Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:32 hat geschrieben:Die Frage war ja nicht, ob es verboten ist, sondern ob man es verbieten kann.
Ja. Davon sprech ich ja.
Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:32 hat geschrieben:
Was Passivrauch mit Erziehungshoheit zu tun hat erschließt sich mir jetzt aber nicht. Eltern dürfen ihrem Kind ja auch keine Drogen geben, damit es sieht, wie schlimm ein Horrortrip sein kann.
Das resultiert aber eher daraus, dass der Besitz und vor allen Dingen die Weitergabe dieser Substanzen bereits gesetzeswidrig ist. In so fern vielleicht ein etwas schlechtes Beispiel.
Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:32 hat geschrieben:
Was aber daran liegt dass körperliche Züchtigung als Mittel der Erziehung angesehen wurde - und eben viele der Meinung waren, dass es ein positives Mittel ist.
Naja, dass dem nicht so ist, war schon anfang des 20. Jahrhunderts in der Wissenschaft unstrittig, natürlich gab es da den allseits bekannten Bruch mit der Vernunft ab 1933, der sich gerade in der Erziehung sogar bis in die 80er Jahre hineinzog.
Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:32 hat geschrieben:
Wo ist Passivrauch ein Mittel der Erziehung? Erziehungshoheit bedeutet eben nicht, dass die Eltern machen können was sie wollen.
Letzteres heißt es faktisch jedoch leider schon. Natürlich ist das Rauchen an und für sich garantiert kein Aspekt der Erziehung, das ist aber so manches nicht, da bräuchte man gar keine Pseudoargumente wie "Brauchtum" oder "Religionsausübung" (hier gibt es im Übrigen ein Urteil des BGHs, Aktenzeichen folgt, das sich mit Alkoholkonsum (in geringfügigen Mengen) im Rahmen der Religionsausübung befasst und genau das nicht als Misshandlung betrachtet) bemühen.
Allerdings war das auch nicht das Argument: der Punkt war, dass du (auch hier: aus rein argumentativer Sicht) ein ganz bestimmtes Verhalten, so sinnvoll das auch sein mag, verbieten willst, ähnlich gelagerte Fälle, die aber eben gerade nicht auf dem Zettel der Tagespolitik wie beispielsweise ungesunde Ernährung stehen, nicht antastest - und genau das ist ja der Knackpunkt. Entweder man geht diese Dinge auch an und hat dann eine Liste die in etwa so lange wie das faktische Strafregister eines Franz-Josef Strauß ist (und dann musst du Art. 6 Abs. 2 gleich ganz streichen) oder man muss es wohl oder übel bleiben lassen. Dass es Eltern eben im Rahmen dieses Verfassungsartikels leider gestattet ist ihrem Kind auch Dinge an zu tun oder zu unterlassen, die ihrem Kind schaden und ein "erzieherischer Aspekt" auch nicht klar erkennbar ist, ist sehr traurig, aber eben auch zulässig und Realität.
Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:32 hat geschrieben:
Natürlich muss man auf verfassungsrechtlicher Ebene klären, ob es möglich ist hier eine Gesetzesänderung durchzuführen.
Wird schon dadurch schwer, da eine konkrete Beweisführung wohl sehr oft eine Durchsuchung der Wohnung bedingen würde und es sollte zumindest wegen einer einfachen Körperverletzung (und das ist schon recht hoch gegriffen) nicht dazu kommen dürfen, aber wer weiß, was sich die Nestbeschmutzer in der konservativen Schmuddelecke noch so alles einfallen lassen, um Grundrechtseinschränkungen zu Gunsten der Strafverfolgungsbehörden zu rechtfertigen...