Servus,
ich hab es dieses Jahr doch noch geschafft, mehr als 1 Stunde zu spät zum Ziel zu kommen (bis jetzt maximal 42 Minuten). Dafür musste ich allerdings den Garant für püntkliche Züge, die RB59 in NRW aufsuchen. Naja, +10 eines IC, ein 12-Minuten-Übergang eine RB mit +25 (bei 30-Min-Takt), daraus resultierender vorzeitiger Wende und warten auf den nächsten Zug brachten mir am Ende +61. Also zum Schalter...diese 20% hatte ich bisher so verstanden, dass ich, wenn ich u.a. mit einem FV-Zug unterwegs bin und am Ende der Reise mehr als eine Stunde zu spät bin, 20% des Fahrkahrtenpreises zurückbekomme.
Der freundlich Mensch auf der anderen Seite des Schalters war allerdings anderer Meinung.
"Die 20% bekommen Sie nur wieder, wenn die Fernverkehrszüge insgesamt eine Stunde zu spät sind"
"Aber der IC (2114) von Stuttgart nach Dortmund war 10 Min zu spät - die RB war weg und nächste hatte 20 Minuten Verspätung und hat dann vorzeitig gewendet. Jetzt bin ich über ne Stunde später dran"
"Das ist zwar ungünstig für Sie, aber diese Regelung, dass wir 20% des Fahrpreises erstatten gilt nur im Fernverkehr. Im Nahverkehr fahren wir genauso wie es das Land Nordrhein-Westfalen bestellt hat"
"Dann hat als das Land NRW auch die Langsamfahrstelle [ca. 10 km lang mit vmax=70 statt 120], die Verspätung und den Ausfall bestellt?!"
Nachdem ich auf die letzte Frage keine Antwort bekam, würde mich mal eine externe Meinung interessieren - kann sich die DB so einfach rausreden "im Nahverkehr fahren wir nur noch, was bestellt wird"?
Bestellen die Bundesländer auch die Verspätungen?
- mellertime
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 4574
- Registriert: 13 Okt 2002, 16:43
- Wohnort: MPFF
- Kontaktdaten:
Mit diesem Satz vielleicht nicht, aber es stimmt schon, daß es nur für den Fernverkehr gilt!
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
[img]http://images.spritmonitor.de/336973.png[/img]
Wenn man sich die Bedingungen anschaut:
http://www.bahn.de/p/view/hilfe/kundenrech...rnverkehr.shtml
ist folgender Satz interessant.
An anderer Stelle weiter unten, heißt es allerdings relativ unzweifelhaft, dass die Entschädigung nur bezahlt wird, wenn die Summe der Verspätungen aller Fernverkehrszüge und etwaige dadurch verbundene zusätzliche Bahnsteigaufenthalte 60 Minuten überschreitet. Das heißt, nur Umsteigebeziehungen, bei denen man von Fernverkehr zu Fernverkehr wechselt, sind relevant.
Angenommen, man hat 10 Minuten Verspätung Fernverkehr, verpasst daher den Nahverkehrsanschlusszug und steht eine Stunde auf dem Bahnhof. In diesem Fall kämen nur die 10 Minuten auf das Entschädigungskonto.
Anders verhält es sich, wenn man einen Fernverkehrszug verpasst und gleichzeitig mit einem Fernverkehrszug gekommen ist. Dann würde auch der Bahnsteigaufenthalt auf das Entschädigungskonto gebucht.
So gesehen hast Du wahrscheinlich keinen Entschädigungsanspruch. Es wäre allerdings folgende Regelung fairer: Sobald bei einer Fahrt mindestens einmal ein Fernverkehr genutzt wird sollte man die ganze Fahrt ohne Wenn und Aber dem Fernverkehr zurechnen, was jetzt nicht der Fall ist.
http://www.bahn.de/p/view/hilfe/kundenrech...rnverkehr.shtml
ist folgender Satz interessant.
Diesen könnte man natürlich so interpretieren, es ist einem persönlich eine Verspätung widerfahren, wodurch man im Fernverkehr eine Verspätung hatte, da man den Anschlusszug auf Grund einer Verspätung im Nahverkehr (welche die Deutsche Bahn ja verantwortet) verpasst hat. Ich vermute, dass Du auf diesen Satz hinaus willst.Bei Verspätungen über 60 Minuten im Fernverkehr, die die Deutsche Bahn AG selbst zu verantworten hat, haben Sie daher Anspruch auf Entschädigung.
An anderer Stelle weiter unten, heißt es allerdings relativ unzweifelhaft, dass die Entschädigung nur bezahlt wird, wenn die Summe der Verspätungen aller Fernverkehrszüge und etwaige dadurch verbundene zusätzliche Bahnsteigaufenthalte 60 Minuten überschreitet. Das heißt, nur Umsteigebeziehungen, bei denen man von Fernverkehr zu Fernverkehr wechselt, sind relevant.
Angenommen, man hat 10 Minuten Verspätung Fernverkehr, verpasst daher den Nahverkehrsanschlusszug und steht eine Stunde auf dem Bahnhof. In diesem Fall kämen nur die 10 Minuten auf das Entschädigungskonto.
Anders verhält es sich, wenn man einen Fernverkehrszug verpasst und gleichzeitig mit einem Fernverkehrszug gekommen ist. Dann würde auch der Bahnsteigaufenthalt auf das Entschädigungskonto gebucht.
So gesehen hast Du wahrscheinlich keinen Entschädigungsanspruch. Es wäre allerdings folgende Regelung fairer: Sobald bei einer Fahrt mindestens einmal ein Fernverkehr genutzt wird sollte man die ganze Fahrt ohne Wenn und Aber dem Fernverkehr zurechnen, was jetzt nicht der Fall ist.

Genau darauf wollte ich hinaus - weil die Bundesländer trotz Bestellungen mit Garantie NICHT für die Verspätungen verantwortlich sind, sondern im konkreten Fall ausschliesslich das EVU DB Regio NRW und das EIU DB Netz...tra(u)mmann @ 22 Oct 2006, 10:39 hat geschrieben: So gesehen hast Du wahrscheinlich keinen Entschädigungsanspruch. Es wäre allerdings folgende Regelung fairer: Sobald bei einer Fahrt mindestens einmal ein Fernverkehr genutzt wird sollte man die ganze Fahrt ohne Wenn und Aber dem Fernverkehr zurechnen, was jetzt nicht der Fall ist.![]()
Verantwortlich für die Verspätungen schon. Die Begründung des Schalterbeamten, ähhh Servicecenter-Servicemitarbeiter mit den "Bundesländern, die irgendwas bestellen" ist daher tatsächlich Quatsch.ChristianMUC @ 22 Oct 2006, 10:54 hat geschrieben: Genau darauf wollte ich hinaus - weil die Bundesländer trotz Bestellungen mit Garantie NICHT für die Verspätungen verantwortlich sind, sondern im konkreten Fall ausschliesslich das EVU DB Regio NRW und das EIU DB Netz...
Nichtsdestotrotz wird halt gemäß der recht komplizierten Erstattungsrichtlinie nichts gezahlt. Das Unternehmen "Deutsche Bahn" hat sicher Interesse dran, so wenig wie nur möglich auszuzahlen.
Da wird plakativ geworben mit Entschädigungen im Fernverkehr. Im Kleingedruckten steht aber dann drin, dass Fernverkehr nur dann Fernverkehr bedeutet, wenn ein solcher ausschließlich genutzt wird. Mischumsteigeverhältnisse Fernverkehr-Nahverkehr und andersrum zählen nicht als Fernverkehr, auch ein dadurch initiierter zusätzlicher Bahnsteigaufenthalt nicht, unabhängig davon, ob man per Fernverkehr verspätet gekommen ist oder auf einen Fernverkehr wartet. Besonders logisch erscheint es mir nicht, hier den kompletten Aufenthalt herauszurechnen. Der Grund ist folgender: Angenommen, ich komme per verspätetem Fernverkehr, verpasse meinen Nahverkehr und muss 1 Stunde extra warten. Hier liegt die Schuld beim Fernverkehr, dennoch gibt's kein Moos zurück. Würde ich zufällig per Fernverkehr weiterfahren, würde die Zeit eingerechnet. Das finde ich unlogisch, da sich hier die Ursache für die Verspätung nicht ändert.
Für die Deutsche Bahn aber erträglich: Man wird viel öfter zwischen Nahverkehr und Fernverkehr und umgekehrt umsteigen als zwischen Fernverkehr und Fernverkehr. Per Fernverkehr fährt man ja meistens durch. Bei den meisten Routen muss letztendlich der Fernverkehrszug seine 60 Minuten plus x meist selbst "erfahren". Verspätungen eines einzigen Zuges mit mehr als 60 Minuten sind aber schon recht selten und wenn, zudem liegt die Schuld bei solchen Verspätungen dann nicht oft bei der Deutschen Bahn.