Es kann Dir aber nachgewiesen werden, daß Du die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Eignungen (Zuverlässigkeit etc.pp.) verletzt, will sagen, die Annahme, daß wenn Du schon besoffen radelst Du auch besoffen Auto fährst, dürfte rechtlich wohl haltbar sein. Man will ja mit dem Entzug Deiner Fahrerlaubnis auch nicht Dich vorsätzlich schädigen, sondern unschuldige Dritte vor Schaden bewahren!andreas @ 31 Aug 2013, 21:06 hat geschrieben: es wird doch auch Führerscheininhabern der Schein entzogen, wenn sie besoffen auf dem Fahrrad erwischt werden - ist das eigentlich rechtlich wasserdicht, weil man ja im Prinzip alle Bürger gleich bestrafen muß für das gleiche vergehen -und ein Radfahrer, der keinen Führerschein hat ist ja im Vergleich dazu dann fein raus oder?
Alkohol: Sucht, Gefahren, Alkohol am Steuer
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13808
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Nein, das wird ab 1,6 Promille so gehandhabt. Beziehungsweise wird eine Alkohol-MPU gefordert, in der du nachweisen musst, dass du Fahren und Saufen trennen kannst. Lieferst du das Gutachten nicht, ist der Fleppen weg.andreas @ 31 Aug 2013, 21:30 hat geschrieben: also ist das dann eine Urbane Legende, daß der PKW Führerschein entzogen wird bei besoffen Radfahren?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
wieso? theoretisch fahren die ja Fahrrad, damit sie eben nicht besoffen Autofahren....146225 @ 31 Aug 2013, 21:41 hat geschrieben: Es kann Dir aber nachgewiesen werden, daß Du die zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlichen Eignungen (Zuverlässigkeit etc.pp.) verletzt, will sagen, die Annahme, daß wenn Du schon besoffen radelst Du auch besoffen Auto fährst, dürfte rechtlich wohl haltbar sein. Man will ja mit dem Entzug Deiner Fahrerlaubnis auch nicht Dich vorsätzlich schädigen, sondern unschuldige Dritte vor Schaden bewahren!
Besoffen zu Fußgehen darf man ja auch und da nimmt man ja auch am Verkehr teil...
Jemanden umradeln kann aber schon zu ernsten Verletzungen führen, und in ein Auto radeln kann dieses auch beschädigen. Radfahrer sind schneller unterwegs als Fußgänger, brauchen also mehr Konzentration und kürzere Reaktionszeiten, um Schäden zu vermeiden. Und Geschwindigkeit entspricht kinetischer Energie entspricht Schadenspotential. Genauso entspricht Masse kinetischer Energie usw.
(Meinst du das gerade eigentlich ernst oder spielst du Strohmann?)
(Meinst du das gerade eigentlich ernst oder spielst du Strohmann?)
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13808
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Genau diese Begründung bricht vielen bei der MPU das Genick und schreit förmlich nach Wiederholung ebenderselbenandreas @ 31 Aug 2013, 22:14 hat geschrieben: wieso? theoretisch fahren die ja Fahrrad, damit sie eben nicht besoffen Autofahren....
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
- Woodpeckar
- Kaiser
- Beiträge: 1440
- Registriert: 31 Jul 2005, 08:34
andreas @ 31 Aug 2013, 21:06 hat geschrieben:es wird doch auch Führerscheininhabern der Schein entzogen, wenn sie besoffen auf dem Fahrrad erwischt werden - ist das eigentlich rechtlich wasserdicht, weil man ja im Prinzip alle Bürger gleich bestrafen muß für das gleiche vergehen -und ein Radfahrer, der keinen Führerschein hat ist ja im Vergleich dazu dann fein raus oder?
Bayernlover @ 31 Aug 2013, 21:29 hat geschrieben:Nein, es wird dann ein Radfahrverbot ausgesprochen. Über die Kontrollierbarkeit reden wir lieber nicht, aber theoretisch ist so etwas möglich
Dem Führer eines Kraftfahrzeugs kann als Maßregel der Besserung und Sicherung nach § 69 StGB im Strafverfahren neben der Geld- oder Freiheitsstrafe die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn sich aus der Tat die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt.andreas @ 31 Aug 2013, 21:30 hat geschrieben:also ist das dann eine Urbane Legende, daß der PKW Führerschein entzogen wird bei besoffen Radfahren?
Beim Radfahrer greift diese Möglichkeit nicht, ein Fahrrad ist eben kein Kraftfahrzeug. Die Fahrerlaubnisbehörde hat aber bei Trunkenheitsfahrten von Radfahrern die Möglichkeit, nach § 3 StVG einem Fahrerlaubnisinhaber die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er sich durch die Trunkenheitsfahrt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen hat.
Das Ergebnis, der Verlust der Fahrerlaubnis, ist in beiden Fällen für den Betroffenen das gleiche, die rechtliche Grundlage aber jeweils eine andere. Damit ist der Entzug der Fahrerlaubnis bei einem betrunken fahrenden Radfahrer, der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, ohne Zweifel "rechtlich wasserdicht". Sie wird aber nicht durch das Gericht ausgesprochen, sondern durch die Verwaltungsbehörde.
Die Weisung nach § 68b Abs. 1 Nr. 6 StGB kein Fahrrad führen zu dürfen, wird im Rahmen der Führungsaufsicht verhängt, damit untersteht der Verurteilte der Kontrolle der Aufsichtsstelle.
Dafür gibt es dann die Möglichkeit nach § 315b StGB wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bestraft zu werden, sofern die dortigen Tatbestandsmerkmale auch tatsächlich erfüllt sind. Eine Alkoholisierung allein wird in der Regel keine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines anderen oder fremder Sachen von bedeutendem Wert begründen.andreas @ 31 Aug 2013, 22:14 hat geschrieben:wieso? theoretisch fahren die ja Fahrrad, damit sie eben nicht besoffen Autofahren....
Besoffen zu Fußgehen darf man ja auch und da nimmt man ja auch am Verkehr teil...
Nach einer solchen Verurteilung könnte auch bei Fußgängern, die eine Fahrerlaubnis haben wieder die Verwaltungsbehörde nach § 3 StVG die Fahrerlaubnis entziehen.
- TramBahnFreak
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12165
- Registriert: 02 Okt 2009, 16:28
- Wohnort: Da drüben, gleich da hinter'm Wellblechzaun
Und wenn ich besoffen auf den Fahrradweg latsche, weil ich nimmer geradeaus gehen kann, führt das bei dem Fahrradfahrer, der in mich rein fährt, weil er nimmer bremsen kann, und sich beim Sturz das Genick bricht auch ernste Verletzungen zur Folge...GSIISp64b @ 31 Aug 2013, 22:16 hat geschrieben: Jemanden umradeln kann aber schon zu ernsten Verletzungen führen, und in ein Auto radeln kann dieses auch beschädigen.
Trotzdem musst du als Fußgänger weniger Sinneseindrücke pro Sekunde verarbeiten, hast längere Reaktionszeiten und kannst zumindest direkt weniger Schaden anrichten. Und irgendwo muss die Linie halt gezogen werden - aus dem Haus zu gehen verbieten wäre dann nämlich echt blödsinnig. Sie bei der Nutzung eines Fahrzeugs anzulegen ist ganz unsinnig schon nicht.TramBahnFreak @ 31 Aug 2013, 22:54 hat geschrieben: Und wenn ich besoffen auf den Fahrradweg latsche, weil ich nimmer geradeaus gehen kann, führt das bei dem Fahrradfahrer, der in mich rein fährt, weil er nimmer bremsen kann, und sich beim Sturz das Genick bricht auch ernste Verletzungen zur Folge...
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13808
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Bei großer Auffälligkeit darf dich die Polizei dann auch einsammeln und in die Ausnüchterungszelle stecken. Ob das so erstrebenswert ist? Dann lieber mal paar Minuten zusammenreißenTramBahnFreak @ 31 Aug 2013, 22:54 hat geschrieben: Und wenn ich besoffen auf den Fahrradweg latsche, weil ich nimmer geradeaus gehen kann, führt das bei dem Fahrradfahrer, der in mich rein fährt, weil er nimmer bremsen kann, und sich beim Sturz das Genick bricht auch ernste Verletzungen zur Folge...
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Wer sagt denn das?Woodpeckar @ 31 Aug 2013, 11:45 hat geschrieben:Nein, Fahrräder können nicht bestraft werden.
https://www.facebook.com/photo.php?fbid=101...&type=1&theater
Zufällig eben in meiner Facebook-Timeline entdeckt.
Leider nicht, man nimmt ja aktiv am Straßenverkehr teil.andreas @ 31 Aug 2013, 20:30 hat geschrieben: also ist das dann eine Urbane Legende, daß der PKW Führerschein entzogen wird bei besoffen Radfahren?
Meine neue Webseite: http://unzegold.com/
Ich meinte das natürlich nicht als ehrliches Bedauern, wer saufen kann, kann auch ruhig zu Fuß gehen. Da passiert schon genugGSIISp64b @ 16 Sep 2013, 23:00 hat geschrieben: Zum Glück!
Meine neue Webseite: http://unzegold.com/
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 13808
- Registriert: 02 Aug 2009, 16:49
- Wohnort: Dresden (4, 6, 10, 12, 65, 85)
Münchner Stadtrat stimmt für nächtliches Alkohol erbost am Hauptbahnhof
Was mich wundert, dass ein Argument nicht angesprochen wurde: die ganzen Problempersonen am Hauptbahnhof sind schon mittags betrunken / betrifft/ zugedröhnt. Was hilft da ein Alkverbot ab 2200h?
Was mich wundert, dass ein Argument nicht angesprochen wurde: die ganzen Problempersonen am Hauptbahnhof sind schon mittags betrunken / betrifft/ zugedröhnt. Was hilft da ein Alkverbot ab 2200h?
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
- TramPolin
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12132
- Registriert: 17 Feb 2007, 18:29
- Wohnort: Hoch über den Dächern, mit einem anderen Blick auf unser Millionendörfchen (197, N45)
- Kontaktdaten:
Alkohol erbost? Alkoholverbot ist gemeint. Da hat wohl die Rechtschreibprüfung (Wortvorschläge) zugeschlagen.Iarn @ 13 Dec 2016, 19:51 hat geschrieben:Münchner Stadtrat stimmt für nächtliches Alkohol erbost am Hauptbahnhof
Was mich wundert, dass ein Argument nicht angesprochen wurde: die ganzen Problempersonen am Hauptbahnhof sind schon mittags betrunken / betrifft/ zugedröhnt. Was hilft da ein Alkverbot ab 2200h?
Postfaktische Symbolpolitik. Operative Hektik versucht geistige Windstille zu verdecken.Iarn @ 13 Dec 2016, 20:51 hat geschrieben: Münchner Stadtrat stimmt für nächtliches Alkohol erbost am Hauptbahnhof
Was mich wundert, dass ein Argument nicht angesprochen wurde: die ganzen Problempersonen am Hauptbahnhof sind schon mittags betrunken / betrifft/ zugedröhnt. Was hilft da ein Alkverbot ab 2200h?
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
Ja Du hast vollkommen recht.TramPolin @ 14 Dec 2016, 12:48 hat geschrieben: Alkohol erbost? Alkoholverbot ist gemeint. Da hat wohl die Rechtschreibprüfung (Wortvorschläge) zugeschlagen.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Spiegel Online Lokführer rauscht mit 2,5 Promille an Wittenberg vorbei.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Das dachte ich mir. Eine verschleiernde Fahrgastinformation, das die wahre Hintergründe, warum dies und das passiert, verdeckt. Die Bahn wäre besser beraten, den Kunden offen zu sagen, warum es zu einer Verspätung oder Zugausfall kommt.Als offizieller Grund sei eine "Verzögerung im Betriebsablauf" angegeben worden.
- Jojo423
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 4652
- Registriert: 21 Nov 2006, 15:48
- Wohnort: München bei Pasing Wahlheimat: Schweizer Alpen
Also genau in diesem Fall finde ich diese neutrale Wahl richtig. Lässt weder ein gutes Bild auf die Arbeitnehmer im Allgemeinen als auch auf den Arbeitgeber fallen.JLanthyer @ 10 Jan 2019, 11:25 hat geschrieben: Das dachte ich mir. Eine verschleiernde Fahrgastinformation, das die wahre Hintergründe, warum dies und das passiert, verdeckt. Die Bahn wäre besser beraten, den Kunden offen zu sagen, warum es zu einer Verspätung oder Zugausfall kommt.
Viele Grüße
Jojo423
Jojo423
Re: Alkohol: Sucht, Gefahren, Alkohol am Steuer
https://www.spiegel.de/panorama/stuttga ... 38245574bb
In Stuttgart wurde ein S-Bahn Fahrer mit satten 2,8 Promille aus dem Verkehr gezogen.
In Stuttgart wurde ein S-Bahn Fahrer mit satten 2,8 Promille aus dem Verkehr gezogen.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front