V! @ 8 Feb 2006, 01:13 hat geschrieben:@ Tilletappen: Gehts noch? Selber Aushilfsführer! Also was da steht ist nur wie bei jedem herkömmlichen Zug mit TB 0 auch, das er den seinigen Sichtbereich beobachtet. Er hat definitiv nix mit Zugaufsicht am Hut, lediglich eine Unterstützung der Aufsicht. Oder hat jetzt jeder Tf ner 110 automatisch die Zugaufsicht? Zulange bei der SBahn wa? Auch mal gerade aus normal denken bevor wir voreilig beleidigen - danke. Dieses Klugscheißen kotzt mich mittlerweile so was von an. Da reichen schon die siebengescheiten Fuzzies, da müssen nicht auch noch wir Kollegen untereinander auf dieses Niveau absinken. Danke, Mahlzeit.
Jo, geht noch. Hab das Smilie vergessen

Bin kein Aushilflokführer, bin fast Rentner

Und beleidigt haben ich auch keinen, und das obwohl ich mir beleidigt vorkam! Wenn du das falsch verstanden hast, kann ich auch nichts dafür, auf alle Fälle waren meine Beiträge mit Humor geschrieben.
Falls das wer in den falschen Hals bekommen hat, sorry
V! @ 8 Feb 2006, 01:34 hat geschrieben:Noch mal generell: Mit dem Erlöschen des "U" oder Einschildern des "B" geht die Zugaufsicht auf die ÖA über. Der Tf führt höchstens eine ZUGBEOBACHTUNG durch, das ist ein feiner Unterschied. Möchten wir nun aber bitte wieder alle lieb sein, und uns den Fragen zur SBahn stellen, wir diskutieren HIER schließlich nicht Aufgabengebiete einzelner Mitarbeiter.
Da mögest du recht haben. Aber das ganze ist evtl. auch Auslegungssache. Ich beobachte die Vorgänge am Zug und melde eventuelle Unregelmäßigkeiten den öA.
Das heisst auch das ich nicht blind die Türen zuknalle wenn die Dame "zurückbleiben" ruft. Und wenn ich rausschaue, und die öA und ich den Zug überblicken, und es passiert was, dann kann man uns beide....
Ich finde das das ganze Auslegungssache ist. Und nun, nicht weiterstreiten
ET 423 @ 8 Feb 2006, 01:44 hat geschrieben:Öhm, was issn hier los? :blink: Also da ich ja fürs Chaos sorgte, möcht' ich mal Stellung nehmen:
"Mal" richtig lesen? Ich lese jede Weisung genau durch und da kam mir nix von rüber, daß ich da Zugaufsicht wahrnehme. Das wäre übrigens sowieso entgegen der Koril - wenn ich die Zugaufsicht wahrnehme, krieg ich doch kein Zp9?!
Zu diesem Falle möchte ich auch die aktuelle La-Ausgabe (5. Ausgabe 2006 - Gültig vom 03. Februar 2006 0.00Uhr bis 09. Februar 2006, 24:00Uhr) heranzitieren. Ich nehme mal die S5:
So, interpretieren wir diesen Satz - Zugaufsicht durch Zf: Bei der Sause übernehmen die Tf einige der betrieblichen Aufgaben des Zf, u.a. den Abfahrauftrag. Und was heißt das nun? Wenn in der Besetztanzeige ein schwarzes "B" ist, geht die Zugaufsicht an die öA über, also? Richtig, der Zf hat nicht mehr die Zugaufsicht, in unserem Falle also der Tf. Heißt somit breitgetreten, daß in Pasing der Tf (=Zf in diesem Fall) die Zugaufsicht nicht mehr wahrnimmt, wenn in der Besetztanzeige ein schwarzes "B" zu sehen ist.
Gruß vom
:quietsch:
Ich weiß das du die Weisung richtig liest. Man beachte mein Smilie. Und für das Chaos hab ich ja mehr gesorgt :blink:
Das stimmt schon wie du das schreibst, aber auch wenn ich abgefertigt werde, und dabei rausschaue, dann beobachte ich ja die Vorgänge am Zug. Ist ja fast Zugaufsicht

So, und nun streiten wir uns nicht mehr, und haben uns wieder lieb. Sind ja Kollegen!
Nochmal zum klarstellen, ich wollte niemanden angreifen! Beleidigt brauch sich auch keiner fühlen. Aber so wie mein Standpunkt ist/ war, interpretiere ich das ganze.
CU Tille