Wenn das Schnitzel verkohlt ist, dann hat der Koch mistgebaut. Wenn Schnee fällt, ist die Geschäftsleitung der MVG schuld - oder vielleicht doch eher nicht? Der Schnee ist einfach höhere Gewalt, und es gibt keinen direkt schuldigen. Man könnte natürlich diskutieren, ob man in dem Fall den Fahrpreis rückerstatten kann, allerdings ist dann immer die Frage wer bekommt wie viel erstattet - nicht zu vergessen der Verwaltungsaufwand, wenn hunderttausende Fahrgäste Ansprüche stellen, viel Spaß...Man könnte sicherlich in solchen Fällen Schadensersatz einführen, nur aufgrund des großen Verwaltungsaufwand würde der Kunde vermutlich deutlich mehr Geld in Form von Tariferhöhungen zahlen als an Erstattungen wieder gewinnen. Das ist dann auch niczht Sinn der Sache.elba @ 16 Mar 2006, 16:40 hat geschrieben: Wenn ich in einer Kneipe ein Schnitzel bestelle und bezahle, erwarte ich auch was Vernünftiges, und nicht minderwertiges Fleisch, verkohlt oder halbgar. Und wenn ich bei Tengelmann einen Becher Joghurt kaufe, sollte nach dem Öffnen zuhause auch Joghurt drin sein.
Der ÖPNV ist halt nicht einfach nur ein normales Unternehmen, aber das scheint in der heutigen Zeit ja nicht erlaubt zu sein, heute muss ja alles Profitorientiert sein...