2 Fragen: Unbekanntes Objekt an Güterwagen,

Strecken und Fahrzeuge des Güterverkehrs
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101 011
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Beitrag von 101 011 »

Hallo zusammen!

Ich habe mal 2 Fragen:

1.:
Um was handelt sich hier bei dem Teil auf dem Foto?
Die habe ich an verschiedenen Güterwagen gesehen, der Zweck bleibt mir leider verborgen.
Das Teil scheint auch eine Art Stromanschluss zu haben, wußte ich garnicht, dass Güterwagen sowas durchführen?
Bild

2.:
Ich habe die Tage Rangierloks mit Automatikkupplung beobachtet.
Ansich feine Sache, doch gibt es sicher eine Begrenzung, was die wegziehen können?
Die müssen ja das ganze Gewicht des Zuges abbremsen, weil ja keine Bremsluftverbindung zum Zug ...

Danke schonmal für Antworten
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111fahrer
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Beitrag von 111fahrer »

Auf deinem Bild ist eindeutig eine GPS antenne, viele günterwagen sind mit einem "ortungssystem" ausgestattet das der Versänder/Empfänger immer sehen kann wo sein Güterwagen grad ist.

zu der Rangierkupplung kann ich nichtssagen, weil die Kleinste Diesellok die ich fahren darf ist die 218. *g*
Bis zu meinem Lebensrest,
Fahr’ ich Köll´e und TS

Es ist die Kunst einen Zug zuführen und ihn nicht Fahren zumüssen,
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Regiotraindriver
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Beitrag von Regiotraindriver »

101 011 @ 14 Sep 2006, 19:14 hat geschrieben:2.:
Ich habe die Tage Rangierloks mit Automatikkupplung beobachtet.
Ansich feine Sache, doch gibt es sicher eine Begrenzung, was die wegziehen können?
Die müssen ja das ganze Gewicht des Zuges abbremsen, weil ja keine Bremsluftverbindung zum Zug ...

Danke schonmal für Antworten
In wieweit es eine genaue Begrenzung für diese Kupplung gibt weiß ich nicht
Die örtlichen Richtlinien begrenzen die Anhängelast die ohne Luft rangiert werden darf, bzw. sie verbieten es auch. Auch bei den Rangierloks ist es problemlos möglich die Hauptluftleitung zu kuppeln, hier muss der Lrf halt selbst Hand anlegen und die Schläuche kuppeln.
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Stef
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Beitrag von Stef »

Wie normale Schraubenkupplungen auch sind die RK900 (die automatische Rangierkupplung) für eine Zugkraft von max.40kN ausgelegt. Bei Zugfahrten sind die HLL von Hand durchzukuppeln.
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Beitrag von tauRus »

Stef @ 14 Sep 2006, 22:12 hat geschrieben: Wie normale Schraubenkupplungen auch sind die RK900 (die automatische Rangierkupplung) für eine Zugkraft von max.40kN ausgelegt. Bei Zugfahrten sind die HLL von Hand durchzukuppeln.
40kN ? Luft nur bei Zugfahrten? Bei welcher Bananeneisenbahn arbeitest du denn? :lol:
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Stef
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Beitrag von Stef »

tauRus @ 15 Sep 2006, 01:28 hat geschrieben: 40kN ? Luft nur bei Zugfahrten? Bei welcher Bananeneisenbahn arbeitest du denn?  :lol:
Ich habe nichts davon gesagt, daß die HLL nur bei Zugfahrten zu kuppeln ist. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und was du gegen die 40 kN hast, darfst du dann auch mal gleich erklären. Erst Hirn einschalten, dann beschimpfen! ;)
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Tigerente290
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Beitrag von Tigerente290 »

Wobei das GPS-Ortungssystem nicht ganz genau funktioniert. Wenn in einem Bahnhof mehrere Gleise nebeneinander sind, kann man nicht bestimmen, auf welchem Gleis der Wagen nun tatsächlich steht. Zumindest war dieses Problem noch zu meinen Ausbildungszeiten so.

RK900: Also, mein schwerster Zug bisher wog 3029t, den hat die Kupplung verkraftet. Mir kommen allerdings diese 40kN bisschen wenig vor. Die Kupplungen werden schon etwas stärker beansprucht (dezent ausgedrückt :) ). Wenn ich beispielsweise mit der 294 volle Leistung aufschalte, sind das sicherlich mehr als "nur" 40 kN. Dass man die HL einhängt, ist selbstverständlich bzw. wird das fast überall so sein.
weil die Kleinste Diesellok die ich fahren darf ist die 218
In [acronym title="DF: Dresden-Friedrichstadt <Bf>"]DF[/acronym] gibt/gab es 232er, die auch die RK900 besitzen.
Die müssen ja das ganze Gewicht des Zuges abbremsen, weil ja keine Bremsluftverbindung zum Zug ...
Wer, die Kupplung oder die Lok selbst? ;)
Ansich eine feine Sache
Ich wünschte mir manchmal, diese Kupplung nicht an der Lok zu haben, sondern immer manuell ein- und aushängen.
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MisterOJ
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Beitrag von MisterOJ »

Stef @ 14 Sep 2006, 21:12 hat geschrieben: Wie normale Schraubenkupplungen auch sind die RK900 (die automatische Rangierkupplung) für eine Zugkraft von max.40kN ausgelegt. Bei Zugfahrten sind die HLL von Hand durchzukuppeln.
Ich dachte (und kenne) die Rangierkupplung immer nur als ne Kupplung im wirklichen Rangierbetrieb. Z.B. beim Zerlegen und Zusammensetzen von Zügen, der Verschub einzelner Wagen.

Denn das Ziel dieser Kupplung sollte die Einsparung des manuellen An- und Abkuppelvorganges sein.

Mit der Kupplung fährt die Lok an den wagen; automatisches Ankuppeln OHNE Luft, dann den Wagen verschieben/umsetzen, etc. und dort wo er hin soll wieder automatisch abkuppeln. Meist ist das auch noch mit ner Funkfernsteuerung kombiniert, so dass 1 Rangierlokführer für die Rangiermanöver aussreicht.

Für längere Fahrten (z.B. Überführungen, Bedienung entfernter Anschlüsse) kann die automatische Rangierkupplung ja auch hochgeklappt werden und Lok mit Wagen normal mit der Schraubenkupplung UND Luft verbunden werden.


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Beitrag von tauRus »

Stef @ 15 Sep 2006, 05:19 hat geschrieben: Ich habe nichts davon gesagt, daß die HLL nur bei Zugfahrten zu kuppeln ist. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Und was du gegen die 40 kN hast, darfst du dann auch mal gleich erklären. Erst Hirn einschalten, dann beschimpfen! ;)
Wie wäre es mit 450kN ? Kleiner Unterschied oder? Für 40kN bräuchten wir den Brenner hoch sicher nicht 2 Hochleistungs-Drehstromloks, da würde auch eine Köf III die Lasten bewältigen :lol:

Die Zughaken halten laut UIC aber einiges mehr aus (Hab da keine Werte, lässt sich aber sicher herausfinden), desweiteren gibt es besonders gekennzeichnete Wagen die 600kN im Wagenverbund "belastet" werden können.

Zur "Luftfrage": MisterOJ hat prinzipiell schon recht, das ist der Idealfall (Nur die RK900, gar nicht erst zum Kuppeln/Entkuppeln absteigen) - nur muss in jedem Bahnhof ab einer gewissen Wagen - bzw. Achsenanzahl ein gewisser Teil der Bremsen "an die Luft" genommen werden, da die Lok dann beim Bremsen u.U. gewisse Schwierigkeiten bekommt ;)

In der Praxis wird aber häufig davon abgewichen.
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101 011
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Beitrag von 101 011 »

Tigerente290 @ 15 Sep 2006, 06:41 hat geschrieben: Wer, die Kupplung oder die Lok selbst?  ;) 
Na die Lok mit der Kupplung selbstverständlich. :lol:
tauRus @ 15 Sep 2006, 05:19 hat geschrieben: [...]
- nur muss in jedem Bahnhof ab einer gewissen Wagen - bzw. Achsenanzahl ein gewisser Teil der Bremsen "an die Luft" genommen werden, da die Lok dann beim Bremsen u.U. gewisse Schwierigkeiten bekommt.
Und diese Zahl würde mich interessieren.
Oder hängt das auch von den örtlichen Gegebenheiten ab, dass man das nicht verallgemeinern kann?
Ich könnte mir ja auch vorstellen, dass da das Gewicht eine wesentliche Rolle spielt.
Ein leerer Zug mit zB. 16 Achsen wiegt doch weniger als ein voller Zug mit 16 Achsen ...Bild
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Beitrag von MisterOJ »

tauRus @ 15 Sep 2006, 08:42 hat geschrieben: Die Zughaken halten laut UIC aber einiges mehr aus (Hab da keine Werte, lässt sich aber sicher herausfinden), desweiteren gibt es besonders gekennzeichnete Wagen die 600kN im Wagenverbund "belastet" werden können.
Wie sind denn diese (Güter)-Wagen äußerlich gekennzeichnet? War das etwa das weiße H (z.B. bei den Fals-Wagen?)



Zu dem Thema noch was am Rande:

Mir ist grad eingefallen, dass (zumindest hab ich es bislang immer nur so gesehen) die Loks mit automatischer Rangierkupplung auch gleichzeitig mit Funkfernsteuerung ausgestattet sind. Ist dem so?

OJ
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Beitrag von ALK »

MisterOJ @ 15 Sep 2006, 13:13 hat geschrieben: Zu dem Thema noch was am Rande:

Mir ist grad eingefallen, dass (zumindest hab ich es bislang immer nur so gesehen) die Loks mit automatischer Rangierkupplung auch gleichzeitig mit Funkfernsteuerung ausgestattet sind. Ist dem so?
Nein gibt auch 290 mit RK ...
Mfg ALK
Streiks bitte erst nach 8Uhr! ;)
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Beitrag von Tigerente290 »

Denn das Ziel dieser Kupplung sollte die Einsparung des manuellen An- und Abkuppelvorganges sein.
Jain.
Mit der Kupplung fährt die Lok an den wagen; automatisches Ankuppeln OHNE Luft, dann den Wagen verschieben/umsetzen, etc. und dort wo er hin soll wieder automatisch abkuppeln. Meist ist das auch noch mit ner Funkfernsteuerung kombiniert, so dass 1 Rangierlokführer für die Rangiermanöver aussreicht.
Zwischen Rangierlokführer und Lokrangierführer besteht noch ein Unterschied :)
Für längere Fahrten (z.B. Überführungen, Bedienung entfernter Anschlüsse) kann die automatische Rangierkupplung ja auch hochgeklappt werden und Lok mit Wagen normal mit der Schraubenkupplung UND Luft verbunden werden.
Das macht eigentlich keiner. Denn die Kupplung kann nicht vom Führerhaus hochgeklappt werden. Jedesmal runterrennen und wieder hoch ist zu umständlich. Entweder von vornherein oben oder unten. Wobei ich sagen muss, dass ich lieber ohne dieser RK fahre. Im Bereich der ehemaligen Reichsbahn war bis vor ein paar Jahren Zugfahrten mit der RK900 verboten.
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Regiotraindriver
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Beitrag von Regiotraindriver »

101 011 @ 15 Sep 2006, 11:32 hat geschrieben:Und diese Zahl würde mich interessieren.
Oder hängt das auch von den örtlichen Gegebenheiten ab, dass man das nicht verallgemeinern kann?
Es gibt einen Grundsatz:
Beim Rangieren mit druckluftgebremsten Tfz dürfen bei den Baureihen 333 und 335 bis zu 22 Wagenachsen, bei anderen Baureihen (außer Nebenfahrzeuge) bis zu 40 Wagenachsen ohne wirkende Wagenbremse rangiert werden. Für je weiter 10 Achsen muss ein Fahrzeug mit wirkender Druckluftbremse an die Hauptluftleitung angeschlossen sein.
Aber:
In den örtlichen Richtlinien können abweichende Werte vorgeschrieben sein!
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Stef
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Beitrag von Stef »

tauRus @ 15 Sep 2006, 09:42 hat geschrieben: Wie wäre es mit 450kN ? Kleiner Unterschied oder? Für 40kN bräuchten wir den Brenner hoch sicher nicht 2 Hochleistungs-Drehstromloks, da würde auch eine Köf III die Lasten bewältigen  :lol:

Die Zughaken halten laut UIC aber einiges mehr aus (Hab da keine Werte, lässt sich aber sicher herausfinden), desweiteren gibt es besonders gekennzeichnete Wagen die 600kN im Wagenverbund "belastet" werden können.
40 Tonnen natürlich, nicht 40 kN. Dabei ist es völlig egal, mit wievielen Loks du diese Maximalzugkraft erzeugst. Die 40 Tonnen Zugkraft schaffst du auch mit einer einzelnen (E-)Lok, muß nichtmal eine Hochleistungsdrehstromlok sein. ;) Daher gibt es bei Doppeltraktion auch eine Zugkraftbegrenzung. :P Züge, die die Zughakengrenzlast überschreiten, müssen dann nämlich nachgeschoben werden.

AK-Kupplungen dürfen mit 70 Tonnen Zugkraft belastet werden.
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