Bahn: 50.000 Euro fürs betreten öffentlicher Wege

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ropix
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Beitrag von ropix »

Jaja - die Bahn sucht ja schon seit längerem neue Einnahmequellen. Dazu hat DB Siebdruck ja schon vor längerem ein neues Schild entwickelt, das bislang entlang der Gleise aufgestellt wohl noch nicht zur großen Einnahmequelle geworden ist.

Aber - wieso muss man 50.000 Euro für das Betreten einer Fläche eigentlich immer mit Gleisen kombinieren? - das fragte sich wohl auch die Bahn und startete in Allach jetzt einen Pilotversuch - aber seht selbst:

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Wie lange es sich die Eigentümer dieser Häuser noch leisten können zu ihren Eigenheimen zu gelangen? - ach so, ist ja nur betreten verboten. Von befahren steht da nix. Nur wehe, wehe, wenn einer dieser Leute mal mit der Bahn fahren will - dann siehts übel aus. Zur Bahn (Ticketkosten:4,50 für die Tageskarte) ist ja noch bezahlbar - der Rückweg aber könnte teuer werden (50.000 Euro fürs vorbeilaufen am Schild) :)
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Nur unweit davon findet man die ultimative Lösung für Mütter, die eventuell noch über genug Geld verfügen, um nicht ausschließlich von der Stütze leben zu müssen - na was nun? Gehweg für Eltern mit Kinder odre doch eher Geldgrab???

Auch Feldmoching, wo die DB damit angefangen hat erhält immer neue Beschilderungen: Hier wird es jetzt besonders kompliziert:
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Dieser Schilderwald steht tatsächlich an EINER Straße - aber von vorne. Das linke Schild stellt betreten - aber wie gesagt nicht befahren - unter eine Strafe von 50.000 Euro. Die beiden Spaziergänger hinten auf den Bildern zu sehen hätten theoretisch gerade eine Eigentumswohnung verloren :) . Nun zu den rechten Schildern, die ebenfalls zum Teil von der DB aufgestellt worden sind.

Diese verbieten zuerst einmal AUtos und Motorrädern bis auf anliegern die Einfahrt. Darunter wird auch sämtlichen LKWsdie Zufahrt verboten. Desweitern gibt es Radlwegweißer (aber am Schild ja nicht absteigen, das könnte 50.000 Euro kosten). Das linkere Schild aber schränkt nun auch die Radler bis auf Anlieger ein - nun gut, man könnte an diesem Schild vorbeischieben, aber dann tritt die Regelung mit den 50.000 Euro in Kraft - und nützen tuts sowieso nichts, weil die DB den Weg kurzerhand als Sackgasse deklariert hat. Wo dann der LKW im Auftrag der DB AG herkam (auf den Bildern nicht zu sehen) bleibt ein Rätsel - da es sich um eine Sackgasse laut Schild handelt muss er zwangsläufig vom Himmel gefallen sein.

Ach übrigens - in Allach beträgt der Umweg gut 1 Kilometer, dann ist man am vorbeigehen kostet 50.000 Euro Schild vorbei - und sieht folgendes:
Bild Na is doch nett, hier hat... Ach quatsch, so sieht das schon seit Jahrzehnten aus. Seit dem die Stadt den Weg halt gebaut hat. Nur Bahngelände kann ich bei den gezeigten Bildern beim besten Willen keine erkennen.

Aber es gibt auch positives - Leute die aus versehen und ohne Ahnung den Rangierbahnhof unterquert haben, müssen nun nicht mehrmit 50.000 Euro Strafe rechnen - dieses Schild wurde wieder abgebaut. Allerdings gibts immer noch die Mahnung - DB Gelände, betreten verboten. Nur das dieses Schild wohl schon die EInführung des elektrischen BEtriebes live miterlebt hat.
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Bahnfan
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Beitrag von Bahnfan »

Ich glaube, die 50.000€ müssen eher bei Zuwiederhandlung gegenüber der Müllablagerungen gezahlt werden... ;)

MfG Thomas
ropix
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Beitrag von ropix »

Bahnfan @ 5 Jun 2006, 16:47 hat geschrieben: Ich glaube, die 50.000€ müssen eher bei Zuwiederhandlung gegenüber der Müllablagerungen gezahlt werden... ;)

MfG Thomas
Ja, das hab ich früher auch gedacht. Aber die Zuwiederhandlung gilt tatsächlich auch für das unbefugte Betreten (nicht: befahren :) )
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ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Alles schon da gewesen (und immer noch existent) an der Berberitzenstr. *hier klicken*
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Beitrag von ropix »

ChristianMUC @ 5 Jun 2006, 17:03 hat geschrieben: Alles schon da gewesen (und immer noch existent) an der Berberitzenstr. *hier klicken*
da ist aber ein Unterschied - da ist Bahngelände.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

ropix @ 5 Jun 2006, 17:09 hat geschrieben: da ist aber ein Unterschied - da ist Bahngelände.
Schreib mir mal, wo genau in Allach diese Schilder stehen, dann schau ich morgen mal nach, ob das nicht doch evtl. auch Bahngelände ist.
Beste Grüße usw....
Christian


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Beitrag von ropix »

Wildwechsel @ 5 Jun 2006, 17:58 hat geschrieben: Schreib mir mal, wo genau in Allach diese Schilder stehen, dann schau ich morgen mal nach, ob das nicht doch evtl. auch Bahngelände ist.
das Schild 1 steht mitten in der Grandauerstraße (Kommend von der Allacher Straße) - Schild 2 hingegen an der Allacher Straße. Ok, beim zweiten könnte man auch so argumentieren, dass es die ehemalige Bodenzwischenlagerung schützen soll.
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Tigerente290
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Beitrag von Tigerente290 »

Die Bahn besitzt doch auch so Grundstücke. In der Nähe (!) vonMünchen Nord ist der Einkaufsmarkt mit den 3 Buchstaben, gegenüber vom Parkplatz ist ein kleines Wäldchen und dort steht auch so ein Schild.
Wenn ich ein Stück Wald in Starnberg besitze und in Pasing wohne, kann ich auch so ein Schild aufstellen.
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Beitrag von ropix »

Tigerente290 @ 5 Jun 2006, 18:38 hat geschrieben: Wenn ich ein Stück Wald in Starnberg besitze und in Pasing wohne, kann ich auch so ein Schild aufstellen.
Auf der Straße die zum Wald führt? - Ne, im Ernst - wenn die DB es an ihre Bahnstrecke gebaut hätte, wäre dagegen ja nichts einzuwenden. Aber mitten auf die Straße??? - zumal man von der anderen Seite ja durchaus auch ohne 50.000 Euro hinkommt. Und die Straße gehört laut Auskunft BA NICHT der Bahn.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Die Fahrbahn der Grandauerstraße ist von Hausnummer 2 bis Hausnummer 14a halbseitig* Bahngrund.

* genauer: auf ca. 3,60 m von ca. 5,40 m.


Nachtrag: Dafür sind aber beispielsweise in Pasing an Gleis 8/9 einige Bereiche des Bahnsteigs rund um den Aufzug herum nicht Bahngrund. Wäre also zu überlegen, ob man sich dort im Sommer, mit Stadtgrundkarte und Grundbuchauszug bewaffnet, mal zum Grillen niederlässt. Dürfte mit den Rotkäppchen ein paar nette Diskussionen geben. :lol:
Beste Grüße usw....
Christian


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Beitrag von ropix »

Wildwechsel @ 6 Jun 2006, 08:52 hat geschrieben: Die Fahrbahn der Grandauerstraße ist von Hausnummer 2 bis Hausnummer 14a halbseitig* Bahngrund.

* genauer: auf ca. 3,60 m von ca. 5,40 m.
Und wie siehts südlich von HausNr. 2 aus - immerhin verbietet die Bahn ja komplett das Betreten, also auch der 1 Meter 80.
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Beitrag von Wildwechsel »

Du meinst das schräge Wegstück? Da ist mir leider der Eigentümer unbekannt.
Beste Grüße usw....
Christian


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Beitrag von ropix »

Wildwechsel @ 6 Jun 2006, 11:23 hat geschrieben: Du meinst das schräge Wegstück? Da ist mir leider der Eigentümer unbekannt.
Jeps - na ich wäre für ein weiteres Schild: Sie betreten Niemandsland, Strafe unendlich - wenn mannur wüsste an wen zu entrichten. :)
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