Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn

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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

JeDi @ 18 Jun 2013, 12:05 hat geschrieben: Rauchmelder sind ja auch in einigen Bundesländern Vorschrift...
In Bayern jetzt auch, aber es gibt großzügige Übergangsfristen für Bestandsbauten:

http://www.gesetze-bayern.de/jportal/porta...hmen&doc.part=X

Die Rauchmelderpflicht ist aber ein vergleichsweise kleiner Eingriff in die Privatsphäre. Wenn man sich anschaut, welche Bau- und andere Vorschriften es gibt, dann ist das doch nur ein Mosaiksteinchen.

Sicher, es ist offenbar auch eine Überwachung auf Existenz und eine Funktionsprüfung vorgesehen, da muss dann ein Fremder in die Wohnung. Man muss es aber auch akzeptieren, dass die Heizung abgelesen wird. (Es gibt natürlich auch Heizungsanlagen, da werden die Daten automatisch übermittelt.)

Wird aber vorgeschrieben, dass bestimmte Produkte gar nicht mehr oder nur im Freien konsumiert werden dürfe (dort ggf. auch nicht an öffentlichen Plätzen), die Leute aber ggf. süchtig nach den Mitteln sind, ist der Eingriff um einiges größer.
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Beitrag von JeDi »

TramPolin @ 18 Jun 2013, 12:15 hat geschrieben: Man muss es aber auch akzeptieren, dass die Heizung abgelesen wird. (Es gibt natürlich auch Heizungsanlagen, da werden die Daten automatisch übermittelt.)
Mein Gaszähler hängt im Keller.
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Beitrag von TramPolin »

JeDi @ 18 Jun 2013, 12:17 hat geschrieben: Mein Gaszähler hängt im Keller.
Das schon, aber was die Heizung angeht, muss bei Etagenwohnungen der Prüfer oft an jeden Heizkörper ran. Bei neueren Wohnungen hat man wie gesagt (meist?) eine automatische Datenübermittlung. Aber ich muss einmal im Jahr alle Heizkörper freiräumen, das macht Spaß ;) - aber auch eine gute Gelegenheit, die unzugänglichen Stellen in der Wohnung gescheit zu reinigen.

Manchen ist es vielleicht unangenehm, ihr Privates einem Fremden zu zeigen. Aber da heißt es, das sei zumutbar.
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Beitrag von TramBahnFreak »

TramPolin @ 18 Jun 2013, 12:22 hat geschrieben: Manchen ist es vielleicht unangenehm, ihr Privates einem Fremden zu zeigen. Aber da heißt es, das sei zumutbar.
Die Frage ist doch eher, ob es dem Fremden zumutbar ist, über meine am Boden aufgetürmten Bücher- und Papier-Stapel zu klettern.
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Beitrag von JeDi »

TramPolin @ 18 Jun 2013, 12:22 hat geschrieben: Das schon, aber was die Heizung angeht, muss bei Etagenwohnungen der Prüfer oft an jeden Heizkörper ran.
Für was denn? Meine Heizung verbrennt das im Keller gezählte Gas...
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Beitrag von JeDi »

TramBahnFreak @ 18 Jun 2013, 12:28 hat geschrieben: Die Frage ist doch eher, ob es dem Fremden zumutbar ist, über meine am Boden aufgetürmten Bücher- und Papier-Stapel zu klettern.
Ach, noch so einer :D
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Beitrag von JNK »

Ich weise mal präventiv daraufhin, dass ihr Gefahr lauft, den Themeninhalt aus den Augen zu verlieren.
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Beitrag von TramPolin »

JeDi @ 18 Jun 2013, 12:35 hat geschrieben: Für was denn? Meine Heizung verbrennt das im Keller gezählte Gas...
Bei einer Zentralheizung hat jeder Heizkörper üblicherweise eine Messuhr. Diese misst aber nicht mal den Durchfluss, sondern nur die abgegebene Wärme, ist also reichlich ungenau. (Ich habe bei dem Heizkörper in der Küche, den ich nie aufdrehe, auch immer einen angeblichen Verbrauch.)

Aber, wieder zurück zum Thema. ;)
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Beitrag von JeDi »

TramPolin @ 18 Jun 2013, 12:43 hat geschrieben: Bei einer Zentralheizung hat jeder Heizkörper üblicherweise eine Messuhr. Diese misst aber nicht mal den Durchfluss, sondern nur die abgegebene Wärme, ist also reichlich ungenau.
Ja das ist schon klar - aber dann ist der Gasverbrauch für die Abrechnung doch uninteressant?
Aber, wieder zurück zum Thema. ;)
Wieso? Wir sind doch völlig on-topic? Heizungen dürfen ja auch nicht rauchen, sonst meckert der Schornsteinfeger :ph34r:
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Beitrag von Rathgeber »

TAL @ 18 Jun 2013, 11:33 hat geschrieben:Zumindest könnte man mit einem Verbot eine Rechtsgrundlage schaffen, die es erlaubt Personen die sich an dem Zigarettenqualm stören (bspw. bei Mietshäusern eine Wohnung darüber, Balkon darüber, etc…) bei bedarf rechtliche Mittel einzusetzen das der Raucher entweder sinnvollerweise aufhört oder aber für Schadensersatz aufkommt
Darüber können wir uns gerne unterhalten.
Wenn andere (gesundheitsgefährdende) Gestankquellen, die sich beim Miteinander eben nicht vermeiden lassen, auch gesetzlich verboten werden. Vorher nicht.
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Beitrag von DumbShitAward »

JeDi @ 18 Jun 2013, 12:05 hat geschrieben: Rauchmelder sind ja auch in einigen Bundesländern Vorschrift...
Mit einem handelsüblichen Rauchmelder bekommst aber nur in krassen Ausnahmefällen einen Fehlalarm beim rauchen...

Wir haben das mal zum Test der neuen Brandmeldeanlage in der Uni gemacht... wir mussten erst mal einen pfeifenrauchenden Professor bemühen, der sich direkt darunter gestellt hat
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von JeDi »

DumbShitAward @ 18 Jun 2013, 22:33 hat geschrieben: Mit einem handelsüblichen Rauchmelder bekommst aber nur in krassen Ausnahmefällen einen Fehlalarm beim rauchen...
Ja, das ist schon klar - aber auch da muss man zur Kontrolle in die Wohnung ;)
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Beitrag von TramBahnFreak »

DumbShitAward @ 18 Jun 2013, 22:33 hat geschrieben: Mit einem handelsüblichen Rauchmelder bekommst aber nur in krassen Ausnahmefällen einen Fehlalarm beim rauchen...

Wir haben das mal zum Test der neuen Brandmeldeanlage in der Uni gemacht... wir mussten erst mal einen pfeifenrauchenden Professor bemühen, der sich direkt darunter gestellt hat
Als Sternsinger mit Weihrauch macht das dann doch deutlich mehr Spaß – insbesondere, wenn das Zimmer relativ klein ist. :D
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Beitrag von Boris Merath »

Lazarus @ 18 Jun 2013, 11:41 hat geschrieben: Problem in Deutschland wäre allerdings, das man das Rauchen in der eigenen Wohnung vermutlich garnet verbieten kann.
Grundgesetz:
Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Absatz 1 besagt - man darf, solange man nicht die Rechte anderer verletzt. Es gibt aber auch keinen Grund jemand der allein in seiner Wohnung sitzt das Rauchen zu verbieten.

Anders sieht es aus, wenn in der Wohnung noch andere Leute, insbesondere Minderjährige, wohnen. Hier greift dann nämlich "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt", sofern man das Rauchen in Wohnungen, in denen andere Wohnen, als Verletzung der Rechte betrachtet.

Absatz 2 besagt ja auch gleich, dass jeder ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Dass Passivrauch die Gesundheit massiv beeinträchtigt, ist jetzt nun wirklich gesichert. Von daher bin ich der Meinung, dass Rauchen in einer Wohnung, in der Kinder wohnen, gegen Absatz 2 verstößt, womit die Einschränkung in Absatz 1 greift.

Dass man hier ein Problem mit der Kontrollierbarkeit hat ist schon klar. Wobei ich hier weniger ein rechtliches Problem sehen würde - das Jugendamt hat ja durchaus einige Rechte, wenn das Wohlergehen von Minderjährigen gefährdet ist. Man könnte also vermutlich durchaus ein Gesetz stricken, dass dem Jugendamt Kontrollen erlaubt werden, sofern es einen Anfangsverdacht gibt. Die Frage ist halt, ob man das will. Ein Kind wegen rauchenden Eltern ins Heim zu stecken ist sicher auch keine gute Lösung.

Dennoch bin ich auch weiter der Meinung, dass Minderjährige vor Passivrauchen in der eigenen Wohnung geschützt werden müssen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von TramBahnFreak »

Boris Merath @ 18 Jun 2013, 22:52 hat geschrieben: Dass man hier ein Problem mit der Kontrollierbarkeit hat ist schon klar. Wobei ich hier weniger ein rechtliches Problem sehen würde - das Jugendamt hat ja durchaus einige Rechte, wenn das Wohlergehen von Minderjährigen gefährdet ist. Man könnte also vermutlich durchaus ein Gesetz stricken, dass dem Jugendamt Kontrollen erlaubt werden, sofern es einen Anfangsverdacht gibt. Die Frage ist halt, ob man das will. Ein Kind wegen rauchenden Eltern ins Heim zu stecken ist sicher auch keine gute Lösung.
Ist halt die Frage, ob das Kind eher vor dem Rauch der Eltern, oder vor dem Jugendamt beschützt werden muss... :ph34r:
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Beitrag von TramPolin »

DumbShitAward @ 18 Jun 2013, 22:33 hat geschrieben: Mit einem handelsüblichen Rauchmelder bekommst aber nur in krassen Ausnahmefällen einen Fehlalarm beim rauchen...

Wir haben das mal zum Test der neuen Brandmeldeanlage in der Uni gemacht... wir mussten erst mal einen pfeifenrauchenden Professor bemühen, der sich direkt darunter gestellt hat
Ich hätte um ein Haar dasselbe geschrieben, bekam dann aber gerade noch die Kurve. JeDi ging es um die Privatsphäre in der Wohnung und um gesetzliche Änderungen, die den Bewohnern Vorschriften machen, die auch kontrolliert werden müssen - Privatsphäre hin oder her.

Dass Rauchen und Rauchmelder sich beißen könnten (was sie ja höchstens bei Rauchmeldern alter Bauweise der Fall ist), war nicht das Thema.
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Beitrag von Boris Merath »

TramBahnFreak @ 18 Jun 2013, 22:54 hat geschrieben: Ist halt die Frage, ob das Kind eher vor dem Rauch der Eltern, oder vor dem Jugendamt beschützt werden muss... :ph34r:
Vor ersterem immer, vor zweiterem meistens, das ist halt der Mist...
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von DumbShitAward »

Boris Merath @ 18 Jun 2013, 22:52 hat geschrieben: Absatz 1 besagt - man darf, solange man nicht die Rechte anderer verletzt. Es gibt aber auch keinen Grund jemand der allein in seiner Wohnung sitzt das Rauchen zu verbieten.

Anders sieht es aus, wenn in der Wohnung noch andere Leute, insbesondere Minderjährige, wohnen. Hier greift dann nämlich "soweit er nicht die Rechte anderer verletzt", sofern man das Rauchen in Wohnungen, in denen andere Wohnen, als Verletzung der Rechte betrachtet.

Absatz 2 besagt ja auch gleich, dass jeder ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat. Dass Passivrauch die Gesundheit massiv beeinträchtigt, ist jetzt nun wirklich gesichert. Von daher bin ich der Meinung, dass Rauchen in einer Wohnung, in der Kinder wohnen, gegen Absatz 2 verstößt, womit die Einschränkung in Absatz 1 greift.

Dass man hier ein Problem mit der Kontrollierbarkeit hat ist schon klar. Wobei ich hier weniger ein rechtliches Problem sehen würde - das Jugendamt hat ja durchaus einige Rechte, wenn das Wohlergehen von Minderjährigen gefährdet ist. Man könnte also vermutlich durchaus ein Gesetz stricken, dass dem Jugendamt Kontrollen erlaubt werden, sofern es einen Anfangsverdacht gibt. Die Frage ist halt, ob man das will. Ein Kind wegen rauchenden Eltern ins Heim zu stecken ist sicher auch keine gute Lösung.

Dennoch bin ich auch weiter der Meinung, dass Minderjährige vor Passivrauchen in der eigenen Wohnung geschützt werden müssen.
Ist ein vielgehörtes Argument und aus praktischer Sicht ist das allemal richtig, nur ist es eben nicht weit genug gedacht, da es sich hier ja nicht einfach im ein aus Art. 2 GG abzuleitendes Schutzgesetz handelt.

In sich ist das ja schlüssig, aber das Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass du damit Art. 6 GG tangierst, es sich hierbei also um eine Abwägungsentscheidung handelt, denn eines der Grundrechte musst du einschränken (also entweder das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder eben die Erziehungshoheit der Eltern nach Art. 6 Abs. 2 GG), geht ja nicht anders. Wie du sicherlich weißt gibt es ja auch keine Hierarchie innerhalb der Grundrechte, von der etwas herausragenden Stellung des Papiertigers Art. 1 GG einmal abgesehen, d.h. sie sind alle gleich wichtig oder unwichtig, auch wenn man das in der jeweiligen Situation natürlich anders sehen mag. Das erklärt auch, weshalb z.B. die körperliche Züchtigung der eigenen Kinder, welche ja bis vor nicht all zu langer Zeit legal war, nie vom Bundesverfassungsgericht moniert wurde - die haben ja auch erkannt, dass selbst physisch folgenlose Klappse und Schläge ein offensichtlicher Verstoß gegen Artikel 2 GG waren, sie schätzten eben die Erziehungshoheit der Eltern in dieser Sache höher ein (natürlich auch deshalb, weil schwerere Formen der Misshandlung ja auch schon davor strafbar waren).

Es darf ja (aus Sicht des Verfassungsrechtes) nicht bei so einer Frage darum gehen, ob nun das Rauchen in geschlossenen Räumen in gegenwart Minderjähriger (und da wäre ja noch die Problematik, wenn sich der Minderjährige dieser Belastung freiwillig aussetzt...) unzulässig sein muss, sondern ob so eine Geschichte nicht auch auf andere schädliche Einflüsse, angefangen von der Ernährung, über den Medienkonsum (das Samstagabendprogramm des ÖRs muss man auch als seelische Grausamkeit betrachten) bishin zum allgememen Erziehungsstil und ab dann bis ins Lächerliche überdenken.

Auch wenn ich die Idee zumindest bei Kindern durchaus für sinnvoll halte, so befürchte ich, dass man das nicht auf einer verfassungsrechtlichen Ebene klären kann, allenfalls über das Strafrecht könnte das klappen und da dürfte spätestens bei der Durchsetzung wieder ein verfassungsrechtliches Problem entstehen.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

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Beitrag von Boris Merath »

DumbShitAward @ 18 Jun 2013, 23:18 hat geschrieben: Ist ein vielgehörtes Argument und aus praktischer Sicht ist das allemal richtig, nur ist es eben nicht weit genug gedacht, da es sich hier ja nicht einfach im ein aus Art. 2 GG abzuleitendes Schutzgesetz handelt.
Die Frage war ja nicht, ob es verboten ist, sondern ob man es verbieten kann.
In sich ist das ja schlüssig, aber das Problem bei der ganzen Geschichte ist, dass du damit Art. 6 GG tangierst, es sich hierbei also um eine Abwägungsentscheidung handelt, denn eines der Grundrechte musst du einschränken (also entweder das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder eben die Erziehungshoheit der Eltern nach Art. 6 Abs. 2 GG), geht ja nicht anders.
Was Passivrauch mit Erziehungshoheit zu tun hat erschließt sich mir jetzt aber nicht. Eltern dürfen ihrem Kind ja auch keine Drogen geben, damit es sieht, wie schlimm ein Horrortrip sein kann.
Das erklärt auch, weshalb z.B. die körperliche Züchtigung der eigenen Kinder, welche ja bis vor nicht all zu langer Zeit legal war, nie vom Bundesverfassungsgericht moniert wurde
Was aber daran liegt dass körperliche Züchtigung als Mittel der Erziehung angesehen wurde - und eben viele der Meinung waren, dass es ein positives Mittel ist. Wo ist Passivrauch ein Mittel der Erziehung? Erziehungshoheit bedeutet eben nicht, dass die Eltern machen können was sie wollen.
Auch wenn ich die Idee zumindest bei Kindern durchaus für sinnvoll halte, so befürchte ich, dass man das nicht auf einer verfassungsrechtlichen Ebene klären kann, allenfalls über das Strafrecht könnte das klappen und da dürfte spätestens bei der Durchsetzung wieder ein verfassungsrechtliches Problem entstehen.
Natürlich muss man auf verfassungsrechtlicher Ebene klären, ob es möglich ist hier eine Gesetzesänderung durchzuführen.
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Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:32 hat geschrieben:Die Frage war ja nicht, ob es verboten ist, sondern ob man es verbieten kann.
Ja. Davon sprech ich ja.
Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:32 hat geschrieben: Was Passivrauch mit Erziehungshoheit zu tun hat erschließt sich mir jetzt aber nicht. Eltern dürfen ihrem Kind ja auch keine Drogen geben, damit es sieht, wie schlimm ein Horrortrip sein kann.
Das resultiert aber eher daraus, dass der Besitz und vor allen Dingen die Weitergabe dieser Substanzen bereits gesetzeswidrig ist. In so fern vielleicht ein etwas schlechtes Beispiel.
Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:32 hat geschrieben: Was aber daran liegt dass körperliche Züchtigung als Mittel der Erziehung angesehen wurde - und eben viele der Meinung waren, dass es ein positives Mittel ist.
Naja, dass dem nicht so ist, war schon anfang des 20. Jahrhunderts in der Wissenschaft unstrittig, natürlich gab es da den allseits bekannten Bruch mit der Vernunft ab 1933, der sich gerade in der Erziehung sogar bis in die 80er Jahre hineinzog.
Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:32 hat geschrieben: Wo ist Passivrauch ein Mittel der Erziehung? Erziehungshoheit bedeutet eben nicht, dass die Eltern machen können was sie wollen.
Letzteres heißt es faktisch jedoch leider schon. Natürlich ist das Rauchen an und für sich garantiert kein Aspekt der Erziehung, das ist aber so manches nicht, da bräuchte man gar keine Pseudoargumente wie "Brauchtum" oder "Religionsausübung" (hier gibt es im Übrigen ein Urteil des BGHs, Aktenzeichen folgt, das sich mit Alkoholkonsum (in geringfügigen Mengen) im Rahmen der Religionsausübung befasst und genau das nicht als Misshandlung betrachtet) bemühen.
Allerdings war das auch nicht das Argument: der Punkt war, dass du (auch hier: aus rein argumentativer Sicht) ein ganz bestimmtes Verhalten, so sinnvoll das auch sein mag, verbieten willst, ähnlich gelagerte Fälle, die aber eben gerade nicht auf dem Zettel der Tagespolitik wie beispielsweise ungesunde Ernährung stehen, nicht antastest - und genau das ist ja der Knackpunkt. Entweder man geht diese Dinge auch an und hat dann eine Liste die in etwa so lange wie das faktische Strafregister eines Franz-Josef Strauß ist (und dann musst du Art. 6 Abs. 2 gleich ganz streichen) oder man muss es wohl oder übel bleiben lassen. Dass es Eltern eben im Rahmen dieses Verfassungsartikels leider gestattet ist ihrem Kind auch Dinge an zu tun oder zu unterlassen, die ihrem Kind schaden und ein "erzieherischer Aspekt" auch nicht klar erkennbar ist, ist sehr traurig, aber eben auch zulässig und Realität.
Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:32 hat geschrieben: Natürlich muss man auf verfassungsrechtlicher Ebene klären, ob es möglich ist hier eine Gesetzesänderung durchzuführen.
Wird schon dadurch schwer, da eine konkrete Beweisführung wohl sehr oft eine Durchsuchung der Wohnung bedingen würde und es sollte zumindest wegen einer einfachen Körperverletzung (und das ist schon recht hoch gegriffen) nicht dazu kommen dürfen, aber wer weiß, was sich die Nestbeschmutzer in der konservativen Schmuddelecke noch so alles einfallen lassen, um Grundrechtseinschränkungen zu Gunsten der Strafverfolgungsbehörden zu rechtfertigen...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

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DumbShitAward @ 18 Jun 2013, 23:18 hat geschrieben: ob nun das Rauchen in geschlossenen Räumen in gegenwart Minderjähriger (und da wäre ja noch die Problematik, wenn sich der Minderjährige dieser Belastung freiwillig aussetzt...)
Klein-Jonathan kann mit seinen 5 Jahren die (langfristigen) Auswirkungen des Passivrauchens allerdings nur bedingt überblicken, und will einfach nur mit seiner Mami spielen.
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TramBahnFreak @ 19 Jun 2013, 10:46 hat geschrieben: Klein-Jonathan kann mit seinen 5 Jahren die (langfristigen) Auswirkungen des Passivrauchens allerdings nur bedingt überblicken, und will einfach nur mit seiner Mami spielen.
Es gibt auch ältere Minderjährige, da könnte sich die Frage schon stellen. Aber mit der Freiwilligkeit ist es halt immer so eine Sache. Es betrifft ja auch die Erwachsenen. Da gibt es z.B. Betriebsfeiern, die in Lokalen abgehalten werden, und da wird oft geraucht. Geht man dort wirklich freiwillig hin? Es gibt durchaus Firmen, die schmeißen ihre Mitarbeiter raus, die dort nicht erscheinen, da das Fernbleiben ohne zwingen Grund als Provokation gegen das "Wir sind eine große Familie" gewertet wird.

Kritiker werden jetzt sagen, es werde ja kaum schaden, wenn man sich ein paar Mal im Jahr bei so was vollrauchen lässt. Aber muss das wirklich sein?
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Boris Merath @ 18 Jun 2013, 23:10 hat geschrieben: Vor ersterem immer, vor zweiterem meistens, das ist halt der Mist...
...was auch daran liegt, daß die Jugendämter personell und finanziell am Anschlag arbeiten müssen. Ohne diese Kenntnisse ist es immer leicht, die dort Beschäftigten zu bashen.
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Beitrag von DumbShitAward »

TramBahnFreak @ 19 Jun 2013, 10:46 hat geschrieben: Klein-Jonathan kann mit seinen 5 Jahren die (langfristigen) Auswirkungen des Passivrauchens allerdings nur bedingt überblicken, und will einfach nur mit seiner Mami spielen.
Da hast du natürlich recht, aber was ist bei einem 16-Jährigen, am Ende raucht der selbst auch noch (entgegen anderslautender Behauptungen ist nur die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit an bzw. für Minderjährige nicht gestattet)?

Dürfte der dann rauchen, die Eltern aber nicht :D
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Beitrag von andreas »

TramPolin @ 19 Jun 2013, 10:59 hat geschrieben: Es gibt auch ältere Minderjährige, da könnte sich die Frage schon stellen. Aber mit der Freiwilligkeit ist es halt immer so eine Sache. Es betrifft ja auch die Erwachsenen. Da gibt es z.B. Betriebsfeiern, die in Lokalen abgehalten werden, und da wird oft geraucht. Geht man dort wirklich freiwillig hin? Es gibt durchaus Firmen, die schmeißen ihre Mitarbeiter raus, die dort nicht erscheinen, da das Fernbleiben ohne zwingen Grund als Provokation gegen das "Wir sind eine große Familie" gewertet wird.

Kritiker werden jetzt sagen, es werde ja kaum schaden, wenn man sich ein paar Mal im Jahr bei so was vollrauchen lässt. Aber muss das wirklich sein?
und du meinst, daß du nach 40 Jahren Betriebszughörigkeit wegen des einmaligen Passivrauchens pro Jahr Schäden davonträgst?

wie stark schränkt man die Allgemeinheit ein, um Leute vor unangenehmen Dingen zu schützen? Du findest jetzt den Rauchgestank widerlich, ich finde den Umgang mit betrunkenen Menschen widerlich.

Ich wäre da z.b. für ein totales Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, d.h. es darf das Zeug wirklich nur noch daheim konsumiert werden und sonst nirgends, damit ich vor betrunkenen Schläger/Autofahrern/Gleislatschern/Arschlöchern usw geschützt werde.
Daheim trinken aber natürlich nur, wenn das Zeug für Minderjährige unzugänglich aufbewahrt wird - und das muss jeder nachweisen, das Alkoholprodukte kaufen will
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andreas @ 19 Jun 2013, 17:35 hat geschrieben: und du meinst, daß du nach 40 Jahren Betriebszughörigkeit wegen des einmaligen Passivrauchens pro Jahr Schäden davonträgst?
Du hast schon meinen Beitrag ganz gelesen, hoffe ich. Genau diesen Punkt habe ich ja angesprochen. Wenn es nur zwei Mal im Jahr ist, wird es kein großes Problem sein. Aber in der Praxis sieht es halt anders aus. Wenn Kinder z.B. stundenlang im Auto den Rauch ertragen müssen. Da möchte ich halt eine Änderung haben, ich weiß aber, wie schwer das durchzusetzen ist, falls man es überhaupt gesetzlich regeln kann.

Ein generelles Verbot von Tabak wäre denkbar (nur mal als Gedankenspiel, nicht, dass ich das jetzt einfach so fordere), dann bliebe vermutlich nur ein relativ kleiner Bereich der Leute, die dann selbst Tabak anbauen oder sich von Dealern eindecken lassen. Aber dann hat man den Markt in der Kriminalität drin, was alles andere als eine Ideallösung wäre.

Verstehe aber bitte, dass ich sowohl Tabak als auch Alkohol sehr kritisch sehe. Ich habe immer den Eindruck, ich kriege jetzt gleich eine übergezogen, wenn ich irgendwas mal an Einschränkungen in puncto Tabak diskutiere, dass das dann gleich unverhältnismäßig sei, zumal der Alkohol das größere Problem darstelle. Meine Meinung ist, man kann beides schlecht miteinander vergleichen, beides ist sicherlich ein riesiges Problem und man kann parallel an beidem Problemen arbeiten.
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Beitrag von DumbShitAward »

andreas @ 19 Jun 2013, 17:35 hat geschrieben: und du meinst, daß du nach 40 Jahren Betriebszughörigkeit wegen des einmaligen Passivrauchens pro Jahr Schäden davonträgst?
Das Problem ist ja nicht die Häufigkeit - natürlich dürfte die Gesundheitsgefährdung bei einmaliger jährlicher Aussetzung nicht messbar sein und wahrscheinlich auch gar nicht existieren, aber darum gehts ja auch nicht. Die Argumentation, die TramPolin vertritt (und ich zumindest bis zu einem gewissen Aspekt nicht nur nachvollziehen sondern auch - als Raucher - unterstütze) ist doch viel mehr, dass Personen, die sich aus Gesundheitsbewusstsein, tatsächlicher gesundheitlicher Vorschädigung, Idealismus oder warum auch immer dem nicht aussetzen wollen/sollen/können, gerade bei solch de facto verpflichtenden Veranstaltungen die Möglichkeit gegeben werden muss ihre "Pflicht" zu erfüllen, ohne eben durch Passivrauchen, sagen wir es mal neutral, mindestens gestört zu werden.

Der Verweis auf "sollen sich nicht so anstellen" ist eben keine hinreichende Lösung eines zwar nicht tagtäglich aber immer mal wieder auftrendenden Problems und dadurch (sofern es wirklich eine Grundlage gibt) befeuert man eben auch fundamentalistisch geprägte Prinzipienreiter, denen es gar nicht um die Lösung des Problems sondern um Schikane der "Anderen" geht.

Wie man das ganze löst, muss in meinen Augen eine Einzelfallentscheidung sein, die den jeweiligen Gegebenheiten zu entsprechen hat. Pauschalverbote sind da in meinen Augen mit zu großem Kollateralschaden behaftet, ich sehe keine Probleme dabei, wenn man sich auf eine für alle Beteiligte akzeptable Lösung (z.B. Nebenraum, Rauchverbot bis zu einer bestimmten Uhrzeit, wo die Minderjährigen ohnehin schon nach Hause müssen/sollten) einigt.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von Entenfang »

Ich wäre da z.b. für ein totales Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, d.h. es darf das Zeug wirklich nur noch daheim konsumiert werden und sonst nirgends, damit ich vor betrunkenen Schläger/Autofahrern/Gleislatschern/Arschlöchern usw geschützt werde.
Eine sinnlose Regelung. Wir sind doch nicht in den USA, dass dann jeder die Bierflasche in eine Tüte packt und so trinkt. Außerdem kann man sich auch daheim betrinken und dann randalieren.
Da möchte ich halt eine Änderung haben, ich weiß aber, wie schwer das durchzusetzen ist, falls man es überhaupt gesetzlich regeln kann.
Rauchverbot im Auto existiert bereits in einigen Ländern, z.B. Australien. siehe hier
Ein generelles Verbot von Tabak wäre denkbar
Das wäre wohl die denkbar schlechteste Idee, genauso wie Tabakkonsum komplett zu verbieten. Das schafft Kriminellen viele Verdienstmöglichkeiten und gerade bei den kleinen Ländern in Europa ist da Schmuggel vorprogrammiert. Obwohl ich selber weder trinke, noch rauche noch sonstige Drogen nehme, bin ich dafür, auch die jetzt verbotenen Drogen zu legalisieren. Was im Extremfall passieren kann, wenn Kriminelle Verbote ausnutzen, sieht man in Mexiko. Legalisierung von Drogen würde in erster Linie Schmugglern das Leben erschweren, während ein Verbot genau das Gegenteil bewirkt.
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Beitrag von TramPolin »

Entenfang @ 20 Jun 2013, 11:26 hat geschrieben: Obwohl ich selber weder trinke, noch rauche noch sonstige Drogen nehme, bin ich dafür, auch die jetzt verbotenen Drogen zu legalisieren.
Willst Du wirklich Crystal Meth, Kokain, Heroin usw. legalisieren? Sicherlich gibt es Argumente, die dafür sprechen. Man könnte die "Qualität" besser kontrollieren, da dann kaum mehr was in einem Hinterhoflabor zusammengebraut würde. Der Schwarzmarkt würde dann auch weitgehend ausgerottet werden.

Aber ich möchte erst einmal deutliche Indizien sehen, dass die Vorteile im Vergleich zum Status quo überwiegen. Ich bin da sehr skeptisch. Vor allem ist da so ein schreckliche Teufelszeug dabei, das ich nie irgendwo im Handel sehen möchte bzw. keinem empfehlen kann - auch nicht bei vorheriger intensiver Aufklärung.

Über Cannabis o.ä. kann man vielleicht noch reden, aber auch hier bin ich mir nicht unbedingt sichert, ob eine Legalisierung der richtige Weg wäre. Ich bin aber dafür, dass es Schmerzpatienten kriegen können, da soll das Zeug ja eine sehr, sehr gute Wirkung haben.

Leider gibt es wohl keinen idealen Weg zum Umgang mit Drogen - sonst wäre vermutlich das Drogenproblem schon längst kein so gewaltiges mehr.
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Beitrag von Entenfang »

Willst Du wirklich Crystal Meth, Kokain, Heroin usw. legalisieren?
Ja. Man sollte diese dann staatlich kontrolliert in speziellen Läden kaufen können. Ich vermute, dass es in der Anfangsphase zu einem verstärkten Ausprobier-Konsum kommen wird. Langfristig würde ich aber eher vermuten, dass der Konsum zurückgeht, vor allem, da auch der Reiz des Verbotenen wegfällt, der wohl besonders auf Partys von Jugendlichen ein nicht zu unterschätzender Faktor ist. Natürlich muss über die Folgen aufgeklärt werden, besonders bei Crystal Meth können Fotos sehr eindrucksvoll zeigen, wie der Körper verfällt. Es hätte auch noch den Vorteil, dass Süchtige echte Hilfe bekommen können, wenn sie aufhören möchten, ohne dabei als kriminell zu gelten.
Leider gibt es wohl keinen idealen Weg zum Umgang mit Drogen - sonst wäre vermutlich das Drogenproblem schon längst kein so gewaltiges mehr.
Das ist wohl wahr. Dass eine Legalisierung den Konsum möglicherweise auch fördern kann, will ich nicht ausschließen. Das kann ich so nicht beurteilen. Da müsste man sich mal die Niederlande anschauen, die ains diesbezüglich ja etwas freier.
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