Zug hat Verspätung = Geld auf´s Konto!

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ropix
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Beitrag von ropix »

ropix @ 1 Oct 2004, 12:13 hat geschrieben:dass das Gegenteil (nämlich die Benutzung eines ICs) erlaubt ist.
ich meinte natürlich verboten
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Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

aber hier muss ich schwaborigine irgendwie Recht geben

Inhaltlich, oder in der Art der verfassten Beiträge? Inhaltlich bleibe ich auch weiter der Meinung, dass schwaborigine im geschilderten Fall zu unrecht mit dem SWT Ticket den IC benutzte!
Und was die Art der Beiträge betrifft:
Du bist ja ein unverschämter Kerl!

Darin unterscheidet sich schwaborigine nun wirklich nicht von mir :lol:
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schwaborigine
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Beitrag von schwaborigine »

ropix @ 1 Oct 2004, 11:13 hat geschrieben: schwaborigine hat schon recht, aus dem wischie-waschie an Beförderungsbedingungen geht nirgnes hervor, dass Artikel 9.1 die Verwendung eines Höherwertigen Zuges erlaubt, es steht aber auch nicht drin, dass das Gegenteil (nämlich die Benutzung eines ICs) erlaubt ist.

@schwaborigine. in §2.6 steht drin, dass man nur Regio-Verkehr nutzen darf.
Hallo,

ja wie bitte, das steht nicht drin? Nun wird's extralustig:

http://www.bahn.de/pv/view/mdb/content/nta_0110.pdf
Punkt 9.1.1 / (iii)

Nun steht da allerdings nicht mehr explizit drin "höherwertiger Zug"
sondern nur "anderer Zug".

und nun habe ich entdeckt: Dieses Dokument gilt ab 1.10. !

Der Text, den ich noch gelesen und auch hier gepostet hatte, trug Datum
"gültig ab xxx. August", welcher August es war weiss ich nicht mehr.
Da stand die Formulierung "höherwertiger Zug" ausdrücklich drin.

Der 16.8. war wohl ein "redaktioneller Stichtag", denn es gibt das Dokument

http://www.bahn.de/pv/view/mdb/content/kmu...gb_16_08_04.pdf

aber da fehlen die Punkte 6 und höher.

Also wir diskutieren über Regeln, die sich derzeit gerade ändern bzw. neu verfasst werden...


Gruss - Peter
ropix
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Beitrag von ropix »

Bitte Vorsicht mit dem Begriff Höherwertig. Das bedeutet z.B. anstelle einer S-Bahn einen D-Zug oder anstelle eines IR einen IC bzw. ICE. Ob damit auch der Übergang von einem Geschäftsbereich in einen anderen gemeint ist wird schlicht nicht gesagt. Du kannst ja auch nicht um von Köln-Flughafen nach Stuttgart-Flughafen auf einmal ein Flugzeug anstelle der Bahn nehmen und im Flugzeug dann sagen, du müsstest nicht bezahlen. Nur die DB hat die den Schaden zuersetzten (angenommen, man hätte eine Zugkarte KölnFlughafen-Stuttgart Flughafen gekauft, um z.B. ein bischen 420 zu fahren). Ich weis, schlechtes Beispiel :D
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schwaborigine
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Beitrag von schwaborigine »

ropix @ 1 Oct 2004, 13:11 hat geschrieben: Ob damit auch der Übergang von einem Geschäftsbereich in einen anderen gemeint ist wird schlicht nicht gesagt.
Na geh, diese Unterscheidung ist ja zum Beispiel für einen naiven Bahnfahrer nichtmal
ersichtlich! Auf dem Ticket steht einfach DB drauf. Und auf den Beförderungsbedingungen steht
AUCH nicht drauf "gilt nur für DB Regio". Also das kann man doch vom Fahrgast echt nicht
erwarten, dass er erstmal die Rechtsstruktur der DB studiert bevor er sein Recht bekommt!
Und was ist dann erst bei Fahrscheinen, die ein Stück Nah- und ein Stück Fernverkehr beinhalten!

Dein Beispiel ist in der Tat ein schlechtes Beispiel... ein treffenderes wäre, daß ich mit einem
Germanwings-Ticket nicht Lufthansa fliegen darf, obwohl Germanwings eine LH-Tochter ist...

Aber, wie gesagt, weder auf Ticket noch bei Beförderungsbedingungen ist für den Fahrgast
von dieser Trennung etwas zu bemerken! Wie das im Hintergrund zerrupft wird hat micht nicht
zu interessieren.

Gruss Peter
Daniel S
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Beitrag von Daniel S »

Was ist denn das hier für eine Stimmung? :o Ich traue mich fast nicht, hier meine Meinung zum Thema zu posten... Aber letztlich geht es hier mal wieder um ein Thema, was wir schon mehrfach hier besprochen haben.

Zwar fahre ich gerne mit der Bahn, bin aber andererseits kein Fanatiker und nehme "nur" eine Dienstleistung als Kunde in Anspruch. Und das ist in den Köpfen vieler Bahner leider noch nicht drin.
Heute früh gab es ja eine Signalstörung am Ostbahnhof. Kein Problem, kann ja mal passieren. Ich wollte einen ca. 50jährigen Gelbwestenträger am Bahnsteig A fragen, wann die nächste Sausebahn Richtung Innenstadt fährt. Mir kam ein Pärchen mit der selben Frage zuvor. Der gute Mann meinte nur, dass Störung ist, und er nicht wisse, wann die nächste S-Bahn kommt. Auf die Frage, ob es sich um Minuten oder Stunden handelt, antwortete er, dass er das nicht wisse und nicht wissen könne. Schließlich sehen die Fahrgäste ja genau so viel wie er, und überhaupt. Dabei hat er sich deutlich im Ton vergriffen.
Ich verstehe nicht, warum sich viele Bahner schnell persönlich angegriffen fühlen. Mir ist klar, dass der Herr nichts für die Störung kann. Ich als Kunde aber noch viel weniger.
In der Situation muss man freundlich bleiben und Tipps geben - etwa den Hinweis, dass man auch per U-Bahn zum Hauptbahnhof kommt, oder dass die öA unter Umständen weiterhelfen kann.

Die Bahn wird von einer streng und bürokratisch regulierten Behörde zum privaten Dienstleister. Die Zeit, Fahrgäste von oben herab behandeln zu können, ist vorbei.

Wenn ein Kunde meines Arbeitgebers sauer wird, versuchen wir auch, ihn zufrieden zu stellen. Selbst, wenn es sich um ein Produkt für drei Euro handelt, und sich mein Gegenüber deutlich im Ton vergreift, zählt: Freundlich bleiben und unbürokratisch Hilfe leisten.
Aus dem Grund haben wir auch immer "Beruhigungspräsente". Auch bei "selbstverschuldeten" Problemen helfen wir freundlich, und wenn jemand stark verärgert ist, gibt es auch dann irgendein kleines Gimmick, um die Situation zu entspannen.
Der Fairness halber füge ich aber hinzu, dass es natürlich auch Fälle gibt, bei denen wir auf Stur schalten, davon gibt es aber vielleicht einen pro Monat bei ca. 100.000 Kunden.

Ciao :)
Daniel
luc
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Beitrag von luc »

Anscheinend hat das Verkehrsministerium eine Studie erstellen lassen, die für eine höhere Entschädigung bei Bahnverspätungen plädiert, allerdings geht dies dem Verkehrsminister zu weit, so daß diese unter Verschluß gehalten wird:
http://www.ali-schmidt.de/pdf/2005_159.pdf

[Scherz]P.S. Auf Seite 2 des PDF-Files gibt es für Insider wieder den bekannten RS1 mit Kühlproblemen, siehe auch hier[\Scherz]
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Beitrag von VT 605 »

schwaborigine @ 29 Sep 2004, 12:56 hat geschrieben: Die Zugbegleiterin sah das allerdings überhaupt nicht ein und knöpfte mir für einen
IC-Fahrschein Kassel-Hannover 32 Euro ab.
Kein Wunder, denn ich schließe aus dem Text dass Sie ohne Erlaubnis eines Bahners, quasi in Eigenregie in den IC gestiegen sind.
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Beitrag von VT 605 »

schwaborigine @ 29 Sep 2004, 16:11 hat geschrieben:

wie oft denn noch! in den Beförderungsbedingungen steht schwarz auf weiss, dass man in Fällen von Verspätung sein Fahrtziel auch mit einem höherwertigen Zug ansteuern darf!
Ja, aber auf keinen Fall auf eigene Faust!
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Beitrag von VT 605 »

schwaborigine @ 30 Sep 2004, 12:54 hat geschrieben:
Auch die Tussi von "DB Kundendialog" ging auf diesen zitierten Abschnitt
überhaupt nicht ein, müllte mich stattdessen mit Textbausteinen, die gar nicht
zum Thema passten, zu.


Wäre schön, wenn Sie den besagten Brief ins Netz stellen würden.Es interessiert mich, was drinsteht
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Beitrag von 423 459-7 »

@schwaborigine

Weißt du eigentlich wie sehr du mir hier mit deinem ganzen unsinnigen gequassel aufn Sa** gehst?
Jeder normale Fahrgast (also nicht du!) regt sich nicht so auf wie du.
Ich glaub manchmal du hast mehr Glück als Verstand.

Nutze den Verstand aber reize ned meinen und den der anderen denen es vielleicht genauso geht wie mir bis ins unermessliche aus!

Alle Postings die du startest sind voll von diesem gequassel und werden ellenlang...siehe diese schwachsinnige Sitz-Diskussion. Wenn du dir Luft machen willst dann geh raus und mach was vernünftiges aber texte ned des ganze Forum mit dem Schmarrn zu!

Ärgerliche Grüße
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Beitrag von FloSch »

Bichl ET420 @ 28 Aug 2005, 22:24 hat geschrieben: @schwaborigine

Weißt du eigentlich wie sehr du mir hier mit deinem ganzen unsinnigen gequassel aufn Sa** gehst?
Jeder normale Fahrgast (also nicht du!) regt sich nicht so auf wie du.
Ich glaub manchmal du hast mehr Glück als Verstand.

Nutze den Verstand aber reize ned meinen und den der anderen denen es vielleicht genauso geht wie mir bis ins unermessliche aus!

Alle Postings die du startest sind voll von diesem gequassel und werden ellenlang...siehe diese schwachsinnige Sitz-Diskussion. Wenn du dir Luft machen willst dann geh raus und mach was vernünftiges aber texte ned des ganze Forum mit dem Schmarrn zu!

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Beitrag von 423 459-7 »

Das ändert leider nichts an der Tatsache dass unser schwaborigine immer wieder solchen nonsens schreibt.
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

VT 605 @ 28 Aug 2005, 20:17 hat geschrieben:
schwaborigine @ 29 Sep 2004, 16:11 hat geschrieben:

wie oft denn noch! in den Beförderungsbedingungen steht schwarz auf weiss, dass man in Fällen von Verspätung sein Fahrtziel auch mit einem höherwertigen Zug ansteuern darf!
Ja, aber auf keinen Fall auf eigene Faust!
Doch, seitdem PEP im Dezember 2002 die DPT abgelöst hat. Siehe Punkt 9.1.2
Davor mußte man in der Tat um eine "Erlaubnis" konsultieren...

Natürlich ist es dennoch vorteilhaft, zuvor um eine Freigabe zu ersuchen. Wenn aber in 5 Minuten ein Alternativzug geht und sich eine extreme Warteschlange vorm Schalter befindet...
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
brucklyn
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Beitrag von brucklyn »

Presse-Information 25/2006

Nahverkehrskunden der Deutschen Bahn sollen erstmals einklagbare Fahrgastrechte erhalten

Pilotprojekt startet in Schleswig-Holstein / Rechtsanspruch auf Entschädigung bei Verspätung / Bundesweite Einführung geplant / Schritt zu möglichst einheitlicher Ausgestaltung der Fahrgastrechte im deutschen und grenzüberschreitenden Schienenverkehr


(Berlin/Lübeck, 7. April 2006) Die Kunden des Nahverkehrs der Deutschen Bahn sollen künftig, wie bereits im Fernverkehr realisiert, ein einklagbares Recht auf finanzielle Entschädigung bei Verspätungen bekommen.

Gemeinsam mit der Landesregierung Schleswig-Holstein hat die Bahn ein Modell entwickelt, das am 28. Mai 2006 als Pilotprojekt im nördlichsten Bundesland eingeführt wird.

Die bundesweite Einführung der Fahrgastrechte im Nahverkehr soll erfolgen, sofern sich das Pilotprojekt als erfolgreich erweist. Eine weitere Voraussetzung ist eine Einigung mit den Bundesländern, damit eine doppelte Zahlung im Verspätungsfall vermieden wird. Derzeit zahlt die Deutsche Bahn bei Verspätungen bereits so genannte Pönalen an die Länder, die die Leistungen im Nahverkehr bestellen.

Dr. Karl-Friedrich Rausch, Vorstand Personenverkehr der Deutschen Bahn, erklärte anlässlich der Vorstellung der geplanten Regelungen in Lübeck: „Nachdem wir im Fernverkehr eine Kundencharta erfolgreich eingeführt haben, wollen wir nun auch die Rechte unserer Nahverkehrskunden stärken. Damit kommen wir den Wünschen vieler Fahrgäste nach und erhöhen die Attraktivität des Verkehrsmittels Bahn.“

Dietrich Austermann, Verkehrsminister Schleswig-Holsteins, betonte:
„Auch und gerade im Schienenpersonennahverkehr erwarten die Kunden zu Recht, dass die Züge pünktlich fahren und Anschlüsse erreicht werden. Und wenn dies nicht geschieht, sollen die Fahrgäste in Zukunft zumindest eine angemessene Entschädigung erhalten.“ Diese Kundengarantie sei ein Anreiz für die Verkehrsunternehmen, die Pünktlichkeit weiter zu verbessern. Ziel sei es nun, mit allen Eisenbahnverkehrsunternehmen im Land einheitliche Fahrgastrechte zu vereinbaren. Das DB-Pilotprojekt bezeichnete er als einen wichtigen Meilenstein.

Folgende Leistungen sind bei Verspätungen vorgesehen: Hat ein Nahver­kehrszug am Zielbahnhof des Reisenden mehr als 60 Minuten Verspätung, erhält er eine Entschädigung in Höhe von 25 Prozent des Fahrkarten­wertes. Bei mehr als 120 Minuten beträgt die Entschädigung 50 Prozent des Fahrkartenwertes. Für das Pilotprojekt in Schleswig-Holstein müssen die Fahrkarten einen Mindestwert von vier Euro aufweisen.

Bei Streckenzeitkarten beträgt die Entschädigung ab einer Verspätung von 60 Minuten pauschal drei Euro in der 1. Klasse sowie zwei Euro in der 2. Klasse. Inhaber einer Mobility BahnCard 100 erhalten 4,50 Euro in der 1. Klasse sowie drei Euro in der 2. Klasse.

Die Entschädigung wird in Form eines Gutscheins gewährt. Sie wird für alle streckenbezogenen Fahrkarten des Nahverkehrs sowie für den Schleswig-Holstein-Tarif gelten. Ausgeschlossen sind Schülerzeitkarten sowie relationslose Tickets wie das Schleswig-Holstein-Ticket und das Schönes-Wochenende-Ticket. Die neuen Regelungen gelten für alle Direkt- und Umsteigeverbindungen innerhalb des Nahverkehrs in Schleswig-Holstein.

Im Fernverkehr gilt weiterhin die Kundencharta der Deutschen Bahn. Über eine weitere Harmonisierung der Fahrgastrechte für Fern- und Nahverkehrskunden wird nach Abschluss des Pilotprojekts entschieden.

Mit den jetzt vorgestellten Regelungen steht die DB bei den Kundenrechten im Vergleich zu anderen Bahn- und Fluggesellschaften europaweit weit vorn.

Die Deutsche Bahn ergreift die Initiative zur Erweiterung der Kundenrechte auch vor dem Hintergrund der 2006 zu erwartenden EU-Regelung. Im Interesse der Kunden ist eine möglichst einheitliche Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Entschädigung im nationalen und grenzüber­schreitenden Fernverkehr sowie im Nahverkehr anzustreben.

Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Kommunikation, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin
Verantwortlich für den Inhalt: Oliver Schumacher
Quelle: Deutsche Bahn AG
Paul2001
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Beitrag von Paul2001 »

Ich bin im Dezember mit dem WET von Plauen nach Regensburg gefahren und dort mit über 2 Stunden Verspätung angekommen. Ich habe das Ticket dann mit dem Fahrgastrechte-Formular eingereicht und als Antwort bekommen, dass mir zwar Entschädigung zusteht, diese aber nicht ausbezahlt würde, da der Entschädigungsbetrag unter 4 Euro läge. Handelt es sich hier um einen Fehler im Prozentrechnen, der es lohnt, nochmal nachzuhaken oder gibt es beim WET andere Maßstäbe zur Berechnung?
Ionenweaper
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Beitrag von Ionenweaper »

WET gilt leider als "erheblich ermäßigtes Ticket", für die nur eine Pauschale von 1,50€ Entschädigung angesetzt ist ... welche dann aufgrund obiger Regel nicht ausgezahlt wird (es sei denn man reicht mind. 3 Fälle ein).
pippo946
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Beitrag von pippo946 »

Ionenweaper @ 17 Jan 2011, 09:46 hat geschrieben: WET gilt leider als "erheblich ermäßigtes Ticket"
Was ist gleich wieder das "WET"? Wochenendticket? Kenne dafür nur die Abkürzung "SWT". Danke.
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Beitrag von Ionenweaper »

pippo946 @ 17 Jan 2011, 09:51 hat geschrieben: Was ist gleich wieder das "WET"? Wochenendticket? Kenne dafür nur die Abkürzung "SWT". Danke.
So hab ichs jedenfalls verstanden.
Paul2001
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Beitrag von Paul2001 »

Ionenweaper @ 17 Jan 2011, 09:46 hat geschrieben: WET gilt leider als "erheblich ermäßigtes Ticket", für die nur eine Pauschale von 1,50€ Entschädigung angesetzt ist ... welche dann aufgrund obiger Regel nicht ausgezahlt wird (es sei denn man reicht mind. 3 Fälle ein).
OK, danke. In meinen Augen schon ne sehr lächerliche Regelung... Nur weil man günstig reist, sollte man ja wohl doch die gleichen Rechte, wie andere Fahrgäste haben. An der Problematik ändert ja die Art des Angebotes, das man nutzt, nichts. Wäre mal interessant, was dabei rauskäme, wenn man das anfechten würde...
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Beitrag von 146225 »

Paul2001 @ 17 Jan 2011, 15:26 hat geschrieben: OK, danke. In meinen Augen schon ne sehr lächerliche Regelung... Nur weil man günstig reist, sollte man ja wohl doch die gleichen Rechte, wie andere Fahrgäste haben. An der Problematik ändert ja die Art des Angebotes, das man nutzt, nichts. Wäre mal interessant, was dabei rauskäme, wenn man das anfechten würde...
Natürlich kannst Du politisch versuchen, durchzusetzen, daß Du bei einem Preis des SWT von 39,00 € bei Verspätung > +120 min auch 19,50 € zurück bekommst. Bezahle diese Genugtuung, der "bösen Bahn" eines ausgewischt zu haben, einfach mit Deinem dummen Gesicht - wenn das SWT dann auf einmal > 45,00 € kosten sollte.

Ich werds nie kapieren, was an dem ganzen Entschädigungsquatsch so toll ist ... :(
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Beitrag von Boris Merath »

146225 @ 17 Jan 2011, 19:05 hat geschrieben: Ich werds nie kapieren, was an dem ganzen Entschädigungsquatsch so toll ist ... :(
Ich auch nicht - macht effektiv nur Arbeit, und unterm Strich kommt im Schnitt doch derselbe Preis für die Zugfahrten raus....
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Bayernlover »

Boris Merath @ 17 Jan 2011, 19:14 hat geschrieben: Ich auch nicht - macht effektiv nur Arbeit, und unterm Strich kommt im Schnitt doch derselbe Preis für die Zugfahrten raus....
Wieso der selbe Fahrpreis? Bei 2h Verspätung krieg ich 50% zurück, ist doch super!
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Beitrag von tobster »

146225 @ 17 Jan 2011, 19:05 hat geschrieben: diese Genugtuung, der "bösen Bahn" eines ausgewischt zu haben,
Das hat für mich nichts mit Genugtuung zu tun. Das ist geltendes Recht, in dieser EU-Verordnung in Artikel 17 geregelt. Geltendes Recht durchzusetzen und umzusetzen hat für mich viel mehr mit Gerechtigkeit zu tun.

Die Bahn hingegen versucht hier geltendes Recht zu unterlaufen und umgehen, scheinbar weil es ihr nicht passt, dass Fahrgäste Geld zurück bekommen. Dafür bekommt die Bahn von mir weder Verständnis noch Mitleid.
Man kann ja durchaus darüber streiten, ob es angemessen ist bei solchen Sparangeboten und Beträgen rückerstatten zu müssen. Aber wenn dann soll die Bahn mit offenen Karten spielen. Das, was die Bahn jetzt tut, ist sich über geltendes Recht zu stellen: "Ja da gibt es eine Regelung, aber ich halte sie nicht für sinnvoll, deswegen ignoriere ich sie." Ich kann auch nicht einfach über ne rote Ampel fahren weil grad eh niemand anders kommt und es somit eigentlich nicht nötig ist anzuhalten.

(Oder habe ich die Verordnung falsch verstanden oder etwas übersehen?)
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Beitrag von 146225 »

Bayernlover @ 17 Jan 2011, 19:25 hat geschrieben: Wieso der selbe Fahrpreis? Bei 2h Verspätung krieg ich 50% zurück, ist doch super!
Wie oft hast Du über 2 Stunden Verspätung im Jahr, und vor allem: Wie oft aus Gründen, die nicht ohnehin wegen "höherer Gewalt" von der Entschädigung ausgenommen sind ? Also bei mir kommt da trotz dauerndem Bahnfahren selten mehr als 1 oder 2 mal im Jahr heraus. Und dafür, daß ich dann großkotzig 50% einstreichen kann, die mich im Nachhinein nach (wochenlangem) beendetem Verwaltungsakt auch nicht die 2 Stunden schneller ans Ziel gebracht haben, bezahle ich dann bei allen übrigen Fahrten mehr (irgendwo muß sich das ja auch refinanzieren) ? Klassischer Fall von Milchmädchenrechnung...
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Bayernlover @ 17 Jan 2011, 19:25 hat geschrieben: Wieso der selbe Fahrpreis? Bei 2h Verspätung krieg ich 50% zurück, ist doch super!
Weil die Bahn die Erstattungen auch irgendwie finanzieren muss, und dafür die Fahrpreise erhöhen wird.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Flo_K
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Beitrag von Flo_K »

Ich verstehe dieses Rumnörgeln nicht so ganz. Ich habe bis jetzt zweimal was eingereicht und ich wurde schnell und unkompliziert und sogar mit Kulanzzugabe oben drauf entschädigt. Und bei Ländertickets und co muss man auch sehen, dass ja keiner weiß, wieviele Leute wirklich damit wie lange wo hin gefahren sind bzw wo angeblich hinfahren wollten. Da kann man ja alles Mögliche behaupten.
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TramBahnFreak
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Beitrag von TramBahnFreak »

Flo_K @ 17 Jan 2011, 20:14 hat geschrieben: Ich verstehe dieses Rumnörgeln nicht so ganz. Ich habe bis jetzt zweimal was eingereicht und ich wurde schnell und unkompliziert und sogar mit Kulanzzugabe oben drauf entschädigt. Und bei Ländertickets und co muss man auch sehen, dass ja keiner weiß, wieviele Leute wirklich damit wie lange wo hin gefahren sind bzw wo angeblich hinfahren wollten. Da kann man ja alles Mögliche behaupten.
SWT für 39€ kaufen und auf genügend Verspätungen landesweit hoffen, dass man die 39€ wieder reinkriegt^^ :lol: :D
:ph34r:
Ionenweaper
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Beitrag von Ionenweaper »

Flo_K @ 17 Jan 2011, 20:14 hat geschrieben: Ich verstehe dieses Rumnörgeln nicht so ganz. Ich habe bis jetzt zweimal was eingereicht und ich wurde schnell und unkompliziert und sogar mit Kulanzzugabe oben drauf entschädigt. Und bei Ländertickets und co muss man auch sehen, dass ja keiner weiß, wieviele Leute wirklich damit wie lange wo hin gefahren sind bzw wo angeblich hinfahren wollten. Da kann man ja alles Mögliche behaupten.
Eindeutige Ausgabenummer drauf, und den Erstattungshöchstbetrag auf die Hälfte begrenzen.

Die Begründung "erheblich ermäßigter Fahrschein" ist einfach Schwachsinn. Es gibt genug Fälle, wo Einzelreisende im Bereich 20-30€ ein Länderticket Single nehmen. Natürlich sparen sie etwas, aber wieso man da plötzlich zu einer ganz anderen Entschädigungsregelung kommen soll, verstehe ich auch nicht.

Und wenn se die Fahrpreise wieder etwas erhöhen - immer bin ich pünktlich. Außerdem ist das ein, wenn auch nur minimaler Anreiz, mehr zu investieren das man gewisse Pünktlichkeitsquoten einhält.


PS: Ich habe bisher jede Erstattung bekommen, auch bei Personen bzw. Schafen im Gleis - hatte ich beides schon...
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3247
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Beitrag von 3247 »

TramBahnFreak @ 17 Jan 2011, 20:39 hat geschrieben: SWT für 39€ kaufen und auf genügend Verspätungen landesweit hoffen, dass man die 39€ wieder reinkriegt^^ :lol: :D
:ph34r:
Guckst du hier. :blink:
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