Es handelt sich offensichtlich um das Weichentrapez Hirschgarten. Die Ausschreibung wurde weiter oben in diesem Thema behandelt (2.9.21, 16:11: https://www.eisenbahnforum.de/index.php?s=4...5&#entry743671). Dieses Weichentrapez wird nur zur Bauzeit benötigt, und danach wieder ausgebaut, meiner Meinung nach sollte dieses für mehr Flexibilität jedoch erhalten bleiben.
Was steht derzeit an:Im Streckenabschnitt der 1. S-Bahn-Stammstrecke zwischen den Stationen "Donnersberger Brücke" und "Laim" (Strecke 5540) ist das aus Weichenverbindungen bestehende Weichentrapez Laim ("Bestands-Trapez" mit den Weichen 41W71 bis 41W74 im Ostkopf des Bf Laim) zur Gewährleistung des Betriebsablaufs insbesondere bei Störungen unabdingbar. Das Weichentrapez ermöglicht einen
Gleiswechsel, ohne den - also bei eingleisigem Betrieb - auf der 1. S-Bahn-Stammstrecke westlich der Hackerbrücke nur vier Züge pro Stunde verkehren könnten, was einem 30-Minuten-Takt entspräche, der dem Reisendenaufkommen in keiner Weise gerecht würde. Der aufgrund des zukünftig vorgesehenen, zusätzlichen Bahnsteiggleises Laim während der Umsetzung der Baumaßnahmen des 1. Planfeststellungsabschnitts (PFA 1) bedingte Wegfall dieses Bestand-Trapezes ist für die Realisierung von PFA 1 notwendig und planfestgestellt. Das bauzeitliche Weichentrapez (zusätzlichen zwei Weichenverbindungen mit neuen Weichen 601, 602, 603 und 604 im Bereich Hirschgarten) als Ersatz für das zwischenzeitlich entfallende Bestands-Trapez ist Gegenstand der beim Eisenbahn-Bundesamt anhängigen 20. Planänderung. Es wird zurückgebaut, wenn nach Abschluss der Bauarbeiten im Bereich Laim voraussichtlich im Mai 2025 bereits planfestgestellte Weichen wieder die benötigte Überleitmöglichkeit ins Gegengleis zwischen Mü-Hackerbrücke und Moosach/Abzweig Obermenzing/Mü-Pasing schaffen.
Insgesamt ergibt sich dann folgender Zeitablauf:
- 22.11.-12.12.2021 nächtliche Sperrpausen für Gründung der Oberleitungsmaste und Kabeltiefbauarbeiten mit Rammgründungen in 4 Nächten von 01.12. bis 04.12.2021
- 07.03.-16.03.2022 nächtliche Sperrpausen für Aufstellen der Oberleitungsmaste und abschließende Kabeltiefbauarbeiten
- 14.04.-19.04.2022 Totalsperrung der S-Bahn-Stammstrecke an Ostern 2022 für den Einbau der vier Weichen mit abschließenden Oberleitungsmaßnahmen, aber noch ohne Inbetriebnahme
- 03.06.-07.06.2022 Totalsperrung der S-Bahn-Stammstrecke an Pfingsten 2022 für Rückbau Bestand-Trapez und Inbetriebnahme des bauzeitlichen Weichentrapezes
Aufgrund der nur für vier Nächte (01.-04.12.2021) in dieser Höhe zu erwartenden Beeinträchtigungen kann für die Anwohner dann ein vorübergehendes Ausweichen ab diesen Beurteilungspegeln als erträglich angesehen werden. Dies betrifft die Bewohner der in Anlage 1 zu Unterlage 01 aufgeführten Gebäude; insofern ist auch der Forderung der Landeshauptstadt München nach einer gebäudescharfen Auflistung Rechnung getragen. Auf Kosten der Vorhabenträgerin können die Betroffenen insbesondere einen Hotelaufenthalt in Anspruch nehmen. Zudem hat die Vorhabenträgerin bei gewerblich genutzten Immobilien mit nachts schutzbedürftigen Räumen (insbesondere Hotels und ähnliches) Entschädigung zu leisten. Soweit die Landeshauptstadt München fordert, Anwohner zu entschädigen, die aufgrund der Kurzfristigkeit des Angebots eine Ausquartierung nicht mehr in Anspruch nehmen können, geht die Genehmigungsbehörde aufgrund der zwischenzeitlichen Anwohnerinformation (nach Aussage der Vorhabenträgerin vom 22.11.2021) zwar davon aus, dass die Inanspruchnahme bis 01.12.2021 durchaus möglich ist. Dennoch wurde vorsorglich entsprechender Anspruch bestimmt (vgl. Ziffer A.4.1.11).
Erstaunlich, mit welchen Sachen sich das EBA befasst (bzw. befassen muss). Immerhin hat es Hand geboten, um mit der 2. Stammstsrecke voranzukommen.Diese (für die vorgesehene Inbetriebnahme des bauzeitlichen Weichentrapezes an Pfingsten 2022) erforderlichen, vorbereitenden Arbeiten müssen daher in nächtlichen Sperrpausen durchgeführt werden. Solche Sperrpausen benötigen einen organisatorischen Vorlauf von ca. 1 Jahr und sind hier für den Zeitraum 22.11.-12.12.2021 (nächtlich) bestimmt worden. Falls die Arbeiten nicht während dieses Zeitraums stattfinden könnten, müssten neue Sperrpausen mit wiederum ca. 1 Jahr Vorlauf angesetzt werden. Um diesen Jahreszeitraum würde der vorstehend beschriebene Ersatz des Bestand-Trapezes durch das bauzeitliche Weichentrapez verzögert werden. Infolgedessen würde in diesem Bereich auch der PFA 1 der 2. S-Bahn-Stammstrecke gleichermaßen verzögert - mit maßgeblichem Einfluss auf den Fertigstellungstermin der 2. S-Bahn-Stammstrecke insgesamt. Dies würde im Großprojekt 2. S-Bahn-Stammstrecke also eine gravierende Behinderung darstellen, sodass die Vermeidung einer solchen Behinderung und folglich auch die vorliegende Teilmaßnahme im öffentlichen Interesse liegt.