Bahnsteigkarte

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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Münchner Kindl
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Beitrag von Münchner Kindl »

Servus Mädelz,

mich würde mal interessieren wie viele Bahnsteigkarten die Bahn so verkauft?
Wenn ich wie eben meine Freundin zur S-Bahn bringe sehe ich doch nicht ein dafür
0,10€ oder wie viel das Ding auch immer kostet zu zahlen, nur um den Bahnsteig betreten zu dürfen.
Ich kann mich dran erinnern, dass mal in der tz eine mega Welle los getreten wurde, weil eine Schülerin
am Bahnsteig ohne Fahr- und Bahnsteigkarte angetroffen wurde, und dafür 40 Steine blechen wollte.


Liebe Grüße

P
a
u
l
-
Antares
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Beitrag von Antares »

In der U-Bahn - zumindest in Garching FZ - kostet die Bahnsteigkarte sogar 0,30€...
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Münchner Kindl @ 14 Jul 2008, 23:37 hat geschrieben: Wenn ich wie eben meine Freundin zur S-Bahn bringe sehe ich doch nicht ein dafür
0,10€ oder wie viel das Ding auch immer kostet zu zahlen, nur um den Bahnsteig betreten zu dürfen.
Dann hast Du halt Pech gehabt wenn es eine Ausgangskontrolle gibt. Das Risiko ist aber gering wenn man nur kurz unten ist.
Antares @ 15 Jul 2008, 00:32 hat geschrieben:In der U-Bahn - zumindest in Garching FZ - kostet die Bahnsteigkarte sogar 0,30€...
Müssten 20ct sein.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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u-bahn-fan
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Beitrag von u-bahn-fan »

@Antares:stimmt!

laut MVV kostet die Bahnsteigkarte 0,30€: MVV-Tickets

ich dachte eigentlich auch, dass die Bahnsteigkarte 0,10€ kostet, aber muss wohl schon lange her sein... ;)
Die Gans erwacht betroffen.
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Was für eine Leistung bekomme ich denn geboten? Eine Bahnsteigkarte ist doch im Grunde das selbe wie Thomas Hornauers Blubbersender, man zahlt aber irgendwie für eine Sache, die irgendwie nicht wirklich existent ist bzw. für eine verwaltungstechnische Formalität. Oder? Welche Leistung bekomme ich für die 30 Cent? Man bekommt ja nichtmal Verschmutzungsrechte für den Bahnsteig... :rolleyes:
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Beitrag von MisterH »

Hallo,

du kannst bei einer Kontrolle damit nachweisen, dass du deine Freundin wirklich nur zur S-/U-Bahn gebracht hast. Weil du die ja abstempeln musst. Ohne könnte es ja sein, dass du mit dem Zug gekommen bist.

Und die 30cent ist vermutlich für den Verwaltungs- und Herstellungsaufwand -/Kosten...



Grüße

MisterH
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Beitrag von ruhri »

Gibt es so etwas eigentlich nur in Bayern? Aus NRW ist es mir völlig unbekannt. Da gibt es höchstens die üblichen Hinweise, dass man die Stadtbahnhöfe nur mit gültigem Fahrschein betreten darf, wohlgemerkt: Stadt-, nicht S-Bahn und Fahrschein, nicht Bahnsteigkarte.

Früher hat es Bahnsteigkarten natürlich überall in Deutschland gegeben. Wladimir Uljanow soll mal gespottet haben, dass deutsche Revolutionäre beim Versuch, einen Bahnhof zu besetzen, immer erst eine Bahnsteigkarte lösen würden.
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MVG-Wauwi
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Beitrag von MVG-Wauwi »

Es gab zumindest mal ein Pendant außerhalb Bayerns: Aus Hamburg ist mir die Bahnsteigkarte geläufig. Aktuell findet sich auf der HVV-Seite allerdings nichts dazu, so dass sie dort in der Mottenkiste verschwunden zu sein scheint.
Gruß vom Wauwi
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Und die 30cent ist vermutlich für den Verwaltungs- und Herstellungsaufwand -/Kosten...
Dann kostet eine Fahrscheinkontrolle jetzt bei mir 50 Cent, weil ich muss das Dingens ja rauskramen... :ph34r:
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Beitrag von MisterH »

Kannst ja gerne mit dem Kontolleur darüber diskutieren, bzw. von ihm 50 Cent verlangen...

Aber ich denke mal, er sitzt am längeren Hebel, wenn er dich kontrolliert.
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Beitrag von JeDi »

MisterH @ 15 Jul 2008, 13:54 hat geschrieben: Aber ich denke mal, er sitzt am längeren Hebel, wenn er dich kontrolliert.
Dann schreibt er halt ne FN...
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Dann schreibt er halt ne FN...
Die kostet auch irgend'ne Verwaltungsgebühr...
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Beitrag von MisterH »

Tja, die du dann wieder durch dein erhöhtes Beförderungsentgeld zahlst
Oliver-BergamLaim
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Beitrag von Oliver-BergamLaim »

Das Problem an der Bahnsteigkarte ist ja nicht die Existenz einer solchen per sé oder der geringe Obolus, sondern wohl der geringe bzw. nicht vorhandene Bekanntheitsgrad.
Welcher "Durschnitts"mensch, der jemanden zur U-Bahn bringt, weiß denn schon von ner Bahnsteigkarte? Aber im Zweifelsfall kann man ja auch durch die Videobänder der Stationen nachweisen, dass man wirklich nur jemanden die Treppe runtergebracht hat und dann wieder rauf ist.
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josuav
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Beitrag von josuav »

Ehrlich gesagt hab ich mir nur ein einziges Mal eine Bahnsteigkarte gekauft, und zwar weil ich Geld wechseln musste. :lol:
Und ich war auch schon oft ohne Fahrkarte am Moosburger Bahnhof.
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Irgendware
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Beitrag von Irgendware »

MVG-Wauwi @ 15 Jul 2008, 13:35 hat geschrieben: Es gab zumindest mal ein Pendant außerhalb Bayerns: Aus Hamburg ist mir die Bahnsteigkarte geläufig. Aktuell findet sich auf der HVV-Seite allerdings nichts dazu, so dass sie dort in der Mottenkiste verschwunden zu sein scheint.
Also in Hamburg gibt es die meines Wissens noch.
Zumindest im letzten Jahr, als ich öfter mit dem HVV unterwegs war, konnte man diese Karte am Automaten noch lösen.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Oliver-BergamLaim @ 15 Jul 2008, 14:10 hat geschrieben: Das Problem an der Bahnsteigkarte ist ja nicht die Existenz einer solchen per sé oder der geringe Obolus, sondern wohl der geringe bzw. nicht vorhandene Bekanntheitsgrad.
Welcher "Durschnitts"mensch, der jemanden zur U-Bahn bringt, weiß denn schon von ner Bahnsteigkarte? Aber im Zweifelsfall kann man ja auch durch die Videobänder der Stationen nachweisen, dass man wirklich nur jemanden die Treppe runtergebracht hat und dann wieder rauf ist.
Die Frage ist, ob wegen eines solchen relativen kleinen Delikts die Videobänder durchgeschaut und ausgewertet werden. Klar, Schwarzfahren ist in etwa dem Diebstahl gleichzusetzen, aber ich denke mal, dass auf die Aufzeichnungen primär bei schweren Straftaten bzw. Verbrechen zurückgegriffen wird (U-Bahn-Schubser etwa).

Aber angenommen, die Bänder werden ausgewertet und man kann lückenlos nachweisen, dass man nur den Bahnsteig genutzt hat. Wie sieht es dann rechtlich aus? Man hat keine Beförderungsleistung in Anspruch genommen, aber die Bahnsteigkarte nicht gekauft. Mir ist klar, dass Letztere eher eine Art Schutzgebühr darstellt und keinen wirklichen Wert, mit dem eine Leistung verknüpft ist. Der Tatbestand des Schwarzfahrens liegt dann natürlich nicht mehr vor, aber ganz richtig hat man ja auch nicht alles gemacht.
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

@MisterH: Du verstehst nicht was ich sagen will, oder? Warum soll ich dafür zahlen, dass die unfähig sind festzustellen, dass ich nicht mit dem Zug gefahren bin? Ich soll zahlen, dafür, dass ich den Bahnsteig betreten darf. Da erbringt die Bahn in meinen Augen keinerlei Leistung, außer eben dem Papier für's Ticket, aber das ist wie ein Parkschein für eine Parkdauer von 0 Minuten... Dafür dass ich meinen Fahrschein aus der Tasche holte, erbringe ich ja eigentlich schon eine nicht dem Selbstzweck dienende Leistung... ;)
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Irgendware
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Beitrag von Irgendware »

Also ich kann mir vorstellen, dass die Bahnsteigkarte auch noch den Sinn erfüllt, dass man ungebetene Gäste damit fernhalten möchte. Z.B. Obdachlose oder herumlungernde Jugendliche.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Irgendware @ 15 Jul 2008, 14:28 hat geschrieben: Also ich kann mir vorstellen, dass die Bahnsteigkarte auch noch den Sinn erfüllt, dass man ungebetene Gäste damit fernhalten möchte. Z.B. Obdachlose oder herumlungernde Jugendliche.
Obdachlose und Jugendliche lungern m.E. eher im Sperrengeschoss rum, wobei ich nicht glaube, dass diese das wegen der Bahnsteigkarte tun. Den Meisten dürfte nicht mal bekannt sein, dass es eine Bahnsteigkarte gibt.

Im Sperrengeschoss will man die Heurmlungernden aber genauso wenig haben...
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Wenn ihr mich fragt:
Reine Abzocke der Bahn!
Ein Bahnhof ist schließlich ein öffentliches Gebäude! Und wenn ich das Beispiels des Pasinger Bahnhofs ist es eben die beste Route durch den Bahnhof zu laufen!

Watzi
Viele Grüße
Jojo423
Hot Doc
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Beitrag von Hot Doc »

Zwei Gründe gibts:
1. subtile Gestalten die auf dem Bahnhof wohnen wollen
2. U- und S-Bahnhöfe die mit Durchgangskontrollen am Ausgang kontrolliert werden können. Da kommst mit ner Ausrede nicht weit. Auf den ganzen S-Bahnhöfen außerhalb (oberirdisch) kann man die Karten ja eh erst auf dem Bahnsteig kaufen und entwerten, da macht das keinen Sinn.
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MVG-Wauwi
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Beitrag von MVG-Wauwi »

Watzinger @ 15 Jul 2008, 14:42 hat geschrieben:Und wenn ich das Beispiels des Pasinger Bahnhofs ist es eben die beste Route durch den Bahnhof zu laufen!
Genau diese Bereiche, Bahnsteigtunnel und Sperrengeschosse, sind ja nicht fahrkartenpflichtig, da sie auch als Unterführungen genutzt werden können. Der Bahnsteigbereich genießt dagegen nicht ein solches "öffentliches" Interesse und ist "Hoheitsgebiet" des Verkehrsunternehmens. Eine Ausnahme bildet übrigens der Bf. Böhmerwaldplatz, der seit Einrichtung der Ringbaustelle im Ganzen als öffentliche Unterführung dient.
Gruß vom Wauwi
hauseltr
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Beitrag von hauseltr »

Watzinger @ 15 Jul 2008, 15:42 hat geschrieben: Wenn ihr mich fragt:
Reine Abzocke der Bahn!
Ein Bahnhof ist schließlich ein öffentliches Gebäude! Und wenn ich das Beispiels des Pasinger Bahnhofs ist es eben die beste Route durch den Bahnhof zu laufen!

Watzi
Nein!
Keine Abzocke der Bahn, sondern hier zeichnen der MVV oder der HVV für verantwortlich!

http://www.mvv-muenchen.de/de/home/fahrgas...arte/index.html

http://www.abendblatt.de/daten/2005/09/13/481622.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Bahnsteigkarte

http://lexikon.meyers.de/meyers/Spezial:Ze...?teaserID=10682

u.a.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

josuav @ 15 Jul 2008, 14:15 hat geschrieben: Und ich war auch schon oft ohne Fahrkarte am Moosburger Bahnhof.
Das ist dort ja auch erlaubt - in Moosburg gibts ja keine Sperre.
Rohrbacher @ 15 Jul 2008, 14:21 hat geschrieben:@MisterH: Du verstehst nicht was ich sagen will, oder? Warum soll ich dafür zahlen, dass die unfähig sind festzustellen, dass ich nicht mit dem Zug gefahren bin?
Sonst bist Du doh auch immer ein Verfechter der freien Marktwirtschaft - die Bahn/MVG bieten Dir eine Leistung an, es steht Dir frei ob Du sie wahrnimmst oder den Bahnsteig weil es Dir zu teuer ist eben nicht betrittst.
Watzinger @ 15 Jul 2008, 14:42 hat geschrieben:Wenn ihr mich fragt:
Reine Abzocke der Bahn!
Ein Bahnhof ist schließlich ein öffentliches Gebäude!
Ein Schwimmbad ist auch ein öffentliches Gebäude, und trotzdem wird Eintritt verlangt.
Und wenn ich das Beispiels des Pasinger Bahnhofs ist es eben die beste Route durch den Bahnhof zu laufen!
In Pasing darf man glaube ich sogar auf die Bahnsteige, ich kann mich jedenfalls grade an keine Sperre erinnern.
Oliver-BergamLaim @ 15 Jul 2008, 14:10 hat geschrieben:Welcher "Durschnitts"mensch, der jemanden zur U-Bahn bringt, weiß denn schon von ner Bahnsteigkarte? Aber im Zweifelsfall kann man ja auch durch die Videobänder der Stationen nachweisen, dass man wirklich nur jemanden die Treppe runtergebracht hat und dann wieder rauf ist.
Ich fürchte da sind dann die Kosten für die Auswertung höher als die 40 Euro - und nen Anspruch darauf hat man sicherlich nicht, da man ja eindeutig keinen Fahrausweis hatte, man aber einen gebraucht hätte. Einzig bei strafrechtlicher Verfolgung könnte das relevant werden.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Boris Merath @ 15 Jul 2008, 16:14 hat geschrieben:

In Pasing darf man glaube ich sogar auf die Bahnsteige, ich kann mich jedenfalls grade an keine Sperre erinnern.

in Pasing gibts auch keine

Absperrungen haben bei der S-Bahn soweit ich weiss ausschliesslich die Tunnelbahnhöfe sowie Neuperlach Süd
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
MisterH
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Beitrag von MisterH »

Rohrbacher @ 15 Jul 2008, 14:21 hat geschrieben: @MisterH: Du verstehst nicht was ich sagen will, oder? Warum soll ich dafür zahlen, dass die unfähig sind festzustellen, dass ich nicht mit dem Zug gefahren bin? Ich soll zahlen, dafür, dass ich den Bahnsteig betreten darf. Da erbringt die Bahn in meinen Augen keinerlei Leistung, außer eben dem Papier für's Ticket, aber das ist wie ein Parkschein für eine Parkdauer von 0 Minuten... Dafür dass ich meinen Fahrschein aus der Tasche holte, erbringe ich ja eigentlich schon eine nicht dem Selbstzweck dienende Leistung... ;)
Andersrum, warum soll ich versuchen rauszubekommen, dass du nicht gefahren bist??? Wenn ich kontrollieren sollte, was sicherlich nicht häufig vorkommt, wie soll ich dir beweisen, dass du mit dem Zug gekommen bist???

Es ist ganz eignfach so, dass in Tunnelbahnhöfen und an Neuperlach Süd eine BAhnsteigkarte erforderlich ist, dass du beweisen kannst, dass du nicht schwarzgefahren bist.


Un das mit der Abzocke der Bahn, wurde ja bereits mehrfach erklärt.


Und sieh es so, wenn du unten stehst, schmeißt evtl. Müll weg o.ä., wodurch die Bahn die Entsorgungskosten hat.
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Sonst bist Du doh auch immer ein Verfechter der freien Marktwirtschaft
1. Was ich bin, tut hier nichts zur Sache.
2. So einfach ist das eben nicht, ich bin eben kein Verfechter der "freien Marktwirtschaft", nur weil ich dem Sozialistengelaber absolut nichts abgewinnen kann!
die Bahn/MVG bieten Dir eine Leistung an
Eben, welche Leistung? Eine Bahnsteigkarte ist wie ein Parkschein mit 0 Minuten Parkdauer oder ein Anruf bei Telemedial bzw. wie der Sender jetzt heißt. Die freie Marktwirtschaft sagt da nichts gegen, ich schon. Ich sehe da eigentlich keine wirkliche Leistung. Oder erklärt mir diese "Leistung". Ich seh' in den ganzen Beiträgen noch nichts. Die Vereinfachung der Kontrollen ist keine Leistung! Auch nicht die Ausgabe dieses "Fahrscheins", den brauche ich ja nur, um die Bezahlung einer Leistung nachzuweisen, aber wo ist die? Im Kino zahl' ich auch nicht für den Film, aber dafür dass man mich reinlässt oder sowas, muss ich nochmal 'ne Gebühr zahlen. Da kämen die Verbraucherschützer angelaufen schneller als jemand schauen kann!
Ein Schwimmbad ist auch ein öffentliches Gebäude, und trotzdem wird Eintritt verlangt.
Dort wird eine Leistung angeboten, dieses Schwimmbecken beispielsweise. Oder im Kino wird ein Film gezeigt, im Museum gibt's was zu sehen. Aber das Betreten eines Bahnsteigs? Die Bahnsteigkarten gibt's ja nur, damit man die Fahrscheine eben nicht nur im Zug kontrollieren kann, sondern viel einfacher an den Aus- oder Eingängen. Und nachdem man kaum darüber informiert, könnte man sogar ein bisschen Böswilligkeit konstruieren, dass man eben "Besucher" wegen "Schwarzfahrens" erwischen will.
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Beitrag von Rohrbacher »

@MisterH: Es ist keine Leistung, wenn ich außerhalb eines Verkehrsmittels nachweisen soll, dass ich dieses nicht genutzt habe. Da ist die sonst übliche Beweislast ganz klar falschrum! Das dreht sich erst, wenn ich eben im Verkehrsmittel dabei "erwischt" werde, wie ich es nutze.

Nur weil es nicht möglich sein soll, das anders zu kontrollieren, darf das nicht mein Schaden sein.
Okay, nehmen wir mal an, jemand hat eine Bahnsteigkarte. Die bahnsteigkarte dient wohl dazu, Schwarzfahrer festzustellen. Gut. Diese Bahnsteigkarte ist bei der Kontrolle am Bahnsteigausgang aber noch lange kein Beweis, dass er nicht doch mit der Bahn gefahren ist. Also: Eine völlig sinnlose Abzocke!
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Naseweis
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Beitrag von Naseweis »

Bahnsteigkarte? :huh: :unsure: :o :blink: :ph34r: Hab ich verpasst, dass heute der erste April ist.
Nein, in Frankfurt kennt man sowas nicht; dachte sowas gehörte in die Zeit der Länderbahnen. :D
Für gnadenlose Vertaktung und strategische Ausbauten!
Jede Stunde, jede Klasse - willkommen auf der Gäubahn!
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