Fahrscheinkontrollbefugnis
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Hallo zusammen,
Ich habe hier und in anderen Foren Gerüchte gelesen, das manchmal Kontrolleure gegeben hat die aber in Wirklichkeit keine Kontrolleure sind.
Wenn einer auf euch zu kommt im Bus oder Bahn und sagt "Guten Tag, Die Fahrscheine bitte!", dann dürft ihr den Dienst verlangen, sonst dürft ihr die Aufforderung verweigern.
Aber leider kann man nicht nachvollziehen ob der Dienstausweis echt oder eine Fälschung ist. Solche schwarze Schafe gibt’s immer.
Mir wurde mal vorgegaukelt das, dieses Hausrecht des Betreibers ausreicht wer Kontrollieren darf oder nicht.
In einen Linienbus muss man vorne einsteigen und beim Busfahrer einen Fahrschein lösen oder vorzeigen. In Großstädten gilt diese Regelung nur ab (Abhängig von der Regelungen der Verbünde) 21 Uhr, aber es kann auch vorkommen das ein Busfahrer nach seinem Ermessen auch Tagsüber kontrolliert und das darf er auch.
Was meint ihr dazu, welche Leute sind noch Befugt Fahrscheine zu kontrollieren? Denn so was ist auch nicht für Jedermann.
Ich habe hier und in anderen Foren Gerüchte gelesen, das manchmal Kontrolleure gegeben hat die aber in Wirklichkeit keine Kontrolleure sind.
Wenn einer auf euch zu kommt im Bus oder Bahn und sagt "Guten Tag, Die Fahrscheine bitte!", dann dürft ihr den Dienst verlangen, sonst dürft ihr die Aufforderung verweigern.
Aber leider kann man nicht nachvollziehen ob der Dienstausweis echt oder eine Fälschung ist. Solche schwarze Schafe gibt’s immer.
Mir wurde mal vorgegaukelt das, dieses Hausrecht des Betreibers ausreicht wer Kontrollieren darf oder nicht.
In einen Linienbus muss man vorne einsteigen und beim Busfahrer einen Fahrschein lösen oder vorzeigen. In Großstädten gilt diese Regelung nur ab (Abhängig von der Regelungen der Verbünde) 21 Uhr, aber es kann auch vorkommen das ein Busfahrer nach seinem Ermessen auch Tagsüber kontrolliert und das darf er auch.
Was meint ihr dazu, welche Leute sind noch Befugt Fahrscheine zu kontrollieren? Denn so was ist auch nicht für Jedermann.
Mit freundlichen Güßen
Skayritarai
Der heut zu Tage nichts mehr dagegen hat das Zugführer unbefugte Personen mit in den Führerstand mitfahren lassen, solange sie nicht als Kontrolleure oder Schaffner einsetzen.
Skayritarai
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Bei der Bahn ist es so, dass eine Dienstkleidung, die ja die Unternehmenszugehörigkeit deutlich macht, berechtigt Fahrscheine zu kontrollieren, so wie es eben der Zugbegleitdienst macht, hierfür gibt es auch keinen speziellen Kontrollausweis. Anders sieht die Sache bei zivilen Kontrolleuren aus, da wird zusätzlich ein Prüfausweis vorgezeigt um die Berechtigung nachzuweisen. Hier in der S-Bahn wird dieser Prüfausweis im Normalfall immer mit vorgezeigt, also auch wenn in Dienstkleidung kontrolliert wird.
Der Kontrolleur muß sich auf Verlangen ausweisen können, sowas mit Hausrecht ist in diesem Zusammenhang absoluter Mist. Wie dieser Ausweis aussehen muß ist schwer zu sagen, da er in jedem Verkehrsverbund anders aussieht.skayritarai @ 8 Nov 2005, 10:57 hat geschrieben:Mir wurde mal vorgegaukelt das, dieses Hausrecht des Betreibers ausreicht wer Kontrollieren darf oder nicht.
Es gibt auch Großstädte, wo man aufgrunfd der hohen Schwarzfahrerzahlen ein generelles Einsteigen an der ersten Tür eingeführt hat, z.B. in Berlin, was allerdings bei großem Andrang durchaus zu Verzögerungen führt, seit dem steht die Abkürzung BVG für Bus Verkehrt Gelegentlichskayritarai @ 8 Nov 2005, 10:57 hat geschrieben:In einen Linienbus muss man vorne einsteigen und beim Busfahrer einen Fahrschein lösen oder vorzeigen. In Großstädten gilt diese Regelung nur ab (Abhängig von der Regelungen der Verbünde) 21 Uhr, aber es kann auch vorkommen das ein Busfahrer nach seinem Ermessen auch Tagsüber kontrolliert und das darf er auch.

Zum Kontrollieren befugt sein können auch Mitarbeiter von Wachschutzfirmen, z.B. der Bahnschutz, diese müssen sich aber auch immer ausweisen können, denn auch von denen darf es nicht jeder, sondern nur diejenigen die den Lehrgang haben, und die bekommen dann auch den Kontrollausweis.skayritarai @ 8 Nov 2005, 10:57 hat geschrieben:Was meint ihr dazu, welche Leute sind noch Befugt Fahrscheine zu kontrollieren? Denn so was ist auch nicht für Jedermann.
Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]
Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
Tf bei der S-Bahn München
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Danke für die Info Leute,
Aber leider habe ich auch die Erfahrung gemacht und habe in einem Forum für Deutsches Recht nachgefragt:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=20877
Da geht es darum ob die Eltern von erst- und zweitklässler auch Weisungsbefugnisse habe im Schulbus.
Ich habe auch erfahren das Schulbuslotzen auch Kontrollieren dürfen.
Als ich im 2 Jahre in Garching b. München gelebt und musste im Alltag mit dem Bus 293 fahren. Da stieg manchal ein Mädchen ein und hatte so ausgesehen als ob sie ein Junge wär.
Die Unterhilt sich mit den Busfahrer un das alle 14 Tage, Die Busfahrer ließen das Mädchen zwischen den Haltestellen "Dirnismaning Kranzberger-Allee" und "Hauptstrasse" austeigen.
Dann habe ich von einem Busfahrer (der gebrochenes Italienisch hat) erfahren das es die Nichte von den Inhaber des Busbetriebes sei und auch die Befugnisse für die Fahrscheinkontrolle hat.
Ich fand das natürlich einen Schwachsinn und man möchte auch nicht jeden X-Belibigen den Fahrschein vorzeigen.
Bei Monatskarten oder Wertmarken für Behinderte habe ich Zweifel daran wegen Datenschutz. Denn bei mache Monatkarten oder Wertmakren stehen ein Teil von Personenbezogene Daten drauf wei Staße, Hausnummer und Wohnort. Bei Wertmarken für Behinderte (Mit vorlage des B-Ausweises) steht steht der grad der Behinderung und Geburtsdatum die auch nicht jeden was an gehen sollen.
Aber leider habe ich auch die Erfahrung gemacht und habe in einem Forum für Deutsches Recht nachgefragt:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=20877
Da geht es darum ob die Eltern von erst- und zweitklässler auch Weisungsbefugnisse habe im Schulbus.
Ich habe auch erfahren das Schulbuslotzen auch Kontrollieren dürfen.
Als ich im 2 Jahre in Garching b. München gelebt und musste im Alltag mit dem Bus 293 fahren. Da stieg manchal ein Mädchen ein und hatte so ausgesehen als ob sie ein Junge wär.
Die Unterhilt sich mit den Busfahrer un das alle 14 Tage, Die Busfahrer ließen das Mädchen zwischen den Haltestellen "Dirnismaning Kranzberger-Allee" und "Hauptstrasse" austeigen.
Dann habe ich von einem Busfahrer (der gebrochenes Italienisch hat) erfahren das es die Nichte von den Inhaber des Busbetriebes sei und auch die Befugnisse für die Fahrscheinkontrolle hat.
Ich fand das natürlich einen Schwachsinn und man möchte auch nicht jeden X-Belibigen den Fahrschein vorzeigen.
Bei Monatskarten oder Wertmarken für Behinderte habe ich Zweifel daran wegen Datenschutz. Denn bei mache Monatkarten oder Wertmakren stehen ein Teil von Personenbezogene Daten drauf wei Staße, Hausnummer und Wohnort. Bei Wertmarken für Behinderte (Mit vorlage des B-Ausweises) steht steht der grad der Behinderung und Geburtsdatum die auch nicht jeden was an gehen sollen.
Mit freundlichen Güßen
Skayritarai
Der heut zu Tage nichts mehr dagegen hat das Zugführer unbefugte Personen mit in den Führerstand mitfahren lassen, solange sie nicht als Kontrolleure oder Schaffner einsetzen.
Skayritarai
Der heut zu Tage nichts mehr dagegen hat das Zugführer unbefugte Personen mit in den Führerstand mitfahren lassen, solange sie nicht als Kontrolleure oder Schaffner einsetzen.
Die Fahrscheinprüfer in den ET 425 zwischen Stuttgart und Karlsruhe/Heidelberg haben aber DB-Ausweise, da sie normalerweise in mehreren Verkehrsverbünden kontrollieren. Ich glaube, die Stuttgarter BSG`ler, die kontrollieren dürfen, haben auch keine VVS-Ausweise (sondern welche von der DB), wohl aber die zivilen Kontrolleure. Vielleicht kann mal da ein Stuttgarter hier im Forum mal drauf achten, wenn er in der S-Bahn kontrolliert wird.Guido @ 8 Nov 2005, 12:39 hat geschrieben:Der Kontrolleur muß sich auf Verlangen ausweisen können, sowas mit Hausrecht ist in diesem Zusammenhang absoluter Mist. Wie dieser Ausweis aussehen muß ist schwer zu sagen, da er in jedem Verkehrsverbund anders aussieht.
meinermeinung nach ist es im grunde eigendlich egal, wer wie kontrolliert oder? Ich meine, wenn mir jemand einen DB Konzernausweiß unter die nase hält und mich nach meinem Fahrschein fragt, zeige ich Ihm ebenso den Fahrschein, als wenn einer von der MVG kommt und mir ein einlaminiertes schild zeigt.luc @ 11 Nov 2005, 18:37 hat geschrieben: Vielleicht kann mal da ein Stuttgarter hier im Forum mal drauf achten, wenn er in der S-Bahn kontrolliert wird.
Gut es mag ebenso sein, dass jeder reisende nicht weiß, wie ein Püfausweis bzw. der DB Konzernausweis aussieht, was er bsp. für sicherheitsmerkmale hat, aber wenn jemand zu mir kommt, der In Dienstkleidung ( DB UBK, Verbund UBK, oder als BSG MItarbeiter angezogen ist) und mir freiwillig noch irgendeinen ausweiß zeigt, ist für mich autorisiert meinen fahrschein zu kontrollieren, denn woher soll ich die möglichkeit haben zu unterscheiden ob diejenige person in dem und dem zug oder in dem bus autorisiert dazu ist. Beispiel ist der Großraum München: in den RegionalZügen kontrolliert das allgemeine Zugpersonal, das ist logisch, in RVO Bussen (außerhalb vom MVV) kontrolliert meines wissens nach der RVO Selbst, bzw. heuert DB Personal an, in der S-Bahn Kontrolliert sowohl das S-Bahn Service Personal, als auch die BSG leute, im Bus und der Tram sind meist Zivile Kontrolleure unterwegs und in der U-Bahn habe ich auch schon (wenn ich mich nicht absolut verschaut habe) auch schon DB Leute gesehen die Fahrkarten kontrolliert haben hinzu kommt noch das die U-Bahnwache...
Und Bar Zahlen würde ich solche Tickets sowieso NIEMALS; sondern IMMER nur via überweisung

Ich habe auch noch nie gehört, dass ein "falscher" Fahrscheinkontrolleur das Eingabegerät ( so wie es bei der S-Bahn in München benutzt wird) noch ein FN heft hat.
Edit: Fehler gefunden und ausgebessert

- Wer weitere fehler findet, darf sie ausschneiden und aufkleben und laminieren und dann wegwerfen
@e.on
Die meisten Kontrolleure in B-W, auch in den Regionalzügen, haben keine UBK. Außer in Karlsruhe bei den Verkehrsbetrieben, die sind aber auch total lächerlich (abgesehen von den zivilen Kontrolleuren von BIC).e.on @ 11 Nov 2005, 19:37 hat geschrieben:aber wenn jemand zu mir kommt, der In Dienstkleidung ( DB UBK, Verbund UBK, oder als BSG MItarbeiter angezogen ist) und mir freiwillig noch irgendeinen ausweiß zeigt, ist für mich autorisiert meinen fahrschein zu kontrollieren,
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Gegenfrage: Wo steht, dass ein Prüfausweis vorgelegt werden muss?Maha @ 11 Nov 2005, 22:24 hat geschrieben: Wo steht das? (Nur mal aus Interesse...)
In der Eisenbahn-Verkehrsordnung steht, dass Fahrausweise dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorgezeigt und ausgehändigt werden müssen. Auch der MVV-Tarif weist an Fahrkarten dem Fahr- und Kontrollpersonal vorzuzeigen.
Es reicht alleine der dienstliche Auftrag des Arbeitgebers eine Berechtigung zum Kontrollieren von Fahrausweisen zu haben. Bei Verweigerung gilt derjenige nämlich als Reisender ohne gültigen Fahrausweis mit allen Konsequenzen.
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Allerdings: Woher soll man wissen das die betreffende Person wirklich ein Prüfer ist? Das ging bei mir schon mal so weit das sich der Prüfer weigerte seinen Ausweis zu zeigen und ich mich weigerte meine Monatskarte zu zeigen (hatte eh vieeeeeeeel Zeit).
Konsequenz: BGS gerufen, die haben dann den Prüfer gebeten mir seinen Ausweis zu zeigen, ich habe Prüfer meine Monatskarte gezeigt und alle waren zufrieden. Aktion hat übrigens (ohne Dikussion im Zug) ne halbe Stunde gedauert. <_< :ph34r:
Achja: Besonderst dreist sind die Prüfer die versuchen einem die Fahrkarte aus der Hand zu nehmen. Sowas kann ich gar nicht leiden.....
Konsequenz: BGS gerufen, die haben dann den Prüfer gebeten mir seinen Ausweis zu zeigen, ich habe Prüfer meine Monatskarte gezeigt und alle waren zufrieden. Aktion hat übrigens (ohne Dikussion im Zug) ne halbe Stunde gedauert. <_< :ph34r:
Achja: Besonderst dreist sind die Prüfer die versuchen einem die Fahrkarte aus der Hand zu nehmen. Sowas kann ich gar nicht leiden.....
Wer ein Konzernausweis besitzt, ist noch lange nicht berechtigt, die Fahrscheine zu kontrollieren, bzw. zu prüfen, dazu benötigt man einen Prüferausweis. Nur es ist nicht so einfach die Prüferausweise genau zu prüfen, ob der Ausweis in Ordnung ist, schließlich wollen die Prüfer allen Fahrgästen ihre Fahrscheine kontrollieren. Da sie jeden Tag mit den Fahrscheinen konfrontiert werden, können sie auf die Schnelle zw. gültigen und ungültigen Fahrscheine unterscheiden. Nur ist es leider nicht ganz egal, wer kontrolliert, nicht jeder hat das Befugnis dazu. Eine Person, das die Fahrscheine kontrollieren will, muß sich mit dem Tarif auskennen können, um eine Zulassung als Prüfer zu bekommen.e.on @ 11 Nov 2005, 19:37 hat geschrieben: meinermeinung nach ist es im grunde eigendlich egal, wer wie kontrolliert oder? Ich meine, wenn mir jemand einen DB Konzernausweiß unter die nase hält und mich nach meinem Fahrschein fragt, zeige ich Ihm ebenso den Fahrschein, als wenn einer von der MVG kommt und mir ein einlaminiertes schild zeigt.
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Die Zugbegleiter in Regional- und Fernzügen haben keine Prüfausweise, da eben die Dienstkleidung ihre Prüfberechtigung ist. Du kannst Dir aber gewiss sein, dass in einem solchen Fall der BGS (oder neu BuPo) auf jeden Fall den Zugbegleiter unterstützen wird, solche Quertreiber hatten wir auch schon ab und an im Zug, es droht zumindest ein Fahrtausschluss, da den Anweisungen des Personals nicht Folge geleistet wurde.BR 146 @ 11 Nov 2005, 22:59 hat geschrieben: Allerdings: Woher soll man wissen das die betreffende Person wirklich ein Prüfer ist? Das ging bei mir schon mal so weit das sich der Prüfer weigerte seinen Ausweis zu zeigen und ich mich weigerte meine Monatskarte zu zeigen (hatte eh vieeeeeeeel Zeit).
Konsequenz: BGS gerufen, die haben dann den Prüfer gebeten mir seinen Ausweis zu zeigen, ich habe Prüfer meine Monatskarte gezeigt und alle waren zufrieden. Aktion hat übrigens (ohne Dikussion im Zug) ne halbe Stunde gedauert. <_< :ph34r:
Achja: Besonderst dreist sind die Prüfer die versuchen einem die Fahrkarte aus der Hand zu nehmen. Sowas kann ich gar nicht leiden.....
Bei zivilen Kontrolleuren ist das wie ich oben geschrieben habe natürlich was anderes, da kann man als Reisender ja nicht eindeutig erkennen, ob er seitens des Unternehmens zur Kontrolle beauftragt wurde. Ich weiss gar nicht warum manche sich so einen Kopf machen ob ein deutlich erkennbarer Mitarbeiter des Unternehmens nun Fahrscheine kontrollieren darf oder nicht, warum nicht einfach den Fahrschein vorzeigen und gut ist´s?!?
Grundsätzlich ist der Kontrollausweis dem Kunden auf Verlangen zur Legitimation vorzuzeigen. Ich würde auch selbst keinem mein Ticket in die Hand drücken, der mir nicht was offizielles zeigt. Wobei mir wie im vorigen Beitrag auch die Dienstkleidung als Legitimation reicht. In Fernzügen z.B. gibt es meines Wissens gar keinen Kontrollausweis... aber ein Ziviler würde z.B. mein Ticket nicht kriegen, wenn er sich nicht legitimieren könnte. Auf dem MVG-Kontrollausweis kann man z.B. das MVG-Logo finden, die Kontrollnummer und immer ein Lichtbild des Kontrolleurs. Die Kontrollnummer wird auch auf der Beanstandung immer rechts unten in den Kreis eingetragen und das ganze Teil unterschrieben. Ich war selbst eine Zeit lang mit dem Kontrollauftrag unterwegs, aber ohne meinen Ausweis habe ich gar nicht erst angefangen, er war stets für den Fahrgast - während des ganzen Kontrollvorgangs - gut sichtbar.
Was nicht nötig ist, ist die Aushändigung der Dienstnummer oder des Namens, das geht niemand externen etwas an. Eine Rückverfolgung ist allein schon durch die Einträge auf der Beanstandung problemlos möglich! Ich bin selbst in Berlin schon mehrfach kontrolliert worden, aber ohne Ausweis gab's von meiner Seite aus nichts... Erwähnt sei aber auch, dass ich Schwarzfahrer am untersten Rand der Evolution sehe und da gibt es echt keine Gründe dafür. Wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme, dann bezahle ich auch dafür. Kann ich es mir nicht leisten, kann ich das Angebot eben nicht nutzen. Ein Kino lässt mich z.B. auch nicht aus Mitleid gratis rein...
Was nicht nötig ist, ist die Aushändigung der Dienstnummer oder des Namens, das geht niemand externen etwas an. Eine Rückverfolgung ist allein schon durch die Einträge auf der Beanstandung problemlos möglich! Ich bin selbst in Berlin schon mehrfach kontrolliert worden, aber ohne Ausweis gab's von meiner Seite aus nichts... Erwähnt sei aber auch, dass ich Schwarzfahrer am untersten Rand der Evolution sehe und da gibt es echt keine Gründe dafür. Wenn ich eine Leistung in Anspruch nehme, dann bezahle ich auch dafür. Kann ich es mir nicht leisten, kann ich das Angebot eben nicht nutzen. Ein Kino lässt mich z.B. auch nicht aus Mitleid gratis rein...
Brav! So lobt man sich's.murxxw @ 12 Nov 2005, 10:50 hat geschrieben:Ich war selbst eine Zeit lang mit dem Kontrollauftrag unterwegs, aber ohne meinen Ausweis habe ich gar nicht erst angefangen, er war stets für den Fahrgast - während des ganzen Kontrollvorgangs - gut sichtbar.

Nu ja, ein Kino ist auch zum Vergüngen und nicht irgendwie wichtig...murxxw @ 12 Nov 2005, 10:50 hat geschrieben:Ein Kino lässt mich z.B. auch nicht aus Mitleid gratis rein...

Edit: Hoppsa, da hab ich glatt was vergessen
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Das darf meines Wissens nach auch keiner. Egal woher und wie stark berechtigt. Ich hab es auch noch nie erlebt (na gut, zwei Ausnahmen), dass ein Kontrolleur überhaupt sich die Karte hätte geben lassen. Eigentlich sind alle zufrieden gewesen, wenn sie lesen konnten das MVV und ein passendes Datum draufsteht (ob allerdings die Fahrkarte, die sie zu sehen bekommen hatten ohne Zusatz für die Fahrt überhaupt gültig war, das steh auf einem ganz anderen Blatt...)BR 146 @ 12 Nov 2005, 13:12 hat geschrieben: Was aber nicht grade heißt das sie mir den einfach ungefragt aus der Hand reißen dürfen...
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Das ist bei mir fast immer der Fall. Ich habe eine Kundenkarte im Ausbildungstarif II. Da schauen die Kontrolleure immer ziemlich genau auf die Gültigkeit, da diese auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Meine Karte war nämlich ursprünglich nur bis 30.3.2003 gültig, allerdings wird sie jedes Semester dadurch verlängert, daß ich einen Wisch von der TU hinter die Wertmarke stecke. Also sieht der Kontrolleur erstmal nur das Datum "30.3.2003".ropix @ 12 Nov 2005, 13:18 hat geschrieben: Ich hab es auch noch nie erlebt (na gut, zwei Ausnahmen), dass ein Kontrolleur überhaupt sich die Karte hätte geben lassen.
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hä? - der AT II Gültigkeitsausdruck wird doch durch die Einsteckkarte verdeckt - oder hat man deine Gültigkeit in den AT I Bereich gedruckt???VT 609 @ 12 Nov 2005, 16:38 hat geschrieben: Das ist bei mir fast immer der Fall. Ich habe eine Kundenkarte im Ausbildungstarif II. Da schauen die Kontrolleure immer ziemlich genau auf die Gültigkeit, da diese auf den ersten Blick nicht erkennbar ist. Meine Karte war nämlich ursprünglich nur bis 30.3.2003 gültig, allerdings wird sie jedes Semester dadurch verlängert, daß ich einen Wisch von der TU hinter die Wertmarke stecke. Also sieht der Kontrolleur erstmal nur das Datum "30.3.2003".
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Ne, hat man nicht. Du hast recht, der Gültigkeitsausdruck wird wirklich versteckt. Insofern hat der Kontrolleur noch mehr Grund, sich die Karte anzuschauen.ropix @ 12 Nov 2005, 17:00 hat geschrieben: hä? - der AT II Gültigkeitsausdruck wird doch durch die Einsteckkarte verdeckt - oder hat man deine Gültigkeit in den AT I Bereich gedruckt???
Also, bei zivilen Kontrolleuren schaue ich zumindest, ob sie ein Prüfgerät dabei haben, wenn sie schon keinen Ausweis unaufgefordert herzeigen. Zum Beispiel zeigen die DB ZugBus RAB-Prüfer den Ausweis nicht her (hab ich noch nie anders erlebt), obwohl sie immer in zivil unterwegs sind. Aber sie haben eine DB-Tasche mit diesen mobilen Terminals, von daher reicht mir das als Legitimation auch aus (wobei eher das mobile Terminal für mich als Legitimation ausschlaggebend ist, denn das bekommt man sehr schwer).423-Treiber @ 12 Nov 2005, 10:38 hat geschrieben:Bei zivilen Kontrolleuren ist das wie ich oben geschrieben habe natürlich was anderes, da kann man als Reisender ja nicht eindeutig erkennen, ob er seitens des Unternehmens zur Kontrolle beauftragt wurde. Ich weiss gar nicht warum manche sich so einen Kopf machen ob ein deutlich erkennbarer Mitarbeiter des Unternehmens nun Fahrscheine kontrollieren darf oder nicht, warum nicht einfach den Fahrschein vorzeigen und gut ist´s?!?
Sicher? Also ich tu das Ding immer so rein dass das neue Gültigkeitsdatum (und Kontrollnr., Name, Geburtsdatum) halt noch über der Wertmarke sichtbar sind. Und die alte Gültigkeit dadrunter interessiert ja eh keinen mehr in dem Fall eigentlich.VT 609 @ 12 Nov 2005, 17:08 hat geschrieben: Ne, hat man nicht. Du hast recht, der Gültigkeitsausdruck wird wirklich versteckt. Insofern hat der Kontrolleur noch mehr Grund, sich die Karte anzuschauen.
Hi...BR 146 @ 11 Nov 2005, 22:59 hat geschrieben:Achja: Besonderst dreist sind die Prüfer die versuchen einem die Fahrkarte aus der Hand zu nehmen. Sowas kann ich gar nicht leiden.....
Auszug aus der EVO (Eisenbahn-Verkehrsordnung)
§9 (2) Fahrausweise und sonstige Karten sind dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen UND auszuhändigen.
Also mal als Beispiel ich nehme einige Karten in die Hand, bessonders Karten die gestempelt werden müssen aus dem einfachen Grund das es viele Karten gibt die überstempelt sind oder gewachst sind. Und das sieht man nur wenn man sich die Karten genau anschaut oder anfasst.
Und ich weiss auch nicht was so schlimm daran ist den Kontrollpersonal die Karte zu geben.
Zum Thema Kontrollausweis, hier in München müssen alle Ihren Kontrollausweis vorzeigen, der vom MVV ausgestellt ist. Ein DB Dienstausweis oder Konzernausweis reicht nicht. Es muss also eine Genehmigung von MVV vorliegen, und die bekommt man nur wenn man eine Tarif und Kontollschulung hatte.
*gg* Ok bin jetzt davon ausgegangen das du den Fahrschein gar nicht "hergibst". Ne also ich frage eigentlich immer nach.BR 146 @ 28 Dec 2005, 15:46 hat geschrieben: Das Bezog sich auf das ohne Fragen aus der Hand nehmen. Bei einem "kann ich mal haben" habe ich mittlerweile kein Problem mehr. Wenn auch es sich bei meinen Fahrkarten keinen Sinn macht. (Der einzige Stempel ist der Schulstempel).
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Ich seh das so: Wenn ich als Tf mal von jemanden aus meinem Zug den Fahrschein sehen möchte, muss das schon ein wichtiger Grund sein. Wenn derjenige mir den nun nicht zeigt, hat er für mich keinen und ich nehme mein Hausrecht wahr!DBMuc @ 28 Dec 2005, 15:42 hat geschrieben: Ein DB Dienstausweis oder Konzernausweis reicht nicht.
Tf der Münchner S-Bahn.
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Ja das kannst du ja auch machen. Aber kannst halt keinen FN oder so ausstellen.mellertime @ 28 Dec 2005, 20:36 hat geschrieben: Ich seh das so: Wenn ich als Tf mal von jemanden aus meinem Zug den Fahrschein sehen möchte, muss das schon ein wichtiger Grund sein. Wenn derjenige mir den nun nicht zeigt, hat er für mich keinen und ich nehme mein Hausrecht wahr!
Und du darfst den Fahrschein nicht verlangen.
Aber meistens reicht schon die frage "Haben Sie einen Fahrschein dabei?" ist halt keine Aufforderung.
Wie das jetzt genau bei den Tfs ist weiss ich nicht. Habt Ihr nicht auch eine Kontrollerlaubniss? Habe da mal was gelesen das Ihr wohl auch ne kurze Ausbildung zum Thema Fahrscheine macht.
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Nee, das natürlich nicht.DBMuc @ 29 Dec 2005, 06:20 hat geschrieben: Ja das kannst du ja auch machen. Aber kannst halt keinen FN oder so ausstellen.
Wir "alten" Tfs nicht, aber die EiBs, die gerade ausgelernt haben/auslernen, haben im Zuge ihrer Ausbildung kontrolliert.Habt Ihr nicht auch eine Kontrollerlaubniss? Habe da mal was gelesen das Ihr wohl auch ne kurze Ausbildung zum Thema Fahrscheine macht.
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Da muß ich noch anmerken, daß ich mittlerweile auch nicht mehr kontrollieren dürfte. Erstens, weil meine Tarifschulung bald zwei Jahre her ist* und zweitens, weil ich auch keinen Prüfausweis habe.mellertime @ 29 Dec 2005, 10:26 hat geschrieben: aber die EiBs, die gerade ausgelernt haben/auslernen, haben im Zuge ihrer Ausbildung kontrolliert.

* = Für Fahrscheinauskünfte reicht es aber meistens trotzdem noch.

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Zum Aushändigen:
Wenn ich Zweifel an der Echtheit oder der Gültigkeit der Fahrkarte habe, habe ich (als KiN) das Recht, den Fahrgast aufzufordern, mir die Fahrkarte auszuhändigen. Meistens sage ich da "dürfte ich Ihren Fahrschein mal bitte haben?". Grund iss der, dass ich fühlen möchte, ob es sich hierbei wirklich um Fahrscheinpapier handelt (Monatswertmarke etc könnte ja auch nur eine Kopie sein). Genau so verdecken manche gerne das Gültigkeitsdatum etc, dann schaue ich mir den Fahrschein doch mal genauer an.
Zu Anschriften auf Behindertenausweisen und im Allgemeinen:
Wie soll ich prüfen, ob das das Beiblatt zu genau diesem Behindertenausweis ist, wenn ich die Anschrift nicht vergleichen kann? Dies ist nunmal das einzigste eindeutige Indiz, daher steht das auch auf dem Beiblatt drauf. Datenschutz - ganz klar, wir dürfen die Daten nicht an Dritte weitergeben. Bei Prüfungen oder zur Sicherung der Personalien sind wir berechtigt, die persönlichen Daten einzusehen und zu notieren.
Wenn ich Zweifel an der Echtheit oder der Gültigkeit der Fahrkarte habe, habe ich (als KiN) das Recht, den Fahrgast aufzufordern, mir die Fahrkarte auszuhändigen. Meistens sage ich da "dürfte ich Ihren Fahrschein mal bitte haben?". Grund iss der, dass ich fühlen möchte, ob es sich hierbei wirklich um Fahrscheinpapier handelt (Monatswertmarke etc könnte ja auch nur eine Kopie sein). Genau so verdecken manche gerne das Gültigkeitsdatum etc, dann schaue ich mir den Fahrschein doch mal genauer an.
Zu Anschriften auf Behindertenausweisen und im Allgemeinen:
Wie soll ich prüfen, ob das das Beiblatt zu genau diesem Behindertenausweis ist, wenn ich die Anschrift nicht vergleichen kann? Dies ist nunmal das einzigste eindeutige Indiz, daher steht das auch auf dem Beiblatt drauf. Datenschutz - ganz klar, wir dürfen die Daten nicht an Dritte weitergeben. Bei Prüfungen oder zur Sicherung der Personalien sind wir berechtigt, die persönlichen Daten einzusehen und zu notieren.