man ein Stück springen muss und um wieder reinzukommen ein klettern darf...
Ich werde mich hüten ohne Feuerwehr, Notfallmanager,... Fahrgäste, auf der freien Strecke, aus dem Zug zulassen. (Außer in einer Gefahrensituation wie Feuer im Zug, da da ein gebrochenes Bein das geringere Übel ist)