Bahnsteigkarte

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
MisterH
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Beitrag von MisterH »

Warum ist das kein Beweis??? Wenn du den Sperrbereich betritts, musst du sie abstempeln, dadurch ist für einen Kontrolleur erkennbar, an welcher Station du gestempelt hast.

Wenn du jetzt eine Bahnsteigkarte hast, die am Marienplatz abgestempelt wurde, du mir aber am Hauptbahnhof in die Arme läufst, ist doch relativ eindeutig, dass du mit dem Zug gefahren bist.


Aber wenn du es unfair findest, dann mach einen Vorschag, wie man es lösen soll??? Wenn es nix kostet, kannst damit rechnen, dass in kürze die Automaten von spielenden Kindern umlagert sind.
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Warum ist das kein Beweis??? Wenn du den Sperrbereich betritts, musst du sie abstempeln, dadurch ist für einen Kontrolleur erkennbar, an welcher Station du gestempelt hast.
Rückfahrt?
Aber wenn du es unfair findest, dann mach einen Vorschag, wie man es lösen soll???
Ganz einfach. Kontrolliert wir im Zug. Sonst nirgends, wie anderswo auch. Da ist eindeutig, wer drin sitzt, nutzt die Verkehrsleistung. Wenn das teurer wird als die Bahnsteigpraxis, tut mir das zwar sehr Leid, aber für mich und tausende von anderen Leuten und Unternehmen wär' auch vieles anders billiger. Und nachdem's der Steuerzahler eh zahlt, ist ja wurscht, oder? ;)

Der Bahnsteig ist ja kein Sicherheitsbereich wie am Flughafen oder so.
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Beitrag von MisterH »

Naja, deine Hin- und Rückfahrt müsste aber dann in einer Stunde erledigt sein. Aber um dass auszuschließen können wir ja einführen, dass ab jetzt jeder, egal ob er fährt oder nur jemanden hinbringt oder abholt mindestens 2 Streifen stempeln muss. Dadurch kann sowas ausgeschlossen werden. :rolleyes:

Warum, in Hamburg ist es ja auch so, wie bei uns. Und dass kann auch die (S-)Bahn nicht alleine entscheiden. In München ist der MVV (Münchner Verkehrsverbund) für das Tarifliche zuständig. Also müsste man MVG, BAhn und anderen Unternehmen (Busse) unter einen Hut bringen.
Und schlags doch dem MVG vor, schließlich sind das die meisten Haltestellen, da bei der S-Bahn eh meist im Fahrzeug kontrolliert wird. Zumindest wurde ich am Bahnsteig bisher nur bei der U-Bahn nach der Fahrkarte gefragt...
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Dadurch kann sowas ausgeschlossen werden.
Man kann's auch einfach dadurch ausschließen, dass Fahrscheine einfach nur IM fahrenden Fahrzeug kontrolliert werden. *wiederholung*
Denn komischerweise warten die S-Bahn Schläger... äh... Kontrollkommandos immer (so beobachte ich das zumindest) nach dem Einsteigen bis der Zug losfährt bzw. die Türen geschlossen hat. So können alle Schwarzfahrer oder "Besucher" noch schnell aussteigen. Wozu dann eine Bahnsteigkarte?
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Beitrag von Chr18 »

Ich war mal am U-Bahnhof Theresienwiese da hat jemand gessen und Alkohl getrunken und die U-Bahnwache hat ihn gefragt ob er eun Ticket hat und als er keins hatte durfte mit denen nach oben.
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Beitrag von MisterH »

Tja, wie du sagst, die Kontrolleure der S-Bahn kontrollierne im Zug, das was du forderst. Und als "Schläger" würde ich meine Kollegen jetzt nicht bezeichnen. <_<

Also ich hab mit ihnen auch ohne Dienstkleidung immer nur gute Erfahrungen gemacht.



Und für die Kontrllen bei der U-Bahn kann ich nix und drum werde ich darüber auch nicht diskutieren. Wie du selbst sagst, die S-Bahn kontrolliert im Zug, alles andere musst mit MVG'lern klären...
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Beitrag von Cloakmaster »

Ich nutze die U-Bahnhöfe auch genre mitsamt Bahnsteig als Unterführungen - vor allem bei Regenwetter. Den eignen Zugangn reig, runter auf den Bahnsteig, auf der anderen Seite wieder hoch. Und mir fällt im Traum nicht ein, für die "Lesitung" 210 Meter im trockenen zu Fuss gehen zu dürfen, 30 cent zu bezahlen. Wenn am anderen Ende eine Vollsperre warten sollte, dann gäbe das eine interessante Diskussion. Und dann mal sehen - ich kire gmein 40.-€ Ticket "erhöhtes Beförderungsentgelt", welches ich ablehne, und statt dessen die Anzeige will - dazu hat man übrigend jederzeit das Recht! Und dann will ich den Anwalt sehen, wie er mir den Straftatbestand der Beförderungserschleichung nachweisne will. Dieser ist bekanntlich nicht erfüllt, da ich ja nur den Bahnsteig benutzt habe, und im Zweifel gilt immer noch die Unschuldsvermutung. Das blose Verlaasne der Sperre wird kaum als Indizienbewies für eine Verurteilung reichen. Bliebe eben noch der Vorwurf des "Benutzen eines Bahnsteigs ohne Bahnsteigkarte". Da kann dann den Straftatbestand des Hausfriedensbruch daraud basteln, da ich den Bahnsteig nicht bestimmungsgemäss, sondern zweckentfremdet genutzt habe - wird bestimmt ein interessanter Prozess...
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Und als "Schläger" würde ich meine Kollegen jetzt nicht bezeichnen.
Das ist ein anderes Thema, aber was da mit Prüfdienst und Wache oft so unterwegs ist... also nicht nur ich fühle mich ohne meistens doch irgendwie sicherer. :ph34r:
wird bestimmt ein interessanter Prozess...
Oh ja, sagst mir bitte Bescheid, wenn's soweit ist. :D
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Beitrag von MisterH »

So, nachdem ich es nicht ändern kann, jetzt hier ein Auszug aus dem Tarif:
(10) Bahngebiete im U-Bahn- und S-Bahnbereich, die durch Bahnsteigsperren oder
sonstige Bahnsteigabgrenzungen abgegrenzt und besonders gekennzeichnet sind
(abgegrenztes Bahngebiet), können von Personen anstelle einer gültigen Fahrkarte
auch mit einer Bahnsteigkarte zum Preis von 0,30 € betreten werden.
Die Bahnsteigkarte ist ebenso wie Fahrkarten des Bartarifs vor Betreten eines abgegrenzten
Bahngebiets zu entwerten.
Sie berechtigt zum einmaligen Betreten eines abgegrenzten Bahngebiets bis zu einer
Stunde nach ihrer Entwertung.

(11) Fahrkarten und Bahnsteigkarten sind dem Fahr- und Kontrollpersonal vorzuzeigen
und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

So stehts im in den Beförderungsbedingungen. Die ihr akzeptiert, wenn ihr euch eine KArte kauft oder durch eine Bahnsteigsperre geht.
Und glaubts mir, bei mir würdet ihr eure FN bekommen und könntet schaun, ob ihr bei der Servicestelle Glück habt.


Nach Beförderungsbestimmungen brauchst du eine Bahnsteigkarte und danach würde ich mich richten, wenn ich kontrollieren müsste...
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Dass es die Bestimmungen gibt, hat niemand angezweifelt.
Gäbe es sie nicht, hätte niemand ein Problem damit.
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Beitrag von MisterH »

Tja, aber wie gesagt, du sagst selbst, dass die S-Bahn in den Zügen kontrolliert. DIe U-Bahn aber auch an den Bahsteigsperren. Also stört dich eine Regelung, die der MVG anwendet. Also schreib ne Mail an den MVG und beschwer dich da über die Regelungen, evtl. ändern sie es ja für dich.

Aber evtl. ist ja auch jemand des MVG da, der dir erklären kann, warum am Bahnsteig kontrolliert wird...
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Cloakmaster @ 15 Jul 2008, 18:14 hat geschrieben: Wenn am anderen Ende eine Vollsperre warten sollte, dann gäbe das eine interessante Diskussion.
Interessante Diskussionen sind die Kontrollschaffner gewohnt (und für selbige sicherlich nur langweilig). Die werden nicht diskutieren, sondern Deine Daten erheben. Und für den Fall dass Du Dich weigerst - jede Sperrenkontrolle wird von einer Polizeistreife unterstützt, die werden aber sicher auch keine Lust zum diskutieren haben. Der Fall ist nunmal klar geregelt.
Und dann mal sehen - ich kire gmein 40.-€ Ticket "erhöhtes Beförderungsentgelt", welches ich ablehne, und statt dessen die Anzeige will - dazu hat man übrigend jederzeit das Recht!
Dann werden sie Dir die Anzeige geben, aber das erhöhte Beförderungsentgelt dennoch verlangen - das ist nämlich kein entweder - oder, sondern beides ist unabhängig. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine Vertragsstrafe, die fällig wird beim Antritt einer Fahrt - und die Fahrt tritt man bei Sperrenbahnhöfen nunmal mit Durchschreiten der Sperre an.
Und dann will ich den Anwalt sehen, wie er mir den Straftatbestand der Beförderungserschleichung nachweisne will.
Es ist ja keine Beförderungserschleichung, sondern eine Leistungserschleichung, damit ist für den Tatbestand keine Beförderung nötig.

Im übrigen versteh ich nicht warum hier so ein Zirkus gemacht wird - an 30cent wird keiner in die Armut fallen, und dass man da nur mit Fahrkarte durch darf ist auch deutlich gekennzeichnet. Und wenn einem die 30cent zu teuer sind, dann muss man sich von seiner Freundin halt schon im Sperrengeschoß verabschieden.

Sperrenkontrollen sind nunmal eine der effektivsten Methoden gegen Schwarzfahrer, und damit in meinen Augen schon ziemlich sinnvoll.

Einzige Ausnahmen, wo ich Sperrenkontrollen kritisiere, ist wenn sich innerhalb der Sperre etwas befindet, wo man den Wunsch haben könnte auch ohne Fahrkarte hinzugehen, so Gaststätten (gabs wohl in Obermenzing früher) und als Paradebeispiel die Kioske an der Münchner Freiheit.

An der Münchner Freiheit wurden früher Zeitkarten nur an den Kiosken auf dem Bahnsteig verkauft, nicht aber am Kiosk im Sperrengeschoß. Um die Zeitkarte zu kaufen, hätte man offiziell also eine Bahnsteigkarte erwerben müssen, um überhaupt seine Fahrkarte kaufen zu können. Im Regelfall kein Problem, kontrolliert wird ja nur beim Verlassen, aber wenn zufällig beide Kioske zu haben schon ne blöde Situation wenn gleichzeitig Sperrenkontrolle ist.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Rohrbacher »

Im übrigen versteh ich nicht warum hier so ein Zirkus gemacht wird - an 30cent wird keiner in die Armut fallen, und dass man da nur mit Fahrkarte durch darf ist auch deutlich gekennzeichnet. Und wenn einem die 30cent zu teuer sind, dann muss man sich von seiner Freundin halt schon im Sperrengeschoß verabschieden.
Dann kann man sowas im Straßenverkehr auch erheben. Fußgängermaut. Das Argument, dass die Müll machen oder dass man gewisse leute fernhalten will, zieht hier fast noch mehr. In Hofeinfahrten könnte ich mir das vorstellen, dass die Hausverwaltung sagt, 30 cent... Wenn du jemanden besuchen willst (der da wohnt also Miete zahlt), musst du eben zahlen oder dich mit ihm vor der Tür treffen...
Es ist ja keine Beförderungserschleichung, sondern eine Leistungserschleichung
Kann ja gar nicht sein, wo ist die Leistung. Es wird eine Gebühr erhoben, eine Leistung gibt's aber nicht. Ich frage jetzt nochmal: Wo ist hier die Leistung bezogen auf den Unterschied ob ich mich im Gratis-Sperrengeschoss aufhalte oder im kostenpflichtigen Bahnsteigbereich? :D
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ropix
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Beitrag von ropix »

Naja - die Leistung ist die dort einen sündhaft teurer Bahnsteig hingebaut zu haben (Tunnelbahnhöfe sind nun mal nicht grad billig)

und mit Fußgängerpassage hat das auch nix zu tun. Was ich allerdings nicht einseh ist die Kostenerhöhung um 300% innerhalb der letzten 3(?) Jahre
-
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Naja - die Leistung ist die dort einen sündhaft teurer Bahnsteig hingebaut zu haben (Tunnelbahnhöfe sind nun mal nicht grad billig)
Das Sperrengeschoss war gratis, weil's nicht ganz so tief im Boden ist? Da darf man ja auch so hin.
Ok, zeitlich begrenzt ohne stehende Rudelbildung. :P

Früher gab's ja an praktisch jedem Bahnhof eine Bahnsteigsperre und dort eine Fahrscheinkontrolle, auch am Münchner Hauptbahnhof, aber zumindest bei der großen Eisenbahn hat man das in den 60ern schon abgeschafft.
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Beitrag von ruhri »

Rohrbacher @ 15 Jul 2008, 16:57 hat geschrieben: Eben, welche Leistung? Eine Bahnsteigkarte ist wie ein Parkschein mit 0 Minuten Parkdauer oder ein Anruf bei Telemedial bzw. wie der Sender jetzt heißt. Die freie Marktwirtschaft sagt da nichts gegen, ich schon. Ich sehe da eigentlich keine wirkliche Leistung. Oder erklärt mir diese "Leistung". Ich seh' in den ganzen Beiträgen noch nichts. Die Vereinfachung der Kontrollen ist keine Leistung! Auch nicht die Ausgabe dieses "Fahrscheins", den brauche ich ja nur, um die Bezahlung einer Leistung nachzuweisen, aber wo ist die? Im Kino zahl' ich auch nicht für den Film, aber dafür dass man mich reinlässt oder sowas, muss ich nochmal 'ne Gebühr zahlen. Da kämen die Verbraucherschützer angelaufen schneller als jemand schauen kann!
Du bekommst doch sogar eine Leistung! Du darfst Rolltreppe oder Fahrstuhl fahren und brauchst keine Taschenlampe - Strom ist schließlich teuer. Als Bonbon darfst du eine Stunde lang Züge ein- und ausfahren sehen.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Rohrbacher @ 15 Jul 2008, 19:54 hat geschrieben: Kann ja gar nicht sein, wo ist die Leistung. Es wird eine Gebühr erhoben, eine Leistung gibt's aber nicht.
Wenns keine Leistung gibt dann versteht ich auch nicht wo das Problem ist, weil dann gibts ja auch keinen Grund die nicht vorhandene Leistung in Anspruch zu nehmen. Aber offenbar gibts doch ne Leistung, die Du gerne in Anspruch nehmen würdest?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Rohrbacher »

Wenns keine Leistung gibt dann versteht ich auch nicht wo das Problem ist, weil dann gibts ja auch keinen Grund die nicht vorhandene Leistung in Anspruch zu nehmen. Aber offenbar gibts doch ne Leistung, die Du gerne in Anspruch nehmen würdest?
Okay, das Betretendürfen ist eine Leistung.
Warum dann nicht im Sperrengeschoss, warum gibt's die exakt selbe Leistung da gratis? *gähn*
Du bekommst doch sogar eine Leistung! Du darfst Rolltreppe oder Fahrstuhl fahren und brauchst keine Taschenlampe - Strom ist schließlich teuer. Als Bonbon darfst du eine Stunde lang Züge ein- und ausfahren sehen.
Wo ist der Unterschied zu den Beleuchtungen und Rolltreppen im/zum Sperrengeschoss? Das mit den Zügen stimmt aber. Jetzt hab' ich's verstanden. Deswegen auch die Sichtschutzwände und die Tunnel, damit man keine Leistung erschleichen kann. :D
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Das Sperrengeschoß ist eine Gemeinschaftsanlage, die auch gleichzeitig als Unterführung dient, um die Straße unterqueren zu dürfen. Das gilt für den Bahnsteig nunmal nicht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Rohrbacher »

Boris Merath @ 15 Jul 2008, 21:02 hat geschrieben: Das Sperrengeschoß ist eine Gemeinschaftsanlage, die auch gleichzeitig als Unterführung dient, um die Straße unterqueren zu dürfen. Das gilt für den Bahnsteig nunmal nicht.
Eben, nur eine veraltungstechnische Angelegenheit und für solchen Unfug zahl' ich ungern was.
Oder würdest du das mit den Hofeinfahrten befürworten oder mitmachen?
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Beitrag von Woodpeckar »

Rohrbacher @ 15 Jul 2008, 21:21 hat geschrieben:Eben, nur eine veraltungstechnische Angelegenheit und für solchen Unfug zahl' ich ungern was.
Dann lass es.
Daraus ein (seit mittlerweile Jahrzehnten) nicht vorhandenes Problem zu inszenieren, läutet wohl das Sommerloch ein.
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Beitrag von Rohrbacher »

Daraus ein (seit mittlerweile Jahrzehnten) nicht vorhandenes Problem zu inszenieren, läutet wohl das Sommerloch ein.
Warum regen sich dann hier Leute über Pendler, Schwarzfahrer, den Wegfall des Kursbuches oder du scheinbar über das schöne Sommerloch auf? Gibt's eine Alters-, Aufmerksamkeits- oder/und Geringfügigkeitsgrenze für Probleme?
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Beitrag von ruhri »

Seht es doch einmal so, Leute! Die Besonderheit der Bahnsteigkarte gibt es eben nur in München und Hamburg, sonst aber in ganz Deutschland nicht. Sagt doch einfach, dass sei eine Attraktion. Oder die Münchner/Hamburger Bahnsteige sind einfach mehr wert als die in Berlin und Nürnberg, oder auch die in Köln, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund, Bielefeld. :lol:
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Beitrag von Boris Merath »

Darf man im Ruhrgebiet die U-Bahnhöfe ohne Fahrkarte denn betreten? Ich hab bei meinen bisherigen Aufenthalten da leider nicht drauf geachtet.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von ruhri »

Im Prinzip nicht, und das gilt auch für die oberirdischen Bahnhöfe der Stadtbahnlinien. Meines Wissens ist das aber noch nie irgendwo kontrolliert worden, und eigentlich geht es auch nur darum, dass die echten Stadtbahnen keinen Fahrkartenverkauf in den Zügen haben und die Automaten in den Bahnhöfen außerhalb des Bahnsteigbereich stehen. Ab den Entwertern beginnt dieser und dahinter kann man sich keine Fahrkarte mehr besorgen. Wer also ohne gültige und ggf. entwertete Fahrkarte diese Linie passiert und dann in eine Bahn einsteigt, erschleicht sich die Beförderung.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

ropix @ 15 Jul 2008, 20:02 hat geschrieben:Was ich allerdings nicht einseh ist die Kostenerhöhung um 300% innerhalb der letzten 3(?) Jahre
Richtig, jetzt werde ich es mir 3x überlegen, ob ich mir in Metropolen wie [acronym title="MSHG: Steinhöring <Hp>"]MSHG[/acronym] zum reinen Zeitvertreib eine Bahnsteigkarte kaufe - oder Du zwecks Automatenfunktionskontrolle in [acronym title="MANB: Arnbach <Hp>"]MANB[/acronym].
Beste Grüße usw....
Christian


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2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
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Beitrag von Boris Merath »

Wildwechsel @ 29 Jul 2008, 23:13 hat geschrieben: Richtig, jetzt werde ich es mir 3x überlegen, ob ich mir in Metropolen wie [acronym title="MSHG: Steinhöring <Hp>"]MSHG[/acronym] zum reinen Zeitvertreib eine Bahnsteigkarte kaufe - oder Du zwecks Automatenfunktionskontrolle in [acronym title="MANB: Arnbach <Hp>"]MANB[/acronym].
Das war ich :-) Naja, vielleicht DB Stus in Rechnung stellen künftig? :-)
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Beitrag von ropix »

Wildwechsel @ 29 Jul 2008, 23:13 hat geschrieben: oder Du zwecks Automatenfunktionskontrolle in [acronym title="MANB: Arnbach <Hp>"]MANB[/acronym].
ich erwerbe sogar in Hinterdupfing keine Bahnsteigkarte zwecks Automaten und Entwerterkontrolle. Ich kontrollier nur solche hochmodernen Gerätschaften die ungültige Testtickets verkaufen. Und die sind bekanntermaßen im Preis seit Jahren stabil :D (letzte Preiserhöhung um ca. 100% gabs mit der Umstellung aufn Euro)
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Beitrag von Wildwechsel »

Da steht aber in dem Mail, dass der Boris am "Sun, 01 Apr 2007 00:52:25 +0200" an ET 420 geschickt hat, der es wiederum mir weitergeleitet hat, was anderes drin.... :P
Beste Grüße usw....
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Beitrag von Entenfang »

*Puuuuust* *Staubwisch*

Wie der Merkur berichtet, will sich Reiter für eine Abschaffung der Bahnsteigkarte einsetzen, weil es viele Beschwerden gäbe.
Da wäre ja die große Tarifreform der passende Zeitpunkt.
Mein Bahnjahr 2023
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
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