Wenn schon BDnf, denn eine Bedeutung für d als Nebengattungszeichen wäre allerhöchstens ein nach 1928 nicht umgebauter 4. Klasse-Wagen
Hey, warum hat keiner gemeckert?
Natürlich gibt es das d. Das sind Wagen mit Einrichtung für Fahrradbeförderung, z.B. Bduu oder Bimdz, ist aber trotzdem was anderes als das D, was laut Definition ein echter "Reisezug-Gepäckwagen" sein soll. Wo heute allerdings in der Praxis der herausragende Unterschied zwischen den entsprechenden Abteilen z.B. bei einem BDnf und einem Bduu liegen soll, weiß ich aber auch nicht wirklich. Ich könnte mir aber denken, dass das D (im Sinne des Gepäckwagens) genauso wie der Gepäckwagen an sich aber so langsam im Verschwinden ist. Vielleicht damit das D keine Doppelrolle mehr hat, denn es kann ja auch für einen Doppelstockwagen stehen. Ein DD kann jetzt theoretisch ein Doppelstock-Gepäckwagen sein, aber auch ein offener Autotransportwagen. :rolleyes:
Als Nicht-Bahner hätte ich mir (wenn ich früher dran gewesen wäre) erlaubt, auf einen schweizerischen ET zu tippen.
Wobei die aber sicher keine so großen Seitenfenster im Führerstand haben, erst recht nicht als Übersetzfenster.

Manchmal hab' ich den Eindruck, hier postet der eine oder andere Fünfjährige unter Drogen.