Notbremse beim ICE3
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Ich habe mal gehört, das es eine Webseite gibt, die sich mit ICEs beschäftigt: ICE-Fansite.de. Dort gibt es viele Infos
. Falls du wieder eine Frage zum ICE haben solltest
.
Um mit ein paar Fakten umher zu werfen. Beim ICE 1 z. B. sind es aus 250 km/h: 4820 m, bei Schnellbremsung 2300 m. Der 403 hat mit 441 Tonnen Gewicht bei Tempo 300 einen Bremsweg von mehr als drei Kilometern. Schneller geht es bei einer Vollbremsung. Der spanische ICE 3 Velaro E braucht von 320 km/h auf 0 km/h 3900 m. Die mittlere Bremsverzögerung bei Schnellbremsung aus 140 km/h beträgt dabei 1,32 m/s², aus 230 km/h sind es 1,20 m/s². Der ICE S (Baureihe 410) braucht aus 360 km/h bei einer Betriebsbremsung 10 km.
Noch Fragen?


Um mit ein paar Fakten umher zu werfen. Beim ICE 1 z. B. sind es aus 250 km/h: 4820 m, bei Schnellbremsung 2300 m. Der 403 hat mit 441 Tonnen Gewicht bei Tempo 300 einen Bremsweg von mehr als drei Kilometern. Schneller geht es bei einer Vollbremsung. Der spanische ICE 3 Velaro E braucht von 320 km/h auf 0 km/h 3900 m. Die mittlere Bremsverzögerung bei Schnellbremsung aus 140 km/h beträgt dabei 1,32 m/s², aus 230 km/h sind es 1,20 m/s². Der ICE S (Baureihe 410) braucht aus 360 km/h bei einer Betriebsbremsung 10 km.
Noch Fragen?
[font=Verdana]Gruß, Claudia[/font]
[img]http://www.ice-fansite.de/Bilder/icesig.jpg[/img]
Ausbildung auf: 423/425/426, 101, 642, T: 401/402/410, 411/415, 403/406
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Wenn du nachm Steckerrausziehen den Trafo auf die Gleise stellt vielleicht schon...Rohrbacher @ 28 Aug 2006, 19:14 hat geschrieben: Ja. Was muss man machen, um einen 3-teiligen ICE3 Krüppelkurzzug aus Höchstgeschwindigkeit in weniger als 1m zum Stehen zu bringen? Ich hab' mal gehört man muss einfach am Trafo den Stecker ziehen, ist das richtig?:ph34r:
Da ist der Bremsweg aber wesentlich länger, wenn 'ne Lärmschutzwand oder gar offenes Feld folgt...
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Hmm, Du hast nur die Startpackung? Ich hab mir noch 2 Wagen dazu gekauftRohrbacher @ 28 Aug 2006, 19:14 hat geschrieben: Ja. Was muss man machen, um einen 3-teiligen ICE3 Krüppelkurzzug aus Höchstgeschwindigkeit in weniger als 1m zum Stehen zu bringen? Ich hab' mal gehört man muss einfach am Trafo den Stecker ziehen, ist das richtig?:ph34r:



Stecker ziehen ist übrigens eine Möglichkeit, und auch die schnellste dazu, du kannst aber auch einfach auf 0 runterregeln.
Gruß, Guido
Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]
Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
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Hm, ihr habt den ICE 3 schon? Ich düse noch mit meiner 101 027-1 ab und zu über's Gleis, wo sie den ICExperimental überholt
. Viel Spaß beim Modellbahnern!

[font=Verdana]Gruß, Claudia[/font]
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Ne, nicht mal die, aber ich wollt' mich mal informieren, für den Fall dass die E03 schlapp macht und ich doch mal auf "Hauptstrecke" umbaue...Hmm, Du hast nur die Startpackung? Ich hab mir noch 2 Wagen dazu gekauft

Das muss ich mal versuchen. Danke für den Tipp... B)Stecker ziehen ist übrigens eine Möglichkeit, und auch die schnellste dazu, du kannst aber auch einfach auf 0 runterregeln.
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Na gratuliere! *applaus*
Mein ICE 1 ist 8-teilig und füllt das vorhandene 3 Meter "Modellbahndiorama" auch gut aus damit... Und meine Hupac-Taurus hat zwei Führerstände
.
Viel Spaß dann noch!
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Eine betätigte Fahrgastnotbremse ist beim ICE 3 gleichbedeutend mit einer Vollbremsung.Claudia @ 28 Aug 2006, 18:53 hat geschrieben: Der 403 hat mit 441 Tonnen Gewicht bei Tempo 300 einen Bremsweg von mehr als drei Kilometern. Schneller geht es bei einer Vollbremsung.
Der von dir genannten Bremsweg trifft eher auf eine Schnellbremsung zu.
also das muss ich doch mal berichtigenMartin @ 29 Aug 2006, 02:59 hat geschrieben: Eine betätigte Fahrgastnotbremse ist beim ICE 3 gleichbedeutend mit einer Vollbremsung.
Der von dir genannten Bremsweg trifft eher auf eine Schnellbremsung zu.
die Vollbremsung wird nur über das Führerbremsventil ausgeführt,
dann gibts die Schnellbremsung, wird ebensfall nur über das Führerbremsventil ausgeführt,
dann gibts die Zwangsbremsung, hat die selbe wirkung wie die Schnellbremsung nur mit dem unterschied das die ohne zutun vom lokführer eingeleitet wird,
da ist z.b. die fahrgastnotbremse eine möglichkeit.
also fassen wir zusammen Fahrgastnotbremse erzeugt den bremsweg einer Schnellbremsung, wird betrieblich aber unter Zwangsbremsung geführt.
Bis zu meinem Lebensrest,
Fahr’ ich Köll´e und TS
Es ist die Kunst einen Zug zuführen und ihn nicht Fahren zumüssen,
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Nein! Der ICE 3 hat eine Fahrgastnotbremsschleife (FNB), eine unterbrochene FNB leitet über die BSG eine VOLLbremsung ein.111fahrer @ 29 Aug 2006, 14:33 hat geschrieben: also das muss ich doch mal berichtigen
die Vollbremsung wird nur über das Führerbremsventil ausgeführt,
dann gibts die Schnellbremsung, wird ebensfall nur über das Führerbremsventil ausgeführt,
dann gibts die Zwangsbremsung, hat die selbe wirkung wie die Schnellbremsung nur mit dem unterschied das die ohne zutun vom lokführer eingeleitet wird,
da ist z.b. die fahrgastnotbremse eine möglichkeit.
also fassen wir zusammen Fahrgastnotbremse erzeugt den bremsweg einer Schnellbremsung, wird betrieblich aber unter Zwangsbremsung geführt.
vgl. Ril 493.0406.2 7.5.4
Nach Ril 915.0101 wird eine Notbremsung nicht zu einer Zwangsbremsung gerechnet. Außerdem wird dort Notbremsung definiert mit "mindestens der Wirkung einer Vollbremsung". Wohingegen eine Zwangsbremsung (die per Definition nur durch Trennung der Bremsleitung oder durch Zugbeeinflussungssysteme/Überwachungssysteme hervorgerigen werden kann) eine der SB entsprechende Bremswirkung hat.
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Das ist an sich im Tunnel sicherlich sinnvoll, damit der Zug nicht im Tunnel zum stehen kommt, aber in solch einer Situtuation völlig unbrauchbar! Wenn irgendwann ein Rad oder irgendwelche Teile, die den Schienen nahe sind kaputt gehen und dann eine Entgleisungsgefahr darstellen könnte, wäre eine Notbremsung auch innerhalb des Tunnels notwendig.
//Was ich mich frage, weshalb die Fahrgäste im ICE "Wilhelm Conrad Röntgen", als es passierte (in den Fahrgastraum reingeschossener "Radreifen"), nicht mit einer Notbremsung reagiert haben? Denn da ist Not- und Gefahrenfall gegeben, in dieser Situation war es komplett unnötig gewesen, einen Zugbegleiter aufzusuchen, denn es ging nicht um Minuten, sondern um Sekunden.
//Was ich mich frage, weshalb die Fahrgäste im ICE "Wilhelm Conrad Röntgen", als es passierte (in den Fahrgastraum reingeschossener "Radreifen"), nicht mit einer Notbremsung reagiert haben? Denn da ist Not- und Gefahrenfall gegeben, in dieser Situation war es komplett unnötig gewesen, einen Zugbegleiter aufzusuchen, denn es ging nicht um Minuten, sondern um Sekunden.
Nur ob Fahrgäste auch die Möglichkeit haben, dies abzuschätzen, wage ich zu bezweifeln. Nicht bei jedem (schweren) Eisenbahnunglück schlägt gleich der Radreifen durch den Fußboden. Hauptsächliche Gründe für gezogene Notbremsen sind zumeist umgekippte Leute im Zug oder irgendwelche Lapalien. Da brauchts keinen Halt im Tunnel, da reichts aus, an geeigneter Stelle anzuhalten. Und wenns wirklich mal im Zug brennt und jemand die Notbremse zieht und man dann im Tunnel zum stehen kommt, na danke auch. :blink:DT810 @ 30 Aug 2006, 06:44 hat geschrieben: Wenn irgendwann ein Rad oder irgendwelche Teile, die den Schienen nahe sind kaputt gehen und dann eine Entgleisungsgefahr darstellen könnte, wäre eine Notbremsung auch innerhalb des Tunnels notwendig.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Was mit dem Zitat aber überhaupt nichts zu tun hat... :ph34r:DT810 @ 29 Aug 2006, 15:14 hat geschrieben: Daß die Notbremse im Ernstfall gezogen werden darf, ist selbstverständlich.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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