Hallo!
kennt sich jemand im Eisenbahnforum mit dem rechtlichen des Linienbusverkehrs aus? Wer vergibt Linienkonzessionen? Nur die Länder oder auch die Kreise oder gemeinsam? Wer bezahlt welchen Anteil (besonders in Baden-Württemberg)? Nach welchen Kritierien?
Hintergründe:
Mir ist bekannt, dass das Land Baden-Württemberg durch die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württenberg auch viele Linienkonzessionen vergibt und auch den Beitrieb dieser bezahlt. Trotzdem bezahlen die Landratsämter in vielen Kreisen noch viele zusätzliche Fahrten und sogar ganze Linien. Und wenn sich eine Kommune einen eigenen Stadtverkehr wünscht, muss sie diesen unter Umständen auch selber bezahlen. Aber da kommen auch wieder andere Fälle, so weiß ich von einigen Städten, die ihren Stadtverkehr vom Land als Konzession bezahlt bekommen.
Über weitere Infos und Beiträge würde ich mich freuen.
Nach meinem bisherigen Kenntnisstand läuft das Ganze ja noch unübersichtlicher ab als im Schienenverkehr. Sowohl was die Gleichberechtigung von verschiedenen Gebietskörperschaften als auch von Betriebern angeht.
Grüße, Dave
Fragen zur ÖPNV-Ausschreibung
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
- mellertime
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Ich weiß es nicht genau, aber ich glaube, das läuft wie im Schienenverkehr ab. Eine Stadt/Landkreis schreibt Linien aus und wer das beste Angebot abgibt bekommt den Zuschlag.
Allerdings gibt es ein eigenes Gesetz für den Busverkehr, in dem geregelt ist, das private Busunternehmer nicht auf eigene Rechnung fahren dürfen, wenn auf einer Strecke schon öffentlich bestellter Bus- oder Schienenverkehr fährt (um dem öffentl. bstellten keine Konkurenz zu machen).
Das gipfelt darin, daß z.B. durch mein Dorf eine private Buslinie führt, die ihre eigenen Bushaltestellenschilder hat. Im Verlauf der Linie hält der private dann nicht in den Orten, zu dem auch der öffentlich bestellte parallel verkehrt.
Allerdings gibt es ein eigenes Gesetz für den Busverkehr, in dem geregelt ist, das private Busunternehmer nicht auf eigene Rechnung fahren dürfen, wenn auf einer Strecke schon öffentlich bestellter Bus- oder Schienenverkehr fährt (um dem öffentl. bstellten keine Konkurenz zu machen).
Das gipfelt darin, daß z.B. durch mein Dorf eine private Buslinie führt, die ihre eigenen Bushaltestellenschilder hat. Im Verlauf der Linie hält der private dann nicht in den Orten, zu dem auch der öffentlich bestellte parallel verkehrt.
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
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Die gesetzliche Regelung (BW) sieht so aus:
Im Landkreis Esslingen läuft das AFAIK so ab, dass der Landkreis für alle Buslinien zuständig ist, die zwischen verschiedenen Gemeinden verkehren. Verkehrt eine Buslinie nur innerhalb einer Gemeinde ist diese selbst zuständig. Z.B. wurde die Entscheidung, die Linie 37 an Sonntagen nicht mehr fahren zu lassen von der Stadt Filderstadt getroffen.
http://www.wedebruch.de/gesetze/landbw/oep...pnvg.htm#para06(1) Träger der freiwilligen Aufgabe nach § 5 sind mit Ausnahme der Regelung des Absatzes 2 die Stadt- und Landkreise in eigener Verantwortung. Die Befugnis der Gemeinden, Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr zu fördern oder durch eigene Verkehrsunternehmen zu erbringen, bleibt unberührt. Sieht eine Gemeinde davon ab, weiterhin entsprechend Satz 2 tätig zu werden, so wird hierdurch nicht die Verpflichtung des Aufgabenträgers begründet, diese Leistungen fortzuführen oder selbst zu erbringen.
(2) Träger der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs nach § 2 Abs. 5 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes - AEG - vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396) ist das Land, soweit nicht durch Rechtsverordnung nach § 7 etwas anderes bestimmt ist. § 3 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart vom 7. Februar 1994 (GBl. S. 92) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.
Im Landkreis Esslingen läuft das AFAIK so ab, dass der Landkreis für alle Buslinien zuständig ist, die zwischen verschiedenen Gemeinden verkehren. Verkehrt eine Buslinie nur innerhalb einer Gemeinde ist diese selbst zuständig. Z.B. wurde die Entscheidung, die Linie 37 an Sonntagen nicht mehr fahren zu lassen von der Stadt Filderstadt getroffen.
- glemsexpress
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Zur Zeit werden einige Buslinien in Heidelberg ausgeschrieben, eine Bedingung ist, das der Busverkehr auf eigene Rechnung abgewickelt werden soll. Geht das denn überhaupt?
Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass für einen Busbetrieb fett Zuschüsse fließen (noch mehr als für Tram-Bahnen, oder für Leistungen im Regionalverkehr.
Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass für einen Busbetrieb fett Zuschüsse fließen (noch mehr als für Tram-Bahnen, oder für Leistungen im Regionalverkehr.
Der Busverkehr in Deutschland ist in vier Kategorien eingeteilt:glemsexpress @ 12 Mar 2006, 13:31 hat geschrieben:Zur Zeit werden einige Buslinien in Heidelberg ausgeschrieben, eine Bedingung ist, das der Busverkehr auf eigene Rechnung abgewickelt werden soll. Geht das denn überhaupt?
Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, dass für einen Busbetrieb fett Zuschüsse fließen (noch mehr als für Tram-Bahnen, oder für Leistungen im Regionalverkehr.
-Eigenwirtschaftliche Linien gem §8(4) PBefg
Diese Verkehre sind duch die Fahrgeldeinnahmen und staatlichen Ausgleichszahlungen (Ausbildungsverkehr, Schwerbehindertenbefürderung,..) zu finanzieren.
-Gemeinwirtschaftliche Verkehre gem §13a PBefG
Diese Linien dienen gemeinwirtschaftlichen Zwecken, im Zweifelsfall also der Daseinvorsorge (zB. Anbindung für sehr kleine Ortschaften an Einkaufsmöglichkeiten) oder Schaffung gleicher Lebnsbedingungen im ländlichen Raum. Es ist die Möglichkeit zu wählen, die für die Allgemeinheit am kostengünstigsten ist.
-Sonderlinienverkehre (Schülerverkehre) § 43 Nr. 2 PBefG
Diese Linien sind von der allgemeinen Beförderungspflicht entbunden, also zB Werksverkehre wie die ehem. EADS-Linie (jetzt MVV213) oder Schülerverkehre; hier sind aweichende Finanzierungsformen möglich
- Freigestellte Verkehre (fast schon im privaten Bereich anzusiedeln)
Dies sind zB reine Schülerlinien, die nach Bedarf Schüler nach Unterrichtsschluß abholen und nach Hause fahren.
"Lächle, es könnte schlimmer kommen" Ich lächelte [...] und es kam schlimmer [...]
Interessant, dass das jetzt auch mal angesprochen wird. Im Prinzip das selbe Thema wie hier. Kann eigentlich verschmolzen werden
Rathgeber?

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@Sebastian, Danke für den Link! Zumindest teilweise hast du mir geholfen!
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
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...was hiermit geschehen ist...Dave @ 12 Mar 2006, 14:56 hat geschrieben: Interessant, dass das jetzt auch mal angesprochen wird. Im Prinzip das selbe Thema wie hier. Kann eigentlich verschmolzen werdenRathgeber?