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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Da auch dieses Forum mit einem Disclaimer im Impressum arbeitet, möchte ich mal auf einige rechtliche Gedanken in diesem Zusammenhang verweisen, auf die ich neulich eher zufällig gestoßen bin:
Derartige Haftungsfreizeichnungsklauseln, im Internet-Volksmund "Disclaimer" genannt, zeugen davon, daß der Urheber das betreffende Urteil des Landgerichts Hamburg nicht verstanden, es vermutlich noch nicht einmal gelesen hat.

(…)

Eine Aussage "Ich distanziere mich" ist also gemäß Feststellung des Gerichts gar keine Distanzierung. Denn man kann nicht einfach per Deklaration Tatsachen schaffen.
Wenn der Fahrkartenkontrolleur in der Straßenbahn nach dem Ticket fragt, reicht es auch nicht aus, einfach zu erklären "Hiermit erkläre ich ausdrücklich, daß ich im Besitz eines gültigen Fahrscheins bin.". Der Kontrolleur wird die Fahrkarte auch sehen wollen.

(…)

Wenn er aber seine Links mit einer pauschalen Distanzierung "Disclaimer" versieht, so wird das Gericht dies mit hoher Wahrscheinlichkeit als ein deutliches Indiz dafür werten, daß er von der Rechtswidrigkeit der verlinkten Seite wusste (siehe hierzu auch den Schlußsatz des §9 Absatz 1 Teledienstegesetz). Eine Haftungsfreizeichnungsklausel "Disclaimer" nützt also nicht nur nichts, sondern sie kann sich im Ernstfall (wenn tatsächlich ein Rechtstreit eingetreten ist) erheblich negativ auswirken!
Hier der dazugehörige Link: http://www.daniel-rehbein.de/urteil-landge...urg.html#urteil
Die Seite liest sich recht interessant, ich kann also durchaus empfehlen, sich den kompletten Text mal ganz durchzulesen.

Und dann bin ich gespannt, was Ihr darüber denkt. Mir war die dortige Sichtweise jedenfalls neu - und das Urteil hatte ich bis dato freilich auch nicht gelesen.
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
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Guido
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Beitrag von Guido »

Wenn man sich einige Textstellen auf der genannten Seite anschaut, sieht man, daß auf der Seite nicht alles ganz ernst zu nehem ist. Man beachte dazu die Verlinkungen. Da der Autor nicht deutlich darlegt er sei Jurist, kann man sich fragen woher er seine "Erkenntnisse" hat. Sicherlich ist die Auslegeung des Autors der Seite nicht falsch, doch kann man das auch genau anders herum betrachten. Unter http://www.daniel-rehbein.de/verlinkung.html kann man zumindest nachlesen, das sich die ganze Sache nur um SEINE Auslegung handelt. Das Internet in seine Form wird er jedenfalls nicht wegen "seiner Prinzipien" verändern können.

Und da es keine eindeutige Rechtssprechung dazu gibt, bleibt es jedem Gericht selbst überlassen entsprechend zu urteilen.
Denn im folgenden Abschnitt widerspricht sich das Urteil selbst, zumal das kein Widerspruch in dem Sinne ist, sondern nur dehnbares Juristendeutsch:
Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.
Das fettgedruckte kann man wie folgt auslegen: 'Ich distanziere mich von dem was ich gerade gesagt habe.' Ist doch Blödsinn sowas, aber wie gesagt, Auslegungssache.

Und dann gab es doch mal Urteile der Landesgerichte Trier und Düsseldorf, wie schauts denn damit aus?

Man beachte bitte auch noch den Banner, mit dem man zur Seite verlinken kann:
Bild
Habe den Banner bei der betreffenden Seite einfach mal geklaut, der ist ja dazu da, daß man ihn auf seine Webseite setzt und dort zeigt und verlinkt, also warum auch nicht hier? Link dazu im ersten Beitrag (von Wildwechsel).
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
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Südostbayer
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Beitrag von Südostbayer »

423-Kutscher @ 7 Jun 2004, 09:08 hat geschrieben:Wenn man sich einige Textstellen auf der genannten Seite anschaut, sieht man, daß auf der Seite nicht alles ganz ernst zu nehem ist.
Ich denke schon, dass der Text (und alle anderen auf der Seite) ernst gemeint ist. Leider scheint der Herr ein Problem damit zu haben, sich kurz zu fassen.

Im Bezug auf die "Disclaimer" finde ich es auch seltsam, auf wievielen Seiten der Standardtext von "disclaimer.de" verlinkt oder kopiert wurde, obwohl sich sicher nur ein Bruchteil der Nutzer den Text überhaupt durchgelesen hat.
Smirne

Beitrag von Smirne »

Das Hamburger Urteil besagt, wenn Du irgendwohin verlinkst, dann heisst Du die Inhalte der Seiten für gut - es sei denn, Du distanzierst Dich eben davon. Es gibt ja eben Leute, die auf ihren Seiten auf andere Seiten verlinken, die eine ganz andere Meinung haben etc., hier sollten die sich distanzieren. Dass dieser Disclaimer nun auf allen Seiten auftaucht, liegt lediglich daran, dass sich Inhalte der Seiten ändern oder gehackt werden können und dann illegal sind. Nach dem Hamburger Urteil müsste man dann die illegalen Inhalte mit verantworten, die jedoch zum Zeitpunkt der Linkerstellung nicht bekannt waren. Daher versucht man sich mittels dieser Disclaimer von sämtlichen Inhalten zu distanzieren, ist aber nicht von der Pflicht befreit, sich regelmässig von den rechtmässigen Inhalten der verlinkten Seiten zu vergewissern.

Der Disclaimer im Impressum des Eisenbahnforums ist sehr ausführlich gehalten und verweist auch auf das Teledienstgesetz, das solche Pflichten auch vorsieht.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Smirne @ 7 Jun 2004, 10:45 hat geschrieben: ..., ist aber nicht von der Pflicht befreit, sich regelmässig von den rechtmässigen Inhalten der verlinkten Seiten zu vergewissern.

... verweist auch auf das Teledienstgesetz, das solche Pflichten auch vorsieht.
Das lese ich aber anders:
Diensteanbieter im Sinne der §§ 9 bis 11 sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

§ 8 Abs. 2 Satz 1 TDG
Beste Grüße usw....
Christian


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Smirne

Beitrag von Smirne »

@Wildwechsel: Genau dieser Absatz bezieht sich eigentlich auf Provider, Forenanbieter etc.... Nicht jedoch auf Webseiten oder als Bestandteil eines Forums ausserhalb des Dienstangebotes (als Dienstangebot sind im EBF Beiträge, PNs, Kalender und TV anzusehen).
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Smirne @ 8 Jun 2004, 19:05 hat geschrieben: Genau dieser Absatz bezieht sich eigentlich auf Provider, Forenanbieter etc....
Eben nicht, bereits das Bereitstellen von allgemein kostenfrei abrufbaren Webseiten ist gemäß Definition in §1 TDG ein Teledienst. Und genau das trifft zum Beispiel auch schon auf jede private Homepage zu.
Beste Grüße usw....
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Smirne

Beitrag von Smirne »

Teledienstgesetz hat geschrieben:TDG § 2 Geltungsbereich

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).

(2) Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere1.  Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking,    Datenaustausch),2.  Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die    redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im    Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt-    und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und    Dienstleistungsangebote),3.  Angebote zur Nutzung des Internets oder weiterer Netze,4.  Angebote zur Nutzung von Telespielen,5.  Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren    Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit.
(3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.

(4) Dieses Gesetz gilt nicht für1.  Telekommunikationsdienstleistungen und das geschäftsmäßige Erbringen von    Telekommunikationsdiensten nach § 3 des Telekommunikationsgesetzes vom 25.    Juli 1996 (BGBl. I S. 1120),2.  Rundfunk im Sinne des § 2 des Rundfunkstaatsvertrages,3.  inhaltliche Angebote bei Verteildiensten und Abrufdiensten, soweit die    redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im    Vordergrund steht, nach § 2 des Mediendienste-Staatsvertrages in der    Fassung vom 20. Januar bis 7. Februar 1997,4.  den Bereich der Besteuerung.(5) Presserechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
(6) Dieses Gesetz schafft weder Regelungen im Bereich des internationalen Privatrecht noch befasst es sich mit der Zuständigkeit der Gerichte.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
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gmg
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Beitrag von gmg »

Ich geb gerade so "Laim" in die Suche ein und was kommt raus? Ein Disc- laim-er :lol: :lol:
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

gmg @ 9 Nov 2006, 19:25 hat geschrieben: Ich geb gerade so "Laim" in die Suche ein und was kommt raus? Ein Disc- laim-er :lol: :lol:
Aber doch wohl nur bei "%laim%"!?

Der legendäre Effekt, beim Suchen nach "IBM" auch "Schreibmaschine" zu finden.

"laim%" sollte nur "Laim", "Laimer" usw. finden und

"Laim" nur "Laim", aber nicht "Laimer".
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Ich brauch' keinen "Disclaimer", ich kauf' die fertig zusammengebaut und brennfertig. *10 Euro in die Sehr-Schlechte-Wortspielkasse* :P
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gmg
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Beitrag von gmg »

tra(u)mmann @ 9 Nov 2006, 19:42 hat geschrieben: Aber doch wohl nur bei "%laim%"!?

Der legendäre Effekt, beim Suchen nach "IBM" auch "Schreibmaschine" zu finden.

"laim%" sollte nur "Laim", "Laimer" usw. finden und

"Laim" nur "Laim", aber nicht "Laimer".
Willst du mir damit sagen, dass ich Anführungszeichen verwenden muss? :blink:
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

gmg @ 10 Nov 2006, 12:52 hat geschrieben:
tra(u)mmann @ 9 Nov 2006, 19:42 hat geschrieben: Aber doch wohl nur bei "%laim%"!?

Der legendäre Effekt, beim Suchen nach "IBM" auch "Schreibmaschine" zu finden.

"laim%" sollte nur "Laim", "Laimer" usw. finden und

"Laim"  nur "Laim", aber nicht "Laimer".
Willst du mir damit sagen, dass ich Anführungszeichen verwenden muss? :blink:
Nein! Anführungszeichen verwende ich nur, damit sich die Suchbegriffe besser vom Text abheben.

Ich wollte viel mehr damit sagen, dass Du den "Disclaimer" nur dann finden dürftest, wen Du Jokerzeichen einsetzt.

Da die Suchfunktion auch ohne Jokerzeichen den "Disclaimer" findet: M.E. sollten ohne Jokerzeichen nur ganze Wörter gefunden werden, sonst sind die Jokerzeichen sinnlos, denn genau diese ermöglichen eine Instringsuche.

Mir ist aber auch klar, dass ungeachtet dessen offenbar immer instring gesucht wird. Möglicherweise ist da was faul.

Anzumerken ist ferner, dass die Beschriftung falsch ist. Das Sternchenzeichen (*) funktioniert nicht als Jokerzeichen (dann kriegst Du immer 0 Treffer), sondern es muss das Prozentzeichen (%) verwendet werden. In SQL wird das % erwartet und nicht der *, offenbar wird das Zeichen intern nicht (mehr) ersetzt.

Leider habe ich keine Möglichkeit gefunden, eine Nur-Wort-Suche durchzuführen.

Wenn man das korrigieren könnte (dass ohne Jokerzeichen nur ganze Wörter gefunden werde), wäre die Suchfunktion leistungsfähiger. Vielleicht können sich die Administratoren das mal anschauen. Ebenso sollte man entweder den * wieder akzeptieren oder zumindest die Beschriftung korrigieren.
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